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Technisches Gebiet
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine motorisch angetriebene
Zahnbürste,
in welcher wenigstens ein Bürstenbasisabschnitt
einer Bürstenfestlegung
durch eine Betätigungseinrichtung
in bezug auf einen Hauptkörper
davon angetrieben ist, und insbesondere Bürstenstapel schwimmbar in bezug
auf die Bürstenbefestigung
bewegbar sind.
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Stand der Technik
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Konventionelle
Zahnbürsten,
in welchen Bürstenstapel
bzw. -bündel
schwimmbar in bezug auf einen Bürstenbasisabschnitt
bewegbar sind, sind beispielsweise in der Publikationsgazette der
japanischen Patentanmeldung 5-123218, die in 13 gezeigt
ist und der Publikationsgazette der japanischen Patentanmeldung
7-265127 beschrieben, die in 14 gezeigt
ist. In den konventionellen Zahnbürsten, welche nicht die motorisch
angetriebene Zahnbürste
sind, ist ein Bürstenbasisabschnitt 2' in der Nachbarschaft
eines Oberseitenendes gegenüberliegend
zu einem Griffabschnitt eines Hauptkörpers der Zahnbürste ausgebildet.
Eine Mehrzahl von schwimmenden bzw. Schwimmbasen 3 ist
schwimmend in den Bürstenbasisabschnitt 2' zur Verfügung gestellt und
eine Bürstenstapel 4 ist
in bzw. auf jede schwimmende Basis 3 eingepflanzt.
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In
der konventionellen Zahnbürste
sind die Bürstenstapel 4 schwimmbar
in bezug auf den Bürstenbasisabschnitt 2' derart bewegbar,
daß obere
Enden 4a der Bürstenstapel 4 entlang
von konvexen und konkaven Formen der menschlichen Zähne (in der
Figur nicht gezeigt) kontaktiert werden können. Somit kann Schmutz auf
den Zähnen,
wie Plaque und dgl. entfernt werden, während die Zähne poliert werden.
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In
der konventionellen Zahnbürste,
in welcher die Bürstenstapel 4 schwimmend
in bezug auf den Bürstenbasisabschnitt 2' festgelegt
sind, ist der Bürstenbasisabschnitt 2' jedoch einstückig bzw.
integral mit dem Griffabschnitt als dem Hauptkörper der Zahnbürste ausgebildet.
Es ist notwendig, den Hauptkörper
der Zahnbürste
hin- und hergehend oder rollend durch eine menschliche Hand zu bewegen,
um den Schmutz des Zahns zu entfernen. In einem derartigen Fall
können
die oberen Enden 4a der Bürstenstapel 4 entlang
der konvexen und konkaven Formen der menschlichen Zähne kontaktiert
werden. Hub und Häufigkeit
der hin- und hergehenden Bewegung oder der rollenden bzw. Rollbewegung
der Zahnbürste
werden jedoch ungleichmäßig. Wenn
die Bürstenstapel 4 in
den Zwischenzahnabschnitt der Zähne
bewegt werden, wo viel Schmutz verblieben ist, ist es notwendig,
die Bürstenstapel 4 stark
zu bewegen. Somit bürsten
die Bürstenstapel 4 manchmal andere
Zahnflächen,
wenn sich die Bürstenstapel 4 über den
Zwischenzahnabschnitt der Zähne
bewegen, oder ein Teil der Bürstenstapel 4 wird
gelegentlich in bzw. an dem Zwischenzahn- bzw. Interdentalabschnitt
der Zähne
eingehakt bzw. verhakt. Als ein Ergebnis kann die konventionelle
Zahnbürste
nicht den Schmutz in dem Zwischenzahnabschnitt der Zähne effektiv
entfernen.
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US-3,758,798
bezieht sich auf einen Elektromotorantrieb und einen Handgriff für eine Zahnbürste und ähnliche
Implementierung, welche von entweder üblichem Wechselstrom oder durch
eine enthaltene Batterie angetrieben werden kann, und welcher die Implementierung
und das Montageglied, auf welchem es lösbar getragen ist, in einem
kreisförmigen Pfad
antreibt, d.h. unter rechten Winkeln zu der Oberfläche und
parallel zu den Zähnen,
wobei der kreisförmige
Pfad im Gegenuhrzeigersinn gesehen von der linken Seite der Implementierung
bzw. des Geräts
liegt.
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Offenbarung der Erfindung
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Ein
Ziel bzw. Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist es, eine motorisch
angetriebene Zahnbürste
zur Verfügung
zu stellen, wie sie in Anspruch 1 beansprucht ist, um wenigstens
einen Bürstenbasisabschnitt
einer Bürstenbefestigung
bzw. -festlegung mit einem vorbestimmten Hub oder einem vorbestimmten
Rollwinkel und einer vorbestimmten Frequenz zu bewegen, zu schwingen
oder zu rollen, in welcher die Bürstenstapel
schwingend in dem Bürstenbasisabschnitt
bewegbar sind, um die konvexen und konkaven Oberflächen der
Zähne zu
kontaktieren.
