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Die Erfindung betrifft eine Zahnbürste, die
flexibel angebrachte Borsten auf dem Zahnbürstenkopf aufweist.
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Plaque bildet sich auf den Zähnen von
allen Tieren und verursacht mit Mikroben in Beziehung stehende Krankheiten
sowohl an den Zähnen
(Karies) und ihren Unterstützungsgeweben
(Parodontose). Im Gegensatz zu anderen Mitgliedern des Tierreichs
hat der Mensch Mittel zur Kontrolle der Menge an Plaque auf den Zähnen entwickelt.
Wenn sie richtig benutzt wird, kann die Zahnbürste ein wirksames Instrument
zur Entfernung von Plaque sein. Jedoch bürsten die meisten Menschen
nicht wirkungsvoll, und es bleiben Krankheiten verursachende Mengen
an Plaque auf den Zähnen
zurück.
Die Zahnbürste
bleibt das beste potenzielle Verfahren zum Erzielen einer zufriedenstellenden
Plaquekontrolle, und es sind viele Gestaltungen von Bürsten vorgeschlagen
worden.
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Obwohl es das Ziel des Zähnebürstens ist,
Plaque zu entfernen, kann eine übermäßig hohe
Kraft oder Bürstfrequenz
zu Schäden
an den Zähnen
oder an den Weichteilgeweben führen.
Um Plaque wirkungsvoll zu entfernen, müssen Zahnbürstenfilamente in die "V"-förmigen
interproximalen Bereiche zwischen den Zähnen eindringen, um Plaque
mit einem minimalen Maß an
Kraft zu beseitigen.
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Herkömmliche Zahnbürsten umfassen
Borsten, die in starren Kopfmaterialien befestigt sind. Das starre
Kopfmaterial liefert einen Halt für die Borsten.
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Die D1
US
4472853 an Rauch offenbart eine Zahnbürste mit einem im Wesentlichen
starren zentralen Bürstenkörper, der
zwei flexibel oder biegsam am Skelett befestigte starre Segmente
aufweist. Diese Bürstenkörper und
die daran befestigten Segmente tragen die Borsten.
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Die Borsten bei konventionellen Zahnbürsten sind
im Allgemeinen in einer im Wesentlichen nach oben weisenden Ausrichtung
auf der Zahnbürste
angebracht. Nach einem Gebrauch über
einen längeren
Zeitraum neigen die Borsten dazu, sich aus der nach oben weisenden
Ausrichtung bleibend nach außen
zu spreizen, woraufhin die Zahnbürste
weggeworfen und ersetzt wird.
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Jedoch hat man gefunden, dass mit
einer Zahnbürste,
bei der die Borsten gebogen/abgespreizt oder angepasst werden, um
sich in einer kontrollierbaren und wiederholbaren Weise abzuspreizen,
ein besserer Reinigungsvorgang ausgeführt werden kann. Dementsprechend
sind Zahnbürsten
entwickelt worden, bei denen der Zahnbürstenkopf flexibel ist, um
im Gebrauch eine Bewegung der Borsten zu erleichtern. Der flexible Kopf
besteht gewöhnlich
aus gelenkig verbundenen Teilen oder Segmenten, die eine Gelenkbewegung
von Gruppen von Borsten erleichtern. Im Allgemeinen können sich
die Büschel
nur in einer Richtung/Ebene, d. h. parallel zu der von der Längsachse
des Griffs definierten Ebene quer zu dieser besagten Ebene biegen.
Jedoch besteht ein Nachteil von derartigen Segmenten darin, dass
sich in Zwischenräumen
zwischen den Segmenten unerwünschte
Fremdkörper
ansammeln können
und dass sich einzelne Büschel
nicht unabhängig voneinander
gelenkig bewegen können,
wodurch die Wirksamkeit der Reinigung und Plaqueentfernung verringert
wird.
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Borsten, insbesondere feine Borsten,
erzeugen eine effektivere Reinigungswirkung, wenn sie in die interproximalen
Zwischenräume
zwischen den Zähnen
und dem Zahnfleisch eindringen. Jedoch hat man gefunden, dass feine
Borstenbüschel
im Gebrauch besonders anfällig
für eine übermäßige bleibende Abspreizung sind,
wodurch die Wirksamkeit der Reinigung verringert wird. Dementsprechend
ergibt sich eine schnelle Verschlechterung der Zahnbürstergebnisse.
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Ein Ziel der Erfindung ist es, eine
Zahnbürste
bereitzustellen, die einen Kopf mit darin angebrachten Borsten aufweist,
bei der sich die auf dem Zahnbürstenkopf
angebrachten Borsten wiederholt und elastisch abspreizen und in
einer multidirektionalen Weise bewegen können, d. h. die Borstenbüschel bewegen
sich in allen Ebenen (aufwärts/abwärts/seitwärts), was
nachfolgend als "Kippen" bezeichnet wird.
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Erfindungsgemäß wird eine Zahnbürste bereitgestellt,
die einen Griff an ihrem einen Ende und einen Borsten tragenden
Kopf aufweist, wobei der Kopf ein zentrales Skelett, ein beiderseits
des zentralen Skeletts angebrachtes elastisches Seitenteil, eine
Büschelmontageeinrichtung
im Skelett und im Seitenteil zur Aufnahme von Borsten umfasst, wobei
die Seitenteilborstenbüschel
zu einer Kippbewegung imstande sind, dadurch gekennzeichnet, dass
das Skelett ein Material umfasst, das einen Elastizitätsmodul
aufweist, der höher
ist als der Elastizitätsmodul
des elastischen Seitenteils.
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Zweckmäßig umfasst die Seitenteilbüschelmontageeinrichtung
eine Anordnung von starren Aufnahmen oder Schächten, die innerhalb des elastischen
Seitenteils angeordnet sind, wobei das Seitenteil am Skelett befestigt
ist.
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Vorteilhaft sind die Aufnahmen oder
Schächte
im Wesentlichen von den elastischen Seitenteilen umgeben.
