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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Die
Erfindung betrifft allgemein eine Vorrichtung zum Behandeln von
Patienten mit im Erwachsenenalter einsetzender Demenz. Insbesondere
betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zur Verbesserung der Entfernung
von Substanzen aus der Cerebrospinalflüssigkeit bei bestimmten Patienten
mit im Erwachsenenalter einsetzender Demenz vom Alzheimer-Typ.
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Das
Gehirn und das Rückenmark
sind innerhalb des Cranium und der Wirbelsäule innerhalb einer als Arachnoid
bekannten dünnen
Membran eingeschlossen. Das Volumen des intrakranialen Raums beträgt im Durchschnitt
etwa 1700 ml. Das Volumen des Gehirns beträgt ungefähr 1400 ml, das Volumen des
intrakranialen Bluts beträgt
ungefähr 150
ml, die restlichen 150 ml sind mit Cerebrospinalflüssigkeit
gefüllt.
Die Cerebrospinalflüssigkeit
zirkuliert innerhalb des Subarachnoid-Raums. Sie wird hauptsächlich durch
den Plexus choroideus gebildet, welcher etwa 80% des Gesamtvolumens
absondert. Die Quellen des Rests sind das Gefäßsystem der subependymalen
Regionen, und die Pia mater. Das Gesamtvolumen der Cerebrospinalflüssigkeit
wird mehrmals am Tag erneuert, so dass etwa 500 ml alle 24 Stunden
erzeugt werden.
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Die
Cerebrospinalflüssigkeit
wird durch die Arachnoidalzotten, die hauptsächlich über den höher liegenden Oberflächen der
Großhirnhemisphären bzw.
-hälften
liegen, absorbiert. Einige Zotten existieren auch an der Basis des
Gehirns und entlang der Wurzeln der Spinalnerven. Die Absorptionsprozesse schließen den
Massentransport von großen
Molekülen
sowie die Diffusion kleiner Moleküle über die porösen Membranen ein. (Adams et
al. (1989) "Principles
of Neurology", S.
501–502).
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Das
Prinzip, auf welchem diese Erfindung basiert, ist, dass bei einigen
Personen mit im Erwachsenenalter einsetzender Demenz vom Alzheimer-Typ für die Cerebrospinalflüs sigkeit
eine Funktionsstörung
des Resorptionsmechanismus vorliegt, was zur Retention von Substanzen
in der Cerebrospinalflüssigkeit
führt,
die zu den histologischen Schädigungen in
Verbindung mit der im Erwachsenenalter einsetzenden Demenz vom Alzheimer-Typ
führen
oder die neurotoxisch sind, oder beides.
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Es
gibt mehrere Beispiele von niedermolekulargewichtigen Proteinen
oder Peptiden, die bekanntermaßen
in erhöhten
Konzentrationen in der Cerebrospinalflüssigkeit von Personen, die
an im Erwachsenenalter einsetzender Demenz vom Alzheimer-Typ leiden,
vorhanden sind. Zum Beispiel wurden erhöhte Spiegel von beta-A-4-Amyloid
in der Cerebrospinalflüssigkeit
von Patienten mit früh
einsetzender Alzheimer-Erkrankung gefunden. (Nakamura et al., (1994) "Amyloid beta protein
levels in cerebrospinal fluid are elevated in early-onset Alzheimer's disease", Ann. Neurology
36: 903–911).
Beta-A-4-amyloid
ist dafür
bekannt, dass es sich in Molekülen
von Amyloid des Typs selbst ansammelt, die die Kern-Plaques, wie
sie im Gehirn bei an im Erwachsenenalter einsetzender Demenz vom
Alzheimer-Typ leidenden Personen vorzufinden sind, kennzeichnen.
De facto ist die Ablagerung von beta-A-4-Amyloid im Gehirn die einzige
mikroskopische Schädigung,
die für
Alzheimer spezifisch ist. Darüber
hinaus zeigt sich, dass beta-A-4-Amyloid neurotoxisch ist. (Bush
et al., (1992) "Beta
A-4 amyloid protein and its precursor in Alzheimer's disease", Pharmac. Tera.
56: 97–117). Beta
A-4-Amyloid ist auch eine Komponente von mikroskopischen zerebralen
Verletzungen, die als neurofibrilläre Verflechtungen bzw. Alzheimer-Fibrillenveränderungen
bekannt sind, die charakteristischer Weise bei im Erwachsenenalter
einsetzender Demenz vom Alzheimer-Typ anzutreffen sind.
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Beta-2-Mikroglobulin
ist ein weiteres Beispiel eines niedermolekulargewichtigen Proteins,
dessen Konzentration in der Cerebrospinalflüssigkeit mit dem Alter zunimmt
und hohe Spiegel bei Patienten mit im Erwachsenenalter einsetzender
Demenz vom Alzheimer-Typ erreicht (Martinez et al., (1993) "Relationship of interleukin-1
Beta and beta2-mikroglobulin with neuropeptides
in cerebrospinal fluid of patients with dementia of the Alzheimer's type", J. Neuroimmunology
48: 235–240).
Beta-2-Mikroglobulin ist mit Amyloid-Ablagerungen in einigen Geweben
von Patienten mit Langzeit-Nieren-Haemodialyse assoziiert. (Ono et al.,
(1994) "Formation
of amyloid-like substance from beta-2-microglobulin in vitro. Role
of serum amyloid P component: a preliminary study", Nephron 66: 404–407).
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Eine
weitere Substanz, die sich in Cerebrospinalflüssigkeit bei Patienten mit
im Erwachsenenalter einsetzender Demenz vom Alzheimer-Typ ansammelt,
ist tau, eine Komponente der im betroffenen Gehirngewebe vorzufindenden
neurofibrillären Verflechtungen.
Die Tau-Konzentrationen in der Cerebrospinalflüssigkeit erhöhen sich
regelmäßig bei diesem
Syndrom mit achtfachen Zunahmen bei der Hälfte der Patienten. (Arai et
al., (1995) "Tau
in cerebrospinal fluid: a potential diagnostic marker", Ann. Neurology
38: 649–652).
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Weiterhin
beschreibt der Stand der Technik auch Vorrichtungen, die zur Entfernung
von Cerebrospinalflüssigkeit
aus einem Patienten eingesetzt werden. Matkovich beschreibt in dem
US-Patent Nr. 5 334 315 ein Verfahren und eine Vorrichtung, die
zur Entfernung von Körperflüssigkeit
aus einem Patienten angewandt werden können, um die Flüssigkeit zur
Entfernung einer unerwünschten
Komponente zu behandeln und um die Flüssigkeit wieder in den Patienten
zurückzuführen. Matkovich's Teilauflistung
der Arten von schädlichen
oder unerwünschten
Substanzen, die aus einer Flüssigkeit
entfernt werden können,
schließt
Proteine, Polypeptide, Interleukine, Immunoglobuline, Proteasen
und Interferon ein. Die Flüssigkeiten,
aus welchen diese Substanzen unter Verwendung der Vorrichtung von
Matkovich entfernt werden können,
schließen
Cerebrospinalflüssigkeit, Blut,
Urin und Speichel ein. Matkovich weist jedoch nie darauf hin, dass
sein Verfahren und die Vorrichtung zur Behandlung von Patienten,
die an im Erwachsenenalter einsetzender Demenz vom Alzheimer-Typ
leiden, eingesetzt werden könnten.