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Eine
motorisch angetriebene Zahnbürste
in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung umfaßt einen Bürstenhauptkörper und eine Bürstenbefestigung,
die lösbar
mit dem Hauptkörper
in Eingriff ist. Ein Bürstenbasisabschnitt,
welcher sich in einer axialen Richtung des Hauptkörpers hin-
und herbewegt oder um eine Achse senkrecht zu der axialen Richtung
des Hauptkörpers
rollt, ist in der Nachbarschaft eines oberen Endes der Bürstenbefestigung zur
Verfügung
gestellt. Wenigstens ein Bürstenstapel bzw.
-bündel
ist in jedes schwimmende Basisglied eingepflanzt. Eine Mehrzahl
von schwimmenden Basisgliedern ist schwimmend in führenden
Hohlräumen,
die in dem Bürstenbasisabschnitt ausgebildet sind,
in einer derartigen Weise abgestützt,
daß die oberen
Enden der Bürstenstapel
von den führenden bzw.
Führungshohlräumen vorragen.
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Durch
eine derartige Konfiguration kann, wenn die oberen Enden der Bürstenstapel
bzw. Bürstenbündel auf
Oberflächen
der Zähne
entlang der konvexen und konkaven Formen der Zähne kontaktiert werden und
der Bürstenbasisabschnitt
durch einen vorbestimmten Hub oder einen vorbestimmten Schwenk-
bzw. Schwingwinkel und eine vorbestimmte Frequenz oder vorbestimmte
Rollgeschwindigkeit angetrieben wird, der Schmutz oder die Plaque,
der bzw. die in dem Zwischenzahnbereich der Zähne verblieben ist, effizient
entfernt bzw. wirksam werden.
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Beschreibung der Zeichnungen
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1 ist
eine Querschnittsvorderansicht, um ein Beispiel einer Konfiguration
einer motorisch angetriebenen Zahnbürste in einer ersten Ausbildung der
vorliegenden Erfindung zu zeigen;
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2 ist
eine Querschnittsvorderansicht, um ein weiteres Beispiel der Konfiguration
der motorisch angetriebenen Zahnbürste in der ersten Ausbildung zu
zeigen;
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3A ist
eine Querschnittsvorderansicht, um noch ein weiteres Beispiel der
Konfiguration der motorisch angetriebenen Zahnbürste in der ersten Ausbildung
zu zeigen;
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3B ist
eine Seitenansicht, um ein Aussehen eines Bürstenbasisabschnitts des Beispiels
zu zeigen, das in 3A gezeigt ist;
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4 ist
eine teilweise Schnittvorderansicht, um ein Beispiel einer detaillierten
Konfiguration eines Bürstenbasis abschnitts
zu zeigen, welche nicht durch die vorliegende Erfindung abgedeckt
ist;
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5 ist
eine Querschnittsvorderansicht, um ein weiteres Beispiel des Bürstenbasisabschnitts
in der ersten Ausbildung zu zeigen;
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6A bis 6C sind
teilweise Schnittvorderansichten, um noch andere Beispiele eines
Bürstenbasisabschnitts
zu zeigen, welche nicht durch die Erfindung abgedeckt sind;
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7A bis 7C sind
teilweise Schnittvorderansichten, um noch weitere Beispiele eines
Bürstenbasisabschnitts
zu zeigen, welche nicht durch die Erfindung abgedeckt sind;
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8A ist
eine Draufsicht auf einen Bürstenbasisabschnitt
einer motorisch angetriebenen Zahnbürste in einer zweiten Ausbildung
der vorliegenden Erfindung;
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8B ist
eine Vorderansicht des Bürstenbasisabschnitts
in der zweiten Ausbildung;
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8C ist
eine Seitenansicht des Bürstenbasisabschnitts
in der zweiten Ausbildung;
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8D ist
eine Bodenansicht des Bürstenbasisabschnitts
in der zweiten Ausbildung;
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9 ist
eine Querschnittsansicht, um eine Konfiguration des Bürstenbasisabschnitts
in der zweiten Ausbildung zu zeigen;
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10 ist
eine Querschnittsvorderansicht, um die Konfiguration des Bürstenbasisabschnitts
in der zweiten Ausbildung zu zeigen;
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11A ist eine Draufsicht auf ein schwimmendes Basisglied
in der zweiten Ausbildung;
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11B ist eine Seitenansicht des schwimmenden Basisglieds
in der zweiten Ausbildung;
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11C ist eine Vorderansicht des schwimmenden Basisglieds
in der zweiten Ausbildung;
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12A und 12B sind
Vorderansichten, um ein Einpflanzverfahren eines Bürstenstapels
bzw. -bündels
in das schwimmende Basisglied in der zweiten Ausbildung zu zeigen;
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13 ist
eine perspektivische teilweise Querschnittsansicht, um eine Konfiguration
einer konventionellen Zahnbürste
zu zeigen; und
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14 ist
eine Querschnittsvorderansicht, um eine Konfiguration einer weiteren
konventionellen Zahnbürste
zu zeigen.
