DE69927719T2 - Vorrichtung zur perkutanen materialentfernung - Google Patents

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    • A61B2217/002Auxiliary appliance
    • A61B2217/005Auxiliary appliance with suction drainage system

Description

  • Hintergrund der Erfindung
  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft Verfahren und Einrichtungen zum Freimachen von blockierten natürlichen und synthetischen Gefäßen und insbesondere Verfahren und Einrichtungen zum perkutanen Entfernen von Material aus Gefäßen durch eine rotierende Vorrichtung und Absaugen.
  • Beschreibung des Stands der Technik
  • Eine Anzahl von Verfahren und Instrumenten wurde zum Einsatz beim Entfernen oder Wiederherstellen von obstruktiven Material in Blutgefäßen oder anderen Körperkanälen entwickelt. Derartige Materialien sind zum Beispiel Atherome, Thromben oder Emboli. Ein Atherom ist eine Plaquemasse aus degenerierten, verdickten Arterienintima, die bei einer Atherosklerose entsteht. Ein Thrombus ist eine Aggregation von Blutfaktoren, in erster Linie Blutplättchen und Fibrin, in denen sich Zellelemente verfangen haben, was häufig am Entstehungsort zu einer vaskulären Obstruktion führt. Ein Embolus ist ein Blutgerinnsel oder ein anderer Pfropfen, das beziehungsweise der durch das Blut aus einem anderen Blutgefäß transportiert und in ein kleineres Blutgefäß getrieben wurde, wodurch die Blutzirkulation behindert wird.
  • Es gibt derzeit viele kathetermontierte Vorrichtungen zum Entfernen von Material aus Gefäßen. Manche dieser Vorrichtungen weisen drehbare, abrasive Elemente an der distalen Spitze eines flexiblen Katheters auf, die üblicherweise verhärtete atherosklerotische Materialien entfernen, ohne das normale elastische weiche Gewebe der Gefäßwand zu beschädigen.
  • US-A-5,423,799, auf dem der zweiteilige Aufbau des Anspruchs 1 basiert, offenbart eine Vorrichtung zur perkutanen Materialentfernung aus einem Körperlumen mit einer Materialentfernungsspitze für eine kathetermontierte Vorrichtung, die über ein drehbares Element verfügt, das einen Körper und ein distales erstes Scherelement in Gestalt eines Schraubgewindes und ein im Wesentlichen röhrenförmiges Gehäuse aufweist, das so bemessen ist, dass das Element zur Rotation darin aufgenommen ist, wobei das Element Material schneidet und Material in das Gehäuse einträgt.
  • WO-A-98/24372 offenbart eine Vorrichtung zur perkutanen Materialentfernung aus einem Körperlumen mit einem drehbaren Schneidkopf, der über proximale Öffnungen und eine zweite feste Klinge an dem Gehäuse verfügt.
  • Trotz Fortschritten bei kathetermontierten Vorrichtungen zur Materialentfernung sind viele von ihnen weiterhin in ihrer Einsatzfähigkeit beschränkt und neigen zu relativ schnellen Verstopfen. Deswegen ist es notwendig, dass der Chirurg sich sehr langsam durch den Materialverschluss vorarbeitet, was die Operationsdauer sehr verlängert. Im schlimmsten Fall wird die Vorrichtung unwiderruflich verstopft und muss entfernt werden, und es muss eine neue Vorrichtung beschafft und stattdessen eingesetzt werden. Deswegen besteht weiterhin ein Bedarf für eine leistungsfähigere, kathetermontierte Vorrichtung zur Materialentfernung, die sich schnell durch eine Masse von blockierenden Material durchschneiden kann, ohne dabei zu verstopfen.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Die Erfindung schafft eine Vorrichtung zur perkutanen Materialentfernung aus einem Körperlumen mit einer Materialentfernungsspitze für eine kathetermontierte Vorrichtung, die über ein drehbares Element verfügt, das einen Körper und ein distales erstes Scherelement in Gestalt eines Schraubgewindes und ein im Wesentlichen röhrenförmiges Gehäuse aufweist, das so bemessen ist, dass das Element zur Rotation darin aufgenommen ist, wobei das Element Material schneidet und Material in das Gehäuse einträgt, die dadurch gekennzeichnet ist, dass die Vorrichtung weiterhin ein zweites Scherelement aufweist, das an dem Gehäuse axial im Bereich einer oder mehrerer Scherflanken montiert ist, die am proximalen Ende des drehbaren Elements angebracht sind, wobei das zweite Scherelement mit einer oder mehreren Scherflanken zusammenarbeitet, um das Material noch kleiner zu schneiden. Bevorzugte Ausführungsbeispiele sind in den beigefügten Ansprüchen beansprucht.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • 1 ist eine schematische Ansicht eines handgeführten Materialentfernungssystems, in das die Vorrichtung zur Materialentfernung gemäß der vorliegenden Erfindung aufgenommen ist.