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Kirsch
et al. beschreiben in dem US-Patent Nr. 5 385 541 einen Cerebrospinalflüssigkeit-Shunt-Mechanismus,
der zur Behandlung von Hydrocephalus durch Abführen von Cerebrospinalflüssigkeit
in den Unterleib des Patienten, den Oberkörper oder das Gefäßsystem
verwendet wird. Das System kann ein Einwegventil zur Verhinderung
von Rückfluss
einschließen.
Kirsch et al. beschreiben allerdings nicht den Einsatz eines solchen
Systems zur Behandlung von im Erwachsenenalter einsetzender Demenz
vom Alzheimer-Typ.
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Ruzicka
et al. offenbaren in dem US-Patent Nr. 4 950 232 ein weiteres Cerebrospinalflüssigkeit-Shuntsystem.
Wie beim Patent von Kirsch et al., schlägt Ruzicka nicht den Einsatz
seines Shuntsystems zur Behandlung von im Erwachsenenalter einsetzender
Demenz vom Alzheimer-Typ vor.
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Chen
et al. (1994) "Effectiveness
of Shunting in patients with normal pressure hydrocephalus predicted
by temporary, controlled-resistance, continuous lumbar drainage:
a pilot study",
J. Neurol. Neurosurg. Psychiatry 51: 1430–1432, beschreibt den Einsatz
eines "Silicium"-Katheters zum Abführen von CSF
aus der Subarachnoid-Region in einen externen Sammelbeutel.
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OFFENBARUNG
DER ERFINDUNG
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Obwohl
der Stand der Technik das Vorliegen von erhöhten Konzentrationen bestimmter
Substanzen in der Cerebrospinalflüssigkeit von Personen, die an
im Erwachsenenalter einsetzender Demenz vom Alzheimer-Typ leiden,
anerkannt hat, wurde im Stand der Technik kein Verfahren zur Korrektur
dieses Ungleichgewichts bereitgestellt. Ein Ziel dieser Erfindung
ist daher die Ermöglichung
einer solchen Behandlung. Mithin ermöglicht die Erfindung ein Verfahren
zur Behandlung eines Patienten hinsichtlich im Erwachsenenalter
einsetzender Demenz vom Alzheimer-Typ durch Entfernen eines Teils
der Cerebrospinalflüssigkeit
des Patienten, vorzugsweise (obgleich nicht notwendigerweise) durch
Transportieren der Flüssigkeit
in einen anderen Bereich des Patientenkörpers.
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Weiterhin
erkannte, obwohl der Stand der Technik Shunt-Anordnungen zur Entfernung
von überschüssiger Cerebrospinalflüssigkeit
aus Patienten, die an Hydrocephalus leiden, bereitstellte, der Stand
der Technik nicht den Einsatz dieser Anordnungen zur Behandlung
von im Erwachsenenalter einsetzender Demenz vom Alzheimer-Typ durch
Entfernen von Cerebrospinalflüssigkeit,
welche kein übermäßiges Volumen
besitzt. Ein Ziel dieser Erfindung ist die Bereitstellung einer
Vorrichtung, die für den
Transport von Cerebrospinalflüssigkeit
mit einer kontrollierten Geschwindigkeit bestimmt ist. Die Erfindung
stellt daher eine Vorrichtung zum Entfernen von Cerebrospinalflüssigkeit
wie in Anspruch 1 definiert bereit.
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Die
vorliegende Erfindung stellt eine Vorrichtung zum Entfernen von
Cerebrospinalflüssigkeit
aus einem Patienten in einer kontrollierten Weise bereit, insbesondere
für die
Behandlung der Alzheimer-Erkrankung. Die Cerebrospinalflüssigkeit
wird vorzugsweise mit einer Geschwindigkeit entfernt, die ausreichend
ist, um das Fortschreiten der Alzheimer-Erkrankung bei Patienten
zu reduzieren oder eliminieren, vorzugsweise zu eliminieren. In
der Regel liegt die Entfernungsrate im Bereich von 5% bis 50% der Patienten-Ersetzungsrate
(typischerweise im Bereich von 250 ml/Tag bis 300 ml/Tag), noch üblicher
von 10% bis 20% der Ersetzungsrate. Derzeit liegt die bevorzugte
Entfernungsrate im Bereich von 0,5 ml/Stunde bis 15 ml/Stunde, vorzugsweise
von 1 ml/Stunde bis 5 ml/Stunde, stärker bevorzugt von 1 ml/Stunde
bis 3 ml/Stunde, bezogen auf die durchschnittliche Entfernungsrate über einen
Zeitraum von 24 Stunden. Es wird allerdings anerkannt, dass die spezielle
Entfernungsrate, die bei einem einzelnen Patienten wirksam ist,
von den obenstehend angegebenen bevorzugten Bereichen abweichen
kann, und es kann jedwede Entfernungsrate, die zu einer signifikanten
Verringerung der Konzentration der mit der Alzheimer-Erkrankung
assoziierten Faktoren führt, eine
therapeutische Wirkung aufweisen.
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Die
Erfindung wird nachstehend ausführlicher
unter Bezug auf die Zeichnungen beschrieben.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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Die 1A zeigt
eine Ausführungsform
der Erfindung, in welcher die Anordnung zur Steuerung der Flüssigkeitsströmungsgeschwindigkeit
eine Pumpe ist.
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Die 1B zeigt
eine Ausführungsform
der Erfindung, in welcher die Anordnung zur Steuerung der Flüssigkeitsströmungsgeschwindigkeit
eine Schnecken- bzw. Schraubenpumpe ist.
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Die 2 zeigt
schematisch eine Ausführungsform
der Erfindung, die eine Rezirkulation der Cerebrospinalflüssigkeit
des Patienten vorsieht.
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Die 3 zeigt
einen Druck-Transducer zum Messen des Cerebrospinalflüssigkeitsdrucks
und zum Regulieren der Strömungsgeschwindigkeit
der Cerebrospinalflüssigkeit.
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Die 4A, 4B, 4C und 4E zeigen
eine Vorrichtung, bei welcher die Anordnung zur Steuerung der Strömungsgeschwindigkeit
eine durch den Patienten betriebene Faltenbalgpumpe ist.
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Die 4D ist
eine Schnittsansicht der in den 4A, 4B und 4C veranschaulichten Vorrichtung.
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Die 5 zeigt
eine weitere Anordnung, in welcher die Anordnung zur Steuerung der
Strömungsgeschwindigkeit
eine durch Druckveränderungen
innerhalb des Patienten betriebene Pumpe ist.
