DE3903843A1 - Gleis fuer modelleisenbahnen mit gleisbettung - Google Patents

Gleis fuer modelleisenbahnen mit gleisbettung

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    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63HTOYS, e.g. TOPS, DOLLS, HOOPS OR BUILDING BLOCKS
    • A63H19/00Model railways
    • A63H19/30Permanent way; Rails; Rail-joint connections

Description

Die Erfindung betrifft ein Gleis für Modelleisenbahnen mit einer bei­ spielsweise einen mit einer Schotterschüttung versehenen Oberbau simu­ lierenden Gleisbettung.
Gleiselemente für Modelleisenbahnen bestehen üblicherweise aus einem einstückigen Rost aus Kunststoffspritzguß, dessen Form einem Gleisrost entspricht, wobei die Schienen mit den Schwellen durch mit diesen ein­ stückige Ansatzstücke, die die Gestalt von Halteplatten mit Nägeln haben, verbunden sind und die Schienen, die die Schwellen des Rostes miteinander verbindenden Stegteile überdecken. Zur Verbindung der ein­ zelnen Gleiselemente miteinander sind die Schienen an ihren Enden mit Kupplungsstücken versehen, die eine Verbindung der Gleise durch Zu­ sammenstecken ermöglichen. Mit den Gleiselementen, die aus geraden und gekrümmten Gleisstücken sowie aus Weichen und Kreuzungen bestehen, lassen sich dann die gewünschten Gleissysteme aufbauen, die üblicher­ weise auf einer Platte befestigt werden, um unerwünschte Verschiebungen zu vermeiden.
Um dem Wunsch der Modelleisenbahner nach möglichst naturgetreuen Gleis­ aufbauten nachzukommen, haben die Hersteller Gleise der eingangs ange­ gebenen Art entwickelt. Bei den bekannten Gleisen sind jedoch die Gleis­ roste üblicherweise fest und bleibend mit der den Oberbau simulierenden Gleisbettung verbunden, so daß die Gleise mit Gleisbettung wie Gleise ohne Gleisbettung zusammengefügt und verlegt werden. Die bekannten Gleise mit Gleisbettung gestatten nur den bestimmungsgemäßen Einbau in ein Gleissystem, so daß Abwandlungen beim Aufbau und Abweichungen von einem vorgegebenen Gleisplan nur beschränkt möglich sind. Da die ein­ zelnen Gleiselemente mit Gleisbettung nur bestimmungsgemäß eingesetzt werden können, ohne daß diese Abänderungen zulassen, müssen bei Varia­ tionen des Gleisbildes oder bei einem nachträglichen Umbau entsprechende vorgefertigte Gleiselemente zur Verfügung stehen, was den Modelleisen­ bahner in der Erstellung individueller und abgewandelter Gleisbilder be­ engt, wenn er nicht eine große Anzahl unterschiedlicher Gleiselemente mit und ohne Gleisbettung zur Verfügung hat.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein modulares Gleisbettungssystem zu schaffen, daß es gestattet, übliche Gleiselemente, also solche ohne be­ sondere Bettungsteile, in der üblichen Weise zu verlegen und diese Gleiselemente wahlweise auch mit Bettungsteilen zu verbinden, wobei die Bettungsteile den üblichen Gleisen und Gleiselementen angepaßt oder an diese anpaßbar sind und eine wiederholte Verwendung der Bettungsteile, auch in Gleissystemen mit anderen Gleisbildern möglich ist.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe bei einem Gleis der gattungsgemäßen Art dadurch gelöst, daß die Gleisbettung aus einem leistenförmigen Bet­ tungsteil aus elastischen und/oder plastischem, vorzugsweise elastoplas­ tischem Material besteht, deren Querschnittsprofil dem eines typischen Oberbaues entspricht und vorzugsweise die Form eines gleichschenkeligen Trapezes ohne die dieses schließende untere längere Seite hat, wobei die obere Seite des Profils die den Gleisrost aufnehmende Fahrbahn und die Schenkel insbesondere Abböschungen darstellen, daß die obere Seite des Bettungsteils mit Ausnehmungen versehen sind, die im wesentlichen zu dem Gleisrost komplementär sind, so daß dieser zumindest über einen Teil der Höhe der Schwellen in diese eingelassen werden kann, und daß das Bet­ tungsteil auf seiner Unterseite mit Aussteifungen versehen ist. Der Mo­ delleisenbahner hat die Möglichkeit, übliche Gleiselemente mit oder ohne das erfindungsgemäße Bettungsteil zu verlegen. Jedem Gleiselement kann ein entsprechend geformtes Bettungsprofil zugeordnet werden, das ent­ weder bereits von dem Hersteller vorgeformt ist oder aber durch ein­ faches Zuschneiden von dem Modelleisenbahner dem jeweiligen Gleiselement angepaßt wird. Durch die Zwischenschaltung des Bettungsteils zwischen dem Gleisrost und den Aussteifungselementen wird überdies eine Geräusch­ dämmung des Fahrgeräusches erreicht.
Die das Bettungsteil aussteifenden Aussteifungen können aus einstückig mit diesen verbundenen Rippen oder leistenförmigen Teilen bestehen. Zweckmäßigerweise bestehen die Aussteifungen aus jeweils zwei parallel zueinander verlaufenden Leisten, die paarweise auf der Unterseite der oberen Wandung des Bettungsteils im Bereich der Enden der die Schwellen aufnehmenden quer verlaufenden Nuten angeordnet sind. Dabei ist mindes­ tens jeweils eine Leiste der paarweise angeordneten Leisten so hoch, daß deren unteren Kanten mit den seitlichen Kanten des Bettungsteils in der Seitenansicht fluchten.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Unter­ seite der Bettungsteile mit Aufnahmen für aussteifende Elemente aus steiferem Kunststoff oder Metall versehen ist.
Zweckmäßigerweise bestehen die aussteifenden Elemente aus einem leiter­ förmigen Teil. Die leistenförmigen seitlichen Holme des leiterförmigen Teils sind zweckmäßigerweise im Wechsel auf gegenüberliegenden Seiten zwischen jeweils mindestens einer Verbindungssprosse mit unterbrechenden Aussparungen versehen. Diese Aussparungen ermöglichen eine Anpassung an die Bettungsteile bei Toleranzabweichungen und auch eine Krümmung der Bettungsteile, wenn diese zur Bettung von gekrümmten Gleisstücken ver­ wendet werden sollen.
Zweckmäßigerweise entspricht der Abstand der Holme des leiterförmigen Teils dem Abstand zwischen den längsverlaufenden Leisten der Unterseiten der Bettungsteile und/oder der Schienen in Schwellenlängsrichtung, so daß diese zwischen den Leisten gehaltert werden können.
Vorteilhaft ist es auch, wenn das Aussteifungselement bzw. die Stützvor­ richtung durch einen sich in Längsrichtung der Schienen erstreckenden Mittelsteg gebildet ist, auf dem in einem in Schienenlängsrichtung ver­ laufenden Längsabstand Querstege und/oder Mittelstützen angeordnet sind, die dem Bettungsteil insbesondere den Zentralteil lagern, da dadurch eine Anpassung an einen gekrümmten Gleisverlauf in einer parallel zur Montagefläche verlaufenden Ebene möglich wird.
Nach einer anderen Ausführungsform ist vorgesehen, daß die einzelnen in Längsabstand voneinander angeordnete Querstege und/oder Mittelstützen durch abwechselnd auf einer der beiden Seiten der Längsmittelachse ange­ ordnete Seitenstege verbunden sind, wodurch eine zentrale Ausrichtung der Stützvorrichtung auf eine vorgegebene Gleislängsachse während der Montage erleichtert und trotzdem eine Flexibilität für Verformungen zur Herstellung von beliebigen Gleisradien möglich ist.
Weiter ist es auch möglich, daß der Zentralteil im Bereich seiner Längsseitenkanten über aus verformungsfesten Material, insbesondere Kunststoff bestehende Teile der Seitenteile der Höhe und/oder Seite nach abgestützt sind, die vorzugsweise in den Querstegen geführt bzw. mit diesen über eine Kupplungsvorrichtung verbunden ist, wodurch die Seitenteile erst nach dem Aufbauen der Montage des Gleisrostes einge­ schnappt werden können und außerdem die Verlegung von Leitungen unter­ halb der Bettungsteile zusätzlich begünstigt wird.
Nach einer anderen Ausführungsform ist vorgesehen, daß die Aussteifungs­ elemente durch scheibenförmige bzw. ovale Platten gebildet sind, die in Längsrichtung der Schwellen eine Breite bzw. einen Durchmesser auf­ weisen, der größer ist als die Distanz zwischen den voneinander abgewen­ deten Seiten der Schienen, wodurch eine kostengünstige Ausführungsform mit kompakten Einzelteilen, die auch vom Benutzer selbst einfach zusam­ mengefügt werden können, geschaffen wird.
Vorteilhaft ist es aber auch wenn die Aussteifungselemente insbesondere die scheibenförmigen oder ovalen Platten in Längsrichtung der Schienen über in der Ebene der Montagefläche flexible Verbindungsstege gekuppelt sind, wobei vorzugsweise ein Längsabstand zwischen den Aussteifungsele­ menten einen Längsabstand zwischen in Längsrichtung der Schienen vonei­ nander distanzierten Bohrungen in den Schwellen bzw. dem Schwellenband entspricht, wodurch trotz massiver Auflager in den Bereich der Befes­ tigungsstellen des Gleisrostes eine so hohe Flexibilität erreicht wird, daß die Stützvorrichtung nicht nur für vorgefertigte gerade Schienenab­ schnitte, sondern auch für ein sogenanntes Flexgleis zur Herstellung Gleisverläufen mit beliebigen Radien verwendet werden kann. Trotzdem kann dadurch sichergestellt werden, daß im Bereich von Befestigungsöff­ nungen im Gleisrost ein entsprechend stabiles Auflager zum Befestigen des Gleises vorhanden ist.
Nach einer anderen Lösung ist vorgesehen, daß die Querstege mit Auflager verbunden sind, die in Richtung des Gleisrostes vorspringende Zapfen aufweisen und daß auf den voneinander abgewendeten Seiten der Auflager Kupplungsteile einer Kupplungsvorrichtung zur Verbindung mit einem Kupp­ lungsteil des Zentralteils angeordnet sind, wodurch trotz des Wegfalls eines durchgehenden Gleisrostes eine exakte Positionierung des Schwel­ lenbandes bzw. Gleisrostes im Bettungsteil erzielt werden kann.
Zweckmäßigerweise sind einzelne Sprossen im Abstand voneinander mit buchsenförmigen Teilen versehen, deren Bohrungen mit Bohrungen in der oberen Seite des Bettungsteils und in den Schwellen des Gleisrostes fluchten. Durch diese fluchtenden Bohrungen können Stifte oder Nägel hindurchgeführt werden, um die in die Bettungsteile eingebetteten Gleise mit einer Montageplatte zu verbinden.
Zweckmäßigerweise sind die Buchsen in schalenförmigen oder zwei schalen­ förmigen, mit der Unterseite der oberen Wandung des Bettungsteils ein­ stückig verbundenen Halteteilen fixiert, die konzentrisch zu den Bohrun­ gen sind.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die leiter­ förmigen aussteifenden Profile auf einer Seite ihrer Holme in einem vor­ bestimmten Raster mit Zapfen versehen sind, die die Wandung des Bet­ tungsteils in Bohrungen durchsetzen und kraftschlüssig in Bohrungen des Gleisrostes gehalten sind. Durch diese Steckverbindungen lassen sich die Gleise in einfacher Weise mit ihren Bettungskörpern lösbar verbinden.
Um die Bettungskörper in einfacher Weise unterschiedlichen Gleisbildern anpassen zu können, sind diese zweckmäßigerweise auf ihrer Unterseite mit Schnittlinien versehen.
