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GEBIET DER
ERFINDUNG
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Die vorliegende Erfindung betrifft
allgemein medizinische Apparate und insbesondere eine Vorrichtung,
die in einen Säugetierkörper implantiert werden
kann, um den Fluiddruck innerhalb einer Körperhöhle durch Ableiten eines solchen
Fluids zu einer anderen Stelle innerhalb des Körpers zu regeln, wenn der Fluiddruck
innerhalb der Körperhöhle ein vorher
festgelegtes Niveau erreicht.
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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Eine Zahl von Krankheiten und Störungen bei
Menschen und anderen Säugertieren
ist durch den Aufbau eines übermäßigen Fluiddrucks
innerhalb einer oder mehrerer Körperhöhlen gekennzeichnet.
In vielen Fällen
können
implantierbare Vorrichtungen oder chirurgische Verfahren verwendet
werden, um überschüssiges Fluid
aus der Körperhöhle, in
welcher der übermäßige Druckaufbau
vorhanden ist, zu einer oder mehreren Stellen innerhalb des Körpers abzuleiten,
als ein Mittel, um den unerwünschten
Druckaufbau aufzunehmen und dadurch die Entwicklung von unerwünschten
Folgen zu verhindern, die aus einem solchen Druckausbau resultieren
können.
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i. GLAUKOM
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Das Glaukom ist eine Krankheit des
Auges, die durch einen hohen Augeninnendruck gekennzeichnet ist
und zu den führenden
Erblindungsursachen in der Welt gehört. Im allgemeinen resultiert
das Glaukom aus einem Defekt des funktionellen Abflußsystems,
wodurch natürlich
auftretendes endogenes Fluid (z. B. Kammerwasser) aus dem Augeninnern abgeleitet
wird. Das Ergebnis dieses verringerten funktionellen Abflusses des
Auges ist dreifach: a) erhöhter
Augeninnendruck, b) Degeneration des Sehnervs und des Stützgewebes
an der Sehnervenpapille (Discus) und c) zunehmender Ausfall des
Gesichtsfelds.
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Die einzelnen Fälle des Glaukoms werden allgemein
auf der Basis der Ätiologie
in zwei Kategorien eingeteilt. Diese zwei Hauptkategorien sind das „Glaukom
mit geschlossenem Kammerwinkel" und das „Glaukom
mit offenem Kammerwinkel".
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Beim Glaukom mit geschlossenem Kammerwinkel
(syn. „Winkelblockung", „Engwinkelglaukom", „Winkelblockglaukom") sammelt sich überschüssiges Fluid
innerhalb der vorderen Augenkammer, auf Grund des allmählichen
Verschlusses eines vorderen, durch die Verbindung der Iris und der
Innenfläche
des trabekulären
Maschenwerks gebildeten, Winkels, durch den das Kammerwasser normalerweise
reabsorbiert wird. Ein Verschluß dieses
anatomischen Winkels verhindert einen normalen Abfluß von Kammerwasser
aus der vorderen Augenkammer.
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Beim Glaukom mit offenem Kammerwinkel (syn. „Glaucoma
chronicum simplex", "Glaucoma simplex", „Weitwinkelglaukom") bleibt der Winkel
des Vorderkammer normal, aber der Abfluß von Kammerwasser aus der
Vorderkammer wird durch etwas anderes erschwert oder blockiert,
wie beispielsweise ein Ödem
oder eine Schwellung de trabekulären Räume, eine
anormale Pigmentverteilung oder eine nicht perforierende Verletzung
des Auges, die zu einer Gefäßstauung
führt.
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Es sind verschiedene pharmakologische
Behandlungsverfahren angewendet worden, um den Augeninnenfluiddruck
bei Glaukompatienten zu senken. Arzneimittel, die zum Behandeln
des Glaukoms verabreicht worden sind, schließen Parasympathomimetika des
Cholinestertyps (z. B. Bethanechol, Carbachol und Methacholin),
Carboanhydrasehemmer (z. B. Acetazolamid), Cholinesterasehemmer
(z. B. Physostigmin, Pilocarpin, Demecarium, Ecothiopat und Isofluropat),
Sympathomimetika (z. B. Epinephrin, Phenylephrin) und Betarezeptorenblocker
(z. B. Timolol) ein. Jedoch sind diese verschiedenen Arzneimittelbehandlungen
für das
Glaukom manchmal mit bedeutenden unerwünschten Wirkungen verbunden,
einschließlich
von Kopfschmerzen, verschwommenem Sehen, allergischen Reaktionen, Netzhautablösung, Linsenschlottern,
histologischen Veränderungen
innerhalb des Auges und möglichen Wechselwirkungen
mit anderen Arzneimitteln.
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Als eine Alternative zu pharmakologischen Behandlungsverfahren
können
wenigstens einige Glaukompatienten chirurgisch behandelt werden, durch
das Schaffen von chirurgischen Öffnungen
in der vorderen Augenkammer, um den Abfluß überschüssigen Kammerwassers aus der
Vorderkammer zu erleichtern. Viele dieser chirurgischen Techniken schließen das
Formen einer Öffnung
oder eines Lochs in der Vorderkammer, unter der Bindehaut und/oder
dem Lederhautlappen ein, so daß Fluid durch
Filtration aus der vorderen Augenkammer in die innerhalb der Seitenwand
des Auges befindlichen Gewebe abgeleitet wird. Die mit diesen chirurgischen Filtrationsverfahren
verbundenen Hauptprobleme sind auf die Größe der hergestellten Öffnung oder des
Lochs in der Vorderkammer zurückzuführen. Diese
Probleme schließen
Hypotonie, Synechien, Entzündung,
Katarakt, Hornhautdekompensation (Ödem), Vitritis, Aderhautablösung (Abhebung),
Makulaödem
und Infektionen ein, die eine Endophthalmitis verursachen können. Darüber hinaus
ist eine solche Glaukom-Filtrationsoperation auf Grund der Bildung
von dichtem fibrovaskulärem
Bindegewebe (z. B. Narbengewebe) um die in der Vorderkammer gebildete
chirurgische Öffnung
oft erfolglos. Eine solche Wucherung von Bindegewebe neigt dazu,
die operativ gebildete Öffnung
in der Vorderkammer zu schließen
und dadurch die gewünschte
Filtration von Kammerwasser in den Subkonjunktivalraum zu verhindern
oder zu behindern.