  • 2a ist eine Längsschnittansicht durch ein Ausführungsbeispiel einer Materialentfernungsspitze gemäß der vorliegenden Erfindung mit einem zweiteiligen Gehäuse.
  • 2b ist eine Endaufrissansicht der Materialentfernungsspitze mit einem zweiteiligen Gehäuse entlang der Linie 2b-2b von 2a.
  • 2c ist eine Schnittansicht eines festen Scherelements des proximalen Gehäuseabschnitts entlang der Linie 2c-2c von 2b im Betrieb.
  • 2d ist eine Schnittansicht eines festen Scherelements des distalen Gehäuseabschnitts entlang der Linie 2d-2d von 2b im Betrieb.
  • 3a ist eine Längsschnittansicht durch einen proximalen Gehäuseabschnitt der Materialentfernungsspitze von 2a.
  • 3b ist eine endseitige Aufrissansicht des proximalen Gehäuseabschnitts entlang der Linie 3b-3b von 3a.
  • 4a ist eine Längsschnittansicht durch einen distalen Gehäuseabschnitt der Materialentfernungsspitze von 2a.
  • 4b ist eine endseitige Aufrissansicht des distalen Gehäuseabschnitts entlang der Linie 4b-4b von 4a.
  • 5a ist eine Längsschnittansicht durch ein zweites Ausführungsbeispiel einer Materialentfernungsspitze gemäß der vorliegenden Erfindung mit einem einteiligen Gehäuse.
  • 5b ist eine Endaufrissansicht der Materialentfernungsspitze mit einem einteiligen Gehäuse entlang der Linie 5b-5b von 5a.
  • 6a ist eine Längsschnittansicht durch das einteilige Gehäuse der Materialentfernungsspitze von 5a.
  • 6b ist eine Endaufrissansicht des einteiligen Gehäuses entlang der Linie 6b-6b von 6a.
  • 7a ist eine Längsschnittansicht durch ein alternatives einteiliges Gehäuse gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • 7b ist eine Endaufrissansicht des alternativen einteiligen Gehäuses entlang der Linie 7b-7b von 7a.
  • Beschreibung der bevorzugten Ausführungsbeispiele
  • Mit Bezug auf 1 weist ein zum Einsatz mit der vorliegenden Erfindung eingerichtetes Materialentfernungssystem 10 ein längliches, flexibles Rohr 12 mit einem proximalen Ende 14 und einem distalen Ende 16 auf. Eine handgeführte, an dem proximalen Ende 14 des Rohres 12 angebrachte Steuerung 18 ermöglicht eine Manipulation des Systems. Die Steuerung 18 weist elektronische Schaltkreise, Steuerungs- und Anzeigeteile auf. Eine Vakuumquelle 20 steht mit der handgeführten Steuerung 18 in Verbindung, die wiederum Verbindungen aufweist, die im Inneren des Rohrs 12 einen Unterdruck erzeugen. Zusätzlich ist innerhalb der handgeführten Steuerung 18 ein Antriebsmotor (nicht dargestellt) angebracht, um einen flexiblen, sich durch das längliche Rohr 12 erstreckenden Antriebsschaft 22 (2a) in eine Drehbewegung zu versetzen. Auf diese Weise wird ein rohrartiger Entfernungsdurchgang 24 in dem Raum außerhalb des Antriebsschafts 22 und innerhalb des flexiblen Rohrs 12 geschaffen. Der Antriebsschaft 22 ist vorzugsweise hohl, um das Durchführen eines Führungsdrahts 28 zu ermöglichen.