Zweckmäßigerweise verlaufen die Schnittlinien schräg von der unteren Kante der Schenkel zu den Enden der Abschnitte der Bettungsteile angren­ zend an die Außenseite der zueinander parallelen aussteifenden Leisten. Entsprechende Ausschnitte ermöglichen einen spitzwinkeligen Zusammen­ schluß von Bettungsteilen, wie er beispielsweise im Anschluß an Weichen erforderlich ist.
Schnittlinien können auch angrenzend an die Außenseiten der aussteifen­ den Leisten parallel zu diesen verlaufen. Durch derartige Schnittlinien lassen sich dann von dem Zentralteil der Bettungskörper die Seitenteile, beispielsweise also die Abböschungen simulierenden Seitenteile ab­ trennen, die dann durch besondere Seitenteilprofile wieder mit dem Zen­ tralteil verbunden werden können. Auf diese Weise lassen sich ver­ schnittene Bettungsteile wieder verwenden, ohne daß Einbußen im Aussehen hingenommen werden müssen.
Zweckmäßigerweise bestehen die Schnittlinien aus Nuten, so daß diese Führungen für eine Schere durch entsprechende Schwächungslinien bilden.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Enden der Holme der leiterförmigen Profile mit zueinander komplementären Kupp­ lungsstücken versehen sind, die durch Zusammenschieben in kuppelnden Ein­ griff miteinander gebracht werden können. Durch diese Kupplungsstücke lassen sich dann in einfacher Weise auch die Bettungsteile miteinander verbinden.
Die Kupplungsstücke können aus Gabelstücken mit Verdickungen an den Innenseiten ihrer Schenkel und entsprechenden komplementären pfeilförmi­ gen Zapfen bestehen. Diese Ausgestaltung ermöglicht eine Schnappverbin­ dung der durch die leiterförmigen Profile ausgesteiften Bettungsteile.
Um die Modularität und Varibilität weiter zu verbessern, können mit den Kupplungsstücken versehenen Adapterstücke unterschiedlicher Länge vorge­ sehen sein, die mit den Enden der leiterförmigen Profile durch kuppelnde Profile verbindbar sind. Bei Weichen oder Kurvenstücken oder bei Bedarf lassen sich diese Adapterstücke einfügen, um die Bettungsteile durchge­ hend miteinander zu verbinden.
Von Vorteil ist es aber auch, wenn die Adapterstücke insbesondere als Schnapparme ausgebildet sind und auf ihren einander zugewandten Gabel­ zinken bzw. Schnapparmen mit einer Verzahnung versehen sind, und daß der Mittelsteg sowie gegebenenfalls die Seitenstege oder die Längsholme mit einer gegengleichen Verzahnung ausgestattet sind, da dadurch bei einer beliebigen Längenausbildung der einzelnen Gleise eine Verbindung der Aussteifungen einfach hergestellt werden kann.
Es ist aber auch möglich, daß die Verzahnung über die gesamte Länge der Längsholme bzw. der Mittelstege oder der Seitenstege angeordnet sind, wodurch auch an Ablengen der Stützvorrichtung an beliebiger Stelle eine Kupplung mit den Adapterstücken möglich ist.
Von Vorteil ist es aber auch, wenn zur Verbindung von zwei in Längsrich­ tung des Gleises aneinanderstoßenden Gleisrost bzw. Bettungsteile eine durch einen Muffenteil gebildete Kupplungsvorrichtung vorgesehen ist, die die Enden der einander unmittelbar benachbarten Längsholme bzw. Mittel­ stege oder Seitenstege umfaßt. Dadurch kann die Verbindung zwischen ein­ zelnen Stützvorrichtungen bzw. Gleisrosten oder Bettungsteilen an jeder beliebigen Stelle erfolgen und es wird die Anformung von Kupplungsteilen und damit die Herstellung von Gleisteilen mit unterschiedlichen Kupp­ lungsteilen vermieden.
Nach einer anderen Lösung ist vorgesehen, daß die Kupplungsteile mit einer Zentrieröffnung bzw. einem Führungszapfen zur Ausrichtung der ein­ ander unmittelbar benachbarten Gleisroste der Seite und/oder der Höhe nach versehen sind, wodurch neben einer guten Sicherung gegen unerwünschtes Lösen in Längsrichtung des Gleises auch eine exakte Höhen- und Seitenführung im Übergangsbereich zwischen den einzelnen Schienen des Gleises bei aneinanderstoßenden Bettungsteilen bzw. Gleisrosten ermöglicht wird.
Nach einer anderen Ausführungsform ist vorgesehen, daß die Kupplungs­ teile bzw. der Muffenteil und die Längsholme bzw. die Mittelstege und die Seitenstege mit einer Nut bzw. einer Zentrierleiste versehen sind, wodurch auch bei der Verbindung von Mittelstegen bzw. Längsholmen durch Muffenteile eine lagegenaue Ausrichtung der Enden der Schienen von ein­ ander benachbarten Gleisrosten einwandfrei erzielt werden kann.
Nach einer anderen Ausführungsform ist vorgesehen, daß die Bettungsteile mit Ausnehmungen für zumindest zwei einander unmittelbar benachbarte Gleisroste von Gleisen versehen und insbesondere mit den Seitenteilen einstückig ausgebildet sind, wodurch ein der Wirklichkeit exakter Gleis­ aufbau auch bei mehrgleisigen Gleisanlagen möglich ist.
Von Vorteil ist es aber auch, wenn die Auflagerflächen der Ausnehmungen für die Gleisroste der Gleise bzw. um einen Überhöhungswinkel gegenüber der Montagefläche geneigt verlaufen, da dadurch mit der Montage des Gleisrostes auch eine der Wirklichkeit nahezu ident entsprechende Gleis­ geometrie und damit ein besseres Fahrverhalten der Modellfahrzeuge ins­ besondere in Gleisbögen erreicht werden kann.
Das Bettungsteil kann aus einem den Gleisrost aufnehmenden Mittelteil und mit diesem verbindbaren, die Abböschungen simulierenden Seitenteilen bestehen. Um das Mittelteil mit den Seitenteilen verbinden zu können, kann das Mittelteil mit zueinander parallelen, paarweise angeordneten Leisten und die Seitenteile mit einem etwa komplementären leistenförmi­ gen Profil versehen sein, daß zwischen die Leisten des Mittelteils ein­ schiebbar und/oder mit diesen verrastbar ist. Diese paarweise angeord­ neten Leisten des Mittelteils durch die bereits erwähnten aussteifenden Profile gebildet sein.
Zweckmäßigerweise entspricht die Länge der Bettungsteile jeweils der Länge der Gleise. Für gegabelte Gleisroste von Weichen sind entsprechen­ de Bettungsteile vorgesehen. Die Bettungsteile können auch in Form von längeren Profilen geliefert werden, die sich der Modelleisenbahner ent­ sprechend zuschneidet. Es können auch nur Mittelteile und mit diesen verbindbare Seitenteile geliefert werden, die dann entsprechend abge­ längt werden müssen.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die aus­ steifenden Leiterprofile mit Fächern zur Aufnahme von von Hand und/oder elektrisch schaltbaren Weichenantrieben versehen sind.
Die Erfindung schafft ein Gleissystem für Modelleisenbahnen mit einem aus Schienen und Schwellen gebildeten Gleisrost und einem aus Kunststoff bestehenden Bettungskörper mit Aufnahmen zur Aufnahme des Gleisrostes und mit Kupplungsteilen einer elektrischen Kupplungsvorrichtung, die zu­ mindest mit einem Ende der Schienen verbunden ist, wobei der Bettungs­ körper einen Zentralteil mit einer Breite, die zumindest etwa einer Schwellenlänge entspricht, aufweist und zumindest eine Stützvorrichtung umfaßt, die an einer von der Ausnehmung für den Gleisrost aufweisenden Oberseite abgewandten Unterseite mit dem Zentralteil verbunden ist und aus einem druckfesten Material gebildet ist, sowie zumindest im Bereich der Befestigungsstellen des Gleisrostes angeordnet ist und wobei der Bettungskörper aus einem elastisch verformbaren biegeschlaffen Material, beispielsweise Gummi oder Kunststoff, besteht und mit Kupplungsteilen einer Verbindungsvorrichtung für Seitenteile und bzw. oder die Stützvor­ richtung versehen ist.
In ihrer Grundausführung besteht die Gleisbettung aus einem Kunststoff­ teil, vorzugsweise aus elastomerem oder elastoplastischem Material, das im Querschnitt dem Oberbau eines Gleiskörpers entspricht, also die Form einer üblichen Schotterschüttung mit seitlicher Anböschung nachahmt. Dieses Bettungsteil weist in seiner Oberfläche bzw. in seiner oberen Wandung innerhalb der seitlichen Abböschungen ein Profil auf, das komp­ lementär zu dem in diesem gehalterten Gleisrost ist. Da das das Bet­ tungsteil bildende Profil aufgrund seiner Form keine ausreichende Stei­ figkeit besitzt, sind auf der Unterseite entsprechend aussteifende Pro­ filierungen angeformt, die vorzugsweise aus den erwähnten längs ver­ laufenden Leisten bestehen.
Die Bettungskörper können separat bezogen werden, da diese mit den üb­ lichen Gleisen, die der Modelleisenbahner bereits haben wird, kompatibel sind. Es kann aber auch ein Gleissystem geliefert werden, bei dem die einzelnen Gleise bereits in Bettungsprofile eingebettet sind, so daß bei dem ersten Aufbau die Zuschnitt- und Einpaßarbeit seitens des Modell­ eisenbahners entfällt.
An sich besitzen die Bettungsteile aufgrund ihrer Profilierung auf ihren Unterseiten bereits eine ausreichende Steifigkeit. Bei Druck auf die in den Bettungsprofilen gehalterten Gleiselementen könnte es aber doch zu einem unerwünschten Durchbiegen kommen. Aus diesem Grund sind die Bet­ tungsprofile nach einer Weiterbildung so ausgestaltet, daß in deren Un­ terseiten ein aussteifendes Gitter, beispielsweise leiterförmige Pro­ file, eingelegt werden können.
Die Bettungsteile entsprechen in ihrer Abschnittlänge grundsätzlich der Länge der in diesen gehalterten Gleisstücke. Um somit die Gleise und Bettungsprofile miteinander zu verbinden, können die Gleise in üblicher Weise durch ihre endseitigen Kupplungsstücke miteinander verbunden werden, die gleichzeitig auch die Bettungskörper fixieren. Nun ist es aber erwünscht, festere Verbindungen zu schaffen und deshalb auch die Bettungskörper miteinander zu verbinden. Hierzu weisen die aussteifenden Leiterprofile an ihren Enden Kupplungsstücke auf, die schnappend inei­ nandergreifen können.
Wie bereits erwähnt, können die Bettungsteile aus zentralen, die Gleise tragenden Teile und mit diesen verbindbaren Seitenteilen bestehen, die die Abböschungen simulieren. Der zentrale Teil läßt sich ohne Schwierig­ keiten in seiner Ebene biegen, wenn in diesem ein gekrümmtes Gleisstück gebettet werden soll. Sind die Seitenteile mit dem zentralen Teil ver­ bunden, kann es aufgrund der Längerung und Verkürzung der Radien zu Aus­ bauchungen und Stauchungen der Ränder kommen. Diese Ausbauchungen können vermieden werden, wenn die Randprofile längsverschieblich mit dem Zen­ tralteil verbunden sind, wie es nach Ausgestaltungen der Erfindung vor­ gesehen ist.
Von Vorteil ist es aber auch, wenn insbesondere die Seitenteile bzw. der Zentralteil oder die Stege bzw. der Mittelsteg oder die Seitenstege mit Traglaschen für Kabel versehen sind, da dadurch eine geordnete Aufnahme der für einen Modelleisenbahnbetrieb notwendigen Kabel in verdeckter An­ ordnung möglich ist.