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Angesichts von postoperativen Komplikationen,
die mit der Entwicklung von fibrovaskulärem Bindegewebe (z. B. Narbengewebe)
um die Operationsstelle verbunden sind, sind eine Zahl von implantierbaren
Drainagesystemen verwendet worden, um zu sichern, daß sich die
gewünschte
Filtration und der Abfluß von
Kammerwasser durch die operativ gebildete Öffnung trotz der Bildung von
Narbengewebe während
des postoperativen Zeitraums fortsetzen. Beispiele von implantierbaren
Shunts oder anderen implantierbaren Apparaten, die bisher zum Ableiten von
Kammerwasser aus der vorderen Augenkammer in das Auge implantiert
worden sind, schließen
jene ein, die in den Patenten der Vereinigten Staaten Nr. 4 750
901 (Molteno), 5 041 081 (Odrich), 5 476 445 (Baerveldt), 4 886
488 (White), 5 454 796 (Krupin), 5 397 300 (Baerveldt), 5 372 577
(Ungerleider), 5 338 291 (Speckman et al.), 5 300 020 (L'Esperance), 5 178
604 (Baerveldt et al.), 5 171 213 (Price), 5 092 837 (Klein et al.),
4 968 296 (Klein et al.), 4 946 436 (Smith), 4 936 825 (Ungerleider),
4 806 382 (Burns et al.), 4 554 918 (White), 4 521 210 (Wong), 4
428 746 (Mendez), 4 184 491 (McGannon), 4 157 718 (Baehr), 4 030
480 (Meyer), 5 133 701 (Rubinstein), 5 346 464 (Camras), 5 073 163
(Lippman), 4 604 087 (Joseph), 5 180 362 (Worst), 5 520 631 (Li
et al.) beschrieben werden.
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Der mit der Verwendung von implantierbaren Shunts
zum Behandeln des Glaukoms verbundene Hauptnachteil ist, daß der Shunt
in dem unmittelbar postoperativen Zeitraum einen übermäßigen Fluidabfluß erleichtern
kann, was zu einer Hypotonie innerhalb der Vorderkammer, einer Schwächung der Vorderkammer
und einer möglichen
Aderhautabhebung und/oder einer Ophthalmophthisis führt. Ein solcher übermäßiger postoperativer
Fluidabfluß kann außerdem zu
einer Ausdehnung der unterhalb der geraden Augenmuskeln befindlichen
Capsula fibrosa führen.
Eine solche Ausdehnung der Capsula fibrosa kann die geraden Muskeln
strecken und spannen und dadurch eine Heterotropie induzieren und
die Beweglichkeit des Auges in dem Quadranten beeinträchtigen,
in dem sich das Implantat befindet. Außerdem kann auf Grund der Größe einiger
dieser Shuntvorrichtungen das sperrige Vorhandensein der Vorrichtung
selbst innerhalb des Subkonjunktivalraums eine Lederhauterosion,
Veränderungen
in der natürlichen
Krümmung
des Auges oder eine Beschädigung angrenzender
Gefäße und Gewebe
verursachen. Andere mit der Verwendung von implantierbaren Shuntvorrichtungen
zur Behandlung des Glaukoms schließen durch die implantierte
Shuntvorrichtung weitergegebene Reibung und Abnutzung, Irritation des
Iris-Endothels, verursacht durch das Einsetzen der Shuntvorrichtung
in die Vorderkammer, und Wanderung von Mikroben, Zellen, Proteinen
oder anderen Substanzen durch den Hohlraum der Shuntvorrichtung
und in die vordere Augenkammer ein.
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ii. HYDROZEPHALUS
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Eine andere Störung, bei welcher der Aufbau anormalen
Fluiddrucks ein Kennzeichen ist, ist der Hydrozephalus. Beim Hydrozephalus
sammeln sich übermäßige Mengen
an Gehirn-Rückenmark-Flüssigkeiten
innerhalb des Schädels,
was allgemein zu einem erhöhten
intrakraniellen Druck führt.
Die durch solche überschüssige Gehirn-Rückenmark-Flüssigkeit
innerhalb des Schädels
verursachte chronische Erhöhung
des intrakraniellen Drucks führt
typischerweise zu Vergrößerung des
Kopfs, Vorspringen der Stirn, Hirnatrophie, geistigem Verfall und
Krämpfen. Der
Hydrozephalus ist möglicherweise
angeborenen Ursprungs oder kann eine erworbene Krankheit sein. Bei
einigen Patienten hat der Hydrozephalus einen plötzlichen Ausbruch, während er
bei anderen langsam fortschreitend ist.
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Zusätzlich zu vielen pharmakologischen
Behandlungen schließt
das chirurgische Herangehen zur Behandlung des Hydrozephalus oft
das Implantieren eines Shunts ein, der den Abfluß von überschüssiger Hirn-Rückenmark-Flüssigkeit
aus dem intrakraniellen Raum zu anderen Bereichen des Körpers erleichtert,
in denen sie toleriert werden kann, meist in die Cavitas peritonealis.
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Außer dem Glaukom und dem Hydrozephalus
schließen
zahlreiche andere Krankheiten und Störungen den Aufbau von überschüssigem Fluid
innerhalb eines oder mehrerer anatomischer Räume (d. h., Hohlräume) des
Körpers
ein und können
durch Ableiten des überschüssigen Fluids
aus dem betroffenen Körperraum
(d. h., der Körperhöhle) zu
(einem) anderen Bereich(en) des Körpers wirksam behandelt werden.
Jedoch ist es in vielen Fällen
wünschenswert,
daß eine
implantierbare Shuntvorrichtung verwendet wird, und daß eine solche
Shuntvorrichtung mit einem Ventil oder einer Druckregelung versehen wird,
so daß nur
das überschüssige Fluid
aus der betroffenen Körperhöhle entfernt
wird, während
ermöglicht
wird, daß die
normale Menge eines solchen Fluids innerhalb der betroffenen Körperhöhle bleibt,
solange der Druck innerhalb des Hohlraums im Normalbereich ist.
Folglich ist es wünschenswert,
daß die implantierte
Shuntvorrichtung eine druckempfindliche Öffnung oder einen anderen druckbetätigten Ventilapparat
einschließt,
der ermöglichen
wird, daß das
Fluid nur aus der betroffenen Körperhöhle abfließt, wenn
das Fluid innerhalb der Körperhöhle einen
vorher festgelegten maximalen Druck überschritten hat.