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Vorzugsweise umfasst die Seitenteilbüschelmontageeinrichtung
weiter ein Brückenscharnier
zwischen dem Schacht und dem Skelett, und das Brückenscharnier umfasst ein Material
mit einem Fliessindex von mindestens 25. Zweckmäßig sind
die Borstenbüschel
im Skelett und in den Montageeinrichtungen der Seitenteile angebracht.
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Bevorzugter ist das Skelett ellipsoidisch
bzw. ellipsenartig. Zweckmäßig wird
das Skelett von den Seitenteilen im Wesentlichen umgeben. Noch zweckmäßiger umfassen
die Seitenteile weiter mindestens einen Massagevorsprung.
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Vorteilhaft umfasst die elastische
Einrichtung weiter einen elastischen Schuh oder Stiefel, der die Borsten
oder Büschel
von Borsten umgibt. Vorzugsweise sind die elastische Einrichtung
und die Schuhe als Einheit ausgebildet, um eine einheitliche elastische
Einrichtung zu bilden, und der elastische Block und die Schuhe umfassen
ein Gummi- oder Kautschukmaterial.
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Alternativ umfasst das zentrale Skelett
weiter einen Rahmen, der den elastischen Block umgibt.
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Vorzugsweise umfassen die Büschel von
Borsten tränenförmige Büschel.
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Vorteilhaft umfasst das Skelett ein
Material, das aus der Gruppe umfassend Polypropylen und Nylon ausgewählt ist,
während
die Seitenteilborstenbüschel
feine Borsten umfassen.
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Die Erfindung wird nun mit Bezug
auf die begleitenden Zeichnungen beschrieben, in denen:
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1 eine
Draufsicht von oben auf eine erste Ausführungsform einer Zahnbürste der
Erfindung ist, die den Griff und Zahnbürstenkopf zeigt, wobei die
Borsten in unterbrochenen Linien dargestellt sind;
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2 ist
eine Seitenansicht der Zahnbürste
aus 1;
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3 ist
eine Oberseitenansicht der ersten Ausführungsform eines Zahnbürstenkopfs
der Erfindung, bei dem die Umfangsarrays von Borsten beschuht sind;
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4 ist
eine Seitenansicht des Zahnbürstenkopfs;
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5 ist
eine Querschnittsansicht entlang der Linie V-V aus 3;
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6 ist
eine Unterseitenansicht des Zahnbürstenkopfs aus 1.
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7 ist
eine Querschnittsansicht entlang der Linie VII-VII aus 3;
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8 ist
eine Querschnittsansicht entlang der Linie VIII-VIII aus 3;
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9 ist
eine Querschnittsansicht entlang der Linie IX-IX aus 3;
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10 ist
eine perspekaivische Ansicht einer zweiten Ausführungsform eines Zahnbürstenkopfs
der Erfindung, wobei der Kopf teilweise weggeschnitten ist;
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11 ist
eine perspekaivische Ansicht einer dritten Ausführungsform eines Zahnbürstenkopfs
der Erfindung, wobei der Kopf teilweise weggeschnitten ist;
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12 ist
eine perspekaivische Ansicht einer vierten Ausführungsform eines Zahnbürstenkopfs
der Erfindung, wobei der Kopf teilweise weggeschnitten ist;
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15 ist
eine perspekaivische Ansicht eines Zahnbürstenkopfs der Erfindung, ähnlich wie
derjenige, der in 10 dargestellt
ist, jedoch mit einer alternativen Anordnung von Borstenbüscheln,
wobei der Griff teilweise weggeschnitten ist;
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16 ist
eine Oberseitenansicht der Zahnbürste
aus 15;
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17 ist
eine Perspektive eines Zahnbürstenkopfs
der Erfindung, ähnlich
demjenigen, der in 10 dargestellt
ist, jedoch mit einer weiteren alternativen Büschelanordnung;
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18 ist
eine perspektivische Ansicht eines Zahnbürstenkopfs der Erfindung, ähnlich demjenigen, der
in 10 dargestellt ist,
jedoch mit einer anderen Borstenbüschelanordnung;
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19 ist
eine Oberseitenansicht der Zahnbürste
aus 21;
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20 ist
eine perspektivische Ansicht eines Zahnbürstenkopfs der Erfindung, wiederum ähnlich demjenigen,
der in 10 dargestellt
ist, jedoch mit einer weiteren Borstenbüschelanordnung;
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21 ist
eine perspektivische Ansicht eines Zahnbürstenkopfs der Erfindung, ähnlich demjenigen, der
in 10 dargestellt ist,
jedoch mit noch einer weiteren alternativen Borstenbüschelanordnung;
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22 ist
eine Oberseitenansicht der Zahnbürste
aus 21;
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23 ist
eine perspektivische Ansicht eines Zahnbürstenkopfs der Erfindung, ähnlich demjenigen, der
in 10 dargestellt ist,
jedoch mit einer anderen Borstenbüschelanordnung und mit einem
Teil des Umfangsarrays zur Verdeutlichung weggelassen;
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24 ist
eine Oberseitenansicht der Zahnbürste
aus 23;
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25 ist
eine perspektivische Ansicht des Zahnbürstenkopfs aus 23, wobei sich das Umfangsarray von Borsten
an seinem Platz befindet;
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26 ist
eine perspektivische Ansicht einer alternativen Ausführungsform
eines Zahnbürstenkopfs der
Erfindung, der beschuhte Umfangsborstenbüschel und unbeschuhte Büschel in
einem mit Gummi bzw. Kautschuk ummantelten Kopf aufweist;
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27 ist
eine perspektivische Ansicht des 28 unterlagernden
Skeletts;
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28 ist
eine perspektivische Ansicht einer weiteren Ausführungsform einer Zahnbürste der
Erfindung, welche die Zahnbürste
aus 2 umfasst, wobei
das Skelett in elastischem Material eingeschlossen ist.
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Die 1 bis 9 zeigen eine erste Ausführungsform
einer Zahnbürste
der Erfindung. 1 zeigt
eine Oberseitenansicht der Zahnbürste
der Erfindung, während 2 eine Seitenansicht der
Zahnbürste
zeigt.