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Beste Art zum Ausführen der Erfindung
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ERSTE AUSBILDUNG
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Eine
erste Ausbildung der vorliegenden Erfindung wird unter Bezugnahme
auf 1, 2, 3A, 3B und 4 beschrieben.
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Wie
dies aus 1 gesehen werden kann, bilden
ein Hauptkörper 11,
der eine Schaft- bzw. Säulenform
aufweist, und eine Bürstenfestigung 12 eine motorisch
angetriebene Zahnbürste 1 aus.
Die Bürstenbefestigung 12 ist
lösbar
mit dem Hauptkörper 11 in
Eingriff. Ein Bürstenbasisabschnitt 2 ist
an einem oberen bzw. Oberseitenende der Bürstenbefestigung 12 ausgebildet.
Eine Mehrzahl von schwimmenden Basisgliedern 3 ist schwimmend
in dem Bürstenbasisabschnitt 2 der
Bürstenbefestigung 12 zur
Verfügung
gestellt. Ein Bürstenstapel
bzw. -bündel 4 ist
in jedes schwimmende Basisglied 3 eingepflanzt. Ein Abschnitt
in der Nachbarschaft eines Bodenendes des Hauptkörpers 11 dient als
ein Griff der motorisch angetriebenen Zahnbürste 1.
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Eine
Betätigungseinrichtung 51,
wie ein Elektromotor, und die Antriebswelle 52 zum Übertragen
der Antriebskraft der Betätigungseinrichtung 51 auf
die Bürstenbefestigung 12 sind
in dem Hauptkörper 11 vorgesehen
bzw. zur Verfügung
gestellt. Ein Schalter "S", welcher für ein Ein-
und Ausschalten der Betätigungseinrichtung 51 und
ein Auswählen des
Antriebszustands der Betätigungseinrichtung 51 verwendet
werden wird, ist an einer Oberfläche
des Hauptkörpers 11 zur
Verfügung
gestellt. In den in 1 und 3 gezeigten
Beispielen wird ein Gleichstrommotor 51a als die Betätigungseinrichtung 51 verwendet.
Es ist möglich,
eine andere Betätigungseinrichtung,
wie einen linearen Oszillator 51b, wie dies in 2 gezeigt
ist, als die Betätigungseinrichtung 51 zu
verwenden. Die Arten der Betätigungseinrichtung 51 sind
in der vorliegenden Erfindung nicht beschränkt.
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In
den in 1, 3A und 3B gezeigten
Beispielen ist ein Wandler bzw. Konverter 53 zwischen der
Betätigungseinrichtung 51 (oder
dem DC- bzw. Gleichstrommotor 51a) und der Antriebswelle 52 vorgesehen.
Der Konverter 53 ist durch beispielsweise einen Nocken,
ein Ritzel oder dgl. zum Konvertieren bzw. Umwandeln der Rotation
einer Welle 52b des Gleichstrommotors 51a entweder
zu der hin- und hergehenden Bewegung der Antriebswelle 52 in
einer Richtung, die durch einen Pfeil "A" gezeigt
ist, oder der Schwingbewegung der Antriebswelle 52 um die
zentrale Achse der Wellen 52 und 52b ausgebildet
bzw. konfiguriert. Ein Ende 52a der Antriebswelle 52 ragt
von einem oberen Ende 11a des Hauptkörpers 11 vor.
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In
den in 1 und 2 gezeigten Beispielen hat die
Bürstenbefestigung 12 eine
schlanke Stangen- bzw. Stabform mit Ausnahme des Bürstenbasisabschnitts 2.
Eine Kupplungseinrichtung 12a, durch welche die Bürstenbefestigung 12 lösbar mit dem
oberen Ende 52a der Antriebswelle 52 gekoppelt
ist, ist an dem Bodenende der Bürstenbefestigung 12 vorgesehen.
Wenn die Antriebswelle 52 hin- und hergehend bewegt oder
geschwungen wird, ist bzw. wird auch die Bürstenbefestigung 12 entsprechend
der hin- und hergehenden Bewegung oder Schwenkbewegung der Antriebswelle 12 hin-
und hergehend bewegt oder geschwungen, so daß der Bürstenbasisabschnitt 2 der
Bürstenbefestigung 12 hin-
und hergehend bewegt oder geschwungen wird.