  • Die vorliegende Erfindung schafft eine verbesserte distale Materialentfernungsspitze 30, die detailliert in 2, 3 und 4 dargestellt ist. Die Entfernungsspitze 30 verfügt über ein äußeres Gehäuse 32 und ein darin aufgenommenes Element 34 zur Rotation um eine Achse 37. Das äußere Gehäuse 32 weist eine im Wesentlichen hohle, rohrartige Gestalt auf und ist mit einem distalen Abschnitt 36 und einem proximalen Abschnitt 38 ausgestattet, durch die sich ein durchgehendes Lumen 40 erstreckt. Das Lumen 40 ist durch ein distales Lumen 42 in dem distalen Abschnitt 36, durch ein proximales Lumen 44 in dem proximalen Abschnitt 38 und durch eine sich zwischen dem distalen und dem proximalen Abschnitt befindliche, annuläre Nut 46 gebildet, die alle axial angeordnet sind. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel verfügt die Nut 46 über einen größeren Durchmesser als das distale Lumen 42, das wiederum einen größeren Durchmesser als das proximale Lumen 44 hat. Das drehbare Element 34 ist in dem distalen Gehäuseabschnitt 36 aufgenommen, wobei sich, wie noch beschrieben werden wird, ein gewisser Abschnitt in der Nut 46 befindet.
  • Das oben genannte flexible Rohr 12 ist durchsichtig koaxial über einen rohrartigen Körper 50 auf dem proximalen Gehäuseabschnitt 38 aufgenommen dargestellt. Der Antriebsschaft 22 ist ebenso durchsichtig dargestellt, wie er sich durch das flexible Rohr 12 und durch das proximale Lumen 44 erstreckt, um mit dem drehbaren Element 34 in Eingriff zu kommen. Auf diese Weise drehen sich der Antriebsschaft 22 und das Element 34 zusammen innerhalb des Gehäuses 32. Eine Anzahl von verschiedenen Antriebsschaftausgestaltungen kann gemäß der Erfindung verwendet werden, wobei keine als beschränkend anzusehen ist. Sowohl das längliche Rohr 12 als auch der Antriebsschaft 22 sind in 2a durchsichtig dargestellt, und beide sind in der Endansicht von 2b nicht zu sehen.
  • Wie erwähnt ist das drehbare Element 34 teilweise in der Nut 46 aufgenommen. Insbesondere verfügt das drehbare Element 34 über einen im Allgemeinen zylinderartigen oder rohrartigen Körper 56, von dem aus sich ein durchgehendes, spiralartiges Schraubengewinde 58 radial nach außen erstreckt. Das Schraubengewinde 58 beginnt an einer distalen Fläche 60 des Elements 34 und setzt sich um den Körper 56 über etwa zwei Drittel seiner Länge fort. Eine Anzahl von durch die länglichen Schlitze 64 ausgebildeten, einseitig festgelegten Fingerteilen 62 ist an dem proximalen Ende des Elements 34 vorgesehen. Jedes der Fingerteile 62 trägt einen sich nach außen erstreckenden Schneider oder eine Flanke 66, von denen jede wie in 2b dargestellt in axialer Projektion eine im Allgemeinen abgeschnittene, dreieckige Gestalt aufweist. Es gibt vorzugsweise drei derartige Flanken 66, die gleichmäßig umfänglich beabstandet angeordnet sind und eine in gewisser Weise propellerartige Anordnung um das drehbare Element 34 bilden. Die Flanken 66 enden in äußeren Spitzen, die zusammen einen Kreis bilden, dessen Durchmesser größer als der Durchmesser des distalen Lumens 42, aber kleiner als der Durchmesser der Nut 46 ist.
  • Mit Bezug auf 3a und 3b weist der proximale Gehäuseabschnitt 38 einen rohrartigen Körper 50 auf, der an seinem distalen Ende in eine sich radial nach außen erstreckende, annuläre Schulter 70 mündet, die über einen Durchmesser verfügt, der bei einer Stufe 72 auf eine zylinderartige Fase 74 reduziert ist, die an einer distalen Fläche 76 endet.
  • Wie in 4a und 4b zu sehen ist, weist der distale Gehäuseabschnitt 36 auch einen röhrenartigen Körper 80 auf, der sich von einer distalen Mündung 82 zu einem proximalen Ende 84 erstreckt. Das Lumen 42 erstreckt sich in proximale Richtung von der Mündung 82, bis eine Stufe 86 den Durchmesser auf den einer gestuften Bohrung 88 vergrößert.