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Wie in den 1 und 2 dargestellt,
besteht die Zahnbürste
aus einem Kopf (1) und einem Griff (2).
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3 zeigt
eine Oberseitenansicht des Zahnbürstenkopf
s aus den 1 und 2, während 4 eine Seitenansicht des Zahnbürstenkopfs
zeigt.
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5 zeigt
eine Längsschnittansicht
durch den Zahnbürstenkopf
entlang der Linie V-V aus 3, während 6 eine Unterseitenansicht
des Zahnbürstenkopfs
zeigt.
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Wie in den Zeichnungen dargestellt,
ist der Kopf (1) an einem Ende des Griffs (2)
angebracht oder innerlich angeformt und besteht aus einem untergestellartigen
Skelett (3), in dem ein elastischer Kopfblock (25) (schattiert
dargestellt) angeordnet ist. Das Skelett (3) weist einen
schmalen langgestreckten ellipsenähnlichen Teil (23)
auf, der eine Fortsetzung des Griffs (2) ist. An dem vom
Griff (2) entfernten Ende ist das Skelett (3) seitlich
nach außen
zu erweitert, um im Kopfende (21) einen halbkreisförmigen End-
bzw. Spitzenteil (24) zu bilden. Der halbkreisförmige Endteil
ist in 6 am deutlichsten
dargestellt.
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Der Kopfblock (25) wird
vom ellipsenähnlichen
Teil (23) und vom halbkreisförmigen Endteil (24)
getragen. Der Kopfblock (25) erstreckt sich vom ellipsenähnlichen
Teil (23) aus seitlich nach außen, d. h. steht über diesen über, und
erstreckt sich vom ellipsenähnlichen
Teil (23) aus nach oben, um zwei elastische Seitenteile (6)
zu bilden. Die elastischen Seitenteile (6) sind daher nicht
direkt auf dem Skelett (3) angebracht und weisen folglich
eine größere Flexibilität als derjenige
Teil des Kopfblocks (25) auf, der auf dem Skelett (3)
angebracht ist.
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Das untergestellartige Skelett (3)
vergrößert die
Oberfläche
des Kopfs, um das Verbinden der Seitenteile (6) mit dem
Kopf (1) zu erleichtern. Bei Betrachtung in Draufsicht
von oben, wie in 3 dargestellt,
bedeckt der Kopfblock (25) den Zahnbürstenkopf vollständig. Bei
Betrachtung von der Seite, wie in 4 dargestellt,
und von unten, wie in 6 dargestellt,
wird jedoch die Untergestellnatur des Skeletts (3) deutlicher sichtbar
und zeigt deutlich, dass der Untergestellteil den Kopfblock (25)
teilweise umgibt.
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Der Kopf (1) ist mit einem
Mittenarray von Borsten (8) versehen, die bei Betrachtung
von oben aus im Wesentlichen tränen-
oder birnenförmigen
Borstenbüscheln
(9) bestehen, sowie zwei Seitenarrays (10) beiderseits
des Mittenarrays (8), die aus linearen Borstenbüscheln (11)
bestehen, welche im Wesentlichen senkrecht zur Längsachse des Griffs (2)
angeordnet sind. Das halbkreisförmige
Ende (24) ist weiter mit einem Endarray (12) von
Borstenbüscheln
versehen, die bei Betrachtung von oben einen im Wesentlichen kegelstumpfförmigen Umriss
aufweisen, wie in 3 dargestellt.
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Die Seitenarrays von Borsten (10)
sind mit Stiefeln bzw. Schuhen (7) versehen, die sich aus
dem Kopfblock (25) nach oben erstrecken und aus demselben
elastischen Material geformt sind. Die linearen Büschel der
Seitenarrays (10) werden von den Schuhen (7) gehalten
bzw. abgestützt
und werden durch eine Verbindung zwischen dem elastischen Material
des Kopfblocks (25) und dem Material der Borsten der linearen
Büschel
(11) innerhalb des Schuhs (7) festgehalten.
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Die linearen Büschel (11) bestehen
aus Borstenfilamenten, die sich im Gebrauch vom Mittenarray (8) aus
nach außen
biegen und spreizen können.
Feine Borstenfilamente, die ebenfalls verwendet werden können, verbessern
die Spreizwirkung. Die Flexibilität der linearen Büschel (11)
wird weiter durch die Art und Weise verbessert, in der die elastischen
Seitenteile (6) über
das Untergestellskelett (3) überstehen.
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Aufgrund der Elastizität der Seitenteile
(6) und der Schuhe (7) kehren jedoch die linearen
Büschel
(11) im Anschluss an einen Gebrauch in ihre Ausgangspositionen
zurück
und zeigen kein übermäßiges Aufspreizen.
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Die Zahnbürste der Erfindung kann unter
Einsatz von Standard-Technologie,
bekannt als Ankerschienentechnologie, kombiniert mit Formen bzw.
Gießen,
gefertigt werden. Zum Beispiel können
die Borsten oder Filamente am Kopf befestigt werden, indem die besagte
Ankerschienentechnologie kombiniert mit Formen verwendet wird. Insbesondere
können
die Borsten oder Filamente am Kopf befestigt werden, indem man die
besagte Ankerschienentechnologie und den um die Borsten herum geformten
elastischen Kopfblock (25) verwendet.
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Die 7 bis 9 zeigen Querschnittsansichten
entlang der Linien VII-VII, VIII-VIII bzw. IX-IX aus 3 und veranschaulichen veränderliche
Längsabmessungen
des ellipsenartigen Teils (23) des Untergestellskeletts
(3). Wie in den Zeichnungen dargestellt, wird das Skelett
(3) vom Kopfblock (25) teilweise umgeben, während sich
die Dicke des Skeletts (3) entlang der Länge des
ellipsenartigen Teils (23) verändert, um die Oberfläche des
Kopfs (1) zu vergrößern, um
die Anbindung der Seitenteile (6) zu erleichtern und den
Flexibilitätsgrad
des Bürstenkopfs
entlang seiner Länge
zu verändern,
ohne die Notwendigkeit, Segmente oder Zwischenräume im Zahnbürstenkopf
zu verwenden.