Vorteilhaft ist es aber auch, wenn die Längsholme bzw. die Mittelstege, die Seitenstege mit zumindest einem in diese integrierten bzw. einge­ gossenen Kabel zu sehen sind, bzw. aus einem durch Zusätze leitend ge­ machten bzw. halbleitenden Kunststoff bestehen und daß die Kupplungsvor­ richtungen bzw. der Muffenteil mit Steckelementen verbunden sind, da da­ durch die Stromversorgung für die einzelnen Streckenabschnitte und damit ein Leistungsabfall bei längeren Gleisstrecken in einfacher Weise ver­ hindert werden kann.
Nach einer anderen Ausführungsform ist vorgesehen, daß das Rohmaterial des Kunststoffes für die Bettungsteile insbesondere die Zentralteile und Seitenteile mit einem Granulat aus Mineralien bzw. Kunststoffen und bzw. oder Gummi versetzt ist. Durch die Verwendung von eingegossenen Granu­ latteilen, die in den elastischen bzw. elastoplastischen Kunststoffen eingebettet sind, also nicht aufschmelzen kann eine den wirklichen Gege­ benheiten am Oberbau und somit dem Schotterbett entsprechende Gestaltung in einem relativ kleinen Maßstab von nahezu 1 : 100 erzielt werden. Außer­ dem ist es bei entsprechender Farbgebung der Granulate möglich, den auch bei Schotter vorkommenden natürlichen Gegebenheiten und unter­ schiedlichen Farben Rechnung zu tragen.
Weiter ist es auch möglich, daß das Granulat einen höheren Schmelz- bzw. Plastifizierpunkt als das diese aufnehmende Rohmaterial des Kunst­ stoffes aufweist, da dadurch der Granulatcharakter auch beim Auf­ schmelzen des diese aufnehmenden Kunststoffmaterials in jedem Fall er­ halten bleibt.
Schließlich ist es auch möglich, daß die Oberfläche der Zentralteile bzw. der Seitenteile mit Aufrauhungen versehen sind, die geringfügig kleiner sind als die Hälfte des Volumens der Korngröße des Granulats, wodurch ein sicherer Halt der Granulatteile in der Oberfläche der Bet­ tungsteile erzielt und andererseits eine naturgetreue Wiedergabe der tatsächlichen Verhältnisse erreicht werden kann.
Zum besseren Verständis der Erfindung wird diese im Nachfolgenden an­ hand der in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Es zeigt
Fig. 1 eine Unteransicht des Gleisrostes;
Fig. 2 eine Unteransicht des Bettungsteils;
Fig. 3 einen Schnitt durch das Bettungsteil nach Fig. 2 längs der Linie A-A;
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht der Unterseite des Gleisrostes;
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht der Oberseite des Bettungsteils nach Fig. 2 mit mit diesem verbindbaren leiterförmigen aussteifen­ dem Stützteil;
Fig. 6 eine perspektivische Ansicht der Unterseite des Bettungsteils;
Fig. 7 ein aus dem Bettungsteil und dem in diesen gebetteten Gleisrost bestehendes Gleis;
Fig. 8 ein leiterförmiges aussteifendes Stützteil für ein Bettungsteil für eine Weiche mit einem Fach für einen elektrischen Weichenan­ trieb und mit einem ein endseitiges Kupplungsstück enthaltenden Adapterstück;
Fig. 9 einen Querschnitt durch einen in ein Bettungsteil gebetteten Gleisrost;
Fig. 10a bis f die die leiterförmigen Aussteifungselemente miteinander kuppeln­ den Kupplungsstücke und
Fig. 11 einen Querschnitt durch ein mit dem Zentralteil des Bettungs­ teils verbindbares Randprofil.
Fig. 12 einen Querschnitt durch ein auf einer Platte aufgebautes Gleis mit einem erfindungsgemäßen ausgebildeten Bettungsteil und Gleisrost;
Fig. 13 das Gleis nach Fig. 12 in Draufsicht;
Fig. 14 einen Querschnitt durch eine Ausführungsvariante zu dem in Fig. 12 dargestellten Gleis;
Fig. 15 eine andere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Bettungsteils sowie der Stützvorrichtung in Stirnansicht geschnitten in ver­ einfachter schaubildlicher Darstellung;
Fig. 16 die Stützvorrichtung für das Gleis nach Fig. 15 in Draufsicht;
Fig. 17 eine andere Ausführung einer erfindungsgemäßen Stützvorrichtung in Draufsicht;
Fig. 18 ein erfindungsgemäß ausgebildetes Gleis unter Verwendung der in Fig. 17 gezeigten Stützvorrichtung im Querschnitt;
Fig. 19 einen Querschnitt durch eine Weiche mit einer erfindungsgemäß ausgebildeten Stützvorrichtung sowie dem dieser Weiche zugeord­ neten Antrieb;
Fig. 20 eine andere Ausführungsform eines erfindungsgemäß ausgebildeten Gleises im Querschnitt und stark vergrößerter Darstellung;
Fig. 21 einen Kupplungsteil einer erfindungsgemäßen Kupplungsvorrichtung zum Verbinden zweier Stützvorrichtungen in Draufsicht;
Fig. 22 einen Gegenkupplungsteil einer erfindungsgemäßen Kupplungsvor­ richtung zum Verbinden zweier Stützvorrichtungen in Draufsicht;
Fig. 23 den Kupplungsteil nach Fig. 22 im Schnitt gemäß den Linien XXIII-XXIII;
Fig. 24 eine erfindungsgemäße Kupplungsvorrichtung unter Verwendung eines Muffenteils in Seitenansicht teilweise geschnitten, gemäß den Linien XXIV-XXIV in Fig. 25;
Fig. 25 die Kupplungsvorrichtung in Stirnansicht geschnitten gemäß den Linien XXV-XXV in Fig. 24;
Fig. 26 ein erfindungsgemäß ausgebildetes Modellgleis für eine zwei­ gleisige Strecke in Stirnansicht geschnitten;
Fig. 27 eine andere Ausführungsform eines erfindungsgemäß ausgebildeten Modellgleises für eine mehrgleisige Strecke in Stirnansicht geschnitten.
Die in die Bettungsteile einbettbaren Gleise sind üblicher Bauart und bestehen, wie aus Fig. 1 ersichtlich ist, aus einem einstückigen Gleis­ rost 1. Ein aus Kunststoff bzw. Kunststoffspritzgußteil gebildetes Schwellenband des Gleisrostes 1 besteht aus den zueinander parallelen Schwellen 2, die zumindest unterhalb eines der mit diesen zu verbinden­ den Schienen mit zu den Schienen parallelen Verbindungsstegen 3 ver­ bunden sind. Das Schwellenband bzw. der Gleisrost 1 ist in einem gleich­ mäßigen Raster an den Kreuzungsstellen der Verbindungsstege 3 mit den Schwellen 2 mit Sacklöchern 4 versehen, die der kraftschlüssigen Verbin­ dung einer Stützvorrichtung 5 wie z. B. einem leiterförmigen Ausstei­ fungselement 6 durch in diese eingedrückte und kraftschlüssig in diesen gehaltene Stifte 7 dienen. Weiterhin sind einzelne Schwellen 2 in ihrem mittleren Bereich mit Durchgangslöchern 8 versehen, die in einer weiter unten erläuterten Weise der Verbindung der in die Bettungsteile einge­ betteten Gleise mit der Montageplatte durch Stifte oder Nägel bzw. Schrauben dienen.
Aus Fig. 4 ist der Gleisrost 1 in perspektivischer Darstellung ersicht­ lich. Die Schienen 9, 10 sind zur Bildung des Gleisrostes 1 in der Weise aus dem Schwellenband befestigt, daß sie die Verbindungsstege 3 über­ decken, so daß diese von der Oberseite her sichtbar nicht in Erscheinung treten. Der durch die eventuell auch einzelnen und nicht in ein Schwel­ lenband integrierten Schwellen 2 und die auf diesem befestigten Schienen 9, 10 gebildete Gleisrost 1 ist bekannter Bauart und kann für sich allein in üblicher Weise z. B. durch beliebiges Kürzen oder dgl. zur Erstellung von Gleissystemen mit beliebigen Gleisbildern verwendet werden. Mit den sogenannten flexiblen Gleisrosten die in unterschiedlichen Radien ge­ krümmt werden können, ist auch eine freizügige radiusvariable Gleisge­ staltung möglich.
Zur Bettung des Gleisrostes ist das Bettungsteil 11 vorgesehen. Diese besteht aus einem Spritzgußteil aus elastoplastischem Kunststoff und be­ sitzt in seiner Grundform bei ungleisigem Stocken etwa das Profil eines gleichschenkeligen Trapezes ohne die untere größere Seite oder Basis. Der Bettungsteil 11 besitzt ein Mittelteil bzw. Zentralteil 12, mit dem einstückig die abgeschrägten Seitenteile 13, 14 verbunden sind. Nach einer ersten Ausführungsform sind also an den Längsseitenkanten des Zen­ tralteiles 12 Seitenteile 13, 14 unmittelbar angeformt, die vorzugsweise ebenfalls aus einem elastisch verformbaren, biegeschlaffen Material, beispielsweise aus Gummi oder Kunststoff, bestehen, wie der Zentralteil 12. Der Zentralteil 12 ist in seiner Oberfläche mit einem Relief 15 ver­ sehen, dessen Form komplementär zum Gleisrost 1 ist, so daß sich der Gleisrost 1 in die Ausnehmungen des Reliefs 15 in der Weise einsetzen läßt, daß die Schwellen 2 des Gleisrostes 1 die Ausnehmungen in Richtung der Schienen nur geringfügig übertragen.
Auf seiner Unterseite ist das Bettungsteil 11 am Rand des Mittelteils 12 jeweils mit zwei zueinander parallelen Stegen 17, 18 versehen, die zwischen sich eine Nut begrenzen. Die jeweils inneren Stege 18 der paar­ weise vorgesehenen Stege 17, 18 sind höher als die jeweils äußeren Stege 17. Die äußeren Stege 17 sind an den Innenkanten ihrer Ränder mit nach innen weisenden Wulsten 19 versehen. Die paarweise an den Rändern des Mittelteils 12 angeordneten Stege 17, 18 dienen der Aussteifung des Pro­ fils und darüber hinaus aber auch als Kupplungsteile zum Ankuppeln von Seitenteilen 20, wenn die Seitenteile 13, 14 nicht einstückig mit dem Zentralteil 12 ausgebildet sind. Die Seitenteile 20 können also mit zum Zentralteil 12 gegengleichen Kupplungsteilen einer Verbindungsvorrich­ tung, beispielsweise einer Nut mit unterschiedlichen Querschnittsbrei­ ten, versehen sein.
Der Kupplungsteil kann am Zentralteil 12 durch einen über die Unterseite vorragenden Längssteg 17, 18 gebildet sein, der vorzugsweise eine unter­ schiedliche Dicke über seine Höhe aufweist.
Die Stege 17, 18 können als Stützvorrichtung am Zentralteil 12 angeformt sein.
Das Bettungsteil ist auf seiner Unterseite mit schräg verlaufenden Schnittlinien 21, 22 versehen, die durch Nuten gebildet sind und daher Schwächungslinien bilden. Die Schnittlinien verlaufen von der Außenkante der Seitenteile 13, 14 zu den Enden der Bettungsteile 11, und zwar in Richtung auf die Außenseite der Stege 17. Weitere Schnittlinien 23 sind jeweils unmittelbar angrenzend an die Außenseiten der Stege 17 vorge­ sehen. Durch ihre nutförmige Ausbildung bieten die Schnittlinien 21, 22, 23 beim Ausschneiden mit einer Schere eine gute Führung. Die Seitenteile 13, 14 können dann schräg weggeschnitten werden, wenn die Be­ ttungskörper 11 zur Bettung von an eine Weiche angeschlossenen Gleisen dienen sollen. Sind die Seitenteile 13, 14 von dem Zentralteil 12 durch Schnitte längs den Schnittlinien 23 abgetrennt worden, lassen sich mit dem Zentralteil 12 an den Stegen 17, 18 die Seitenteile 20 durch ihre komplementären Verbindungsprofile 24 verbinden. Um also die gewünschte Variabilität zu gewährleisten, sind die Seitenteile 13, 14 auf ihren Un­ terseiten mit Markierungen und/oder Schwächungslinien versehen.