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Das US-Patent Nr. 3 654 932 legt
eine Shuntvorrichtung offen, die einen Schlauch mit einer Seitenwand,
einem geschlossenen proximalen Ende, einer distalen Öffnung und
einem Hohlraum, der von der distalen Öffnung zum geschlossenen proximalen Ende
verläuft,
eine Kammer mit einem inneren Hohlraum und derart in fluiddichtem
Dichtkontakt um den Schlauch angebracht, daß sich ein proximaler Abschnitt
des Schlauchs in den inneren Hohlraum erstreckt, und eine durch
Druck zu öffnende Öffnung umfaßt, im proximalen
Abschnitt des Schlauchs geformt und zu einer geschlossenen Konfiguration
vorgespannt.
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Eine mit der Verwendung von implantierbaren
Shuntvorrichtungen zum Ableiten von Fluid aus Körperhöhlen verbundene Komplikation
ist, daß Proteine,
zelluläre
Substanzen oder andere Teile den Hohlraum des Shuntschlauchs blockieren
können, wodurch
sie den Abfluß des
Fluids durch den Schlauch stören.
Außerdem
können
die Wucherung von Gewebe oder Blasen den Shuntschlauch zusammendrücken, einknicken
oder blockieren. Darüber
hinaus können
pathogene Mikroorganismen oder reizende Proteine oder andere Substanzen
durch den Hohlraum des Shuntschlauchs auf eine Weise in die betroffene
Körperhöhle wandern,
die zu einer iatrogenen Infektion, Irritation oder Entzündung der
betroffenen Körperhöhle führen kann.
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Angesichts der oben zusammengefaßten, mit
den implantierbaren Fluidableitungsvorrichtungen des bekannten technischen
Stands verbundenen, Begrenzungen und Nachteile ist es offensichtlich,
daß sich
keine einzige Fluidableitungsvorrichtung als optimal für alle Anwendungen
erwiesen hat. Dementsprechend ist auf dem Gebiet ein Bedarf an der
Entwicklung neuer implantierbarer Fluidableitungsvorrichtungen vorhanden,
die folgendes einschließen:
a) Mittel zum Sperren oder Druckregeln des Fluidabflusses und b)
Mittel, um zu verhindern, daß Mikroben,
Proteine, Zellen oder andere Substanzen den Shunt verstopfen oder
durch den Shunt in die betroffene Körperhöhle wandern.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Die vorliegende Endung stellt implantierbare Vorrichtungen
zum Ableiten oder Drainieren von Fluid von einem intrakorporalen
Ort zu einem anderen bereit. Im allgemeinen umfassen die implantierbaren Vorrichtungen
der vorliegenden Erfindung einen länglichen Schlauch mit einem
in Längsrichtung durch
denselben verlaufenden Hohlraum und einer am proximalen Ende des
Schlauchs angebrachten Diffusionskammer. Das distale Ende des Schlauchs ist
offen, während
das proximale Ende des Schlauchs geschlossen ist. Eine durch Druck
zu öffnende Öffnung wird
im proximalen Abschnitt des Schlauchs gebildet, der sich in das
Innere der Diffusionskammer erstreckt. Eine solche durch Druck zu öffnende Öffnung wird
sich öffnen,
wenn der Fluiddruck innerhalb des Hohlraums des Schlauchs einen vorher
festgelegten maximalen Druck überschreitet. Auf
diese Weise wird ermöglicht,
daß Fluid
vom distalen Ende des Schlauchs, durch den Hohlraum des Schlauchs,
durch die durch Druck zu öffnende Öffnung und
in das Innere der Diffusionskammer fließt. Danach kann ein solches
Fluid durch die Diffusionskammer nach außen und in die umgebenden Gewebe
oder Räume
des Körpers
diffundieren. Die Diffusionskammer wird aus einem Material geformt,
das verhindern wird, daß unerwünschte Substanzen
(z. B. Proteine, feste Teilchen größer als eine vorher festgelegte
Größe oder
Wirtszellsubstanzen, wie beispielsweise Gewebe oder einzelne Zellen)
in das Innere der Diffusionskammer eintreten und (a) das gewünschte Öffnen und
Schließen
der durch Druck zu öffnenden Öffnung stören oder
(b) durch den Hohlraum des Schlauchs und in den Bereich des Körpers angrenzend
an das distale Ende des Schlauchs wandern.
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Die implantierbaren Vorrichtungen
der vorliegenden Erfindung können
bei zahlreichen Fluidableitungsanwendungen eingesetzt werden, einschließlich der
Behandlung des Glaukoms, bei der Kammerwasser aus der vorderen Augenkammer
abgeleitet wird, und der Behandlung des Hydrozephalus, bei der Hirn-Rückenmark-Flüssigkeit
aus dem intrakraniellen Raum in eine andere Körperhöhle (z. B. die Cavitas peritonealis)
abgeleitet wird.
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Weitere Ziele und Vorzüge der vorliegenden Erfindung
werden Fachleuten auf dem Gebiet beim Lesen und Verstehen der folgenden
detaillierten Beschreibung und der beigefügten Zeichnungen offensichtlich.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 ist
eine perspektivische Ansicht eines Ausführungsbeispiels einer implantierbaren
Fluidableitungsvorrichtung der vorliegenden Erfindung.
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2 ist
ein Längsschnitt
durch die Linie 2–2 von 1.
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3 ist
ein vergrößerter Längsschnitt
des proximalsten Abschnitts des fluidleitenden Schlauchbestandteils
der Vorrichtung von 1.
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4 ist
ein Querschnitt durch die Linie 4–4 von 1.
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5 ist
ein teilweiser Querschnitt durch einen Abschnitt eines menschlichen
Auges, der eine implantierbare Fluidableitungsvorrichtung der vorliegenden
Erfindung zeigt, angeordnet innerhalb desselben, um übermäßigen Druck
innerhalb der vorderen Augenkammer zu verringern.
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6 ist
eine schematische Darstellung eines menschlichen Körpers, in
dem eine implantierbare Fluidableitungsvorrichtung der vorliegenden
Erfindung installiert worden ist, um überschüssige Hirn-Rückenmark-Flüssigkeit
aus dem Gehirn zur Cavitas peritonealis abzuleiten.
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7a bis 7g sind teilweise perspektivische Ansichten
von alternativen Ausführungsbeispielen der
Fluidableitungsvorrichtung der vorliegenden Erfindung.