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Entsprechend wird die Dicke des das
Skelett (23) umgebenden Kopfblocks (25) verändert, um
für veränderliche
Flexibilitätsgrade
im Zahnbürstenkopf
zu sorgen.
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Die Schuhe (7) der Seitenarrays
(10) stehen ebenfalls geringfügig über die Seitenwände der
Seitenteile (6) über,
um auf dem Umfang des Zahnbürstenkopfs
für eine
ungleichmäßige Oberfläche zu sorgen.
Der ungleichmäßige oder
gewellte Umfang des Zahnbürstenkopfs,
der vom elastischen Material der Schuhe (7) gebildet wird,
kann daher genutzt werden, um im Gebrauch eine Massagewirkung für die Zähne und/oder
das Zahnfleisch zu liefern.
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10 ist
eine perspektivische Ansicht einer zweiten Ausführungsform einer Zahnbürste der
Erfindung. Die Zahnbürste
besteht aus dem Kopf (1), der an einem Ende des langgestreckten
Griffs (2) angebracht ist. Der Kopf (1) ist in
Form eines Skeletts (3) geformt, das unter einem Kopfkörper (5)
angebracht ist. Das Skelett (3) weist zwei Seitenflügel (4)
auf, die sich seitlich aus dem Kopfkörper (5) nach außen erstrecken.
Das Skelett (3) vergrößert die
Oberfläche
des Kopfs (1), um die Verbindung der Seitenteile (6)
mit dem Kopf zu erleichtern.
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Die beiden elastischen Seitenteile
(6) sind auf den Seitenflügeln (4) angebracht
oder angeformt. Die Seitenteile (6) enden am gerundeten
Kopfende (21), das vom Kopfkörper (5) gebildet
wird.
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Der Kopf (1) ist mit einem
Mittenarray von Borsten (8) versehen, die aus kreisförmigen Borstenbüscheln (9)
bestehen, sowie zwei Seitenarrays (10) beiderseits des
Mittenarrays (8), die aus linearen Borstenbüscheln (11)
bestehen, ähnlich
wie diejenigen, die zuvor beschrieben worden sind. Das Kopfende
(21) ist mit einem Endarray (12) von Borsten versehen,
das aus kreisförmigen
Endbüscheln
(13) besteht.
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Die elastischen Seitenteile (6)
haften an den Flügeln
(4) und sind mit nach oben verlaufenden Schuhen (7)
versehen, um die Seitenarrays von Borstenbüscheln (10) zu halten.
Die linearen Büschel
der Seitenarrays (10) sind in den Schuhen (7)
angebracht und werden durch die Verbindung zwischen dem elastischen
Material der Seitenteile (6) und dem Material der Borsten
der linearen Büschel
(11) in den Schuhen (7) festgehalten.
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Die linearen Büschel (11) bestehen
aus feinen Borsten, die sich im Gebrauch in einer multidirektionalen
Weise biegen oder kippen und vom Mittenarray (8) aus nach
außen
spreizen können.
Infolge der Elastizität der
Seitenteile (6) kehren jedoch die linearen Büschel (11)
im Anschluss an den Gebrauch in ihre Ausgangspositionen zurück und zeigen
kein übermäßiges Auf
spreizen, d. h. die Büschel
zeigen wegen der Verwendung von elastischen Materialien eine Gedächtniswirkung.
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11 zeigt
eine perspektivische Ansicht einer alternativen Ausführungsform
der Erfindung, bei welcher der Flügel (4) des Skeletts
(3) durch ein stegartiges Substrat (14) ersetzt
ist. Bei der vorliegenden Ausführungsform
sind die Füße der einzelnen
Büschel
zusammengeschmolzen oder zusammengeformt, um das stegartige Substrat
(14) zu bilden. Daher besteht das stegartige Substrat (14)
aus dem eigentlichen Borstenmaterial. Das stegartige Substrat (14)
ist aus einem Material, wie Nylon, hergestellt, bei dem die linearen
Büschel
(11) während
der Herstellung der Bürsten
unmittelbar geschmolzen werden. Die elastischen Seitenteile (6)
sind über
dem stegartigen Substrat (14) und einzelnen linearen Büscheln angebracht
oder über
diese geformt und im Bereich der Schuhe (7) chemisch mit
den Borsten und dem stegartigen Substrat (14) und dem Körper des
Kopfs (1) verbunden, um für eine Abstützung zu sorgen, wie bei der
Ausführungsform
aus 10 beschrieben.
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12 zeigt
eine perspektivische Ansicht von noch einer alternativen Ausführungsform
der Erfindung, bei welcher der Flügel (4) des Skeletts
mit sich nach oben erstreckenden inneren Schuhen (15) versehen
ist. Die dünnwandigen
inneren Schuhe (15), die einen Teil des Kopfformkörpers (1)
bilden, sind aus einem starren Material hergestellt, das weniger
elastisch als das Material der normalen Schuhe (7) ist,
die auf den Seitenteilen (6) ebenfalls vorhanden sind.
Die linearen Büschel
(11) sind in den inneren Schuhen (15) angebracht,
um für
eine Büschelhalterung
und eine zusätzliche
Abstützung
für die
Borsten zu sorgen und ein übermäßiges Aufspreizen
während
des Kippens zu verhindern.
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Die 15 bis 25 zeigen alternative Anordnungen
der Mitten-, Seiten- bzw. Endarrays (8), (10)
bzw. (12) des Zahnbürstenkopfs
(1), wobei die Arrays gemäß den oben beschriebenen Verfahren
auf dem Bürstenkopf
gebildet werden. Die Anordnung der Borsten in Verbindung mit den
Seitenteilen (6) sorgt infolge der Ausrichtung der von
den freien Enden der Büschel
gebildeten Oberflächen
für ein
wirkungsvolles Kippen und somit für einen wirkungsvollen Reinigungseffekt.
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15 zeigt
eine perspektivische Ansicht eines alternativen Zahnbürstenkopfs
der Erfindung, ähnlich wie
die in 10 dargestellte
Ausführungsform,
jedoch mit einem alternativen Borstenarray.