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Die 6A ist
eine Schnittansicht einer druckbetriebenen Pumpe in einem Ansaug- bzw. Einlasszyklus.
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Die 6B zeigt
die Pumpe von 6A während des Ausstoßens.
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Die 7A ist
eine perspektivische Ansicht der in 6 gezeigten
Pumpe.
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Die 7B ist
ein Querschnitt der in 6 gezeigten Pumpe, der schematisch
die Einlass- und Auslassventile zeigt, die darin eingebunden sein
können.
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Die 7C zeigt
die Pumpe von 7A während des Ansaugens.
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Die 7D zeigt
die Pumpe von 7A während des Ausstoßens.
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Die 8 ist
ein Querschnitt des Einlassventils am stromaufwärts gelegenen Ende der in 5 schematisch
dargestellten Vorrichtung.
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Die 9 ist
eine schematische Darstellung eines Kathetersystems, das zur Durchführung der durch
die vorliegende Erfindung ermöglichten
Verfahren eingesetzt werden kann.
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BESCHREIBUNG
DER SPEZIFISCHEN AUSFÜHRUNGSFORM
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Ganz
allgemein ausgedrückt,
wird die Vorrichtung dieser Erfindung zur Behandlung eines an im
Erwachsenenalter einsetzender Demenz vom Alzheimer-Typ leidenden
Patienten durch Entfernen eines Teils der Cerebrospinalflüssigkeit
eines Patienten eingesetzt. Da der Patient in der Lage ist, die
entfernte Flüssigkeit
zu ersetzen, hat die Entfernung der Cerebrospinalflüssigkeit
die Wirkung der Verdünnung
der Konzentration von irgendwelchen schädlichen Materialien in der
Cerebrospinalflüssigkeit
des Patienten, wie neurotoxischen Substanzen und mit histologischen
Schädigungen
assoziierten Substanzen. Da jedoch die Entfernung von Cerebrospinalflüssigkeit
in einer zu hohen Geschwindigkeit für den Patienten schädlich sein
könnte,
steuert die Erfindung vorzugsweise die Transportgeschwindigkeit
der Cerebrospinalflüssigkeit.
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Die
bevorzugte Vorrichtung dieser Erfindung schließt eine Leitung oder einen
Katheter mit einem ersten oder Einlassendbereich, der in einem Raum innerhalb
des Subarachnoid-Raums eines Patienten, vorzugsweise in einem der
seitlichen Ventrikel positioniert ist, ein. Die Ventrikel bilden
eine Gruppe von untereinander verbundenen Hohlräumen, die sich innerhalb der
Großhirnhälften und
des Hirnstamms befinden. Diese Ventrikel oder Räume sind eine Fortführung des
Zentralkanals des Rückenmarks
und sind ebenso mit Cerebrospinalflüssigkeit gefüllt.
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Die
Leitung oder der Katheter können
zwei oder mehr eigene Segmente oder Bereiche umfassen, von denen
jedes eine) eigenes) Röhre,
Verbindungsglied, Modul oder dergleichen ist, wie unten stehend
ausführlicher
beschrieben wird. Der Einlassbereich des Katheters kann jede beliebige
Form haben, die für
das Einsetzen innerhalb des Subarachnoid-Raums geeignet ist und
die zum Sammeln von Cerebrospinalflüssigkeit aus der Region des
Subarachnoid-Raums fähig
ist. Zweckmäßigerweise
kann die Form des Einlassendes des Katheters mit herkömmlichen
ventrikulären
Katethern des zum Abführen
von Cerebrospinalflüssigkeit
zur Behandlung von Hydrocephalus verwendeten Typs ähnlich oder
identisch sein, wie jenen, die in den US-Patenten Nr. 5 385 541
und 4 950 232 beschrieben werden. Geeignete ventrikuläre Katheter,
die in Kathetersystemen gemäß der vorliegenden
Erfindung eingebracht werden können,
sind von kommerziellen Zulieferfirmen, wie Medtronics PS Medical,
Goleta, Kalifornien, verfügbar.
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Eine
Einlassendbereich-Konstruktion ist zum Beispiel in 3 gezeigt
und mit der Referenzziffer 3 bezeichnet. Wie obenstehend
erwähnt,
ist der Einlassendbereich 3 vorzugsweise für das Einsetzen
in einem der Ventrikel zur Entfernung von Cerebrospinalflüssigkeit
aus diesen angepasst. Der Endbereich schließt vorzugsweise mehrere Perforationen
oder Löcher 4 ein,
die von der Spitze des Bereichs 3 in einem Abstand angeordnet
sind. Diese Löcher
erstrecken sich vorzugsweise nicht mehr als etwa 1 bis 1,5 cm von
der Spitze. Obwohl eine spezielle Einlassloch-Anordnung gezeigt
ist, können
Anordnungen verwendet werden, ohne vom Umfang der Erfindung abzuweichen.
Die Leitung umfasst vorzugsweise biokompatibles Material, das für die Implantation
in den Patienten geeignet ist, wie Material vom Implantatgütegrad mit
einem niedrigen Biegemodul, das allgemein knickfest ist. Die Leitung
kann zum Beispiel Silikon oder verstärktes Silikon umfassen, oder
es können
medizinische Shunt-Schläuche
verwendet werden. Das Schlauchwerk kann einen Außendurchmesser von etwa 2,0
mm und einen Innendurchmesser von etwa 0,5–1,5 mm haben.
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Die
Leitung besitzt einen zweiten Endbereich mit einer Auslass- oder
Abführöffnung,
die außerhalb des
Raums innerhalb des Subarachnoid-Raums des Patienten zum Abführen von
Cerebrospinalflüssigkeit in
andere Körperhohlräume liegt.
Mithin ist die Auslassöffnung
der Leitung in einem anderen Teil des Patientenkörpers, wie beispielsweise in
der Peritonealhöhle
angeordnet. Es sollte jedoch anerkannt werden, dass das zweite Ende
der Leitung ebenfalls transkutan angeordnet sein kann, um vollständig außerhalb
des Patientenkörpers
zu liegen, so das die beförderte
Cerebrospinalflüssigkeit
vollständig
aus dem Patienten entfernt wird. In diesem Fall kann die Leitung
subkutan vom Kopf zum Unterleib geführt werden und transkutan aus
dem Unterleib austreten.
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Der
Auslass- oder Abführteil
der Leitung kann zum Beispiel die Form eines herkömmlichen peritonealen
Katheters des für
die peritoneale Dialyse verwendeten Typs haben. Solche Katheter
können
direkt mit den Einlassbereichen des Katheters verbunden sein, z.
B. direkt mit einem ventrikulären Katheter
wie obenstehend erörtert
verbunden sein.