  • Die Fase 74 des proximalen Gehäuseabschnitts 38 weist einen in etwa gleichen Durchmesser wie der Durchmesser der Bohrung 88 auf. Folglich ist das distale Ende des proximalen Gehäuseabschnitts 38 fest in der Bohrung 88 aufgenommen, bis das proximate Ende 84 mit der Stufe 72 in Kontakt kommt. Durch Zu sammenwirken zwischen dem distalen Abschnitt 36 und dem proximalen Abschnitt 38 wird die Nut 46 an ihrer Außenseite durch die Bohrung 88 und auf den jeweiligen axialen Seiten durch die distale Fläche 76 des proximalen Gehäuseabschnitts 38 und durch die Stufe 86 des distalen Gehäuseabschnitts 36 gebildet. Das drehbare Element 34 wird in der Stellung von 2a durch Zusammenwirken der nach außen vorstehenden Flanken 66 und der Nut 46 gehalten. Die einseitig festgelegten Fingerteile 62 ermöglichen eine Ablenkung der Flanken 66 nach innen, so dass sie durch das distale Lumen 42 des Gehäuses 32 hindurchtreten und nach außen in die Nut 46 einschnappen können. Der Abstand zwischen den Flanschen 66 und der Nut 46 ist in den Zeichnungen etwas übertrieben dargestellt, und in einer betriebsfähigen Ausführung der Vorrichtung wird das axiale Ausmaß der Flanken 66 etwas kleiner als der Abstand zwischen der Stufe 86 und der distalen Fläche 76 sein. Auf diese Weise wird sogar eine kleine axiale Bewegung der Flanken 66 in der Nut 46 verhindert.
  • Die vorliegende Erfindung sieht wenigstens ein Scherelement vor, das axial im Bereich der Flanken 66 angeordnet ist. In dem Ausführungsbeispiel von 24 gibt es zwei derartige Scherelemente, ein distales Element 100 und ein proximales Element 102. Das distale Scherelement 100 steht in Bezug auf das distale Lumen 42 des distalen Gehäuseabschnitts 36 radial nach innen vor. Entsprechend steht das proximale Scherelement 102 in Bezug auf das proximale Lumen 44 des proximalen Gehäuseabschnitts 38 radial nach innen vor. Wie am besten in 4a zu erkennen ist, weist das distale Scherelement 100 eine proximale Fläche 104 auf, die zusammen mit der Stufe 86 verlängerbar ist. Die proximate Fläche 104 ist auf diese Weise an dem Rand der Nut 46 eng benachbart der sich drehenden Flanken 66 angeordnet. Entsprechend weist, wie in 3a dargestellt, das proximate Scherelement 102 eine distale Fläche 106 auf, die zusammen mit der distalen Fläche 76 des proximalen Gehäuseabschnitts 38 verlängerbar ist. Die distale Fläche 106 ist daher auf diese Weise an dem Rand der Nut 46 unmittelbar im Bereich der sich drehenden Flanken 66 angeordnet.
  • Mit Bezug auf die detaillierten Ansichten von 34 ähneln die Scherelemente 100, 102 in einem bevorzugten Ausführungsbeispiel Zähnen. Insbesondere verfügt das distale Scherelement 100 über eine kreisbogenförmige innere Fläche 110 mit einem relativ kleinen, eingeschlossenen Winkel 112 und Übergangsoberflächen 114 auf jeder Seite, die mit der inneren Fläche des distalen Lumens 42 zusammenkommen. Das proximate Scherelement 102 verfügt über eine kreisbogenförmige innere Fläche 120 mit einem eingeschlossenen Winkel 122 und Übergangsoberflächen 124 auf jeder Seite, die mit der inneren Fläche des proximalen Lumens 44 zusammenkommen. Die kleinen eingeschlossenen Winkel 112, 122 und die im Allgemeinen in radialer Richtung ausgerichteten Übergangsoberflächen 114, 124 bilden Scherelemente 100, 102 mit einer relativ kleinen Winkelgröße aus. Die Winkelgröße muss natürlich ausreichend sein, um, wie noch beschrieben wird, im Einsatz eine gewisse Scherfestigkeit zu schaffen, sollte aber möglichst klein gehalten werden, um eine Behinderung des Materialdurchflusses durch das Gehäuse 32 zu reduzieren.