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In
dem in 3A und 3B gezeigten
Beispiel ist ein eingreifender bzw. Eingriffsabschnitt 61, der
an dem Bodenende der Bürstenbefestigung 12 ausgebildet
ist, lösbar
in Eingriff mit und festgelegt auf einer innenliegenden bzw. Innenseitenfläche des oberen
Endes 11a des Basisglieds 11. In diesem Beispiel
ist die Bürstenbefestigung 12 nicht
bewegbar mit Ausnahme des Bürstenbasisabschnitts 2.
Der Bürstenbasisabschnitt 2,
der eine Scheibenform aufweist, ist an dem oberen Ende der Bürstenbefestigung 12 in
einer Weise zur Verfügung
gestellt, daß der
Bürstenbasisabschnitt 2 um
die zentrale Achse der Scheibenform in der Richtung geschwungen wird,
die durch einen Pfeil "C" gezeigt ist, wie
dies in 3B gezeigt ist.
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Eine
Antriebswelle 54 und ein Bürstenwandler bzw. -konverter 55 sind
in der Bürstenbefestigung 12 vorgesehen.
Eine Kopplung bzw. Kupplungseinrichtung 63, die mit dem
oberen Ende 52a der Antriebswelle 52 gekoppelt
ist, ist an einem Bodenende der Antriebswelle 54 derart
vorgesehen, daß die
Antriebswelle 54 um die zentrale Achse der Antriebswelle 54 entsprechend
der Schwenk- bzw. Schwingbewegung der Antriebswelle 52 geschwungen
wird. Ein Ritzel bzw. Getriebe ist an einem oberen Ende 54a der
Antriebswelle 54 ausge bildet, welches in Eingriff mit einem
Getriebe- bzw. Ritzelabschnitt des Bürstenwandlers 55 ist.
Der Bürstenbasisabschnitt 2 ist
lösbar
an dem Bürstenwandler 55 festgelegt
bzw. fixiert. Der Bürstenwandler 55 ist
beispielsweise ein Ritzel, mit welchem das Ritzel an dem oberen
Ende 54a der Antriebswelle 54 in Eingriff ist,
so daß der Bürstenwandler 55 die
Schwingbewegung der Antriebswelle 54 in die Schwingbewegung
des Bürstenbasisabschnitts 2 in
der Richtung umwandeln kann, die durch den Pfeil "C" gezeigt ist.
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Durch
eine derartige Konfiguration ist, wenn der Eingriffsabschnitt 61 der
Bürstenbefestigung 12 in
Eingriff mit dem oberen Ende 11a des Hauptkörpers 11 ist,
die Kupplungseinrichtung 63 der Antriebswelle 54 mit
dem oberen Ende 52a der Antriebswelle 52 gekoppelt.
Die schwingende Antriebskraft der Antriebswelle 52 wird
auf den Bürstenwandler 55 über die
Antriebswelle 54 übertragen
und in die Schwingbewegung des Bürstenbasisabschnitts 2 um
die zentrale Achse davon senkrecht zu der zentralen Achse der Antriebswellen 52 und 54 durch
den Bürstenwandler 55 übertragen.
Die Bewegung des Bürstenbasisabschnitts 2 in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung ist nicht durch dieses Beispiel beschränkt. Es
ist möglich,
den Bürstenbasisabschnitt 2 in
einer vorbestimmten Richtung kontinuierlich zu drehen.
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Wie
oben beschrieben, kann der Bürstenbasisabschnitt 2 in
bezug auf den Hauptkörper 11 durch die
Antriebskraft der Betätigungseinrichtung 51 angetrieben
werden.
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Nachfolgend
werden die Details des Bürstenbasisabschnitts 2 in
bezug auf die Beispiele, die in 1 und 2 gezeigt
sind, beschrieben. Wie dies aus 4 gesehen
werden kann, ist eine Mehrzahl von Führungshohlräumen 21 auf dem Bürstenbasisabschnitt 2 ausgebildet.
Ein schwimmendes Basisglied 3 ist schwimmend in jedem Führungshohlraum 21 abgestützt.
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Der
Führungshohlraum 21 ist
ein zylindrischer Hohlraum, der eine Achse in der Richtung, die durch
einen Pfeil "B" gezeigt ist, senkrecht
zu der Achse der hin- und hergehenden Bewegung der Bürstenbefestigung 12 aufweist,
die durch den Pfeil "A" gezeigt ist. Eine
Mehrzahl der Führungshohlräume 21 ist
in dem Bürstenbasisabschnitt 2 ausgebildet.
Ein Durchgangsloch 24, das einen Durchmesser kleiner als
jenen des Führungshohlraums 21 aufweist,
ist an jeder Oberseitenwand des Führungshohlraums 21 ausgebildet.
Das schwimmende Basisglied 3 ist schwimmend in den Führungshohlraum 21 eingesetzt.
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Das
schwimmende Basisglied 3 ist ein Zylinder, der einen Durchmesser
im wesentlichen gleich wie, jedoch ein wenig kleiner als den Durchmesser des
Führungshohlraums 21 aufweist
und eine Höhe niedriger
als die Höhe
des Führungshohlraums 21 aufweist.