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DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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Die folgende detaillierte Beschreibung
und die beigefügten
Zeichnungen, auf die sie Bezug nimmt, werden nur zum Zweck der Erläuterung
und Veranschaulichung von repräsentativen
Beispielen und Ausführungsbeispielen
der Erfindung bereitgestellt und sollen den Umfang der Erfindung,
wie er in den angefügten
Ansprüchen
definiert wird, in keiner Weise begrenzen. In der Tat ist kein Versuch
unternommen worden, alle möglichen
Ausführungsbeispiele
und Konfigurationen, in denen die Erfindung physische Form annehmen
kann, erschöpfend
zu illustrieren und zu beschreiben.
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i. AUFBAU UND KONFIGURATION
DER FLUIDABLEITUNGSVORRICHTUNG
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Unter Bezugnahme auf 1 bis 4 wird
ein erstes Ausführungsbeispiel
einer implantierbaren Fluidableitungsvorrichtung 10 gezeigt,
die einen länglichen
Schlauch 12 mit einem in Längsrichtung durch denselben
verlaufenden Hohlraum 14 und einer am proximalen Ende desselben
angebrachten Diffusionskammer 20 umfaßt. Der Schlauch 12 hat ein
offenes distales Ende 16, ein geschlossenes proximales
Ende 18 und eine durch Druck zu öffnende Öffnung 30, die in
einem proximalen Abschnitt PP des Schlauchs 12 angeordnet
wird, der sich in das Innere der Diffusionskammer 20 erstreckt.
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In dieser Hinsicht wird die Diffusionskammer 20 derart
am Schlauch 12 angebracht, daß sich der proximale Abschnitt
PP angrenzend an das proximale Ende 18 desselben in den
inneren Hohlraum 26 der Diffusionskammer 20 erstreckt.
Die Diffusionskammer 20 wird derart in Dichtkontakt auf
der Außenfläche des
Schlauchs 12 angebracht, daß ein Fluid, das aus dem Schlauch 12 in
den inneren Hohlraum 26 der Diffusionskammer 20 fließt, nicht
ungehindert aus derselben auslaufen wird. Die Diffusionskammer 20 wird
aus einem Material (z. B. einem durchlässigen oder halbdurchlässigen Membranmaterial)
hergestellt, das ermöglichen
wird, daß das
Fluid, das durch den Schlauch 12 abgeleitet werden soll,
aus dem inneren Hohlraum 26 der Diffusionskammer nach außen und
in den Bereich des Körpers
fließt,
in dem die Diffusionskammer 20 angeordnet wird, während es
verhindert, daß vorher
festgelegte Arten von unerwünschten
Substanzen (z. B. Proteine, feste Teilchen, wenn sie größer sind
als eine vorher festgelegte Größe, usw.)
durch eine solche Membran nach innen und in den inneren Hohlraum 26 der
Diffusionskammer 20 hindurchgehen. Zusätzlich wird das Material der
Diffusionskamner 20 Wirtszellmaterial (z. B. Gewebe oder
Zellen, wie beispielsweise Fibroblasten, Endothel, Epithel, Blutkörperchen)
am Eindringen (z. B. Einwachsen oder Wandern) in die Außenfläche oder
den inneren Hohlraum des Schlauchs 12 und/oder den inneren
Hohlraum 26 der Diffusionskammer 20 hindern.
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Bei dem besonderen in 1 bis 3 gezeigten Ausführungsbeispiel wird die Diffusionskammer 20 aus
einer oberen Membranwand 22a und einer unteren Membranwand 22b aufgebaut.
Die obere und die untere Membranwand 22a, 22b werden
an ihren Kanten aneinander versiegelt, um einen abgedichteten Umfangsflansch 24 zu
bilden. Eine solche Abdichtung der oberen und der unteren Membranwand 22a, 22b bildet
außerdem
eine fluiddichte Dichtung mit dem Schlauch 12, während sie
ermöglicht, daß sich der
proximale Abschnitt PP des Schlauchs 12 in den inneren
Hohlraum 26 der Diffusionskammer 20 erstreckt.
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Bei dem in 1 bis 3 gezeigten
Ausführungsbeispiel
werden Nahtdurchgangsöffnungen 36 in
der Diffusionskammer 20 geformt, um das Annähen der
Vorrichtung 10 an ihrer gewünschten Position innerhalb
des Körpers
zu erleichtern. Außerdem werden
Gewebe-Einwachsöffnungen 34 derart
in der Diffusionskammer geformt, daß Gewebe durch solche Öffnungen 34 wachsen
kann, wodurch die Diffusionskammer 20 fest in einer wesentlich
feststehenden Position innerhalb der chirurgisch hergestellten Tasche
verankert wird, in die sie implantiert wird.
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Außerdem wird bei dem Ausführungsbeispiel von 1 bis 3 eine optionale Nahtlasche 38 mit Nahtdurchgangsöffnungen 40 an
der Außenfläche des
Schlauchs 12 befestigt, mit Zwischenraum in einem proximalen
Abstand zum distalen Ende 16 des Schlauchs 12,
um das Annähen
des Schlauchs 12 in einer gewünschten Position innerhalb
des Körpers weiter
zu erleichtern.
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Außerdem wird bei dem Ausführungsbeispiel von 1 bis 3 ein optionaler konkaver Anstoßflansch 42 auf
der Außenfläche des
Schlauchs 12 geformt, um das richtige Positionieren des
Schlauchs 12 zu erleichtern und aufrechtzuerhalten, wenn
er bei der hierunter detailliert beschriebenen Anwendung zur Glaukombehandlung
innerhalb des Körpers
implantiert wird. Obwohl das gezeigte Ausführungsbeispiel einen konkaven
Anstoßflansch 42 verwendet, wird
zu erkennen sein, daß ein
solcher Anstoßflansch 42 zahlreiche
unterschiedliche Konfigurationen haben kann, um das gewünschte Positionieren
des Schlauchs 12 in verschiedenen anderen anatomischen
Strukturen und Stellen des Körpers
zu erleichtern und aufrechtzuerhalten.
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Die besonderen Details und die Bemessung dieses
konkaven Anstoßflanschs 42 in
Verbindung mit einer besonderen Anwendung der Erfindung für die Behandlung
des Glaukoms werden hierunter detaillierter beschrieben und in 5 gezeigt. Bei vielen Anwendungen
zur Glaukombehandlung wird es wünschenswert
sein, daß ein
solcher konkaver Anstoßflansch 42 eine
Breite W von annähernd
3 mm, eine Tiefe D von annähernd
1 mm und eine Höhe
H von annähernd
1 mm hat.