Zur Aussteifung der Bettungsteile 11 sind mit diesen leiterförmige Aus­ steifungselemente 6 verbindbar. Diese bestehen aus Kunststoffspritzguß­ teilen aus einem härteren Kunststoff. Die Längsholme 25, 26 dieser leiterförmigen Aussteifungselemente 6, die durch sprossenbildende Stege 27 miteinander verbunden sind, sind zwischen ein oder mehreren Sprossen 27 im Wechsel auf gegenüberliegenden Seiten durch Spalte 28 unter­ brochen. Durch diese Spalte läßt sich das leiterförmige aussteifende Profil bzw. Aussteifungselement 6 in seiner Ebene krümmen und auch zum Ausgleich von Toleranzen stauchen und auseinanderziehen.
Mit einzelnen Sprossen 27 sind entweder unmittelbar oder über angesetzte Stege 29 buchsenförmige Stützteile 30 verbunden, deren Bohrungen 31 in in das Bettungsteil 11 eingesetztem Zustand mit Bohrungen 32 des Bet­ tungsteils 11 und den Bohrungen 8 des Gleisrostes 1 fluchten. Durch die fluchtenden Bohrungen 8, 31, 32 lassen sich zur Montage der in die Bet­ tungsteile 11 gebetteten Gleisroste 1 auf einer Montageplatte Nägel oder Stifte hindurchführen.
Von Vorteil ist es hierbei, wenn die Stützteile 30 aus einem druckfesten Material beispielsweise einem harten Kunststoff oder einem weichen Kunststoff eingebetteten Hülsen aus in etwa senkrecht zum Gleisrost ver­ laufender Richtung druckfesten Rollen Stützteilen besteht. Dadurch wird eine exakte Distanzierung bei der Montage des Gleisrostes 1 mit den Bettungsteilen 11 von der Montageplatte im wesentlichen unabhängig von der jeweiligen Spannkraft, die mit dem Nagel oder dem Stift, bzw. der Schraube aufgebracht wird, erzielt. Unterschiede können sich dann nur­ mehr in einer unterschiedlichen Verformung der sehr dünnen Schicht des Bettungsteils 11 zwischen dem Stützkörper und den Schwellen 2 des Gleis­ rostes 1 ergeben. Diese elastische Zwischenschicht zwischen dem Stütz­ körper und dem Gleisrost führen aber zu einer erheblichen Schalldämmung und ist daher für den vorgesehenen Einsatzzweck sehr vorteilhaft, so daß aufgrund der Ausbildung der Stützkörper diese Vorteile gleichzeitig mit einer exakten Befestigung des Gleisrostes 1 erzielt werden können.
Der Abstand der Holme 25, 26 der leiterförmigen Aussteifungselemente 6 entspricht dem Abstand zwischen den inneren leistenförmigen Stegen 18 des Bettungsteils 11, so daß das leiterförmige Versteifungselement zwischen diese inneren Stege 18 eingesetzt werden kann. Zur Zentrierung und Halterung sind mit der Unterseite der oberen Wand und des Zentral­ teils 12 schalenförmige Aufnahmen 33, 34 verbunden. Diese schalenförmigen Aufnahmen 33 sind mit einer Aussparung in dem zylindrischen Mantel für die durch Buchsen gebildeten Stützteile 30 mit diese halternden Stegen 29 versehen und bestehen aus zwei Schalen 34 gebildeten Aufnahmen für die Stützteile 30, die mittig in den Sprossen 27 angeordnet sind.
Wie insbesondere der Darstellung aus Fig. 9 zu entnehmen ist, ist eine Höhe 35 der Stege 18 bzw. der Aufnahmen 33 geringfügig beispielsweise zwischen 0,1 mm bzw. 0,5 mm größer als die entsprechende Höhe der Aus­ steifungselemente bzw. der Stützvorrichtung 6 oder der dieselben bilden­ den Längsholme 25, 26 bzw. Stege 27.
Dadurch ist es möglich, beim Befestigen des Gleisrostes 1 den elastisch verformbaren bzw. biegeschlaffen Kunststoff aus dem der Bettungsteil 11 besteht vorzuspannen, so daß durch diese Vorspannung eine Sicherung der Befestigungsmittel gegen ein Lockern und Herausdrehen bei Erschütterun­ gen in überraschend vorteilhafter Weise erzielt werden kann.
Zur Fixierung des in die reliefartigen Ausnehmungen 15 eingesetzten Gleisrostes 1 sind die Längsholme 25, 26 mit den Stiften 7 versehen, die die obere Wandung des Zentralteils 12 des Bettungsteils 11 in Bohrungen 36 durchsetzen und kraftschlüssig in die Sacklöcher 4 des Rostes 1 greifen.
Die die Bettungsteile 11 aussteifenden Stützvorrichtungen 6 sind zweck­ mäßigerweise leiterartig ausgebildet und weisen zumindest im Bereich der Befestigungsstellen des Gleisrostes 1 Sprossen auf. Die Längsholme 25, 26 dieser leiterartigen Stützvorrichtungen 6 sind zweckmäßigerweise unter­ brochen.
Die Längsholme 25, 26 der leiterförmigen Aussteifungselemente oder Stütz­ vorrichtungen 6 weisen an ihren Stirnenden gegengleiche Kupplungsteile 37, 38 auf, die jeweils die einen Teile einer Kupplungsvorrichtung, bei­ spielsweise einer schnappenden Kupplungsvorrichtung bilden. Die einen Kupplungsteile 38 sind V- oder gabelförmig und weisen an ihren einander zugewandten Enden Verdickungen 39 auf. Das Gegenkupplungsteil 37 ist etwa pfeilspitzenförmig ausgebildet und weist, wie am besten aus Fig. 10a ersichtlich ist, eine Form auf, die zu dem inneren Teil des Kupplungs­ teils 38 komplementär ist.
Die Kupplungsvorrichtung kann also mit in Längsrichtung der Längsholme verlaufenden Arretierzapfen versehen sein. Weiterhin können die Kupp­ lungsvorrichtungen Seiten- und/oder Höhenführungsglieder aufweisen. Dazu ist es beispielsweise möglich, daß die V- oder gabelförmig ausgebildeten Kupplungsteile 38 halbschalenförmig ausgebildet ist und der Gegenkupp­ lungsteil 37 in seinen den Kupplungsteilen 38 zugewandten Ende bei­ spielsweise kegelförmig oder pyramidenförmig ausgebildet ist. Dadurch kann mittels der Kupplungsvorrichtung gleichzeitig eine Höhen- und Seitenausrichtung der hintereinander angeordneten Bettungsteile bzw. Gleisrostes 1 erzielt werden.
Um die gewünschte Modularität des Systems zu gewährleisten und unter­ schiedliche Gleisbilder erstellen zu können, können die Kupplungsteile 37, 38 enthaltende Adapterstücke 40 vorgesehen sein, die in den Fig. 8 und 10 dargestellt sind.
In Fig. 8 ist ein aussteifendes leiterförmiges Stützelement 6 für ein Weichenbettungsteil dargestellt. Das Adapterstück 40 läßt sich durch komplementäre Kupplungsteile 41, 42 mit einem Ende des Stützprofils ver­ binden. Das leiterförmige Stützprofil ist mit einer kammerförmigen Aus­ sparung 43 versehen, in die sich ein elektrischer Weichenantrieb 44 ein­ setzen läßt.
Aus den Fig. 9 und 10 ist ersichtlich, daß sich in die zwischen den paar­ weise vorgesehenen längs verlaufenden Stegen 17, 18 gebildete Nut der Steg 24 des separaten Seitenteils 20 einschieben oder eindrücken läßt.
Im Zentralteil 12 und/oder der Stützvorrichtung kann eine durchgehende Stromversorgungsleitung angeordnet sein. Die elektrische Kupplungsvor­ richtung für die Stromversorgungsleitung kann durch im Bereich der Stirnenden der Längsholme angeordnete Verbindungsvorrichtungen gebildet sein.
In Fig. 12 ist ein Gleis 46 gezeigt, bei welchem ein Bettungsteil 11 ver­ wendet wird, der im wesentlichen dem in Fig. 9 dargestellten entspricht. In diesem Bettungsteil 11 ist ein Gleisrost 1 angeordnet. Von der in Fig. 9 gezeigten Ausführungsform unterscheidet sich der Bettungsteil 11 dadurch, daß an den Seitenteil 13 außerhalb des Steges 17 eine Trag­ lasche 47 angeformt bzw. befestigt ist. Diese Traglasche 47 bildet einen Kabelkanal zur Aufnahme von Kabeln 48 zur Steuerung bzw. Stromversorgung des Gleises 1 bzw. der mit dem Gleis zusammenwirkenden Einbauteile. Der Vorteil dieser Anordnung liegt darin, daß durch die biegeschlaffe bzw. elastisch verformbare Ausbildung der Seitenteile 13 dieser wie mit strichlierten Linien angedeutet auch beim montierten Gleis 1 jederzeit hochgehoben werden kann, um neue Kabel 48 einzulegen, bzw. beschädigte oder zu entfernende Kabel herausgenommen bzw. ausgetauscht werden können. Selbstverständlich ist es aber auch wie im rechten Teil der Fig. 12 gezeigt möglich, den sich zwischen den Schenkel 17 und den Seitenteil 13 erstreckenden Freiraum ohne Anordnung einer Traglasche 47 zur Anordnung von Kabel 48 zu verwenden.
Weiter unterscheidet sich die in Fig. 12 gezeigte Ausführungsform von der in Fig. 9 gezeigten dadurch, daß die Stützvorrichtung 5 durch schei­ benförmige Aussteifungselemente 49 gebildet ist. Wie besser aus Fig. 13 zu ersehen ist, können diese scheibenförmigen Aussteifungselemente 49 auch in Art eines Ovals ausgebildet sein, so daß eine Fixierung des Bettungsteils 11 auf der Stützvorrichtung 5 durch die über die einander zugewendeten Seiten vorspringende Nasen 50 der Stege 18 erfolgen kann. Es ist aber auch möglich, diese aus einem harten inkompressiblen Mate­ rial bestehenden Stützvorrichtungen 5 beispielsweise durch einen Koex­ trusion- bzw. einem Zweikomponentenspritzgußvorgang herzustellen, wobei dann der Bettungsteil 11 aus einem biegeschlaffen elastisch verformbaren Kunststoff und das Aussteifungselement 49 aus einem widerstandsfähigen Kunststoffmaterial gebildet sein kann.
Werden die scheibenförmigen Aussteifungselemente 49 nachträglich in die Bettungsteile 11 eingesetzt, so ist es auch möglich, die einzelnen Aus­ steifungselemente 49 über dünne flexible Verbindungsstege 51 zu verbin­ den. Dadurch können die Aussteifungselemente 48 auch in den Kreisbogen einwandfrei zentriert und ausgerichtet werden bzw. wird sichergestellt, daß die Bohrungen 8 und Bohrungen 52 im Aussteifungselement 49 sich jeweils in einer überdeckenden Lage befinden. Wie ersichtlich, können diese Aussteifungselemente 49 mit Bohrungen 52 zur Aufnahme von bei­ spielsweise durch Schrauben gebildeten Befestigungsmittel 53 versehen sein.