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In
einer spezifischen Ausführungsform,
wie unten stehend ausführlicher
beschrieben, ist ein peritonealer Katheter mit einem Strömungsregelungsmodul
verbunden, welches wiederum mit dem ventrikulären Katheter verbunden ist,
um ein Kathetersystem zu bilden, das für das Abführen von Cerebrospinalflüssigkeit
gemäß den Verfahren
der vorliegenden Erfindung geeignet ist. Das Strömungsregelungsmodul reguliert
die Strömungsgeschwindigkeit
und steuert gewöhnlicherweise
auch die Strömungsrichtung, d.
h. ermöglicht
die Strömung
nur in der Richtung vom Arachnoid-Raum zu der Abführstelle.
Es kann auch innerhalb des Strömungsregelungsmoduls
ein Mittel zum Detektieren der Strömung vorgesehen werden, um
sicherzustellen, dass das System nach der Implantation richtig arbeitet.
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Schließlich besitzt
die Vorrichtung dieser Erfindung für die Steuerung der Entfernungsgeschwindigkeit
von Cerebrospinalflüssigkeit
aus dem Patienten eine Anordnung zur Steuerung der Flüssigkeitsströmungsgeschwindigkeit,
um die Strömungsgeschwindigkeit
von Flüssigkeit
durch die Leitung zu steuern (gegebenenfalls in der Ausführung eines Strömungsregelungsmoduls
wie oben stehend beschrieben). Beim Einsetzen in die Thoraxhöhle wird die
Anordnung zur Steuerung der Flüssigkeitsströmungsgeschwindigkeit 10 vorzugsweise
im lateralen mittleren Thorax in der Nähe der Axillarlinie und vorzugsweise
auf der Unterseite einer Rippe positioniert. Sie wird mit Nähten an
der Knochenhaut fixiert.
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Die 1A zeigt
die Ausführungsform,
in welcher die Anordnung zur Steuerung der Flüssigkeitsströmungsgeschwindigkeit
eine an der Leitung 2 angeschlossene implantierbare Pumpe 18 ist.
Die Pumpe 18 kann eine Diaphragma- bzw. Membranpumpe, Kolbenpumpe,
Rotorpumpe, peristaltische bzw. Rollkolbenpumpe, Schneckenpumpe
oder irgendeine andere geeignete Pumpe sein. Die Energiequelle für die Pumpe 18 kann
eine Batterie oder eine andere Anordnung zur Energiespeicherung sein,
wie ein mechanisches Schwungrad mit einem sich selbst aufziehenden
Betrieb. Die Pumpe kann auch fernbedient werden, wie im Fachbereich
bekannt ist. Die Pumpe 18 kann weiter kontinuierlich oder
periodisch betrieben werden, entweder nach Bedarf oder gemäß einem
Zeitplan oder Programm. Die Pumpe 18 kann auf einer Basisplatte 20 montiert werden,
die für
die Befestigung an einem Teil der Anatomie des Patienten geeignet
ist. Die 1B veranschaulicht eine herkömmliche
Schneckenpumpenanordnung, in welcher eine Schneckenwelle 22 zur Rotation
innerhalb der Leitung 2 installiert ist. Der Antrieb kann
in einer hermetisch versiegelten Packung, die an der Außenseite
der Leitung montiert ist und innerhalb des Thorax oder Peritoneums
angeordnet wird, positioniert sein. Der Antrieb kann an eine Schneckenwelle 22 mit
einem Übersetzungsgetriebe gekoppelt
sein, wie für
einen Durchschnittsfachmann ersichtlich wäre. Andere Schneckenpumpen-Konfigurationen
können
ebenfalls verwendet werden, wie in den US-Patenten Nr. 4 857 046
von Stevens et al. und 5 372 573 von Habib offenbart.
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Die 2 zeigt
schematisch eine Ausführungsform
der Erfindung, in welcher eine Rückkehrschlaufe
vorgesehen ist. In dieser Ausführungsform
schließt
die Anordnung zur Steuerung der Flüssigkeitsströmungsgeschwindigkeit
ein bidirektionales Ventil 24 und eine Pumpe, wie eine
Pumpe 18, ein. Die Pumpe ist an eine Leitung 2 gekoppelt,
um Flüssigkeit
durch diese zu pumpen, und das Ventil ist in Flüssigkommunikation mit der Pumpe
verbunden. Das Ventil 24 schaltet den Abfluss der Pumpe
zwischen einer Abführleitung 26,
die ein Teil der Leitung 2 sein kann, und einer Rückflussleitung 28 um.
Die Abführleitung
kann einen innerhalb des Körpers
eines Patienten (z. B. kann sie im Peritoneum angeordnet sein) oder
außerhalb
des Patienten angeordneten Auslass aufweisen. Die Rückflussleitung 28 besitzt
einen Auslass, der für
die Lage innerhalb des Subarachnoid-Raums eines Patienten geeignet
ist (z. B. in einem der Lateralventrikel, wie oben stehend erläutert).
In dieser Ausführungsform
wird die Pumpe im Wesentlichen kontinuierlich betrieben, um Cerebrospinalflüssigkeit
beispielsweise aus den Ventrikeln zu entfernen. Das Ventil 24 schaltet
zwischen den Leitungen 26 und 28 um, um den richtigen
Druck des Subarachnoid-Raums eines Patienten aufrechtzuerhalten.
Das Ventil 24 kann auf Zeitbasis oder Bedarfsbasis betrieben
werden, z. B. auf Basis eines gemessenen Cerebrospinalflüssigkeitsdrucks.
Allgemein kann eine Entfernung von Cerebrospinalflüssigkeit
bei Flüssigkeitsdrücken von
unterhalb etwa 6 cm H2O unerwünscht sein.
Ein Druck-Transducer kann verwendet werden, um den Druck zu erfühlen bzw.
zu messen, sowie ein Regelventil 24 zur Steuerung der Strömungsgeschwindigkeit
der Cerebrospinalflüssigkeit,
wie unten stehend in Bezug auf die 3 beschrieben
wird.
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Bezug
nehmend auf die 3 kann ein Druck-Transducer 30 an
der Außenseite
der Leitung 2 in der Nähe
der Spitze des Einlassbereichs 3 zum Erfühlen des
Cerebrospi nalflüssigkeitsdrucks
angeordnet sein. Der Messwertumformer bzw. Transducer 30 kann
gewählt
werden, um ein Signal an das Ventil 24 über die Zuleitungen 32 in
Reaktion auf das Messen eines Signals unterhalb eines Schwellenwerts von
6 cm H2O zu schicken. Das Ventil kann ein
Solenoid zum Umschalten des Ventils in die oben stehend erläuterte Rezirkulationsposition
in Reaktion auf den Empfang des Signals von dem Messwertumformer einschließen. Die
Zuleitungen 32 können
in der Leitung 2 eingebettet sein oder sie können auf
andere Weise an die Leitung gekoppelt sein und sich entlang der
Leitung erstrecken, um den Messwertumformer an den Ventilregelungsmechanismus
oder das Solenoid zu koppeln, wie für einen Durchschnittsfachmann
leicht offensichtlich wäre.