In diesem Beispiel sind die Formen bzw. Gestalten des Führungshohlraums 21 und
des schwimmenden Basisglieds 3 zylindrisch ausgebildet,
wobei jedoch die Formen derselben in der vorliegenden Erfindung
nicht durch das Beispiel beschränkt
sind. Wenn das schwimmende Basisglied 3 mit dem Führungshohlraum 21 in
Eingriff gebracht werden kann, können
sie jegliche Formen aufweisen.
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Wenn
das schwimmende Basisglied 3 in den Führungshohlraum 21 eingesetzt
ist bzw. wird, kann das schwimmende Basisglied 3 in dem
Führungshohlraum 21 gleiten.
Eine Feder 25 ist zwischen dem schwimmenden Basisglied 3 und
der Boden wand des Führungshohlraums 21 derart
vorgesehen, daß das
schwimmende Basisglied 3 gezwungen ist, das Innere bzw.
die Innenseite der oberen Wand des Führungshohlraums 21 zu
kontaktieren. In diesem Beispiel ist bzw. wird eine Schraubenfeder
als die Feder 25 verwendet, wobei jedoch die Art der Feder 25 in der
vorliegenden Erfindung nicht durch dieses Beispiel beschränkt ist.
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Ein
Bürstenstapel 4 ist
in bzw. auf jedes schwimmende Basisglied 3 eingepflanzt.
Das schwimmende Basisglied 3 ist bzw. wird in dem Führungshohlraum 21 in
einer Weise eingesetzt, daß der Bürstenstapel 4 von
dem Durchgangsloch 24 vorragt. In dem in 4 gezeigten
Beispiel ist ein oberes Ende 4a des Bürstenstapels 4 eben
bzw. flach an einer Ebene senkrecht zu der Richtung des Vorragens des
Bürstenstapels 4.
Weiterhin sind die oberen Enden 4a von allen Bürstenstapeln 4 ausgebildet,
um auf demselben Niveau zu liegen.
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Wenn
der Bürstenbasisabschnitt 2 der
Bürstenbefestigung 12 in
den Mund zum Polieren der Oberflächen
der Zähne
eingesetzt ist bzw. wird, kontaktieren einige Bürstenstapel bzw. -bündel 4 die Oberflächen der
Zähne.
Die schwimmenden Basen 3 mit den Bürstenstapeln 4, die
die Oberflächen
der Zähne
kontaktieren, sind bzw. werden nach rückwärts in den Führungshohlräumen 21 gegen
die Druckkraft der Feder 25 bewegt. Alternativ werden die
schwimmenden Basen 3 mit den Bürstenstapeln 4, die
nicht die Oberflächen
der Zähne
kontaktieren, nach rückwärts in die
Führungshohlräume 21 gegen die
Druckkraft der Feder 25 bewegt, wenn der Bürstenbasisabschnitt 2 weiter
zu den Zähnen
bewegt wird. Somit können
die oberen Enden 4a der Bürstenstapel 4 leicht
die Oberflächen
der Zähne
entlang der konvexen und konkaven Formen der Zähne kontaktieren.
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Zum
Polieren der Zähne
durch Verwendung dieser motorisch angetriebenen Zahnbürste 1 ist bzw.
wird die Position des Schalters so ausgewählt, um die Betätigungseinrichtung 51 unter
einer vorbestimmten Bedingung derart anzutreiben, daß der Bürstenbasisabschnitt 2 hin-
und hergehend bewegt, geschwungen oder rotiert wird. Wenn der Bürstenbasisabschnitt 2 in
den Mund eingesetzt ist bzw. wird und die oberen Enden 4a der
Bürstenstapel
bzw. -bündel 4 die
Oberflächen
der Zähne
kontaktieren, die zu polieren sind, beginnt das Polieren der Oberflächen der
Zähne.
Da die Bürstenstapel 4 auf
das schwimmende Basisglied 3 gepflanzt sind, welches schwimmend
in dem Bürstenbasisabschnitt 2 abgestützt ist,
werden die oberen Enden 4a der Bürstenstapel 4 entsprechend
der Bewegung des Bürstenbasisabschnitts 2 angetrieben,
der mit einem Hub "L" oder einem Vibrationswinkel "θ" und einer Frequenz "f" angetrieben
ist, während
die oberen Enden 4a der Bürstenstapel 4 entlang
der konvexen oder konkaven Oberfläche der Zähne kontaktieren. Im Falle
der motorisch angetriebenen Zahnbürste, die in 1 oder 2 gezeigt
ist, ist es bevorzugt, daß der
Bürstenbasisabschnitt 2 hin-
und hergehend mit einem Hub "L" in einem Bereich
zwischen 0,5 mm bis 5 mm und einer Frequenz "f" in
einem Bereich zwischen 20 Hz bis 300 Hz bewegt wird. Da die Bürstenstapel 4 hin- und
hergehend mit dem Hub "L" in dem Bereich zwischen
0,5 mm und 5 mm in den Zwischenzahnabschnitten der Zähne bewegt
werden, polieren die Bürstenstapel
4 kaum den Abschnitt entfernt von dem Zwischenzahnbereich. Da die
Frequenz "f" der hin- und hergehenden
Bewegung größer als
20 Hz ist, werden die Bürstenstapel 4 viel
schneller als die Bewegung einer menschlichen Hand bewegt. Darüber hinaus
wird, wenn die Frequenz "f" der hin- und hergehenden
Bewe gung größer als
300 Hz ist, ein Gefühl
eines Zahnpolierens gut.