  • Wie in 2a dargestellt ist, weist jedes der Scherelemente 100, 102 eine ausreichende radiale Größe auf, um seine jeweilige innere Fläche 110, 120 in unmittelbare Nähe zu einem benachbarten Drehteil zu bringen. Das heißt, die innere Fläche 110 des distalen Scherelements 100 ist über einen Zwischenraum 130 von dem Körper 56 des drehbaren Teiles 34 beabstandet. Die innere Fläche 120 des proximalen Scherelements 102 ist entsprechend über einen Zwischenraum 132 von dem Antriebsschaft 22 beabstandet. Die Zwischenräume 130 und 132 sind vor zugsweise möglichst klein gehalten, ohne dass jedoch das jeweilige drehbare Teil und Scherelement in Kontakt kommen. Insbesondere sind die Zwischenräume 130 und 132 vorzugsweise größer als Null aber kleiner als 0,0508 mm (0,002 inches). Es ist noch besser, wenn jeder der Zwischenräume 130 und 132 kleiner als 0,0254 mm (0,001 inches) ist, und am besten, wenn jeder der Zwischenräume kleiner als 0,0127 mm (0,0005 inches) ist.
  • Jede der inneren Flächen 110, 120 der Scherelemente 100, 102 weist vorzugsweise eine kreisbogenförmige Oberfläche auf, die mit der Drehachse des benachbarten Drehelements konzentrisch ist. Zusätzlich verfügen die inneren Flächen 110, 120 vorzugsweise über einen Krümmungsradius, der den benachbarten Drehelementen entspricht. Das distale Scherelement 100 verfügt nämlich über eine innere Fläche 110 mit demselben Krümmungsradius wie der Körper 56 des drehbaren Elements 34, und die innere Fläche 120 des proximalen Scherelements 102 weist eine Krümmung wie der äußere Durchmesser des Antriebsschafts 22 auf. Bei einem Ausführungsbeispiel liegt der Krümmungsradius der inneren Fläche 110 bei etwa 1,194 mm (0,047 inches) und der Krümmungsradius der inneren Fläche 120 bei etwa 0,991 mm (0,039 inches).
  • Wie in 2b dargestellt ist das distale Scherelement 100 in Bezug auf das proximale Scherelement 102 um 180 Grad um das Gehäuse 32 ausgerichtet. In der Praxis wird die relative Ausrichtung der Scherelemente 100, 102 um das Gehäuse 32 als nicht besonders bedeutsam erachtet. Deswegen können die Scherelemente 100, 102 axial angeordnet oder in Bezug aufeinander um den Umfang des Gehäuses 32 in jeder relativen Ausrichtung versetzt sein.
  • Die axialen und umfänglichen Dimensionen jedes der Scherelemente 100, 102 müssen ausreichend sein, um eine adäquate Festigkeit zu schaffen, ohne das Lumen 40 durch das Gehäuse 32 unmäßig zu blockieren. Bei einem Ausführungsbeispiel weist das distale Lumen 42 einen Durchmesser von etwa 1,75 mm (0,069 inches) auf, und das distale Scherelement 100 verfügt über eine axiale Dimension von etwa 0,279 mm (0,011 inches) sowie über einen eingeschlossenen Winkel von etwa 25 Grad. Bei demselben Ausführungsbeispiel weist das proximate Lumen 44 einen Durchmesser von etwa 1,42 mm (0,056 inches) auf, und das proximale Scherelement 102 verfügt über eine axiale Abmessung von etwa 0,318 mm (0,0125 inches) sowie über einen eingeschlossenen Winkel von etwa 25 Grad.