Zum Beispiel können die
Zuleitungen 32 auf der Außenfläche der Leitung 2 gelegen
sein, und dünnwandiges
Schrumpfschlauchwerk um die Leitung 2 und die Zuleitungen 32 herum angeordnet
sein, um die Zuleitungen zwischen der Leitung und dem Schrumpfschlauchwerk
einzubetten und sie in ihrer Position zu halten.
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Bezug
nehmend auf die 4A ist eine Vorrichtung, in
welcher die Anordnung zur Steuerung der Strömungsgeschwindigkeit eine Pumpe
vom Faltenbalg-Typ 80 ist, die durch die Bewegung des Zwerchfells 82 des
Patienten betätigt
wird, gezeigt. Die Pumpe 80 schließt allgemein ein Sperrventil,
um den Flüssigkeitsstrom
zurück
in den Raum innerhalb des Subarachnoid-Raums des Patienten zu verhindern, sowie
ein Auslassventil ein, wie unten stehend ausführlicher erläutert ist.
Ein Ende des Ventils ist am Zwerchfell und das andere ist an irgendeiner
Stelle der Anatomie des Patienten befestigt, z. B. einer Rippe,
so dass dann, wenn sich das Zwerchfell bewegt, die Pumpe sich zwischen
den in den 4B und 4C gezeigten
Positionen bewegt.
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Die
Faltenbalgpumpe 80 kann so wie in 4D gezeigt
konstruiert sein, worin die Pumpe im Querschnitt veranschaulicht
ist. Die Faltenbalgpumpe 80 schließt allgemein die Endbereiche 85a und 85b und
den Balgbereich 87 ein. Die Endbereiche 85a und 85b können die
Schleifen 74 einschließen, um
die Nähte 76 zum
Befestigen des Ventils an der Anatomie aufzunehmen, wie oben stehend
erläutert. Die
Endbereiche 85a und 85b bilden auch die Gehäuse für die Einlass-
und Auslassventile 86 und 88. Die Ventile 86 und 88 schließen die
sphärischen
Ventilelemente 90 und 91 ein, die gegen die Ventilsitze 92 und 93 durch
die Spiralfedern 94 und 95 gespannt sind. Die
Spiralfedern umschließen
die Federstützsäulen 96 und 97,
die sich von den Säulensockelstrukturen 98 und 99 erstrecken
oder an diesen befestigt sind. Die Strukturen 98 und 99 sind
perforiert, um ein Durchfließen
der Cerebrospinalflüssigkeit durch
diese zuzulassen.
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Ein
Sperrventil 140 (siehe z. B. die 4A und 8)
kann ein Teil der Anordnung zur Steuerung der Strömungsgeschwindigkeit
sein und kann für
die Aufrechterhaltung der gewünschten
physiologischen Bedingungen innerhalb des Subarachnoid-Raums vorgesehen
werden. Das Ventil 140 ist vorzugsweise so gewählt, dass
es die Leitung 2 schliesst und die Flüssigkeitsströmung durch
diese verhindert, wenn der Cerebrospinalflüssigkeitsdruck innerhalb des
Subarachnoid-Raums auf beispielsweise unter 6 Inches H2O
abfällt.
Das Ventil 140 ist vorzugsweise in der Nähe und außerhalb
des Schädels
positioniert.
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Bezugnehmend
auf die 8 umfasst das Sperrventil 140 einen
oberen Gehäuseteil 142 und
einen unteren Gehäuseteil 144.
Der obere Bereich 142 schließt weiter den Einlassbereich 146 und
den Auslassbereich 148 ein, welche die Einlassdurchgänge 150 und 152 definieren.
Die Einlass- und Auslassbereiche 146 und 148 sind
vorzugsweise so angeordnet, dass ihre Mittelachsen allgemein senkrecht
zueinander wie in 8 gezeigt verlaufen, um die
Implantierung unterhalb der Dermis zu erleichtern. Die Membran 154,
die zum Beispiel eines der obenstehend in Bezug auf die Membran 118 beschriebenen Materialien
umfassen kann, ist zwischen den oberen und unteren Bereichen 142 und 144 positioniert,
bildet die erste Kammer 156 und die zweite Kammer 158 und
sieht eine Versiegelung zwischen diesen vor. Die Membran 154 schließt einen
konischen Bereich 160 zum Einpassen und einen versiegelnden
Einlassdurchgang 150 wie in 8 gezeigt
ein. Die Membran 154 wird in Richtung der in 8 gezeigten
Position durch die Spiralfeder 162 gespannt, die um die
Säule 164 positioniert
ist. Die Spiralfeder 162 ist so gewählt, dass sie das Wegbewegen
der Membran 154 von dem Einlassdurchgang 150 erlaubt,
wodurch ein Strömen
der Cerebrospinalflüssigkeit
durch den Einlassdurchgang 150 ermöglicht wird und diese über den
Auslassdurchgang 152 abgeführt wird, wenn der Cerebrospinalflüssigkeitsdruck
etwa 6 cm H2O übersteigt. Der obere und untere
Teil 142 und 144 können allgemein ringförmig sein,
wie in den Zeichnungen gezeigt ist.
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Unter
erneuter Bezugnahme auf 4D ist das
Einlassventil 86 ein Sperrventil und verhindert den Rückfluss
von Cerebrospinalflüssigkeit
von der Pumpe. Es ist so konstruiert, dass es sich bei sehr niedrigen
Drücken öffnet (z.
B. kann es so konstruiert sein, dass es sich bei 5–10 cm H2O öffnet).
Das Auslassventil 88 ist so konstruiert, dass es einen
Aufspring- bzw. Berstdruck von höher
als oder gleich dem maximalen Cerebrospinalflüssigkeitsdruck innerhalb des
Subarachnoid-Raums besitzt (der Flüssigkeitsdruck innerhalb dieses
Raums reicht typischerweise von etwa 1 bis 6 cm H2O).
Damit ist in diesem Beispiel der Berstdruck so ausgelegt, dass er
größer oder
gleich 15 cm H2O ist. Wenn das Ventil 140 so eingestellt
ist, dass es bei 6 cm H2O öffnet, wie
oben stehend erläutert,
ist die Faltenbalgpumpe 80 so konfiguriert, dass der Flüssigkeitsdruck
in dem Faltenbalg auf ein Minimum von 15 cm H2O
während
der Kontraktion erhöht
wird, um das Auslassventil aufspringen zu lassen. Diese Designparameter,
einschließlich
der Tatsache, dass das Ventil 140 so ausgelegt ist, dass
es bei Drücken
von höher
als oder gleich 6 cm H2O öffnet, erleichtern
die Abführung
nur dann, wenn der Patient sich hinlegt. Das Ventil 140 erfährt typischerweise
Drücke
von weniger als 6 cm H2O, wenn der Patient
steht, und schließt
in Reaktion auf solche Drücke.
Obwohl die jeweiligen Ventilberstdrücke beschrieben wurden, können andere
vorgewählte
Werte für
den Betrieb bei unterschiedlichen Körperhaltungen des Patienten
angewandt werden, wobei unterschiedliche intraventrikuläre oder
Säulenhöhendrücke auftreten.