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Die durch Druck zu öffnende Öffnung 30 kann
insbesondere eine Schlitzöffnung 30,
wie in den Zeichnungen gezeigt, umfassen. Solch eine Schlitzöffnung 30 wird
in der Wand des proximalen Abschnitts PP des Schlauchs 12 geformt,
um den Abfluß von
Fluid aus dem Hohlraum 14 des Schlauchs 12 in
die innere Kammer 26 der Diffusionskammer 20 zu
erleichtern. Diese durch Druck zu öffnende Schlitzöffnung 30 wird
zu einer geschlossenen Konfiguration vorgespannt, wodurch die entgegengesetzten Seiten
der Schlitzöffnung 30 in
Dichtkontakt miteinander sind, um das Fluid daran zu hindern, aus
dem Hohlraum 14 des Schlauchs 12 in den inneren
Hohlraum 26 der Diffusionskammer 20 zu fließen, solange der
Fluiddruck innerhalb des Hohlraums 14 des Schlauchs 12 unterhalb
eines vorher festgelegten maximalen Drucks PMAX liegt.
Jedoch wird die durch Druck zu öffnende
Schlitzöffnung 30 so
konfiguriert und aufgebaut, daß sie
sich auseinanderspreizt (d. h., öffnet),
wenn der Fluiddruck innerhalb des Hohlraums 14 des Schlauchs 12 einen
solchen vorher festgelegten maximalen Druck PMAX überschreitet, wodurch
ermöglicht
wird, daß ein
Fluid aus dem Hohlraum 14 des Schlauchs 12 in
den inneren Hohlraum 26 der Diffusionskammer 20 fließt, bis
der Fluiddruck innerhalb des Hohlraums 14 des Schlauchs 12 unter
einen vorher festgelegten Öffnungsschließdruck PCLS fällt,
zu welchem Zeitpunkt die Vorspannung der durch Druck zu öffnenden
Schlitzöffnung 30 bewirken
wird, daß eine
solche Schlitzöffnung 30 wieder
ihre geschlossene Konfiguration annimmt. Der vorher festgelegte
maximale Druck PMAX und der vorher festgelegte Öffnungsschließdruck PCLS werden auf der Grundlage der beabsichtigten
Anwendung der Vorrichtung 10 festgelegt, um das Ableiten von
Fluid aus einer Körperhöhle, in
der das offene distale Ende 16 des Schlauchs 12 angeordnet
wird, in die Diffusionskammer 20 zu erleichtern, wenn ein solcher
Druck den vorher festgelegten maximalen Druck PMAX überschreitet,
aber zu verhindern, daß ein solcher
Fluiddruck innerhalb der Körperhöhle unter den
vorher festgelegten Schließdruck
PCLS fällt,
um so nicht unbeabsichtigt zuviel eines solchen Fluids aus der Körperhöhle abzuleiten.
Auf diese Weise sollte die innerhalb der betroffenen Körperhöhle belassene
Fluidmenge ausreichend sein, um die beabsichtigte physiologische
Funktion des Fluids (falls vorhanden) auszuüben, aber ein solches Fluid
wird durch die Vorrichtung 10 gehindert an einem übermäßigen Ansammeln
auf eine Weise, die einen übermäßigen oder
nicht physiologischen Druck innerhalb der Körperhöhle erzeugt.
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Die spezifische Größe, Form,
Ausrichtung und Gestaltung der durch Druck zu öffnenden Schlitzöffnung 30 können in
Abhängigkeit
von dem gewünschten
vorher festgelegten maximalen Druck PMAX und
dem vorher festgelegten Schließdruck
PCLS variieren. Bei dem besonderen gezeigten
Ausführungsbeispiel
hängt der
vorher festgelegte maximale Druck PMAX,
der ein Öffnen
der durch Druck zu öffnenden
Schlitzöffnung 30 bewirken
wird, von der Dicke T der Wand des Schlauchs, der Breite oder Dicke
des zum Herstellen der durch Druck zu öffnenden Schlitzöffnung 30 in
der Wand des Schlauchs 12 verwendeten Werkzeugs und dem
Winkel A einer solchen Schlitzöffnung 30 im
Verhältnis
zu einer Linie oder einem Strahl R in Radialrichtung, der mit 90° zur Längsachse
LA des Schlauchs 12 projiziert werden kann, ab. Wenn das
zum Herstellen der durch Druck zu öffnenden Schlitzöffnung 30 verwendete
Werkzeug oder Instrument eine minimale Breite hat, um so keinen
Schlitz zu erzeugen, der nicht in der Lage ist, eine vollständig geschlossene
Konfiguration anzunehmen, sind die Faktoren, die den vorher festgelegten
maximalen Druck PMAX festlegen werden, bei
dem sich die durch Druck zu öffnende
Schlitzöffnung 30 öffnen wird,
a) die Wanddicke des Schlauchs 12, b) der Winkel A der
Schlitzöffnung 30 im
Verhältnis
zur Querachse (z. B. der Radiuslinie R) des Schlauchs 12,
c) die Länge
L der Schlitzöffnung 30 und
d) der Innendurchmesser ID des Schlauchs.
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In Bezug auf den Winkel A der Schlitzöffnung 30 im
Verhältnis
zu der Linie oder dem Strahl R in Radialrichtung des Schlauchs sollte
es sich verstehen, daß bei
Ausführungsbeispielen,
wie beispielweise dem in 4 gezeigten,
bei denen der Hohlraum 14 des Schlauchs 12 rund
ist, die Schlitzöffnung 30 einen
Winkel A im Verhältnis
zu einer Radiuslinie R bilden wird, die vom inneren Ende der Schlitzöffnung 30 zum
Mittelpunkt des runden Hohlraums 14 projiziert wird. Es
können
jedoch verschiedene alternative Konfigurationen eingesetzt werden,
bei denen der Hohlraum 14 des Schlauchs anders als rund
ist, und bei solchen alternativen Konfigurationen wird der Winkel
A der Schlitzöffnung 30 im
Verhältnis
zu einer Querachse, projiziert vom inneren Ende der Schlitzöffnung 30 zu
einem Mittelpunkt oder Strömungsmittelpunkt
innerhalb des Hohlraums 14 des Schlauchs 12, definiert.