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Wie
oben erwähnt,
ist der Bürstenbasisabschnitt 2 in
der Nähe
bzw. Nachbarschaft des oberen Endes bzw. Oberseitenendes der Bürstenbefestigung 12 vorgesehen
und die Bürstenstapel 4 sind
in bzw. auf das schwimmende Basisglied 3 eingesetzt bzw.
eingepflanzt, welches schwimmend in dem Bürstenbasisabschnitt 2 derart
abgestützt
ist, daß der
Schmutz oder die Plaque, der bzw. die auf den Zähnen in dem Zwischenzahnbereich
verblieben ist, effektiv durch ein Antreiben des Bürstenbasisabschnitts 2 mit
dem vorbestimmten Hub "L", dem Schwingwinkel "θ" und der Frequenz "f" oder
ein Rotieren des Bürstenbasisabschnitts 2 mit
der vorbestimmten Rotationsgeschwindigkeit bzw. Drehzahl entfernt
werden kann.
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In
den oben erwähnten
Beispielen konfigurieren bzw. bilden der Hauptkörper 11 und die lösbare Bürstenbefestigung 12 die
motorisch angetriebene Zahnbürste 1.
Es ist möglich,
daß Abschnitte
mit Ausnahme des Bürstenbasisabschnitts 2 der
Bürstenbefestigung 12 einstückig bzw.
integral an dem Hauptkörper 11 zur
Verfügung
gestellt werden können
und eine Befestigung entsprechend dem Bürstenbasisabschnitt 2 lösbar in
Eingriff mit dem Hauptkörper 11 ist.
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Ein
weiteres Beispiel, das in 5 gezeigt ist,
wird beschrieben. Die unterschiedlichen Punkte von den oben erwähnten Beispielen
werden hauptsächlich
erklärt.
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In
dem in 5 gezeigten Beispiel sind die Führungshohlräume 21a,
die eine kreisförmige
Kegelstumpfform aufweisen, auf dem Bürstenbasisabschnitt 2 ausgebildet
und die schwim menden Basisglieder 3a sind im wesentlichen
in derselben Form als ein Teil des kreisförmigen geschnittenen Konus
bzw. Kegelstumpfs der Führungshohlräume 21a ausgebildet.
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Der
Führungshohlraum 21a ist
der kreisförmige
kegelstumpfförmige
Hohlraum, der eine Achse in der Richtung, die durch den Pfeil "B" gezeigt ist, senkrecht zu der Achse
der hin- und hergehenden Bewegung
der Bürstenbefestigung 12 aufweist,
die durch den Pfeil "A" gezeigt ist. Eine
Mehrzahl der Führungshohlräume 21a ist
in dem Bürstenbasisabschnitt 2 angeordnet.
Ein Durchgangsloch 24, das einen Durchmesser kleiner als
jenen des Führungshohlraums 21a aufweist,
ist an jeder oberen Wand 22 ausgebildet, die den kleinsten
Durchmesser des Führungshohlraums 21a aufweist.
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Das
schwimmende Basisglied 3a, das schwimmend in dem Führungshohlraum 21a abgestützt ist,
hat die kreisförmige
kegelstumpfförmige Form
mit einer Höhe
von etwa 1/3 der Höhe
des Führungshohlraums 21a von
der oberen Wand 22 zur Bodenwand davon. Wenn das schwimmende
Basisglied 3a in den Führungshohlraum 21a eingesetzt
ist bzw. wird und das schwimmende Basisglied 3a an einem
oberen Ende in dem Führungshohlraum 21a bewegt
wird, kontaktiert die Innenfläche
des Führungshohlraums 21a dicht
die Außenfläche des
schwimmenden Basisglieds 3a, welche dicht sind. Das schwimmende
Basisglied 3a kann in der Richtung bewegt werden, die durch
den Pfeil "B" gezeigt ist. Die
Feder 25 ist zwischen dem schwimmenden Basisglied 3a und
der Bodenwand des Führungshohlraums 21a derart
vorgesehen, daß das
schwimmende Basisglied 3a zu der oberen Wand 22 des
Führungshohlraums 21a gezwungen
bzw. beaufschlagt ist bzw. wird.