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Während des
Betriebs ist das Einlassventil 86 offen und das Auslassventil 88 ist
geschlossen, wenn der Faltenbalg ausgedehnt ist, wie in 4D gezeigt,
und das Einlassventil ist in Flüssigkeitskommunikation
mit der Cerebrospinalflüssigkeit
innerhalb des Subarachnoid-Raums. Das Einlassventil 86 schließt und das
Auslassventil 88 öffnet,
wenn der Faltenbalg sich zusammenzieht und der Berstdruck für das Auslassventil
erreicht wird.
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Eine
weitere Vorrichtung, worin der Faltenbalg an einer isolierten Muskelgruppe
angebracht ist, wird in 4E gezeigt.
Die Muskelkontraktionsfrequenz wird durch einen implantierten elektronischen Stimulator
gesteuert, wie schematisch in der Zeichnung dargestellt. Die Faltenbalgpumpe
kann von identischer Bauart sein wie die Faltenbalgpumpe 80, die
unter Bezug auf die 4D, wie in der Zeichnung angegeben
beschrieben ist, und kann an dem Muskel 250 mit den Nähten 76 festgemacht
sein. Das elektroni sche Muskelstimulator-Implantat 252 kann
elektrisch an den Muskel 250 mit den Leitungen 254 gekoppelt
sein, die mit dem Muskel vernäht
sein können,
wie dies bei der Einsetzung eines implantierbaren Defibrillators
erfolgt. Die Nähte
werden straft genug angezogen, um die Pumpe mit dem Muskel kontrahieren
zu lassen. Der Stimulator 252 kann eine Energiequelle umfassen,
die so programmiert ist, dass sie <1
Volt (bei zu vernachlässigendem
Strom) abgibt, um die Muskelkontraktion zu bewirken, wie dies für einen
Durchschnittsfachmann auf dem Gebiet offensichtlich wäre. Die
Anregungsfrequenz ist vorzugsweise vorbestimmt und kann 12 bis 20
Zyklen pro Minute entsprechen (was einer typischen Atmungsgeschwindigkeit
entspricht) oder kann von diesem Bereich abweichen. Der Stimulator
ist vorzugsweise so ausgelegt, dass er nur dann arbeitet, wenn der
Patient sich hinlegt, und kann bekannte Pegel-Detektions-Schaltkreise
zur Auslösung
des Betriebs einschließen.
Der Transducer 30 kann ebenfalls in dieser Ausführungsform
eingeschlossen sein, um den Stimulator 252 abzuschalten,
wenn der Flüssigkeitsdruck
innerhalb des Subarachnoid-Raums geringer als 6 cm H2O
ist, oder die Anregungsfrequenz, abhängig vom Druck größer oder
gleich 6 cm H2O, zu steuern.
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Bezug
nehmend auf die 5 ist eine weitere Anordnung
zur Steuerung der Strömungsgeschwindigkeit
gezeigt. Gemäß dieser
Anordnung reagiert die Anordnung zur Steuerung der Strömungsgeschwindigkeit
auf Druckveränderungen
innerhalb des Patienten. Die Anordnung zur Steuerung der Strömungsgeschwindigkeit
kann zum Beispiel durch Druckveränderungen
in der Thoraxhöhle
betrieben werden. Sie kann an das Periost in derselben Weise, wie
obenstehend beschrieben, gekoppelt werden, und der Auslass 8 der
Leitung 2 wird in der peritonealen Höhle positioniert. Die Anordnung
zur Steuerung der Strömungsgeschwindigkeit 10 (5)
kann eine Kolbenpumpe sein, wie in den 6A und 6B gezeigt
und mit der Referenzziffer 300 bezeichnet. Eine Membranpumpe
kann in Verbindung mit einem Sperrventil, wie dem Sperrventil 140, (8)
verwendet werden.
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Die
Kolbenpumpe 300 (6A) umfasst
einen im oberen Gehäuseteil 303 der
Pumpe gebildeten Einlassdurchgang 302 und einen in der
Mitte des Gehäuseteils 305 gebildeten
Auslassdurchgang 304. Der mittlere Teil 305 definiert
zum Teil die Einlasskammer 306, in welcher das erste Ventilelement 308 sitzt,
welches die Form einer sphärischen
Kugel hat. Das Ventilelement 308 ist gegen den Ventilsitz 309 gespannt,
der im oberen Gehäuseteil 303 im
stromabwärts
gelegenen Endbereich des Einlassdurchgangs 302 ausgebildet
ist. Das Ventilelement 308 ist gegen den Ventilsitz 309 durch
die Spiralfeder 310 gespannt, welche die Säule 312 umschließt und von dieser
getragen wird.
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Die
Einlasskammer 306 ist in Flüssigkeitskommunikation mit
der Kolbenkammer 314 durch den Durchgang 316 gekoppelt.
Die Kolbenkammer 314 ist durch die Vertiefung in dem Kolben 318 und einen
Teil des Mittelteils 315 gebildet, der sich darin wie in 6A gezeigt
erstreckt. Die Kolbenkammer 314 ist gegenüber der
Umgebung, wie jener, die in der Thoraxhöhle anzutreffen ist, durch
den Kolben 318 (welcher allgemein zylinderförmig sein
kann) abgeschlossen und ist mit der Innenwand 321 des unteren
Gehäuseteils 320 (welcher
ringförmig
sein kann) in abdichtender Weise verbunden, wie in der 6A und 6B gezeigt
ist. Die Abdichtung kann durch einen erhöhten Bereich oder eine Rippe 318a gebildet
sein, der/die sich beispielsweise von dem Kolben 318 oder
einem O-Ring erstreckt. Der untere Gehäuseteil 320 wiederum
ist an dem mittleren Teil 305 durch herkömmliche
Mittel, wie Schweißen,
festgemacht. Der Durchgang 322 koppelt in Flüssigkeitskommunikation
die Kolbenkammer 314 mit der Auslasskammer 324,
wenn das Ventilelement 326 sich in der in 6B gezeigten
Position befindet. Insbesondere ist das zweite Ventilelement 326,
das die Form einer sphärischen
Kugel hat, gegen den Ventilsitz 327 durch die Spiralfeder 328 gespannt,
welche wiederum von der Säule 330 getragen
wird. Wie in den Zeichnungen gezeigt, sind die Einlass- und Auslasskammern 306 und 324 in
Flüssigkeitskommunikation mit
den Einlass- und Auslassdurchgängen 302 und 304 gekoppelt.
Der Kolben 318 kann ein elastomeres Material, wie Polytetrafluorethylen,
oder Silikon von hohem Durometerwert umfassen.
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Der
Druck in der Thoraxhöhle,
der, wie oben stehend erwähnt,
bei jedem Atemzug variiert, ist die Antriebskraft für die Kolbenpumpe 300.