In jedem Fall wird der Winkel A der Schlitzöffnung 30 im Verhältnis zu
einer solchen Linie oder einem Strahl R in Radialrichtung die Menge
an Schlauchmaterial festlegen, das die Schlitzöffnung 30 durchdringen
muß, wodurch
wenigstens zum Teil das Maß des
Fluiddrucks festgelegt wird, das erforderlich sein wird, um die
aneinandergrenzenden Seiten der Schlitzöffnung 30 auseinanderzuspreizen, um
ein Öffnen
der Schlitzöffnung 30 zu
bewirken. Zum Beispiel wäre
unter Bezugnahme auf die Abbildung von 4, falls sich die Schlitzöffnung 30 gerade
durch die Wand des Schlauchs 12 erstrecken sollte, der
Winkel A 180°,
und die Schlitzöffnung 30 würde durch
die minimale, durch die Wanddicke des Schlauchs 12 festgelegte,
Menge an Schlauchmaterial hindurchgehen. Wenn der Winkel A jedoch
von 180° auf
90° abnimmt,
wird die Menge an Schlauchmaterial, durch das die Schlitzöffnung 30 hindurchgehen
muß, zunehmen,
wodurch ein größerer Druck
erforderlich wird, um die gegenüberliegenden
Seiten der Schlitzöffnung 30 zu
trennen, um das Öffnen
derselben zu erreichen. Folglich wird der Winkel A der Schlitzöffnung 30 im
Verhältnis
zu der Linie oder dem Strahl R in Radialrichtung des Schlauchs 12 auf
diese Weise als eine der Variablen fungieren, die für den vorher
festgelegten maximalen Druck PMAX und/oder den
vorher festgelegten Schließdruck
PCLS der Schlitzöffnung 30 bestimmend
sind.
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Es wird sich verstehen, daß der Schlauch 12 und
die Diffusionskammer 20 aus jedem Material hergestellt
werden können,
das für
die besondere Anwendung geeignet ist, für welche die Vorrichtung 10 verwendet
werden soll, Beispiele von Materialien, aus denen der Schlauch 12 hergestellt
werden kann, schließen
Silikon, Hydrogele, Polyurethane, Polyester, Latex, natürliche Gummis
und Cellulosederivate ein, sind aber nicht notwendigerweise auf
dieselben begrenzt. Beispiele der Materialien, aus denen die Diffusionskammer
hergestellt werden kann, schließen
Celluloseacetat, Cellulosederivate, Polyester, Polyfluorkohlenwasserstoffe,
Hydrogele, Polyolefine, ein Hydrogel, hergestellt aus wenigstens
einem hydrophilen Monomer und wenigstens einem olefinischen/polyolefinischen
Vernetzungsmittel, und andere natürliche Polymere ein, sind aber
nicht notwendigerweise auf dieselben begrenzt.
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ii. ANWENDUNG DER ERFINDUNG
FÜR DIE GLAUKOMBEHANDLUNG
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5 zeigt
die Vorrichtung von
1,
implantiert innerhalb des menschlichen Auges für eine Behandlung des Glaukoms.
Die in
5 gezeigten anatomischen
Strukturen werden wie folgt bezeichnet:
Vorderer
Kammerwinkel | AA |
Vordere
Augenkammer | AC |
Ziliarkörper | CB |
Bindehaut | CON |
Hornhaut | COR |
Iris | IR |
Linse | L |
Lederhaut | SC |
Schlemm-Kanal | SVS |
Zonularfasern | SL |
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Bei dieser Anwendung der Vorrichtung
wird der Schlauch 12 typischerweise einen Außendurchmesser
von annähernd
0,6 mm, einen Innendurchmesser von annähernd 0,3 mm und eine Länge von annähernd 40
bis 45 mm haben. Der konkave Anstoßflansch 42 wird annähernd 5
mm vom distalen Ende 16 des Schlauchs 12 angeordnet
und wird eine Höhe
H von annähernd
1 mm, eine Breite W von annähernd
3 mm und eine Tiefe D von annähernd
1 mm haben.
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Die Form des konkaven Anstoßflanschs 42 kann
anders als kreisförmig
sein und kann vorzugsweise von ovaler Gestalt sein, auf die in den
Abbildungen gezeigte Weise. Eine solche ovale Konfiguration des
konkaven Anstoßflanschs 42 wird
den gewünschten
Durchgang des Flanschs 42 in einer zusammengefalteten Konfiguration
durch die in der vorderen Augenkammer AC gebildete Öffnung erleichtern
und wird danach ermöglichen,
daß der
vollständig
entfaltete und auseinandergefaltete Flansch 42 auf die
in 5 gezeigte Weise
richtig innerhalb der Umfangsecke der Vorderkammer AC sitzt oder
paßt.
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Wie gezeigt, werden die Diffusionskammer 20 und
der proximale Abschnitt des Schlauchs 12 in einen zwischen
der Bindehaut CON und der Lederhaut SC gebildeten Hohlraum, in seitlicher
Lage vom Augapfel, implantiert. Die Diffusionskammer 20 kann gebogen
oder gefaltet werden, um das Einführen durch eine verhältnismäßig kleine
Inzision zu erleichtern, und kann anschließend geöffnet oder entfaltet werden,
während
sie sich in der chirurgisch hergestellten Gewebetasche zwischen
der Bindehaut CON und der Lederhaut SC befindet. Das distaler Ende 16 des
Schlauchs wird durch eine in der Lederhaut geformte Öffnung nach
innerhalb des Schlemm-Kanals SVS vorgeschoben. Der konkave Anstoßflansch 42 wird
durch die chirurgisch hergestellte Öffnung in der Lederhaut geführt und
wird zurückgezogen,
so daß er
sich in festem Stoß mit
der Lederhaut und/oder angrenzendem Gewebe befindet und dadurch
den Schlauch 12 in seiner gewünschten Längsposition hält, wobei
die angemessene Länge
des Schlauchs 12 in die Vorderkammer AC vorsteht. Die Nahtlasche 38 wird
mit Hilfe von Nähten
am angrenzenden Gewebe der Bindehaut CON befestigt und befestigt
dadurch den distalen Abschnitt des Schlauchs 12 in seiner gewünschten
Position und hält
den konkaven Anstoßflansch 42 in
Kontakt mit der Lederhaut und/oder angrenzendem Gewebe, wie weiter
oben beschrieben.