Bei der in Fig. 14 dargestellten Ausführungsform ist gezeigt, daß die unter den Schienen 9, 10 angeordneten Sacklöcher 4 auch Stifte 7 auf­ nehmen können, die in die Stützvorrichtung 5 beispielsweise in das scheibenförmige Aussteifungselement 49 nachträglich eingesetzt sind. Sie können selbstverständlich auch bei der Herstellung des scheibenförmigen Aussteifungselementes gleich mithergestellt werden. Vorteilhaft ist es hierbei, wenn die Stifte 7 in ihrem in das Sackloch 4 eindringenden Be­ reich mit einer Aufrauhung beispielsweise einer Rändelung oder mit Quer­ rippen oder Schraubengängen versehen sind, so daß es zu einer bewußten kraftschlüssigen Verbindung auch bei entsprechenden Toleranzen im Durch­ messer des Stiftes 7 und des Sackloches 4 kommt.
Weiter ist in Fig. 14 gezeigt, daß es auch möglich ist, die Stützvor­ richtung bzw. die scheibenförmigen Aussteifungselemente 49 über eigene Befestigungsmittel 53 auf einer Montageplatte 54 zur Aufnahme eines der­ artigen Gleises zu befestigen, während das Befestigungsmittel 53 zum Be­ festigen des Gleisrostes 1 unter Zwischenschaltung des Bettungsteils 11 nach dem Aufsetzen des Bettungsteils 11 auf die Stützvorrichtung er­ folgt. Dies kann beispielsweise auch mit einer Gewindeschraube erfolgen, wenn in die scheibenförmige Stützvorrichtung 49 eine mit einem Innenge­ winde versehene Haltescheibe 55 in der Bohrung 52 der Stützvorrichtung 5 angeordnet ist. Damit läßt sich die Verspannung zwischen der Stützvor­ richtung 5 und den Gleisrost 1 sehr feinfühlig regeln.
Weiter ist in dieser Ausführungsform gezeigt, daß ein Seitenteil 56 der in die zwischen den Stegen 17 und 18 gebildete Nut 45 eingreift, einen parallel zur Gleisebene verlaufenden Bettungsteil 57 bildet. Dieser kann mit einem weiteren Bettungsteil 58 wie dargestellt, überlappend an­ geordnet sein, so daß ein Gleisabstand zwischen zwei parallel zueinander verlaufenden Gleisrosten 1 einfach verändert werden kann. Um eine durch­ gehende vorbildgetreue Bettungsoberfläche auch dann zu erreichen, wenn die Bettungsteile 57, 58 wie dargestellt, aufgrund eines geringfügig größeren Gleisabstandes nicht fugenlos aneinanderstoßen herstellen zu können, ist es auch möglich, Einlagestreifen 59 einzulegen, die in der jeweils gewünschten Breite von aus in beliebigen Abmessungen hergestel­ lten Platten ausgeschnitten werden können.
Anhand dieses Ausführungsbeispiels ist auch gezeigt, daß die Bettungs­ teile 57, 58 nach dem Abtrennen der Seitenteile 13 entlang der Schnitt­ linie 23 entfernt werden können und anstelle dessen zwischen die Stege 17 und 18 bzw. in die zwischen diese gebildete Nut 45 das mit den Bet­ tungsteilen 57 bzw. 58 angeformte Verbindungsprofil 24 eingeschnappt werden kann.
Eine andere Ausführungsvariante eines Gleises 60 ist in den Fig. 15 und 16 gezeigt. Bei dieser Ausführungsvariante ist ein durchlaufender Mit­ telsteg 61 vorgesehen, an dem in Gleislängsrichtung Querstege 62 an­ geformt bzw. aufgeschnappt sind. Diese Querstege 62 bilden im Bereich der Schienen 9, 10 Auflager 63, 64 für den Zentralteil 12 des Bettungs­ teils 11. Auf den Auflagern 63, 64 sind in Richtung des Gleisrostes 1 vorspringende Stifte 7 angeordnet, die wie beispielsweise bereits anhand der Fig. 14 erläutert wurde, in die Schwellen 2 des Gleisrostes 1 einge­ schoben bzw. eingerastet werden können, um den Gleisrost 1 im Zentral­ teil 12 bzw. in einer fixen Lage gegenüber der Stützvorrichtung 5 und deren Auflagern 63 bzw. 64 zu positionieren. Zur Befestigung der Stütz­ vorrichtung 5 sind in den Mittelstegen 61 Durchgangslöcher 65 vorge­ sehen, die von Befestigungsmitteln 53 durchsetzt werden mit welchen die Stützvorrichtungen 5 auf der Montageplatte 54 befestigt sind. Ist zusätzlich eine Verschraubung des Gleisrostes 1 mit der Stützvorrichtung 5 gewünscht, so können desweiteren im Bereich der Querstege 62 ebenfalls Durchgangslöcher 65 vorgesehen sein, wozu dann zur Abstützung bzw. Dis­ tanzhaltung zwischen der Montageplatte 54 und dem Gleisrost 1 Stützen 66 zusätzlich angeordnet werden können. Durch die Wahl der Wandstärken bzw. der Breite und der Höhe des Mittelstegs 61 kann eine ausreichende Flexi­ bilität des Mittelstegs 61 und somit der Stützvorrichtung 5 für Verfor­ mungen in der Gleisebene bzw. senkrecht zu einer Montagefläche 67 auf der Montageplatte 54 erreicht werden.
Zur seitlichen und höhenmäßigen Fixierung des Zentralteils 12 kann die Stützvorrichtung 5 weiter mit Kupplungsteilen 68 versehen sein, die durch in etwa parallel zu den Auflagern 63, 64 verlaufende Stützstege mit pilzförmigem Querschnitt ausgebildet sein können. Diese Kupplungsteile 98 werden von gegengleichen Kupplungsteilen 69 die beispielsweise durch Längsnuten mit schwalbenschwanzförmigem Querschnitt gebildet sind, um­ faßt. Dadurch daß die Vorsprünge der mit schwalbenschwanzförmigem Quer­ schnitt ausgebildeten Kupplungsteile die gegengleichen Vorsprünge der mit pilzförmigem Querschnitt ausgestatteten Kupplungsteile 68 umgreifen, wird auch eine höhenmäßige Fixierung des Zentralteils 12 erreicht. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel werden die an den Zentralteil 12 anschließenden Seitenteile 70 mit einer durch die Kupplungsteile 68, 69 gebildeten Kupplungsvorrichtung 71 ähnlichen Kupplungsvorrichtung 72 zwischen dem Zentralteil und den Seitenteilen 70 verbunden.
Wie in Fig. 16 weiter durch strich-zwei-punktierte Linien schematisch angedeutet ist es auch möglich, anstelle des Mittelsteges 61 Seitenstege 73 vorzusehen, die abwechselnd links oder rechts mit Abstand von einer Längsmittelachse 74 angeordnet sein können. Dies ermöglicht ebenso eine flexible Verformung der Stützvorrichtung 5 im Bereich der Montagefläche 67. Um in diesem Fall einen zentrischen Aufbau der Stützvorrichtung ent­ lang einer vorgegebenen Gleisachse zu vereinfachen, können bei der Ver­ wendung von Seitenstegen 73 im Bereich der Querstege 62 Mittelmarkierun­ gen 75 vorgesehen sein, mit welchen die Stützvorrichtung 5 entlang einer geplanten Gleisachse ausgerichtet und befestigt werden kann. Werden Mittelstege 61 bei der Stützvorrichtung 5 verwendet, so ist es auch mög­ lich, anstelle der Mittelmarkierungen 75 durch Pfeile oder Nuten, Bohrungen oder Langlöcher vorzusehen, die eine Zentrierung der Stützvor­ richtung 5 auf eine Gleisachse insbesondere von Gleisbögen einfach er­ möglichen.
In Fig. 17 und 18 ist eine andere Ausführungsform einer Stützvorrichtung 5 gezeigt, die ebenfalls einen Mittelsteg 61 aufweist. Auch in diesem Fall sind am Mittelsteg 61 wieder Querstege 62 befestigt, bzw, ein­ stückig an diesen angeformt. Der Mittelsteg 61 weist eine Breite 76 auf, die es ermöglicht, den Mittelsteg 61 auf der Montagefläche 67 der Mon­ tageplatte 54 zu verformen, so daß dieser auch einen in Fig. 17 durch eine strichpunktierte Linie 77 gezeigten bogenförmigen beispielsweise kreis- oder korbbogenförmigen Verlauf einnehmen kann. Zur Höhen-, Seiten- und Längsführung der Zentralteile 12 der Bettungsteile 11 bzw. des aus Schwellen 2 und Schienen 9, 10 bestehenden Gleisrostes 1 sind in einem Längsabstand 78 in etwa zentrisch zu Durchgangslöchern 65 Mittelstützen 79 vorgesehen, in welchen auch die Durchgangsbohrungen 65 integriert sind. Der Längsabstand 78 entspricht dabei bevorzugt einem Längsabstand 78 - Fig. 1- zwischen zwei in Längsrichtung des Schwellenbandes vonei­ nander distanzierten Durchgangslöchern 8 in den Schwellen 2. Der Zen­ tralteil 12 ist auf seiner der Stützvorrichtung 5 zugewandten Seite mit einer etwa einen C-förmigen Querschnitt aufweisenden Führungsleiste bildenden Kupplungsteil 80 versehen, der mit einem die Breite 76 der Mittelstützen 79 überragenden als Kupplungsteil 81 wirkenden Führungs­ leiste 82 versehen ist. Dadurch, daß die Führungsleisten 82 in Längs­ richtung der Stützvorrichtung 5 mit schrägen Stirnflächen 83 versehen sind, ist es auch möglich, den Zentralteil 12 nach Montage der Stützvor­ richtung 5 auf der Montageplatte 54 auf die Führungsleisten 82 aufzu­ schieben. Damit ist eine zentrale mittige Lagerung des Gleisrostes 1 auf der Stützvorrichtung 5 möglich. Zusätzlich ist der Zentralteil 12 über Seitenteile 84, 85 gegen Verwindung bzw. Verkantung abgestützt, wobei beispielsweise der Seitenteil 84 eine schräge nach unten verlaufende Schotterbettflanke und der Seitenteil 85 einen ebenflächigen Verbin­ dungsteil zu einem benachbarten Gleis bilden kann. Von den bereits zuvor beschriebenen Seitenteilen unterscheiden sich nunmehr diese Seitenteile 84, 85 dadurch, daß wie dies durch unterschiedlich dichte Schraffur der Seitenteile 84 und 85 im Schnittbereich angedeutet ist, die Seitenteile im Bereich zwischen der Stützvorrichtung 5 und dem Zentralteil 12 aus einem verformungsstabilen Kunststoff 86 und die die Bettungsteile bil­ denden Bereiche der Seitenteile 84, 85 aus einem elastisch verformbaren insbesondere zusätzlich auch biegeschlaffen Kunststoff 87 bestehen. Die Seitenteile 84 und 85 werden dabei entweder in einem Arbeitsgang ge­ spritzt bzw. extrudiert, indem die zwei verschiedenen Kunststoffmateria­ lien in der Form zusammengemischt werden oder zuerst die aus dem Kunst­ stoff 87 oder 86 bestehenden Teile der Seitenteile 84, 85 hergestellt und die weiteren Teile auf die vorgefertigten Teile aufgespritzt bzw. auf­ extrudiert werden, indem die vorgefertigten Teile in die Formen einge­ legt werden.
Auch bei dieser Ausführungsform ist es daher möglich, den Gleisrost 1 entweder über Befestigungmittel durch die Durchgangslöcher 65 hindurch auf der Montageplatte 54 zu befestigen oder auch in den Zentralteil 12 einzukleben. Um eine ausreichende Flexibilität bei Verformungen des Gleisrostes 1 entlang einer Linie 77 nicht zu behindern, ist es auch möglich, daß die aus dem steifen Kunststoff 86 bestehenden Teile der Seitenteile 84 bzw. 85 wie durch strichlierte Linien angedeutet mit den Mittelstützen 79 zugewandten Ausnehmungen 88 der ein zieharmonika-arti­ ges Verbiegen dieser Teile der Seitenteile 84, 85 ermöglichen sollen zu versehen.