  • Beim Einsatz wird die Materialentfernungsspitze 30 mittels des zuvor erwähnten Führungsdrahtes 28 und nicht näher beschriebenen, konventionellen Kathetereinführungsverfahren in ein Blutgefäß oder einen anderen Hohlraum eingeführt. Die distale Spitze 30 wird in die Nähe des Zielverschlusses oder der Materialablagerung gebracht, der Antriebsschaft 22 wird gedreht, und die Vakuumquelle 20 wird aktiviert. Wenn die distale Spitze 30 in Richtung des zu entfernenden Materials bewegt wird, führt das an der Öffnung 82 entstehende Ansaugen dazu, Material mit dem drehbaren Element 34 und dem Schraubgewinde 58 in Kontakt zu ziehen. Die Kombination des Ansaugens und des „Archimedischen Schrauben"-Effekts des Schraubgewindes 58 zieht Material in den distalen Gehäuseabschnitt 36 und letztlich in Kontakt mit den Drehflanken 66. Wenn das Material durch den distalen Gehäuseabschnitt 36 gezogen wird, zerkleinert das Schraubgewinde 58 es grob, wodurch die größten Materialansammlungen von der Größe her reduziert werden. Anschließend schneiden die Drehflanken 66 das Material noch kleiner, um ein Verstopfen des rohrartigen Durchgangs zwischen dem Antriebsschaft 22 und zunächst dem proximalen Lumen 44 und dann der inneren Oberfläche des länglichen Rohrs 12 zu reduzieren.
  • Es wurde festgestellt, dass ohne ein wie durch die distalen und proximalen Elemente 100, 102 geschaffenes Scherelement Material dazu neigt, sich an den in axiale Richtung ausgerichteten Oberflächen der Flanken 66 abzulagern. Letztlich verschließt die Anhäufung von Material die umfänglichen Bereiche zwischen den Flanken 66, wodurch die Materialentfernungskapazität erheblich verringert und in manchen Fällen die Vorrichtung unwiderruflich verstopft wird. Folglich schafft die vorliegende Erfindung ein oder mehrere Scherelemente, um Material zu schneiden oder anders von den in axialer Richtung ausgerichteten Oberflächen der Drehflanken 66 zu entfernen. Aufgrund der relativen Bewegung der Flanken 66 und der Scherelemente 100, 102, dem unregelmäßigen umfänglichen Vorstehen der Scherelemente und der geringen radialen Beabstandung zwischen diesen sich relativ zueinander bewegenden Oberflächen wird das Material merklich von den in axialer Richtung ausgerichteten Oberflächen der Flanken 66 geschnitten. Alles von den Flanken 66 geschnittene Material wird dann in proximaler Richtung durch den ringförmigen Durchgang 24 in dem länglichen Rohr 12 ausgestoßen. Die Flanken 66 werden auf diese Weise frei von Material gehalten, und ihre Ecken bleiben unbehindert und wirksam beim Kleinschneiden des sie erreichenden Materials.
  • Mit Bezug auf 3 und 4 sind die proximale Fläche 104 des distalen Scherelements 100 und die distale Fläche 106 des proximalen Scherelements 102 vorzugsweise normal in Richtung der Drehachse 37 des Elementes 34 ausgerichtet. Zusätzlich sind die Übergangsoberflächen 114, 124 vorzugsweise in axialer Richtung ausgerichtet. Wie in 2c und 2d zu sehen ist, sind die Querschnitte (umfänglich genommen) der Scherelemente 100, 102 deswegen rechteckig, und die Scherkanten 116, 126 werden durch rechtwinklige Ecken ausgebildet, die den Führungskanten der einlaufenden Flanken 66 gegenüber liegen. Die Führungskanten jeder der Flanken 66 sind ebenfalls durch rechtwinklige Ecken 68 ausgebildet, so dass der Durchgang der Flanken 66 an den Scherelementen 100, 102 vorbei eine scherenähnliche Wirkung schafft, die nicht nur dazu dient, Material von den axialen Oberflächen der Flansche 66 zu entfernen, sondern auch faserige, in dem dazwischen gefangenen Material vorhandene Stoffe zu zerteilen. Alternativ können eine oder beide zusammenwirkende Kanten auf den Flanken 66 und den Scherelementen 100, 102 zu Messerschneiden geschärft werden, um das Zerteilen weiter zu vereinfachen, auch wenn es aus Festigkeitsüberlegungen eine Grenze für eine derartige Schärfung gibt. 2c zeigt eine Flanke 66 mit daran anhaftendem Material, die sich auf das proximate Scherelement 102 zu bewegt, während 2d eine andere Flanke 66 darstellt, die gerade an dem distalen Scherelement 100 vorbei gelaufen ist und von Material gesäubert wurde.