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Durch
eine derartige Konfiguration kann das schwimmende Basisglied 3a nicht
in dem Führungshohlraum 21a verdrillt
bzw. verdreht werden, selbst wenn eine Last bzw. Belastung auf das
obere Ende 4a des Bürstenstapels 4 in
einer Richtung senkrecht zu der ursprünglichen Einpflanzrichtung
des Bürstenstapels 4 aufgebracht
wird, während
die Zähne
poliert werden.
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Noch
andere Beispiele, die in 6A bis 6C gezeigt
sind, werden beschrieben. In diesen Beispielen werden die oberen
Enden 4a der Bürstenstapel 4 auf
Neigung geschnitten, um die Peaks bzw. Spitzen 41 auszubilden.
In dem in 6A gezeigten Beispiel sind die
oberen Enden 4a von benachbarten zwei Bürstenstapeln 4 schräg bzw. auf
Neigung in den entgegengesetzten Richtungen geschnitten. In dem
in 6B gezeigten Beispiel sind die oberen Enden 4a von
jeden Bürstenstapeln 4 schräg in derselben
Richtung geschnitten. In dem Beispiel, das in 6C gezeigt
ist, ist das obere Ende 4a jedes Bürstenstapels 4 geschnitten,
daß es
eine Winkel- bzw. Zick-Zack-Form aufweist, um den Peak bzw. die
Spitze 41 im Zentrum des Bürstenstapels 4 auszubilden. Durch
derartige Konfigurationen können
die oberen Enden 4a der Bürstenstapel 4 leicht
und sicher die Oberflächen
der Zwischenzahnabschnitte der Zähne kontaktieren.
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Noch
weitere Beispiele, die in 7A bis 7C gezeigt
sind, werden beschrieben. In diesen Beispielen sind Festlegungselemente
bzw. -einrichtungen 42, um zu verhindern, daß sich die
Bürstenstapel 4 lösen, mit
Ausnahme der oberen Enden 4a der Bürstenstapel 4 zur
Verfügung
gestellt. In dem Beispiel, das in 7A gezeigt
ist, ist bzw. wird ein Abschnitt kleiner als etwa 1/3 der Höhe des Bürstenstapels 4 von
dem oberen Ende 4a jedes Bürstenstapels 4 geschmolzen, um
ein ringförmiges
Verschluß- bzw.
Festlegungselement 42 auszubilden. In dem in 7B gezeigten
Beispiel ist ein spulenförmiges Festlegungselement 42 um
jeden Bürstenstapel 4 gewickelt.
In dem in 7C gezeigten Beispiel ist ein rohrförmiges Festlegungselement 42 über jeden Bürstenstapel 4 von
dem Boden zu einem Abschnitt niedriger als etwa 1/3 der Höhe der Bürstenstapel 4 von
dem oberen Ende 4a des Bürstenstapels 4 abgedeckt.
Durch derartige Konfigurationen ist es möglich zu verhindern, daß sich der
Bürstenstapel 4 löst, während die
Bürstenbefestigung 12 zum
Polieren der Zähne
für eine
lange Zeit verwendet wird.
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ZWEITE AUSBILDUNG
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Eine
zweite Ausbildung der vorliegenden Erfindung wird unter Bezugnahme
auf 8A bis 8D, 9 und 10, 11A bis 11C, 12A und 12B beschrieben.
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Im
Vergleich mit der oben beschriebenen ersten Ausbildung sind bzw.
werden Bürstenstapel 40b direkt
auf dem Bürstenbasisabschnitt 2 der
Bürstenbefestigung
eingepflanzt, die Bürstenstapel 40a umgibt,
die auf das schwimmende Basisglied 3 eingepflanzt sind.
Zwei Bürstenstapel 40a sind
bzw. werden auf jedes schwimmende Basisglied 3 eingepflanzt,
und jedes schwimmende Basisglied 3 ist schwimmend durch
eine einzige bzw. einzelne Feder 25 abgestützt. Die
Bürstenstapel 40a sind
in Pflanzlöcher 30 eingepaßt, die
in bzw. auf dem schwimmenden Basisglied 3 ausgebildet sind.
Beide Seiten des schwimmenden Basisglieds 3 sind geneigt
bzw. verjüngt,
während
die Seitenwände
der Führungshohlräume 21 nicht
verjüngt
sind. Eine Erhebung 32, mit welcher das obere Ende der
Feder 25, wie beispielsweise eine Schraubenfeder in Eingriff
ist, ist an der Bodenoberfläche
des schwimmenden Basisglieds 3 ausgebildet. Eine Punktfläche 27,
zu welcher das Bodenende der Feder 25 eingesetzt ist, ist
an der Bodenfläche 26 des
Führungshohlraums 21 ausgebildet.