Bei Seitenteilen 84 bzw. 85 die für die Anordnung in Verbindung mit einem sogenannten flexiblen Gleisrost, welcher also auf beliebige Radien in der Montagefläche 67 verformbar ist, zu ermöglichen, kann auch die Wandstärke der Seitenteile 84 bzw. 85 für derartige Anwendungsfälle sehr gering gehalten werden bzw. mit Einkerbungen oder zieharmonika-artig ausgebildet sein, um die Längenänderungen - auf der Außenseite des Gleisbogens die Verlängerungen und auf der Innenseite die Verkürzungen - ohne Faltenbildung aufnehmen zu können.
Zur Verbindung der einzelnen aneinander stoßenden Stützvorrichtungen 5 können diese mit gegengleichen Kupplungsteilen 41, 42 versehen sein. Die Kupplungsteile 42 bestehen aus im Bereich der beiden voneinander abge­ wandten Seitenkanten der Mittelstege 61 angeordneten Verzahnungen 69 in welche eine gegengleiche Verzahnung in den gabelartigen Kupplungsteilen 41 eingreift.
Ist wie dies schematisch im Anschluß an den Kupplungsteil 41 angedeutet ist, die gesamte Außenseite des Mittelstegs 61 mit einer durchgehenden Verzahnung 69 ausgestattet, bzw. versehen, so können die Zentralteile 12 auf beliebige Längen abgelängt und jederzeit wieder untereinander ge­ kuppelt werden. So ist es unter anderem auch möglich, keine gabelförmi­ gen Kupplungsstücke 41, sondern muffenartige Kupplungsstücke vorzusehen, und die Mittelstege durchgehend ausschließlich mit einer Verzahnung 69 auszustatten, so daß im Verbindungsbereich ein muffenartiges Kupplungs­ stück 90 zur Kupplung der Verzahnung 89 der beiden aneinander stoßen­ den Stützvorrichtungen 5 verwendet werden kann.
Selbstverständlich ist es auch möglich, bei allen anderen gezeigten Aus­ führungsbeispielen auf den Längsstegen bzw. den Mittelstegen entweder über die gesamte Länge oder im Bereich deren Enden entsprechende Ver­ zahnungen bzw. Kupplungsteile vorzusehen, so daß auch bei einer beliebi­ gen Ablängung eines Standardgleises auf eine kürzere Länge eine zusätz­ liche Kupplung mittels der von den Laschen zwischen den einzelnen Schienen getrennten Verbindung der einzelnen Gleisstücke ermöglicht wird.
In Fig. 19 ist eine Ausführungsvariante einer Stützvorrichtung 5 im Be­ reich einer Weiche beispielsweise ähnlich wie bei der Stützvorrichtung in Fig. 8 gezeigt dargestellt. Ein Zentralteil 12 zur Aufnahme des Gleis­ rostes 1 ist dabei aus einem durch Coextrusion bzw. Mehrkomponenten­ spritzguß hergestellt. Im Bereich des Befestigungsmittels 83 besteht der Zentralteil 12 aus verformungsfestem und hartem Kunststoff 86 während die Auflage für den Gleisrost 1 durch einen weichen elastisch verformbaren gegebenenfalls biegeschlaffen Kunststoff 87 gebildet ist. Der Anschluß von Seitenteilen 90 erfolgt, wie bereits anhand der Fig. 15 erläutert über Kupplungsvorrichtung 71. In diesem Ausführungsbeispiel ist weiter gezeigt, daß die Seitenteile 90 auch abgestuft ausgebildet sein können und sich zwischen dem Zentralteil 12 der Stützvorrichtung 5 sowie den Seitenteilen 90 beispielsweise ein Weichenantrieb 44 befinden kann. Dieser kann über ein Gestänge 91 und einem Mitnehmer 92 mit ver­ stellbaren Weichenzungen 93 verbunden sein. Dadurch ist es möglich, beispielsweise den Weichenantrieb 44 mit einer im Bereich einer Abtrep­ pung 94 angeordneten Weichenlaterne 95 zu koppeln.
Derartige Seitenteile 90 können aber auch anstelle der Durchführung und Anordnung von Weichenlaternen 95 zur Aufnahme von Signalmasten bzw. Oberleitungsmasten 96 dienen, wobei diese Oberleitungsmaste über Befes­ tigungsmittel 53 unmittelbar in der Montageplatte 54 oder gegebenenfalls auch in unteren Seitenteilen 90 angeordneten Stützleisten befestigt sein.
Um eine entsprechend freie Beweglichkeit der Mitnehmer 92 zum Verstellen der Weichenzunge 93 zu ermöglichen, ist es vorteilhaft, wenn im Bet­ tungsteil 12 eine Öffnung 126 angeordnet ist, die beispielsweise auch durch ein Langloch gebildet sein kann. Selbstverständlich ist es eine um Durchführung von mechanischen Betätigungselementen oder auch von Kontaktleisten oder dgl. zum Anschluß an den Schienen zu ermöglichen, vorteilhaft, wenn an den dafür notwendigen Stellen entsprechende Durch­ brüche in den Bettungsteilen vorgesehen oder durch entsprechend markier­ te Schnittlinien vorbereitet sind, so daß bei Bedarf diese Durchgangs­ stellen geöffnet werden können. Dies trifft auch für die Aufnahmen zur Durchführung von Signalen oder Oberleitungsmasten durch die Bettungs­ teile bzw. Seitenteile derselben zu.
Die Befestigung des Bettungsteils 12 in Fig. 19 kann dadurch erfolgen, daß auf der Montageplatte 54 einzelne C-profilförmige Befestigungsele­ mente oder auch eine durchgehende hutprofilartige Leiste befestigt wird, auf die das aus einem Hart-Weichprofil bestehende Bettungsteil aufge­ schnappt wird. Die Elastizität der aus hartem Kunststoff bestehenden vertikalen Schenkel dieses Bettungsteils 11 wird durch die aus elas­ tischen Kunststoff bestehenden Bereiche im Übergang zu der Auflagefläche für die Schwellen 2 ermöglicht.
Der Ordnung halber sei lediglich erwähnt, daß bei allen Ausführungsbei­ spielen in der vorliegenden Anmeldung zum besseren Verständnis der Er­ findung und der einfacheren Darstellung in den Zeichnungen Einzelteile oder alle Teile teilweise unproportional stark vergrößert dargestellt wurden.
In Fig. 20 ist eine dem Bettungsteil 11 nach Fig. 9 ähnliche Ausführungs­ form dargestellt. Diese unterscheidet sich jedoch insofern von der zuvor beschriebenen als an dem Zentralteil 12 neben den Stegen 17, 18 auch die Längsholme 26 sowie die Teile 30 einstückig angeformt sind. Wie schema­ tisch durch unterschiedlich dichte Schraffur angedeutet bestehen dabei die Längsholme 26 und die Teile 30 aus einem verformungsfesten eher harten Kunststoff während die übrigen Teile des zentralen Bettungsteils 12 bzw. der Seitenteile 13 aus einem elastisch verformbaren bevorzugt biegeschlaffen Kunststoff bestehen. Die Längsholme 26 und die Teile 30 sowie die an die Längsholme 26 ebenfalls einstückig angeformten Stifte 7 bilden somit das tragfähige formstabile Gerüst für das Gleis. Weiter ist aus dieser Darstellung zu ersehen, daß eine Distanz zwischen einer dem Zentralteil 12 zugewandten Unterseite der Schwelle 2 und der Monta­ gefläche 67 der Montageplatte 54 der Höhe der Stege 18 bzw. Aufnahmen 33 entspricht. Eine Höhe 97 zwischen der dem Zentralteil 12 zugewandten Unterseite der Schwellen und der der Montageplatte 54 zugewandten Unter­ seite der Längsholme 26 bzw. der Teile 30 ist geringfügig beispielsweise zwischen 0,1 mm und 0,5 mm kleiner als die Höhe der Stege 18 bzw. der Aufnahmen 33. Wird nun der Gleisrost 1 mittels eines Befestigungsmittels 53 direkt auf der Montageplatte 54 befestigt, so wird bei einem Fest­ drehen des Befestigungsmittels 53 beispielsweise einer Schraube der die Stege 18 bzw. Aufnahmen 33 bildende Kunststoff wie schematisch mit strichlierten Linien angedeutet, gestaucht bzw. elastisch verformt. Diese Verformung erfolgt so lange, bis die der Montageplatte 54 zugeord­ nete Stirnseite der Längsholme 26 bzw. der Teile 30 auf der Montage­ fläche 67 satt anliegen. Durch diese elastische Vorspannung der Stege 18 bzw. der Aufnahmen 33 wird indirekt eine Schraubensicherung erreicht, da auch bei auf das Gleis einwirkenden Vibrationen sich die Befestigungs­ mittel 53 nicht lockern können.
Trotzdem wird durch die zwischengeschaltete elastisch verformbare und damit schwingungsdämpfende Schicht des Zentralteils 12 zwischen den Auf­ nahmen 30 und der dieser zugewandten Unterseite der Schwellen 2 eine Schwingungs- und vor allem eine Geräuschdämmung erreicht.
In den Fig. 21 bis 23 ist eine andere Ausführungsform einer Kupplungsvor­ richtung 98 gezeigt. Diese besteht aus einem Kupplungsteil 99 der ent­ weder direkt an einen Längsholm 26 bzw. einem Mittelsteg 61 angeformt oder über Kupplungsteile 41, 42 steckbar verbunden ist. Der dem Kup­ plungsteil 99 gegenüberliegende gegengleiche Kupplungsteil 100 ist ga­ belartig mit zwei in Richtung der Pfeile 101 federnden Gabelzinken 102 ausgestattet. Zwischen den beiden Gabelzinken 102 ist im Kupplungsteil 100 eine Zentrieröffnung 103 angeordnet, die beispielsweise aus einer parallel zu einer Symmetrieachse 104 verlaufenden Bohrung gebildet ist. Wird nun der Kupplungsteil 100 auf den Kupplungsteil 99 aufgeschoben, werden die Gabelzinken 102 auseinandergedrückt und schnappen über eine Verdickung 105, so daß eine Trennung der Kupplungsvorrichtung 98 nur mehr durch Überwindung der Verformungsenergie der Gabelzinken 102 möglich ist. Gleichzeitig ist der Kupplungsteil 99 mit einem in Richtung der Zentrieröffnung 103 gerichteten Führungszapfen 106 ausgestattet, der an seinem dem Kupplungsteil 100 zugewandten Ende konisch ausgeführt ist. Beim Zusammenstecken der beiden Kupplungsteile 99 und 100 wird der Füh­ rungszapfen 106 in die Zentrieröffnung 103 eingeschoben und es werden somit die Längsholme der aneinanderstoßenden Gleisteile nicht nur in ihrer Lage parallel zur Schwellenlängsrichtung, sondern auch senkrecht zur Gleisebene fixiert.
In den Fig. 24 und 25 ist eine weitere Kupplungsvorrichtung 107 gezeigt, die eine Verbindung mit Längsholmen 26 bzw. Mittelstegen 61 an jeder beliebigen Stelle über den Längsverlauf der Stützvorrichtungen 5 ermög­ licht und gleichzeitig eine Seiten- und Höhenführung und Ausrichtung der zu verbindenden Stützvorrichtungen 5 ermöglicht. Diese Kupplungsvorrich­ tung umfaßt einen Muffenteil 108 der auf einander unmittelbar benach­ barte Enden 109, 110 von oben her aufgeschoben wird. Auf dem Längsholm 26 bzw. dem Mittelsteg 61 ist auf der von der Montageplatte 54 abgewendeten Seite eine durchlaufende Nut 111 angeordnet, die einen C-förmigen Quer­ schnitt aufweist. Der Muffenteil 108 ist mit einer Zentrierleiste 112 versehen und weist den Verzahnungen 89 auf den beiden Seitenwände der Längsholme 26 bzw. Mittelstege 61 zugeordnete Schnapparme 113 auf, die durch eine Schwächungsstelle 114 gegenüber dem die Zentrierleiste 112 halternden Gehäuseteil radial elastisch verformbar sind.