Wenn der Thoraxhöhlendruck
niedrig ist (z. B. bei etwa –8
cm H2O), wird der Kolben 318 ausgezogen
und das Ventilelement 308 zieht sich aus dem Ventilsitz 307 zurück, wie
in 6A gezeigt. In dieser Position fließt die Cerebrospinalflüssigkeit
in den Einlassdurchgang 302, durch die Einlasskammer 306 und
in die Kolbenkammer 314, wie durch die Pfeile 332 angegeben
ist. Wenn der Druck in der Thoraxhöhle auf etwa –5 cm H2O zunimmt, treibt oder zwingt die Rückstellfeder 334 den
Kolben 318 nach innen in eine geschlossene Position, so
dass das zweite Ventilelement 326 sich von dem Ventilsitz 327 wegbewegt,
während
das erste Ventilelement 308 zum Ventilsitz 309 zurückkehrt, wie
in 6B gezeigt. In dieser Position wird Cerebrospinalflüssigkeit,
wie mit dem Referenzpfeil 346 ausgewiesen, aus der Kolbenkammer 314 durch
die Auslasskammer 324 und über den Auslass 304 in
die Leitung 2 abgeführt
(5).
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Bezug
nehmend auf die 6A und 6B ist
das Einlassventil, welches die Kugel 302 beinhaltet, ein
Sperrventil und verhindert den Rückfluss
von Cerebrospinalflüssigkeit
aus der Pumpe (d. h. es verhindert ein Fließen in Stromaufwärtsrichtung).
Es ist so konstruiert, dass es sich bei sehr niedrigen Drücken öffnet (z.
B. kann es so ausgelegt sein, dass es sich bei 1–6 cm H2O öffnet).
Das Auslassventil, welches die Kugel 326 beinhaltet, ist
so ausgelegt, dass es einen Berst-(Öffnungs-)druck von höher als
oder gleich dem maximalen Cerebrospinalflüssigkeitsdruck innerhalb des
Subarachnoid-Raums
besitzt (der Flüssigkeitsdruck
reicht typischerweise von etwa 5 bis 15 cm H2O).
Somit ist in diesem Beispiel der Berstdruck so ausgelegt, dass er
höher oder
gleich 15 cm H2O ist. Wenn das Ventil 140 auf Öffnen bei
6 cm H2O eingestellt ist, wie oben stehend
erläutert, sind
der Kolben und die Rückstellfeder 334 so
konfiguriert, um den Flüssigkeitsdruck
in der Kammer 316 auf ein Minimum von 15 cm H2O
während
der Kompression zu erhöhen,
um das Auslassventil aufspringen zu lassen. Die Pumpe kann auch
zur Anpassung an die relativ niedrigen Drücke ausgelegt sein, die typischerweise
in der Thoraxhöhle
vorliegen. Der Druck in der Thoraxhöhle verändert sich von etwa –5 bis etwa –8 cm H2O während
des normalen Atmens. Angesichts dieser relativ geringen Druckveränderung von
etwa 3 cm H2O ist der Kolben vorzugsweise
so ausgelegt, um den in der Thoraxhöhle verfügbaren Druck zu vergrößern, um
ein Zurückziehen
des Kolbens zu ermöglichen
und dessen Auswärts-Hub
zu vollenden. Diese Vergrößerung kann
etwa das 3- bis 5-Fache sein und kann durch Vorsehen einer äußeren Kolbenoberfläche 336 mit
einer Fläche
des etwa 3- bis 5-Fachen der inneren Arbeitsfläche 338 des Kolbens 318 bewerkstelligt
werden. Wie sich leicht in 6B erkennen
lässt,
ist der äußere Kolbenflächenbereich 336 gegenüber der
Umgebung durch die Öffnung 340 und
den Raum 342, welcher um und oberhalb des Spulenhalterungsrings 344 im
unteren Gehäuseteil 320 gebildet
ist, exponiert. Diese Designparameter, einschließlich der Tatsache, dass das Ventil 140 so
ausgelegt ist, dass es bei Drücken
von größer oder
gleich 6 cm H2O öffnet, erleichtern das Abführen nur
dann, wenn der Patient sich hinlegt. Es sollte aber darauf hingewiesen
werden, dass andere Berstdrücke
angewandt werden können,
zum Beispiel um den Betrieb zu erleichtern, wenn der Patient andere
Körperhaltungen
einnimmt, wie oben stehend in Bezug auf die Faltenbalgpumpe 80 erörtert.
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Bei
einer anderen Vorrichtung kann die Anordnung zur Steuerung der Strömungsgeschwindigkeit
eine Membranpumpe, wie eine Membranpumpe 100, die in den 7A–7D veranschaulicht
ist, sein. Bezug nehmend auf die 7B umfasst
die Membranpumpe 100 einen Einlassdurchgang 102, welcher
im oberen Gehäuseteil 103 der
Pumpe gebildet ist, und einen Auslassdurchgang 104, welcher
im mittleren Gehäuseteil 105 der
Pumpe gebildet ist. Der mittlere Teil 105 definiert die
Einlasskammer 106, in welcher das erste Ventilelement 108 sitzt,
welches die Form einer sphärischen
Kugel hat. Das Ventilelement 108 ist gegen den Ventilsitz 109 gespannt,
welcher im oberen Teil 103 im stromabwärts gelegenen Endbereich des
Einlasses 102 gebildet ist. Das Ventilelement 108 wird
gegen den Ventilsitz 109 durch die Spiralfeder 110 gespannt,
welche die Säule 112 umschließt und von
dieser getragen wird.
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Die
Einlasskammer 106 steht in Flüssigkeitskommunikation mit
der Membrankammer 114 durch den Einlassdurchgang 116.
Die Membrankammer 114 ist gegen die Umgebung durch die
Membran 118 abgeschlossen, die durch ein allgemein ringförmiges Element 120 fixiert
ist. Das ringförmige
Element 120 wiederum ist am mittleren Teil 105 durch
herkömmliche
Mittel, wie Schweißen,
festgemacht. Der Durchgang 122 koppelt in Flüssigkeitskommunikation
die Membrankammer 114 mit der Auslasskammer 124, wenn
das Ventilelement 126 sich in der in 13D gezeigten
Position befindet. Insbesondere ist das zweite Ventilelement 126,
das die Form einer sphärischen
Kugel hat, gegen den Ventilsitz 127 durch die Spiralfeder 128 gespannt,
welche ihrerseits von der Säule 130 getragen
wird. Wie in den Zeichnungen gezeigt, sind die Einlass- und Auslasskammern 106 und 124 in
Flüssigkeitskommunikation
mit den Einlass- und Auslassdurchgängen 102 und 104 gekoppelt.