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Falls notwendig oder wünschenswert,
kann die Diffusionskammer 20 der Vorrichtung 10 anfangs dadurch
in ihrer gewünschten
Implantationsposition befestigt werden, daß Nähte, wie gezeigt, durch die Nahtaufnahmeöffnungen 36 geführt werden.
Anschließend
an die Implantation wird Gewebe durch die Gewebeeinwachsöffnungen 34 einwachsen,
um das Verankern und Befestigen der Diffusionskammer 20 am
umgebenden Gewebe der Bindehaut CON und der Lederhaut SC weiter
zu erleichtern. Folglich wird mit der auf die in 5 gezeigte Weise innerhalb des Auges
implantierten Vorrichtung 10 überschüssiges Kammerwasser in der
Vorderkammer AC in das offene distale Ende 16 des Schlauchs 12 eintreten und
wird durch den Hohlraum 14 des Schlauchs 12 fließen, Wenn
der Druck des Kammerwassers innerhalb des Hohlraums 14 des
Schlauchs 12 den vorher festgelegten maximalen Druck PMAX überschreitet, wird
ein Öffnen
der durch Druck zu öffnenden
Schlitzöffnung 30 bewirkt
und dadurch ermöglicht,
daß die überschüssige Flüssigkeit
in den inneren Hohlraum 26 der Diffusionskammer 20 abfließt. Ein
solcher Abfluß von
Kammerwasser wird sich fortsetzen, bis der Druck des Kammerwassers
innerhalb des Hohlraums 14 des Schlauchs 12 unter
den vorher festgelegten Schließdruck
PCLS der durch Druck zu öffnenden Schlitzöffnung 30 fällt, zu
welchem Zeitpunkt die durch Druck zu öffnende Schlitzöffnung 30 wieder ihre
geschlossene Konfiguration annehmen wird. Danach wird der durch
Druck zu öffnende
Schlitz 30 geschlossen bleiben, bis zu einem Zeitpunkt,
wenn der Druck des Kammerwassers innerhalb des Hohlraums 14 des
Schlauchs 12 wieder den vorher festgelegten maximalen Druck
PMAX überschreitet.
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Für
viele Glaukompatienten wird der gewünschte vorher festgelegte maximale
Druck PMAX 20 mmHg betragen, und
der gewünschte
Schließdruck PCLS der durch Druck zu öffnenden Schlitzöffnung 30 wird
annähernd
10 mmHg betragen. Wie weiter oben beschrieben, werden die Länge und
die Winkelausrichtung der durch Druck zu öffnenden Schlitzöffnungen 30 so
eingestellt, daß sie
diesen gewünschten vorher
festgelegten maximalen Druck PMAX und den vorher
festgelegten Schließdruck
PCLS gewährleisten. In
dieser Hinsicht wird verhindert, daß der Druck des Kammerwassers
innerhalb der vorderen Augenkammer AC den vorher festgelegten maximalen
Druck PMAX von annähernd 20 mmHg überschreitet,
und es wird ebenfalls verhindert, daß er unter den vorher festgelegten
Schließdruck
PCLS von annähernd 10 mmHg fällt. Folglich
wird die Vorrichtung 10 bei dieser Anwendung der vorliegenden
Erfindung so arbeiten, daß sie
den Druck des Kammerwassers innerhalb der Vorderkammer innerhalb
des Bereichs von 10 bis 20 mmHg und vorzugsweise in einem Bereich von
annähernd
10 bis 15 mmHg hält.
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Überschüssiges Kammerwasser,
das durch den Schlauch 12 und in den inneren Hohlraum 26 der Diffusionskammer 20 übergegangen
ist, wird anschließend
durch die Membranwände 22a, 22b der Kammer
nach außen
und in das umgebende Gewebe diffundieren. Ein solches Fluid wird
danach durch das normale physiologische Wirken der Gewebe assimiliert.
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Bei dieser Anwendung zur Glaukombehandlung
ist es vorzuziehen, daß die
Membranwände 22a, 22b der
Diffusionskammer 20 aus Celluloseacetat und/oder Polyvinylidenacetat
hergestellt werden, da solche Materialien eine wünschenswerte Wirtsgewebevernäglichkeit
zeigen. Dieses bevorzugte Membranmaterial wird ermöglichen,
daß das
Kammerwasser, das sich im inneren Hohlraum 26 sammelt,
durch dasselbe nach außen
diffundiert, wird aber verhindern, daß einwachsende Zellen, Proteine
oder Feststoffe nach innen in den inneren Hohlraum 26 der
Diffusionskammer 20 durchgehen, wo solche Substanzen a)
die durch Druck zu öffnenden
Schlitzöffnungen 30 blockieren
oder stören
oder b) durch den Hohlraum 14 des Schlauchs 12 in
die vordere Augenkammer AC wandern könnten.
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Außerdem ist es bei dieser Anwendung
zur Glaukombehandlung vorzuziehen, daß der Schlauch 12 aus
Silikon hergestellt wird.
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iii. ANWENDUNG DER ERFINDUNG
FÜR DIE
BEHANDLUNG DES HYDROZEPHALUS'
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6 zeigt
eine Variante der in 1 bis 3 gezeigten Vorrichtung,
in den menschlichen Körper implantiert
für die
Behandlung des Hydrozephalus'.
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Bei dieser Anwendung der Vorrichtung 10 hat
die Vorrichtung 10 keinen optionalen konkaven Anstoßflansch 42.
Die Vorrichtung 10 wird derart implantiert, daß die Diffusionskammer 20 innerhalb
des Bauchfells angeordnet wird und der Schlauch 12 subkutan über den
Thorax, den Hals und in die Schädelbasis
geführt
wird. Der distale Abschnitt des Schlauchs 12 kann sich
in dem Raum zwischen dem Gehirn und dem Schädel befinden oder kann in einen Hirnventrikel
eingesetzt werden, entsprechend der für den besonderen Fall des Hydrozephalus' anwendbaren Behandlungstechnik.
Die optionale Nahtlasche 38 kann eingesetzt werden, um
den Schlauch 12 in seiner gewünschten Position innerhalb
des Schädeldachs
zu verankern. Außerdem
können
die an der Diffusionskammer 20 geformten Nahtdurchgangsöffnungen 34, 36 benutzt
werden, um die Diffusionskammer 20 in ihrer gewünschten
Position innerhalb des Bauchs des Patienten anzunähen.