Wird nun der Muffenteil 108 von oben her auf die zwei zu verbindenden Enden der Längsholme 26 bzw. Mittelstege 61 aufgesteckt und eingeschnappt, so wird damit sowohl in Längsrichtung des Gleises als auch in Höhen- und Seitenrichtung eine starre Verbindung und achsgenaue Ausrichtung erreicht, die jederzeit wieder lösbar ist. Sind dement­ sprechend die Längsholme 26 bzw. Mittelstege 61 mit einer durchgehenden Verzahnung 69 ausgestattet können diese an beliebiger Stelle durch die Muffenteile 108 verbunden werden. Selbstverständlich können derartige Muffenteile als Adapterstücke 40 für in Weichenform ausgebildete Stütz­ vorrichtungen 5 verwendet werden. Andererseits ist es aber auch jeder­ zeit möglich, die Adapterstücke 40 auch bei normalen Stützvorrichtungen durch nachträgliches Aufschnappen zu montieren, wenn diese über eine Kupplungsvorrichtung verbunden werden sollen.
In Fig. 26 und 27 sind Bettungsteile 115, 116 für Doppelgleise, die im fixen Abstand zueinander angeordnet sein sollen gezeigt. Der Aufbau der Bettungsteile auf jedes der beiden Gleise 117, 118 bezogen entspricht beispielsweise dem Aufbau wie er in den Fig. 1 bis 7 bzw. der Fig. 9 oder der Fig. 20 oder den anderen in der vorstehenden Beschreibung erläuterten Ausführungsbeispielen gezeigt ist.
Die beiden Bettungsteile 115, 116 unterscheiden sich nur dadurch von­ einander, daß der Bettungsteil 115 für ein geradlinig verlaufendes Dop­ pelgleis vorgesehen ist, indem die beiden Gleise 117 und 118 in einer Horizontalebene verlaufen. Der Bettungsteil 116 ist dagegen für ein Doppelgleis im Bereich eines Gleisbogens vorgesehen, wobei Aufnahme­ flächen 119 für die Schwellen 2 der Gleisroste 117, 118 um einen Über­ höhungswinkel 120 geneigt zueinander verlaufen. Diese Neigung kann am Beginn des Gleisbogens langsam ansteigen, um dann gegen das Ende eines beispielsweise 90° Gleisbogens wieder abzunehmen. Es können aber auch entsprechende Bettungsteile für einen halbkreisförmigen Kreisbogen vor­ gesehen sein, die einen entsprechenden Übergangsbogen zur Erreichung einer maximalen Überhöhung und daran anschließend wieder einen Über­ gangsbogen auf das waagerechte Gleis zurück aufweisen. Gegebenenfalls ist es auch möglich, eigene Bettungsteile herzustellen, die die entsprechen­ den Übergangsbögen aufweisen, so daß Bettungsteile 116 mit fixer Über­ höhung vorgesehen werden können, die zu einem beliebig langen Bogen zu­ sammengesetzt werden können un die über Übergangsstücke mit den waag­ erecht verlaufenden Gleisteilen verbunden werden.
Selbstverständlich ist es auch möglich, daß die unterschiedlich ausge­ stalteten Stützkörper in Verbindung mit den unterschiedlichsten Kupp­ lungsvorrichtungen wie sie anhand der verschiedenen Ausführungsbeispiele beschrieben wurden, kombiniert werden können und es können einzelne Merkmalskombinationen der einzelnen Ausführungsbeispiele voneinander un­ abhängige erfindungsgemäße Lösungen bilden.
Es können Verbindungselemente vorgesehen sein, die zwischen dem Gleis­ rost und einer den Bettungskörper aufnehmenden Auflagerfläche die Stütz­ vorrichtung durchsetzen.
Im Zentralteil können unterhalb der Schienen Ausnehmungen vorgesehen sein, in die Kontaktvorrichtungen zwischen den Schienen und der Stromversorgungsleitung einsetzbar sind. In die Seitenteile können Auf­ nahmesockel für Signale oder Oberleitungsmaste integriert sein.
Um einen der Wirklichkeit möglichst exakt entsprechenden Zustand der Mo­ dellgleisbettung zu ermöglichen ist es wie weiter in Fig. 20 schematisch dargestellt auch möglich, die Bohrung 8 als Sackloch 121 herzustellen, so daß eine obere Sichtseite 122 der Schwelle 2 durchgehend ist. Wird die Bohrung 8 benötigt, so ist es möglich, eine Stirnseite 123 von der Seite des Sacklochs 121 her durchzustoßen. Gleichermaßen kann auch der Stift 7 in einem Sackloch 121 unterhalb der Schiene geführt sein, so daß von der Schiene 9 bzw. 10 her keine Öffnung in der Sichtseite 122 der Schwelle 2 zu sehen ist.
Um weiter eine den tatsächlichen Gegebenheiten möglichst exakte Wieder­ gabe der Struktur der Gleisbettung zu erhalten, hat es sich als beson­ ders vorteilhaft erwiesen, wenn insbesondere in den weichen elastisch verformbaren vorzugsweise biegeschlaffen Kunststoff 87, wie in Fig. 20 ebenfalls schematisch gezeigt, ein Granulat 124 in den Rohstoff vor Her­ stellung des Bettungsteils 11 eingemischt wird. Dieses Granulat 124 wird bei entsprechender Materialwahl während des Spritzvorgangs bzw. Extru­ sionsvorgangs der Bettungsteile 11 bzw. des Zentralteils 12 oder der Seitenteile 13 nicht aufgeschmolzen und daher in den flüssigen aufge­ schmolzenen Kunststoff eingebettet. Wird nun die Form in jenen Bereichen in welchen eine Schotterdarstellung und eine rauhe den tatsächlichen Ge­ gebenheiten tatsächlich entsprechende Schotterstruktur gewünscht wird, mit einer Oberflächenrauhigkeit versehen, die in etwa einem Teil der Korngröße des Granulats 124 entspricht so entsteht an einer Oberfläche 125 der Bettungsteile die in einem Teil der Seitenteile 13 in Fig. 20 ge­ zeigte Struktur.
Dabei ist es von besonderem Vorteil, wenn das Granulat 124 durch ent­ sprechend eingefärbte Gummiteilchen oder Kunststoffteilchen mit einer höheren Schmelztemperatur gebildet ist. Es ist aber auch ebenso möglich, mineralische Granulate in der gewünschten Korngröße in den Rohstoff einzumischen. Trotzdem wird sichergestellt, daß in jenen Bereichen, in welchen die Form eine glatte Oberfläche aufweist, auch der Formteil eine glatte Oberfläche aufweist und somit eine exakte Lage beispielsweise der Schwellen des Gleiskörpers im Bettungsteil erzielt wird.
Wie weiter in den Fig. 21 und 22 dargestellt ist, ist es auch möglich die Zentrieröffnung 103 und den Führungszapfen 106 aus als Kohlestift bzw. aus Metallstift auszubilden, um eine elektrische Verbindung zwischen den einzelnen Stützvorrichtungen zu ermöglichen. Der Führungszapfen 106 und die Zentrieröffnung 103 können mit Kabeln 127 kontaktiert sein, um eine durchgehende Stromversorgung des Fahrgleises zu ermöglichen. Durch Einsetzen entsprechender Kontaktstücke von unten her ist es auch mög­ lich, das Schienennetz in mehreren voneinander distanzierten Bereichen immer wieder mit der durchlaufenden Kontaktschiene zu verbinden. Von Vorteil ist es hierbei auch wenn die gesamten Längsholme 26 oder Mittel­ stege 61 aus leitendem Kunststoff beispielsweise mit Graphit versetzten PVC oder dgl. gebildet sind, wobei es dann vorteilhaft ist, wenn bei mehreren parallel zueinander verlaufenden Längsholmen die Verbindung zwischen diesen die quer zu den Schienen 9, 10 verläuft isolierend ausge­ führt ist.
Bezugszeichenaufstellung
  1 Gleisrost
  2 Schwelle
  3 Verbindungssteg
  4 Sackloch
  5 Stützvorrichtung
  6 Aussteifungselement
  7 Stift
  8 Durchgangsloch
  9 Schiene
 10 Schiene
 11 Bettungsteil
 12 Zentralteil
 13 Seitenteil
 14 Seitenteil
 15 Ausnehmung
 16 
 17 Steg
 18 Steg
 19 Wulst
 20 Seitenteil
 21 Schnittlinie
 22 Schnittlinie
 23 Schnittlinie
 24 Verbindungsprofil
 25 Längsholm
 26 Längsholm
 27 Steg
 28 Spalt
 29 Steg
 30 Teil
 31 Bohrung
 32 Bohrung
 33 Aufnahme
 34 Schale
 35 Höhe
 36 Bohrung
 37 Kupplungsteil
 38 Kupplungsteil
 39 Verdickung
 40 Adapterstück
 41 Kupplungsteil
 42 Kupplungsteil
 43 Aussparung
 44 Weichenantrieb
 45 
 46 Gleis
 47 Traglasche
 48 Kabel
 49 Aussteifungselement
 50 Nase
 51 Verbindungssteg
 52 Bohrung
 53 Befestigungsmittel
 54 Montageplatte
 55 Haltescheibe
 56 Seitenteil
 57 Bettungsteil
 58 Bettungsteil
 59 Einlagestreifen
 60 Gleis
 61 Mittelsteg
 62 Quersteg
 63 Auflager
 64 Auflager
 65 Durchgangsloch
 66 Stütze
 67 Montagefläche
 68 Kupplungsteil
 69 Kupplungsteil
 70 Seitenteil
 71 Kupplungsvorrichtung
 72 Kupplungsvorrichtung
 73 Seitensteg
 74 Längsmittelachse
 75 Mittelmarkierung
 76 Breite
 77 Linie
 78 Längsabstand
 79 Mittelstütze
 80 Kupplungsteil
 81 Kupplungsteil
 82 Führungsleiste
 83 Stirnfläche
 84 Seitenteil
 85 Seitenteil
 86 Kunststoff
 87 Kunststoff
 88 Ausnehmung
 89 Verzahnung
 90 Seitenteil
 91 Gestänge
 92 Mitnehmer
 93 Weichenzunge
 94 Abtreppung
 95 Weichenlaterne
 96 Oberleitungsmast
 97 Höhe
 98 Kupplungsvorrichtung
 99 Kupplungsteil
100 Kupplungsteil
101 Pfeil
102 Gabelzinken
103 Zentrieröffnung
104 Symmetrieachse
105 Verdickung
106 Führungszapfen
107 Kupplungsvorrichtung
108 Muffenteil
109 Ende
110 Ende
111 Nut
112 Zentrierleiste
113 Schnapparm
114 Schwächungsstelle
115 Bettungsteil
116 Bettungsteil
117 Gleis
118 Gleis
119 Auflagefläche
120 Überhöhungswinkel
121 Sackloch
122 Stirnseite
123 Stirnseite
124 Granulat
125 Oberfläche
126 Öffnung
127 Kabel

Claims (41)

1. Gleis für Modelleisenbahnen mit einer beispielsweise einen mit einer Schotterschüttung versehenen Oberbau simulierenden Gleisbettung, dadurch gekennzeichnet, daß die Gleisbettung aus einem leistenförmigen Bettungs­ teil (11) aus elastischem und/oder plastischem, vorzugsweise elastoplas­ tischem Material besteht, deren Querschnittsprofil dem eines typischen Oberbaus entspricht und vorzugsweise die Form eines gleichschenkeligen Trapezes ohne die dieses schließende untere längere Seite hat, wobei die obere Seite des Profils die diesen Gleisrost (1, 9, 10) aufnehmende Fahr­ bahn und die Schenkel (13, 14), insbesondere Abböschungen darstellen, daß die obere Seite des Bettungsteils (11) mit Ausnehmungen (15) versehen sind, die im wesentlichen zu dem Gleisrost (1) komplementär sind, so daß dieser zumindest über einen Teil der Höhe der Schwellen (2) in diese eingelassen werden kann und daß das Bettungsteil (11) auf seiner Unter­ seite mit Aussteifungen (17, 18) versehen ist.