  • Um die beiden Funktionen der Scherelemente 100, 102 (nämlich Entfernen des Materials von den axialen Oberflächen der Flanken 66 wie auch Zerteilen von faserigem Material) weiter zu vereinfachen, verfügen die Übergangsoberflächen 114, 124 jeweils über einen radialen Bereich, der nach und nach in die Grundlumenwand übergeht, wie in 3b und 4b dargestellt ist. Das heißt, die Übergangsoberfläche 114 krümmt sich nach und nach tangential zu der Wand des distalen Lumens 42, und die Übergangsoberfläche 124 krümmt sich nach und nach tangential zu der Wand des proximalen Lumens 44. Die gekrümmten Übergangsoberflächen 114, 124 stellen auf diese Weise eine radiale Scherkomponente zwischen den jeweiligen Scherkanten 116, 126 und den Führungskanten 68 der Drehflanken 66 bereit. Deswegen ist es klar, dass das Schneiden scherenähnlich erfolgt (im Gegensatz zum Schneiden aus einer Richtung), wenn die einlaufende Führungskante 68 jeder Flanke 66 zuerst den radial am weitesten außen liegenden Abschnitt jeder Scherkante 116 oder 126 und dann nach und nach den Rest der Scherkante erreicht. Dies wird einer Situation vorgezogen, in der die Flankenführungskante 68 gleichzeitig die gesamte Scherkante erreicht, was der Fall wäre, wenn die Oberflächen 114, 124 vollständig radial angeordnet wären. Natürlich ist die letztgenannte Anordnung nicht ausgeschlossen, da immer noch die meisten Vorteile der vorliegenden Erfindung gegeben sind.
  • Wie oben erwähnt sind verschiedene andere Ausgestaltungen der Materialentfernungsspitze 30 in Betracht zu ziehen. 56 stellen zum Beispiel eine Materialentfernungsspitze 150 mit einem einstückigen Gehäuse 152 und einem einzigen Scherelement 154 dar. Wie zuvor weist das Gehäuse 152 einen distalen Abschnitt 160, einen proximalen Abschnitt 162, ein distales Lumen 164, ein proximales Lumen 166 und eine dazwischen liegende Nut 168 auf. Entsprechend verfügt das Drehelement 170, das mit dem zuvor beschriebenen Element 34 identisch ist, über nach außen vorstehende Flanken 172, die axial in der Nut 168 zurückgehalten werden. Das längliche Rohr und der Antriebsschaft sind aus Gründen der Klarheit nicht in 5a dargestellt.
  • Wie am besten in 6a und 6b zu sehen ist, ist das Scherelement 154 genau benachbart der Nut 168 angeordnet und entspricht auf diese Weise dem proximalen Scherelement 102, das bei dem ersten Ausführungsbeispiel beschrieben ist. Bei diesem Ausführungsbeispiel gibt es kein distales Scherelement. In allen anderen Aspekten ist das Scherelement 154 mit dem oben beschriebenen proximalen Scherelement 102 identisch und weist eine kreisbogenförmige innere Fläche 174, die einen eingeschlossenen Winkel 176 umfasst, Übergangsoberflächen 178 und eine distale Fläche 180 auf, die mit dem proximalen Rand der Nut 168 zusammenfällt. Die distale Fläche 180 ist auf diese Weise axial benachbart der Drehflanken 172 angeordnet und dazu eingerichtet, Material von den proximalen Flächen der Flanken zu entfernen.
  • Auch wenn lediglich ein Scherelement entweder distal oder proximal in Bezug auf die Nut angeordnet dargestellt ist, wird der Fachmann erkennen, dass auch zwei oder mehr Scherelemente auf jeder Seite vorgesehen sein können. Es wurde festgestellt, dass ein einziges Scherelement ausreicht, um Material von den in axialer Richtung ausgerichteten Oberflächen der Flansche zu entfernen, was vorgezogen wird, da es den Materialdurchfluss von den distalen zu den proximalen Abschnitten des Gehäuses möglichst wenig behindert. Entsprechend wird wie oben erwähnt angenommen, dass ein lediglich auf einer Seite der Drehflanken vorgesehenes Scherelement die Leistung der Vorrichtung wesentlich verbessert. Auf diese Weise ist, wie in 56 zu sehen ist, ein einziges Scherelement 154 proximal zu den Drehflanken 172 vorgesehen, wobei eine andere nicht dargestellte Alternative ein einziges Scherelement ist, das in Bezug auf die Flanken distal angeordnet ist.