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Wie
bei der Kolbenpumpe 300 ist der Druck in der Thoraxhöhle die
Antriebskraft für
die Membranpumpe 100. Wenn der Thoraxhöhlendruck niedrig ist im Vergleich
mit dem Druck in der Kammer 114, wird die Membran 118 ausgezogen
und das Ventilelement 108 zieht sich aus dem Ventilsitz 107 zurück, wie
in 7C gezeigt. In dieser Position fließt die Cerebrospinalflüssigkeit
in den Einlassdurchgang 102, durch die Einlasskammer 106 und
in die Membrankammer 114, wie durch die Pfeile 132 angegeben
ist. Wenn der Druck in der Thoraxhöhle zunimmt, so dass er größer als
der Druck in der Kammer 114 ist, drückt der Thoraxhöhlendruck,
wie allgemein mit der Referenzziffer 134 angegeben, die
Membran 118 nach innen, so dass das zweite Ventilelement 126 sich
von dem Ventilsitz 127 wegbewegt, während das erste Ventilelement 108 zum
Ventilsitz 107 zurückkehrt, wie
in 7D gezeigt. In dieser Position wird Cerebrospinalflüssigkeit
aus der Membrankammer 114 durch die Auslasskammer 116 und
aus dem Auslass 104 zu der Leitung 2 abgeführt (5).
Wie oben stehend erwähnt,
kann ein Sperrventil, wie ein Sperrventil 140, einen Teil
der Anordnung zur Steuerung der Strömungsgeschwindigkeit bilden,
um die gewünschten
physiologischen Bedingungen innerhalb des Subarachnoid-Raums aufrechtzuerhalten.
Das Pumpen-Einlassventil, -Auslassventil und die Membran können gemäß den obenstehend
angegebenen Beschreibungen in Bezug auf die Ausführungsformen des Faltenbalgs
und die Kolbenpumpe konstruiert sein. Die Membran kann auch in Anpassung
an relativ geringe Druckveränderungen
in der Thoraxhöhle
modifiziert werden.
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Die
Strömungsdetektionskomponente 408, wie
in 9 veranschaulicht, kann auf eine Vielzahl von
Wegen vorgesehen sein. Am einfachsten kann ein auf Strömung ansprechendes
Element, wie eine Ventilkomponente oder ein anderes Element, welches
sich in Reaktion auf die an diesem vorbeigehende Strömung bewegt,
in der Strömungsregulierungskomponente 404 oder
an einer anderen Stelle in dem System vorgesehen sein. Ein empfindlicher
Bewegungsmelder, wie ein fötaler
Herzmonitor, kann dann zur Detektion von Bewegung, die aus der Strömung resultiert,
eingesetzt werden, wodurch bestätigt
wird, dass es zu einer Strömung
kommt. In der Regel ist es erwünscht,
die Erfassungsgrenze des auf Strömung ansprechenden
Elements zu verbessern. Zum Beispiel kann das federbelastete Kugelventil 440 aus
einem magnetischen Material gebildet sein und/oder mit ferromagnetischem
Material imprägniert
sein, um die Erfassungsgrenze mit Hilfe eines SQUID zu erhöhen.
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In
anderen Fällen
kann Strömung
durch Freisetzen einer nachweisbaren Substanz, wie eines nicht-toxischen
fluoreszierenden oder anderen Farbstoff-Markers, in die Cerebrospinalflüssigkeit,
während
diese durch die Komponente 404 zur Steuerung der Strömungsgeschwindigkeit
strömt,
oder an einer anderen Stelle im Kathetersystem detektiert werden. Ein
Reservoir mit einer solchen detektierbaren Substanz kann in dem
Modul 404 zur Steuerung der Strömungsgeschwindigkeit vorgesehen
sein und mit einem Lumen oder Katheter in Verbindung stehen, welche
kleine Mengen der detektierbaren Substanz in die Cerebrospinalflüssigkeit
durch das Strömungssteuerungsmodul
oder den damit verbundenen Katheter freisetzen. Die Substanz kann
dann in einer Patientenprobe nachgewiesen werden, wie in Blut, Urin,
Speichel oder einer anderen, leicht zugänglichen Patientenprobe, die
dann auf das Vorliegen der Substanz untersucht werden kann. In jedem
Fall ist es, falls festgestellt wird, dass die Strömung aufgehört hat oder
nicht mehr nachweisbar geworden ist, erforderlich, Zugang zum Kathetersystem
zu haben und das Problem zu beheben und/oder Komponenten des Systems
zu ersetzen.
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Der
Patient mit Alzheimer kann für
die Implantation der oben stehend beschriebenen druckbetriebenen
Pumpen in der folgenden Weise operiert werden: Der Patient wird
vollständig
anästhesiert
und intubiert. Der Patient wird in Rückenlage auf den Operationstisch
gelegt. Die Kopfhaut über
dem nicht-dominierenden Parietallappen wird rasiert. Ein Einschnitt
wird über
die parietale Kopfhaut, über
den Brustkorb etwa im mittleren Bereich in der vorderen Axillarlinie
und im Unterleib gelegt. Die drei Einschnittsbereiche werden in
der üblichen
Weise rasiert, präpariert
und abgedeckt. Der Einschnitt in die Kopfhaut ist bis zum Knochen
hinab offen und es wird ein Knochenfräsen-Loch angelegt. Der Bereich
wird zum Gerinnen gebracht, und eine Leitung wird in den Lateralventrikel
auf dieser Seite gelegt. Ein weiterer Einschnitt erfolgt über dem
Brustkorb in etwa auf T5- oder T6-Höhe. Der Einschnitt erfolgt
parallel zu der Rippe in ihrem oberen Bereich. Die Rippe wird dann von
der darunter liegenden Pleura losgeschnitten und die Pumpe wird
an der Innenseite der Rippe positioniert und mit Nähten in
das Rippen-Periosteum
fixiert. Unter Verwendung einer durch den Shunt hindurchgehenden
Kanüle
werden die Schläuche
dann von der Leitung in dem Ventrikel unter der Haut hinab zu der
Pumpe geführt
und dort angeschlossen. Wiederum wird ein Einschnitt im Unterleib über dem
Rektus-Muskel liegend auf derselben Seite vorgenommen, und der bis
zum Peritoneum hinab geführte
Einschnitt wird danach geöffnet
und eine Leitung wird in das Peritoneum abgelassen und ebenfalls
subkutan zur Pumpe hochgeführt.
Nachdem alle Anschlüsse erfolgt
sind, werden sämtliche
Hauteinschnitte in der üblichen
Weise ver schlossen. Der Patient wird mit präoperativen Antibiotika behandelt
und wird danach vermutlich einen Tag oder zwei im Krankenhaus verbringen,
bevor er nach Hause gehen darf. Die Implantation der anderen Ausführungsformen
wird für
einen Durchschnittsfachmann auf dem Gebiet im Hinblick auf die vorausgehende
Beschreibung offensichtlich sein.
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Es
wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass ein Indikator an eine der
oben stehend beschriebenen Pumpen gekoppelt werden kann, um ein
hörbares
Signal in Reaktion auf das Detektieren, dass die Pumpe Flüssigkeit
pumpt, vorzusehen. Alternativ können
die Kugelventilpumpen-Konfigurationen Material umfassen, um das Überwachen
der Pumpe mit einem Stethoskop zu erleichtern.