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Insbesondere bestehen die Seitenarrays
(10) aus linearen Büscheln
(11), wie zuvor beschrieben, die von Schuhen (7)
gehalten werden, während
das Endarray (12) aus Büscheln
besteht, die bei Betrachtung von oben einen im Wesentlichen kegelstumpfförmigen Umriss
aufweisen. Das Mittenarray (8) besteht aus Büscheln (9)
von Borsten, die so zugeschnitten oder geformt sind, dass eine Reihe
von Büscheln
(9) gebildet wird, deren freie Enden zugeschnitten/geformt
sind, um an ihren freien Enden alternierende Oberflächen zu bilden,
um die Reinigungswirkung auf den Zähnen zu verbessern. Wie in 15 dargestellt, bilden die
Büschel (9)
von Borsten Oberseiten (30) der Büschel (9), die in
einer alternierenden Weise nach unten zu der vom Griff (2)
gebildeten Ebene hin geneigt sind.
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16 zeigt
eine Oberseitenansicht des Zahnbürstenkopfs
aus 15.
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17 zeigt
eine perspektivische Ansicht einer alternativen Anordnung von Arrays
(8, 10 und 12). Der Kopf ist ähnlich aufgebaut,
wie die in 10 dargestellte
Ausführungsform,
während
das Mittenarray (8) schräge Oberseiten (30)
von Borsten aufweist, ähnlich
wie diejenigen, die in 15 beschrieben
sind, welche nicht alternieren. Spezieller sind die Oberflächen (30)
nach innen zur Mitte des Bürstenkopfs
hin geneigt.
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18 zeigt
wieder eine Zahnbürste,
die der in 10 beschriebenen
Ausführungsform ähnlich ist, jedoch
mit einer alternativen Borstenanordnung. Spezieller ist das Endarray
(12) mit halbkreisförmigen
Büscheln
(31) versehen, die dem Umriss des Zahnbürstenendes (21) folgen.
Die Seitenarrays (10) ähneln
den zuvor beschriebenen Seitenarrays, während das Mittenarray (8)
aus einer Reihe von Büscheln
(9) mit schrägen
Oberseiten (30) besteht. Die Büschel (9) von Borsten
im Mittenarray (8) sind im Wesentlichen linear, ähnlich wie
bei der Anordnung der Seitenarrays (8), wobei jedoch die
Oberseiten (30) geformt/zugeschnitten worden sind, um schräge Oberflächen zu
bilden.
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19 ist
eine Oberseitenansicht der Konfiguration aus 18 und zeigt die halbkreisförmigen Endbüschel (31).
Wie in 19 dargestellt,
besteht auch das Mittenarray (8) von Büscheln (9) aus Büscheln,
die leicht halbkreisförmig
geformt sind.
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20 zeigt
eine perspektivische Ansicht einer noch anderen Arrayanordnung,
bei der das Mittenarray von Borsten wieder ein lineares Büschel (9)
ist, wobei jedoch die Oberflächen
(30) der Büschel
in einer gekrümmten
Weise geneigt sind, aber in alternierende bzw. wechselnde Richtungen.
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21 zeigt
eine perspektivische Ansicht eines Zahnbürstenkopfs, der wieder der
in 10 dargestellten
Ausführungsform ähnelt, aber
mit noch einer weiteren Anordnung von Mitten-, Seiten- bzw. Endarrays (8, 10 bzw. 12),
wobei die Oberseiten des Mittenarrays (8) nach innen zur
Längsmittelachse
des Griffs (2) hin geneigt sind, während die Endbüschel (12)
radial nach innen zur Mitte des kreisförmigen Kopfendes (21)
hin geneigt sind, und ist zwischen dem Endbüschel (12) und dem
Mittenarray (8) mit einem kreisförmigen Büschel (9) von Borsten
versehen.
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22 zeigt
deutlicher das in Beziehung mit 21 beschriebene
kreisförmige
Endbüschel.
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23 zeigt
eine perspektivische Ansicht eines Zahnbürstenkopfs der Erfindung, ähnlich demjenigen, der
in 10 dargestellt ist,
jedoch mit einer anderen Borstenbüschelanordnung, und wobei ein
Teil des Umfangsarrays weggelassen ist, um das Mittenarray (8)
deutlicher zu zeigen. Der Kopf (1) dieser Ausführungsform
ist in Form eines Skeletts (3) geformt, wie zuvor beschrieben.
Die Grenzfläche
zwischen dem Kopf (1) und den elastischen Seitenteilen
(6) ist verzahnt, um die Oberfläche des Kopfs (1)
zu vergrößern, um
das Verbinden mit den Seitenteilen (6) zu erleichtern.
Bei Betrachtung von oben, wie in 24 dargestellt,
besteht das Mittenarray (8) aus im Wesentlichen V-förmigen Büscheln.
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25 zeigt
eine perspektivische Ansicht des Zahnbürstenkopfs aus 23, bei dem das komplette Array von Borsten
dargestellt ist.
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26 zeigt
eine alternative Ausführungsform
der Erfindung, bei welcher der Kopf (1) vollständig in elastischem
Material eingeschlossen ist, so dass das Skelett (3), wie
in 10 beschrieben, nicht
sichtbar ist. Die Seitenarrays (10) bestehen aus kreisförmigen Büscheln (9)
von Borsten. Die kreisförmigen
Büschel
(9) wechseln sich mit Büscheln
von feinen gefächerten
linearen Büscheln
(11) und dickeren kreisförmigen Büscheln ab. Die feinen linearen
Büschel
von Borsten (9) sind mit Schuhen (7) versehen,
um die Borsten zu halten, wie zuvor beschrieben.
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27 ist
eine perspektivische Ansicht des 28 unterlagernden
Skeletts.
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28 zeigt
eine perspektivische Ansicht einer weiteren Ausführungsform einer Zahnbürste der
Erfindung. Wie dargestellt, ist die Zahnbürste mit einem Kopf (1)
und einem Griff (2) versehen, wie zuvor beschrieben.
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Der Zahnbürstenkopf (1) ist
eine Hybridform der in den 13 und 14 dargestellten Ausführungsformen.