  • Noch ein weiteres Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist in 7a und 7b dargestellt. In diesen Ansichten ist ein alternatives einstückiges Gehäuse 200 zum Einsatz mit einem Drehelement wie den zuvor beschriebenen Elementen 34 oder 170 dargestellt. Das Gehäuse 200 verfügt auch hier über einen distalen Abschnitt 202, einen proximalen Abschnitt 204, ein distales Lumen 206, ein proximales Lumen 208 und eine dazwischenliegende Nut 210. Ein distales Scherelement 220 und ein proximales Scherelement 222 sind auf einander gegenüberliegenden Seiten und benachbart der Nut 210 angeordnet. Die Scherelemente 220 und 222 sind wie in der Endansicht von 7b dargestellt umfänglich fluchtend ausgerichtet.
  • Die Entscheidung, ein ein- oder zweistückiges Gehäuse zu verwenden, hängt von den verfügbaren Herstellungsmöglichkeiten ab. Ein einstückiges Gehäuse wird bevorzugt, wenn die Werkzeugeinrichtung zum Ausbilden der Scherelemente 220, 222 auf der inneren Oberfläche tatsächlich verfügbar ist. Andererseits ist das Ausbilden der inneren Scherelemente auf den aufeinander angepassten Enden jedes Abschnittes eines zweistückigen Gehäuses etwas einfacher, und die zwei Bereiche können dann miteinander verbunden und verschweißt oder anders miteinander verbunden werden.
  • Eine Anzahl von verschiedenen Materialien wie zum Beispiel Edelstahl, Titan, Acryl oder andere geeignete biokompatible und steife Materialien sind für die Materialentfernungsvorrichtung geeignet. Die Auswahl des Materials kann durch das jeweilige verwendete Herstellungsverfahren vorgegeben sein. In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist das Materialentfernungsvorrichtungsgehäuse aus zwei Abschnitten aus Edelstahl gebildet und mit einem einzigen Scherelement auf jeder Seite der Drehflanken ausgestattet. Die zwei Abschnitte sind vorzugsweise durch Laserschweißen miteinander verbunden.
  • Die vorliegende Erfindung kann in anderen speziellen Formen ausgestaltet sein, ohne den Bereich der Ansprüche zu verlassen. Die beschriebenen Ausführungsbeispiele sollen in jeder Beziehung lediglich der Veranschaulichung dienen und nicht einschränkend verstanden werden. Der Bereich der Erfindung ist deswegen eher durch die beigefügten Ansprüche als durch die vorangegangene Beschreibung definiert.

Claims (6)

  1. Vorrichtung zur perkutanen Materialentfernung aus einem Körperlumen mit einer Materialentfernungsspitze für eine kathetermontierte Vorrichtung, die über ein drehbares Element (34) verfügt, das einen Körper (56) und ein distales erstes Scherelement in Gestalt eines Schraubengewindes (58) und ein im Wesentlichen röhrenförmiges Gehäuse (32) aufweist, das so bemessen ist, dass das Element (34) zur Rotation darin aufgenommen ist, wobei das Element Material schneidet und Material in das Gehäuse einträgt, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung weiterhin ein zweites Scherelement (100) aufweist, das an dem Gehäuse axial im Bereich einer oder mehrerer Scherflanken (66) montiert ist, die am proximalen Ende des drehbaren Elements (34) angebracht sind, wobei das zweite Scherelement (100) mit einer oder mehreren Scherflanken (66) zusammenarbeitet, um das Material noch kleiner zu schneiden.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei sich das zweite Scherelement (100) von dem Gehäuse (32) in unmittelbarer Nähe des Körpers (56) des Elements (34) radial nach innen erstreckt.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, wobei das zweite Scherelement (100) einstückig mit dem Gehäuse (32) ausgebildet ist.
  4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei sich die Scherflanken (66) von dem Körper (56) des Elements (34) radial nach außen erstrecken.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, wobei der Spalt zwischen einer radial nach innen gerichteten Scheroberfläche (110) des Scherelements (100) und dem Körper (56) des Elements (34) kleiner als etwa 0,0508 mm ist.
  6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, die weiter ein drittes Scherelement (102) umfasst, das ebenfalls mit den Scherflanken (66) zusammenarbeitet.
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