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Wenn die Vorrichtung 10 auf
die in 6 gezeigte Weise
implantiert worden ist, wird überschüssige Hirn-Rückenmark-Flüssigkeit
in das offene distale Ende 16 des Schlauchs 12 eintreten
und wird durch den Hohlraum 14 des Schlauchs fließen. Wenn der
Druck der Hirn-Rückenmark-Flüssigkeit
innerhalb des Hohlraums 14 des Schlauchs 12 den
vorher festgelegten maximalen Druck PMAX überschreitet, werden
sich die durch Druck zu öffnenden
Schlitze 30 öffnen
und dadurch ermöglichen,
daß die überschüssige Hirn-Rückenmark-Flüssigkeit
in den inneren Hohlraum 26 der Diffusionskammer 20 fließt. Ein solcher
Abfluß von
Hirn-Rückenmark-Flüssigkeit
wird sich fortsetzen, bis der Druck der Hirn-Rückenmark-Flüssigkeit
innerhalb des Hohlraums 14 des Schlauchs 12 unter
den vorher festgelegten Schließdruck
PCLS fällt.
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Bei vielen Hydrozephaluspatienten
wird der gewünschte
vorher festgelegte maximale Druck PMAX zur
Hydrozephalusbehandlung im Bereich von 10 bis 20 mmHg liegen, und
der gewünschte
vorher festgelegte Schließdruck
PCLS wird im Bereich von 0 bis 10 mmHg liegen.
Auf diese Weise kann der Druck der Hirn-Rückenmark-Flüssigkeit innerhalb des Hirnventrikels
oder anderweitig innerhalb des Schädels, in Übereinstimmung mit den besonderen
vorher festgelegten PMAX und PCLS der
Vorrichtung 10, in einem vorgeschriebenen Bereich, wie
beispielsweise einem bevorzugten Bereich von 5 bis 14 mmHg, gehalten werden.
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iv. ALTERNATIVE KONFIGURATIONEN/ANWENDUNGEN
DER ERFINDUNG
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7a bis 7g zeigen alternative Ausführungsbeispiele
der Vorrichtung 10a bis 10g, bei denen die Diffusionskammer 20a bis 20g eine
sich verändernde
Konfiguration hat, um die Verwendung der Vorrichtung 10 bis 10g bei
verschiedenen anderen Anwendungen zu erleichtern.
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Es wird sich verstehen, daß die Diffusionsoberfläche der
Diffusionskammer 20a bis 20g durch Ändern der
Form der Diffusionskammer 20 bis 20g verändert werden
kann. Darüber
hinaus können
Veränderungen
oder Variationen bei der Form der Diffusionskammer 20 bis 20g,
insbesondere diejenigen, bei denen in der Diffusionskammer 20 bis 20g Öffnungen
oder Einstülpungen
geformt werden, Flächen formen,
in die Gewebe einwachsen kann, um so die Diffusionskammer 20 bis 20g ordentlich
innerhalb ihrer gewünschten
Implantationsposition zu verankern und zu befestigen. Die Verwendung
des Einwachsen von eigenem Gewebe als Mittel zum physischen Fixieren
und Verankern der Diffusionskammer 20 bis 20g ist
insofern wünschenswert,
als es die Notwendigkeit beseitigen kann, dauerhafte Nähte zum
Verankern der Diffusionskammer 20 bis 20g zu verwenden,
da Nähte
dazu neigen können,
eine physische Spannung oder Kraft auf die Diffusionskammer 20 bis 20g und/oder
angrenzendes Gewebe auszuüben. Darüber hinaus
kann das Fördern
des Einwachsens von Gewebe innerhalb spezifischer Bereiche der Diffusionskammer 20 bis 20g die
Diffusionskammer 20 bis 20g fest in ihrer gewünschten
Implantationsposition verankern und halten, um so eine postoperative Mikrobewegung
der Vorrichtung 10 zu verhindern oder zu verhüten. In
dieser Hinsicht schließen
die in 7a bis 7g illustrierten Ausführungsbeispiele
verschiedene Modifikationen ein, bei denen in der Diffusionskammer 20a bis 20g mehrfache
Vorsprünge, Einstülpungen
und andere Konfigurationsvariationen geformt werden.
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Außerdem wird es sich verstehen,
daß die Form
der Diffusionskammer modifiziert werden kann, um a) das Falten der
Diffusionskammer zur Erleichterung ihres Einsetzens in einen spezifischen
Bereich des Körpers
und b) die Einfachheit des Anordnens und Sicherns der Diffusionskammer 20a bis 20g an ihrer
beabsichtigten Implantationsstelle zu erleichtern.
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Die in 7a bis 7g gezeigten alternativen Ausführungsbeispiele
sind nur Beispiele der Vielzahl von Formen und Konfigurationen,
in denen die Diffusionskammer 20a bis 20g hergestellt
werden kann, und dementsprechend soll die beabsichtigte Form oder
Konfiguration der Diffusionskammer 20 nicht nur auf jene
in den Zeichnungen gezeigten Formen und Konfigurationen begrenzt
werden, sondern soll alle und jede der anderen Formen und Konfigurationen einschließen, in
denen die Diffusionskammer 20 hergestellt werden kann.
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Im einzelnen haben die in 7a, 7e bzw. 7g gezeigten
Diffusionskammern 20a, 20e, 20g gekrümmte oder
verjüngte
Außenkanten,
wodurch das proximale Ende der Diffusionskammern 20a, 20e, 20g enger
ist als ihr distales Ende, wodurch ein leichtes Herausziehen und
Entfernen der Diffusionskammer 20a, 20e, 20g erleichtert
wird, wann immer ein solches Entfernen gewünscht wird.
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Die Erfindung ist weiter obern unter
Bezugnahme auf bestimmte gegenwärtig
bevorzugte Ausführungsbeispiele
beschrieben worden, und es ist kein Versuch unternommen worden,
alle möglichen Ausführungsbeispiele
zu beschreiben, in denen die Erfindung physische Gestalt annehmen
kann. In der Tat können
an den oben beschriebenen Ausführungsbeispielen
zahlreiche Modifikationen, Hinzufügungen, Weglassungen und Veränderungen
vorgenommen werden, ohne vom beabsichtigten Rahmen der Erfindung
abzuweichen. Dementsprechend wird beabsichtigt, daß alle solchen
Hinzufügungen,
Weglassungen, Modifikationen und Veränderungen innerhalb des Rahmens
der folgenden Ansprüche
eingeschlossen werden.