Der Kopf (1) besteht aus einen Array von Schächten (16),
die flexibel beiderseits des Skeletts (3) befestigt sind.
Borstenbüschel
sind in Öffnungen
im zentralen Skelett und im Schacht (16) angebracht, wobei
das zentrale Skelett ausreichend dick oder breit ist, um Büschel zu
beherbergen. Jedoch sind bei der vorliegenden Ausführungsform
die Schächte
(16) durch flexible Brücken
(32) am Skelett (3) befestigt. Die Brücken (32)
sind aus demselben Material wie das Skelett (3) gebildet.
Die Brücken
(32) bilden Scharniere oder Schwenkpunkte, um welche die
Schächte
(16) in einer multidirektionalen Weise schwingen oder sich
biegen, d. h. "kippen" können. Die
Brücken
(32) sind ausreichend dünn,
um das Kippen zu erleichtern.
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Borstenbüschel (11) sind in
die Schächte
(16) eingeformt bzw. eingegossen, wie zuvor beschrieben. Die
Schächte
(16) sind durch Zwischenräume (34) im Abstand
angeordnet, ähnlich
wie die Öffnungen
(33), die zuvor in Verbindung mit 14 beschrieben worden sind. Die Zwischenräume (34)
erleichtern das Biegen/Auf spreizen oder Kippen der Schächte (16)
entlang des Bürstenkopfs
(1).
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Der Grad der Bewegung oder des Kippeps
der Borstenbüschel
(11) innerhalb der Schächte
(16) kann auch eingestellt werden, indem man die Lage oder
Position der Brücken
(32) in Bezug zu den Schächten (16) und zum
Skelett (3) verändert.
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Zum Beispiel gibt die Lage der Brücken oder
Scharniere (32) entlang der durch die Schachttiefe festgelegten
vertikalen Achse den Grad der Schachtgelenkbewegung vor. Zudem kann
auch die Position der Brücken
(32) in Bezug zum Skelett (3) den Grad des Kippeps
diktieren. Das Biegen des Schachts kann auch verändert werden, indem man die
Brückendicke
verändert,
wie zuvor beschrieben, während
die Außenseiten
oder Wände
des Skeletts (3) auch profiliert werden können, um
den Bewegungsbereich der Scharniere oder Brücken (32) zu verändern.
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Zusammenfassend ist das Scharnier
vorzugsweise so dünn
und so lang wie möglich,
um eine maximale Flexibilität
bzw. Biegsamkeit sicherzustellen, wenn es vom elastischen Material
umgeben ist. Jedoch werden die genauen Abmessungen teilweise durch
die Erstarrung des harten Kunststoffmaterials des Skeletts diktiert,
wenn es während
der Herstellung gespritzt wird.
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Ein bevorzugter kleinster Scharnierdurchmesser,
der trotz einer Aufrechterhaltung des Flusses erzielbar ist, beträgt 0,3 mm × 0,3 mm
für eine
Scharnierlänge
von 0,5 mm und einen rechteckigen Querschnitt.
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Die Flexibilität und Bewegung wird mit einem
Scharnier vergrößert, das
mindestens 1 mm lang ist und einen Durchmesser von mehr als 0,3
mm × 0,3
mm aufweist, z. B. 0,5 mm (Tiefe) × 0,7 mm (Breite). Man hat gefunden,
dass die Scharnierbreite stärker
als die Tiefe vergrößert werden
kann, da dies eine geringere Auswirkung auf die Flexibilität hat.
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Die Flexibilität des Scharniers kann weiter
gesteigert und der Herstellungsvorgang verbessert werden, indem
man ein Polypropylenmaterial mit einem hohen Fliessindex (MFI) verwendet.
Ein Fliessindex (MFI) von mindestens 25 und zweckmäßig mehr
als 50 ist besonders wünschenswert.
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Das Array von Schächten (16) ist in
einem Kopfblock (25) eingeschlossen, der das elastische
Seitenteilmaterial (6) bildet, während die Schächte (16)
von der Unterseite des Bürstenkopfs
(1) her sichtbar bleiben.
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Die Schächte (16) sind vom
elastischen Seitenteilmaterial (6) umgeben, um gewellte/massierende Oberflächen (26)
zu bilden. Die massierenden Oberflächen (26) liefern
im Gebrauch dem Zahnfleisch, dem Mund und den Zähnen eines Benutzers eine wünschenswerte
Massagewirkung.
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Der Griff (2) der vorliegenden
Ausführungsform
ist ebenfalls mit elastischem Material versehen. Insbesondere ist
der Griff (2) mit einem vom Kopf (1) entfernten
Griffteil (35) versehen. Der Griffteil ist mit vier längs verlaufenden
Griffleisten (36) versehen, die parallel zu der vom Bürstengriff
(2) festgelegten Längsachse
sind. Die Griffleisten (36) bestehen aus dem elastischem
Material und stehen aus der Oberfläche des Griffteils (35) über, um
im Gebrauch das Ergreifen durch einen Benutzer zu erleichtern. Der
Griffteil (35) ist an dem vom Bürstenkopf (1) entfernten
Griffende (2) mit einem Endgriff (37) versehen.
Der Endgriff (37) ist ebenfalls aus dem elastischen Material
hergestellt und verbessert typischerweise im Gebrauch das Ergreifen
der Bürste
im Handflächenbereich.
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Der Griff (2) der Bürste weist
fünf Daumengriffe
(38) zwischen dem Bürstenkopf
(1) und den Griffleisten (36) auf. Die Daumengriffe
(38) sind ebenfalls aus dem elastischen Material hergestellt
und stehen aus der Griffoberfläche
(2) über
und erstrecken sich quer zu der durch den Griff (2) festgelegten
Längsachse.
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Die oben erwähnten Merkmale der Erfindung,
nämlich
die flexiblen Seitenteile (6) und/oder die Verwendung von
feinen Borsten zusammen mit Schuhen (7), sorgen für eine sich
von selbst einstellende kippende Büschelgestaltung, um ein wirksames
Bürsten
zu liefern.