2. Gleis nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Aussteifungen (17, 18) aus einstückig an die Bettungsteile (11) angeformten Rippen oder leistenförmigen Teilen (17, 18) und/oder Längsholme (26) bestehen.
3. Gleis nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Aussteifungen aus jeweils zwei parallel zueinander verlaufenden Leisten (17, 18) be­ stehen, die paarweise auf der Unterseite der oberen Wandung des Bet­ tungsteils (11) im Bereich der die Schwellen (2) aufnehmenden quer ver­ laufenden Nuten angeordnet sind.
4. Gleis nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterseite der Bettungsteile (11) mit Aufnahmen für Aussteifungs­ elemente (6) aus steiferem Kunststoff oder Material versehen ist.
5. Gleis nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die aussteifenden Elemente aus einem leiterförmigen Teil (6) bestehen.
6. Gleis nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die leistenförmi­ gen seitlichen Holme (25, 26) des leiterförmigen Teils (6) im Wechsel auf gegenüberliegenden Seiten zwischen jeweils zumindestens einer Verbin­ dungssprosse (27) mit unterbrechenden Aussparungen (28) versehen sind.
7. Gleis nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Ab­ stand der Holme (25, 26) des leiterförmigen Teils (6) dem Abstand zwischen den längs verlaufenden Leisten (18) der Unterseiten der Bet­ tungsteile (11) und/oder der Schienen (9, 10) in Schwellenlängsrichtung entspricht.
8. Gleis nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Aussteifungselement (6) bzw. die Stützvorrichtung (5) durch einen sich in Längsrichtung der Schienen (9, 10) erstreckenden Mittelsteg (61) gebildet ist, auf dem in einem in Schienenlängsrichtung verlaufenden Längsabstand (78) Querstege (62) und/oder Mittelstützen (79) angeordnet sind, die dem Bettungsteil (11) insbesondere den Zen­ tralteil (12) lagern.
9. Gleis nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die einzelnen in Längsabstand (78) voneinander ange­ ordneten Querstege (62) und/oder Mittelstützen (79) durch abwechselnd auf einer der beiden Seiten der Längsmittelachse (74) angeordnete Seiten­ stege (73) verbunden sind.
10. Gleis nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Zentralteil (12) im Bereich seiner Längsseitenkan­ ten über aus verformungsfesten Material, insbesondere Kunststoff be­ stehende Teile der Seitenteile (84 bzw. 85) der Höhe und/oder Seite nach abgestützt sind, die vorzugsweise in den Querstegen (62) geführt bzw. mit diesen über eine Kupplungsvorrichtung (71) verbunden ist.
11. Gleis nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Aussteifungselemente (6, 49) durch scheibenförmige bzw. ovale Platten gebildet sind, die in Längsrichtung der Schwellen (2) eine Breite bzw. einen Durchmesser aufweisen, der größer ist als die Distanz zwischen den voneinander abgewendeten Seiten der Schienen (9, 10).
12. Gleis nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Aussteifungselemente (6, 49) insbesondere die scheibenförmigen oder ovalen Platten in Längsrichtung der Schienen (9, 10) über in der Ebene der Montagefläche (67) flexible Verbindungs­ stege (51) gekuppelt sind, wobei vorzugsweise ein Längsabstand (78) zwischen den Aussteifungselementen (6, 49) einen Längsabstand (78) zwischen in Längsrichtung der Schienen (9, 10) voneinander distanzierten Bohrungen (8) in den Schwellen (2) bzw. dem Schwellenband entspricht.
13. Gleis nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Querstege (62) mit Auflager (63, 64) verbunden sind, die in Richtung des Gleisrostes (1) vorspringende Zapfen (7) auf­ weisen und daß auf den voneinander abgewendeten Seiten der Auflager (63, 64) Kupplungsteile (68) einer Kupplungsvorrichtung (71) zur Verbin­ dung mit einem Kupplungsteil (69) des Zentralteils (12) angeordnet sind.
14. Gleis nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die einzelnen Sprossen (27) im Abstand voneinander mit buchsenförmigen Teilen (30) versehen sind, deren Bohrungen mit Bohrungen der oberen Seite des Bettungsteils (11) und in den Schwellen (2) des Gleisrostes (1) fluchten.
15. Gleis nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 14, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Buchsen (30) in schalenförmigen oder zwei schalen­ förmigen, mit der Unterseite der oberen Wandung des Bettungsteils (11) einstückig verbundenen Halteteilen (30) fixiert sind, die konzentrisch zu den Bohrungen sind.
16. Gleis nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 15, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die leiterförmigen aussteifenden Profile (6) auf einer Seite ihrer Holme in einem vorbestimmten Raster mit Zapfen (7) versehen sind, die die Wandung des Bettungsteils (11) in Bohrungen (36) durch­ setzen und kraftschlüssig in Bohrungen (4) des Gleisrostes (1) gehalten sind.
17. Gleis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeich­ net, daß die Bettungsteile (11) auf ihren Unterseiten mit Schnittlinien (21, 22, 23) versehen sind.
18. Gleis nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Schnitt­ linien (21, 22) schräg von der unteren Kante der Schenkel (13, 14) zu den Enden der Abschnitte der zueinander parallelen aussteifenden Leisten (17) verlaufen.
19. Gleis nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Schnitt­ linien (23) angrenzend an die Außenseiten der aussteifenden Leisten (17) parallel zu diesen verlaufen.
20. Gleis nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Schnittlinien aus Nuten bestehen.
21. Gleis nach einem der Ansprüche 5 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Enden der Holme (25, 26) der leiterförmigen Profile (6) mit zueinan­ der komplementären Kupplungsstücken (37, 38) versehen sind, die durch Zu­ sammenschieben in ihren kuppelnden Eingriff miteinander gebracht werden können.
22. Gleis nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplungs­ stücke (37, 38) aus Gabelstücken (38) mit Verdickungen (39) an den Innen­ seiten ihrer Schenkel und entsprechenden komplementären pfeilförmigen Zapfen (37) bestehen.
23. Gleis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeich­ net, daß mit den Kupplungsstücken (37, 38) versehene Adapterstücke (40) vorgesehen sind, die mit den Enden der leiterförmigen Profile (6) durch kuppelnde Profile (41, 42) verbindbar sind.
24. Gleis nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 23, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Adapterstücke insbesondere als Schnapparme (113) ausgebildet sind und auf ihren einander zugewandten Gabelzinken bzw. Schnapparmen (113) mit einer Verzahnung (89) versehen sind, und daß der Mittelsteg (61) sowie gegebenenfalls die Seitenstege (73) oder die Längsholme (26) mit einer gegengleichen Verzahnung (89) ausgestattet sind.
25. Gleis nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 24, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Verzahnung (89) über die gesamte Länge der Längs­ holme (26) bzw. der Mittelstege (61) oder der Seitenstege (73) angeord­ net sind.
26. Gleis nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 25, dadurch ge­ kennzeichnet, daß zur Verbindung von zwei in Längsrichtung des Gleises aneinanderstoßenden Gleisrost (1) bzw. Bettungsteilen (11) eine durch einen Muffenteil (108) gebildete Kupplungsvorrichtung (107) vorgesehen ist, die die Enden der einander unmittelbar benachbarten Längsholme (26) bzw. Mittelstege (61) oder Seitenstege (73) umfaßt.
27. Gleis nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 26, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Kupplungsteile (99, 100) mit einer Zentrieröffnung (103) bzw. einem Führungszapfen (106) zur Ausrichtung der einander un­ mittelbar benachbarten Gleisroste (1) der Seite und/oder der Höhe nach versehen sind.
28. Gleis nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 27, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Kupplungsteile (99, 100) bzw. der Muffenteil (108) und die Längsholme (26) bzw. die Mittelstege (61) und die Seitenstege (73) mit einer Nut (111) bzw. einer Zentrierleiste (112) versehen sind.
29. Gleis nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 28, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Bettungsteile (11) bzw. die Seitenteile (13, 14, 84, 85, 90) mit Öffnungen (126) bzw. Durchbrüchen für Gestänge (91) bzw. Mitnehmer (92) von Stellmechanismen, insbesondere für Weichenzungen oder für Signalmaste bzw. Oberleitungsmaste (96) versehen sind.
30. Gleis nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 29, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Bettungsteile (115, 116) mit Ausnehmungen (15) für zumindest zwei einander unmittelbar benachbarte Gleisroste von Gleisen (117, 118) versehen und insbesondere mit den Seitenteilen einstückig aus­ gebildet sind.
31. Gleis nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 30, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Auflagerfläche (119) der Ausnehmungen (15) für die Gleisroste der Gleise (117) bzw. (118) um einen Überhöhungswinkel (120) gegenüber der Montagefläche (67) geneigt verlaufen.
32. Gleis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeich­ net, daß das Bettungsteil (11) aus einem den Gleisrost aufnehmenden Mittelteil (12) und mit diesem verbindbaren, die anschließenden Bet­ tungsteile insbesondere Abböschungen simulierenden Seitenteilen (20) be­ steht.
33. Gleis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeich­ net, daß die das Mittelteil (12) mit zueinander parallelen, paarweise angeordneten Leisten (17, 18) und die Seitenteile mit einem etwa komple­ mentären leistenförmigen Profil (24) versehen sind, die zwischen die Leisten (17, 18) des Mittelteils (12) einschiebbar und/oder mit diesen verrastbar sind.
34. Gleis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeich­ net, daß die Länge der Bettungsteile (11) der Länge der Gleise ent­ spricht.
35. Gleis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeich­ net, daß den gegabelten Gleisrosten von Weichen entsprechenden Bettungs­ teile vorgesehen sind.
36. Gleis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeich­ net, daß die aussteifenden Leiterprofile (6) mit Fächern (43) zur Auf­ nahme von von Hand und/oder elektrisch schaltbaren Weichenantrieben (44) versehen sind.
37. Gleis nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß insbesondere die Seitenteile (13) bzw. der Zentral­ teil (12) oder die Stege (17, 18) bzw. der Mittelsteg (61) oder die Seitenstege (73) mit Traglaschen (47) für Kabel (48) versehen sind.
38. Gleis nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsholme (26) bzw. die Mittelstege (61), die Seitenstege (73) mit zumindest einem in diese integrierten bzw. einge­ gossenen Kabel (127) zu sehen sind, bzw. aus einem durch Zusätze leitend gemachten bzw. halbleitenden Kunststoff bestehen und daß die Kupplungs­ vorrichtungen (99, 100) bzw. der Muffenteil (108) mit Steckelementen ver­ bunden sind.
39. Gleis nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 38, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Rohmaterial des Kunststoffes für die Bettungsteile (11) insbesondere die Zentralteile (12) und Seitenteile (13, 14, 20, 56, 70, 84, 85, 90) mit einem Granulat (124) aus Mineralien bzw. Kunststoffen und bzw. oder Gummi versetzt ist.
40. Gleis nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 39, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Granulat einen höheren Schmelz- bzw. Plastifizier­ punkt als das diese aufnehmende Rohmaterial des Kunststoffes (86 bzw. 87) aufweist.
41. Form zur Herstellung von Gleisen nach einem oder mehreren der An­ sprüche 1 bis 40, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche (125) der Zentralteile (12) bzw. der Seitenteile (13, 14, 20, 56, 70, 84, 85, 90) mit Aufrauhungen versehen sind, die geringfügig kleiner sind als die Hälfte.
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