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Die seitlichen linearen Büschel (11)
des Seitenarrays (10) werden von den flexiblen Schuhen
(7) gehalten. Allgemein können die Borstenbüschel der
Seitenarrays (10) 50% schmaler als herkömmliche Borstenbüschel sein,
so dass sich die Borsten mit Leichtigkeit aufspreizen oder verteilen,
wenn sie im Gebrauch gegen Zähne
auf einen Widerstand treffen. Ein solches automatisches Auffächern der
Borsten erleichtert ein tieferes Eindringen am Zahnfleischsaum und
interproximal ohne die hohen Kräfte
und das Unbehagen, die man mit traditionellen Geometrien verspürt. Die
flexiblen Gummischuhe verstärken
die Borsten, um die relative Weichheit der Borsten aufzuwiegen und
für ein
elastisches Gedächtnis
zu sorgen, das die Büschelform
bewahrt.
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Die Anbringung der Büschel von
Borsten gestattet es zusammen mit den Schuhen (7) auf dem
Seitenteil (6), dass sich einzelne Büschel (9) unabhängig voneinander
biegen und an die unregelmäßige Zahntopographie
anpassen.
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Daher legt die Kombination des Biegens
der Schuhe (7) und des Seitenteils (6) den Punkt
tiefer, an dem sich die Büsche 1 zum Kopf
biegen, wodurch ein längerer
Hebelarm erzeugt wird, der zu einer Kippwirkung führt, die
sicherstellt, dass Borsten zur besseren Plaqueentfernung länger in
Zahnfleischtaschen bleiben. Dementsprechend können sich die Borsten in allen
Richtungen anpassen, um in der komplizierten Architektur der Zähne und
des Zahnfleischs eine dauernde Borstenberührung sicherzustellen.
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Die alternierenden Oberflächen und
Formen des Mittenarrays von Borsten (8) erleichtern die
Entfernung von Plaque aus den dreieckigen Zwischenräumen zwischen
benachbarten Zähnen
und von breiten Zahnoberflächen.
Die alternierenden Oberflächen
und die tränentropfenförmigen Büschel, wie
in 3 dargestellt, liefern
zum Beispiel jedem Büschel
zwei Reinigungswirkungen, die gleichzeitig wirksam sind und eine dynamische
Wirkung liefern, wenn eine nach unten gerichtete Kraft und ein horizontaler
Druck auf den Bürstenkopf
aufgebracht werden. Die schmale Längsseite des Arrays (8)
dringt tief in die Zwischenräume
zwischen den Zähnen
ein, während
die breite Schmalseite der tränentropfenförmigen Gestalt
oder birnenförmigen
Gestalt eine größere Steifigkeit
bietet, welche den Reinigungskontakt mit dem Zahn maximiert. Das
individuelle Bewegungspotenzial der Büschel erleichtert den Kontakt
der einzelnen Büschel
mit mehreren Zahnoberflächen,
ohne dass sie von benachbarten Büscheln
weggedrückt
oder strukturell abgestützt
werden.
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Die Endbüschel (12) bestehen
zweckmäßig aus
dichten Büscheln
von Borsten, die am Ende bzw. an der Spitze (21) der Bürste radial
ausgebildet sind und gleichermaßen
schmaler als die anderen Büschelgruppen
auf dem Bürstenkopf
sind. Die verjüngte
Natur des ellipsenähnlich
geformten Bürstenkopfs
gestattet einen besseren Zugang zu den hinteren Molaren. Außerdem wirken
das elastomere Gummiende, wie in 3 dargestellt,
und die elastomeren Flügel
des Seitenteils (6) des Bürstenkopfs als weicher Stoßdämpfer, um
beim Zugang in enge, häufig
ignorierte Bereiche des Mundes den Komfort zu vergrößern. Der
radial geneigte Zuschnitt der Endbüschel sorgt für eine größere Reichweite
und für
Borstenspitzen, welche die Plaqueentfernung an den Rückseiten
der hinteren Molaren maximieren.
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Ein Vorteil der Zahnbürsten der
Erfindung besteht darin, dass die Verwendung von getrennt beweglichen
Büscheln
auf dem äußeren Rand
des Bürstenkopfs,
die weiche, flexible Gummihalterungen aufweisen, welche feine Filamente
enthalten, den Zugang zu zuvor unzugänglichen Bereichen des Zahns
erleichtert.
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Die Anordnung stellt sicher, dass
die Borsten insofern oberflächenempfindlich
sind, als sich jedes Büschel
von Borsten ansprechend auf die sich ändernde Kontur von Zähnen in
einer Aufwärts-/Abwärts-Richtung unabhängig bewegt.
Dies ermöglicht
es, dass die Zahnbürstenborsten
an schwierig zu erreichende Stellen vordringen, an denen Plaquebakterien
zu finden sind, und von dort Plaque entfernen.
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Die Verwendung von Borstenoberseiten
mit unterschiedlichen Winkeln verbessert die Reinigungsleistung
weiter, da die Zähne
dadurch aus unterschiedlichen Winkeln gebürstet werden.
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Die Borstenfilamente können aus üblichen
Borstenmaterialien hergestellt werden, wie Nylon und Polyester,
und können
koextrudiert werden. Eine einzige Bürste kann Filamente aufweisen,
die aus einer Kombination derartiger Materialien hergestellt sind.
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Der Kopf (1) der Zahnbürste der
Erfindung kann auch vom Griff abnehmbar sein, um eine Zahnbürste mit
austauschbaren Köpfen
bereitzustellen.
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VERGLEICHSDATEN
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Eine Zahnbürste der Erfindung mit einer
Kippbewegung wurde in klinischen Versuchen mit einer normalen Zahnbürste verglichen,
um das Plaqueentfernungsvermögen
zu vergleichen.
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Die Teilnehmer wurden gebeten, ihre
Zähne 48
Stunden lang nicht zu bürsten.
Plaque auf den gesichtsseitigen (facialen) und zungenseitigen (lingualen)
Oberflächen
von sämtlichen
der Zähne,
ausschließlich der
dritten Molaren und der mittleren Schneidezähne wurde sichtbar gemacht
und bewertet, wobei die Modifikation von Turesky (1970) des Plaque-Index
von Quigley und Hein verwendet wurde. Der Plaque-Index ist wie folgt
definiert:
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Plaque-Index (Turesky
et al., 1970)
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Dieser Index ist zu Plaque hin gewichtet,
die in den proximalen Stellen und entlang des Zahnfleischsaums vorhanden
ist. Plaque wird mit 0,5% Erythrosin auf den wangenseitigen (buccalen)
und zungenseitigen (lingualen) Oberflächen sichtbar gemacht. Die
Plaque wird auf einer numerischen Skala gemäß den folgenden Kriterien nach
Punkten bewertet:
- 0 – Fehlen von Plaque
- 1 – getrennte
Plaqueflecken am Zahnfleischsaum
- 2 – ein
dünner
durchgehender Plaquestreifen (bis zu 1 mm) am Zahnfleischsaum
- 3 – ein
Streifen, der breiter als 1 mm ist, jedoch weniger als ein Drittel
der Oberfläche
bedeckt
- 4 – Plaque
bedeckt mindestens ein Drittel aber weniger als zwei Drittel der
Oberfläche
- 5 – Plaque
bedeckt mehr als zwei Drittel der Oberfläche
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Jeder Zahn wird in sechs Bereichen
nach Punkten bewertet:
a) mesio-facial, b) mitte-facial, c)
disto-facial, d) mesio-lingual,
e) mitte-lingual, f) disto-lingual.
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Eine Gesamtpunktzahl von 30 ist
möglich.
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Vierundvierzig Teilnehmer bürsteten
dann 60 Sekunden lang mit der ihnen zugewiesenen Bürste: 30 Sekunden
lang in einem Oberkieferquadranten und 30 Sekunden lang in dem Unterkieferquadranten
auf der gegenüberliegenden
Seite. Der Vorgang wurde dann mit der zweiten Bürste in den jeweils gegenüberliegenden
Quadranten wiederholt.
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Die Zuweisung von Bürsten und
das Zähnebürsten wurden
in einem getrennten Raum von der Überwachungsperson überwacht.
Nach dem Spülen
mit Wasser wurde die verbleibende Plaque wieder sichtbar gemacht
und nach Punkten bewertet. Die Daten wurden von einem Schreiber
aufgezeichnet.
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Die Daten wurden unter Verwendung
der gepaarten t-Tests mit dem UNIVARIATE-Verfahren innerhalb des
Basismoduls von SAS analysiert. Die statistische Bedeutung von Produktunterschieden
wurde für
jede interessierende Variable bewertet.
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ERGEBNISSE
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Die Grundwerte waren für beide
Bürsten
für das
Gebiss insgesamt und auch für
die Untergruppen, die analysiert werden, gut ausgeglichen.
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Die Daten von allen vierundvierzig
Teilnehmern wurden in die Analyse aufgenommen. Die Wirkung des Plaqueentfernungsvermögens der
Bürsten
wurde in sechs Bereichen verglichen und es wurde gezeigt, dass sie
für sämtliche
Zähne und
Oberflächen
zusammengenommen, Vorderzähne
und interproximale Oberflächen,
hochgradig signifikant waren. Tabelle
1: Alle Zähne
und Oberflächen
(Mittelwert und Standardabweichung)
Signifikanzwert der Wirkung zwischen den Bürsten p < 0,0017 Tabelle
2: Vorderzähne
(Mittelwert und Standardabweichung)
Signifikanzwert der Wirkung zwischen Bürsten p < 0,0080 Tabelle
3: Interprouimale Oberflächen
(Mittelwert und Standardabweichung)
Signifikanzwert der Wirkung zwischen Bürsten p < 0,0006 Tabelle
4: Prämolaren
(Mittelwert und Standardabweichung)
Signifikanzwert der Wirkung zwischen Bürsten p < 0,0586 Tabelle
5: Molaren (Mittelwert und Standardabweichung)
Signifikanzwert der Wirkung zwischen Bürsten p < 0,0378
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Die Wirkung der Bürsten in Bezug auf den gesamten
Mund ist in Tabelle 1 oben dargestellt. Die Bürste der Erfindung beseitigte
7% mehr Plaque als die Bürste
aus dem Stand der Technik, was bei p < 0,0017 signifikant war. Die Daten
wurden weiter untersucht, um die Wirkung der Bürsten auf verschiedene Zahntypen innerhalb
des Gebisses zu bestimmen. Wenn die Vorderzähne, Prämolaren und Molaren getrennt
betrachtet wurden, wurde dasselbe Ergebnis erzielt, wobei die Bürste der
vorliegenden Erfindung 6%, 7% und 6% mehr Plaque als die Bürste aus
dem Stand der Technik entfernte. Signifikanzwerte für diese
drei Gruppen betrugen p < 0,0080,
0,0586 bzw. 0,0378 (Tabellen 2, 4 und 5).
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Die interproximalen Stellen für den gesamten
Mund wurden getrennt betrachtet, und wieder entfernte die Bürste der
Erfindung mehr Plaque als die Bürste
aus dem Stand der Technik, wobei das Ergebnis mit p < 0,0006 signifikant
war (Tabelle 3).
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Schlussfolgerungen
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Die Bürste der Erfindung war beim
Entfernen von Plaque von sämtlichen
Zähnen
und Oberflächen, insbesondere
den Vorderzähnen
und interproximalen Oberflächen,
signifikant wirksamer als die Bürste
aus dem Stand der Technik. Die Untersuchungen wiesen eine bessere
Plaqueentfernungswirkung für
eine Zahnbürste
mit flexibler Büschelanbringung
nach, die eine Kippbewegung aufweist, verglichen mit einer Bürste, die keine
Kippbewegung aufweist.
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Die Kippbewegung ermöglicht daher
eine Flexibilität
und Ablenkung der Büschel
von Borsten, so dass diejenigen, die nicht unter einem Druck durch
die Zähne
stehen, ein größeres Eindringen
in die Bereiche zwischen den Zähnen
zeigen, was zu einer verbesserten Plaqueentfernung führt.