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In
der zweiten Ausbildung sind die Bürstenstapel 40b, welche
direkt auf dem Bürstenbasisabschnitt 2 eingepflanzt
sind, unabhängig
zur Verfügung
gestellt, um die Bürstenstapel 40a zu
umgeben, die auf den schwimmenden Basisgliedern 3 eingepflanzt
sind. Wie dies in 8 gezeigt ist, ist
bzw. wird eine Mehrzahl von beispielsweise fünf schwimmenden Basisgliedern 3 mit
den Bürstenstapeln 40a an
dem zentralen Abschnitt des Bürstenbasisabschnitts 2 vorgesehen
bzw. zur Verfügung
gestellt. Die Bürstenstapel 40b sind
bzw. werden direkt auf dem Bürstenbasisabschnitt 2 eingepflanzt,
um die Bürstenstapel 40a zu
umgeben, die an dem schwimmenden Basisglied 3 eingepflanzt
sind. Durch eine derartige Konfiguration kann eine Fläche bzw.
ein Bereich des Bürstenbasisabschnitts 2,
in welcher(m) die Bürstenstapel 40a und 40b eingepflanzt
sind, kleiner gemacht werden. Eine Dicke des Bürstenbasisabschnitts 2 wird
etwa 5 mm bis 6 mm, wobei jedoch die Kanten bzw. Ränder des
Bürstenbasisabschnitts 2 rund
gemacht werden können,
die einen Radius von größer als
1 mm aufweisen, so daß der
Benutzer die Kante des Bürstenbasisabschnitts 2 nicht
so nachteilig bzw, unangenehm empfindet und das Bürsten der motorisch
angetriebenen Zahnbürste 1 sicher
wird.
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Da
zwei Bürstenstapel 40a auf
einem schwimmenden Basisglied 3 eingepflanzt sind und jedes
schwimmende Basisglied 3 schwimmend durch eine Feder 25 in
dem Bürstenbasisabschnitt 2 abgestützt ist,
kann die Bearbeitbarkeit für
ein Zusammenbauen der Feder 25 und des schwimmenden Basisglieds 3 mit
den Bürstenstapeln 4 in
dem Bürstenbasisabschnitt 2 erhöht werden
und die Herstellungskosten der Bürstenbefestigung
können
reduziert werden.
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Wie
dies in 9 und 10 gezeigt
ist, ist die Erhebung 32, an welcher das obere Ende der
Feder 25 in Eingriff ist, an der Bodenfläche des
schwimmenden Basisglieds 32 ausgebildet. Die Punktfläche 27,
an bzw. zu welcher das Bodenende der Feder 25 eingesetzt
ist, ist an der Bodenfläche 26 des
Führungshohlraums 21 ausgebildet.
Die schwimmenden Basisglieder 3 sind entsprechend bzw.
jeweils durch die Federn 25 in dem Bürstenbasisabschnitt 2 abgestützt.
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Ein
Versetzungs- bzw. Offsetabschnitt 33, an welchem ein Abdeckglied 34 eingepaßt ist,
ist an einer rückwärtigen Fläche eines
Hauptabschnitts des Bürstenbasisabschnitts 2 ausgebildet.
Bevor das Abdeckglied 34 eingepaßt wird, können die schwimmenden Basisglieder 3 in
die Führungshohlräume 21 eingesetzt
werden. Nach einem Einsetzen der schwimmenden Basisglieder 3 in
die Führungshohlräume 21 werden
die oberen Enden der Federn 25, die den kleinsten Durchmesser
aufweisen, entsprechend mit den Erhebungen 32 in Eingriff
gebracht, die an den Bodenoberflächen
der schwimmenden Basisglieder 3 ausgebildet sind. Die Punktflächen 27 sind
an der Bodenfläche 26 des
Abdeckglieds 34 an Positionen entsprechend den Führungshohlräumen 21 ausgebildet.
Darüber
hinaus sind Drainagelöcher 35,
die einen Durchmesser kleiner als den Durchmesser der Feder 25 an
dem Bodenende aufweisen, an dem Zentrum der Punktflächen 27 so
ausgebildet, um das Wasser zu drainagieren bzw. abzuleiten, das in
die Führungshohlräume 21 eindringt.
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Durch
eine derartige Konfiguration sind bzw. werden die Federn 25 zwischen
den Erhebungen bzw. Vorsprüngen 32 an
der Bodenfläche
der schwimmenden Basisglieder 3 und den Punktflächen 27 an
dem Abdeckglied 34 gehalten, wenn das Abdeckglied 34 zu
dem versetzten bzw. Offsetabschnitt 33 eingepaßt ist.
Die Federn 25 sind immer an vorbestimmten festgelegten
Positionen derart gehalten, daß die
Federn 25 kaum die Position davon durch die Aufprall- bzw. Schlagkraft
verlagern, selbst wenn die motorisch angetriebene Zahnbürste 1 fallen
gelassen wird. Es ist somit möglich,
das Schwimmen des schwimmenden Basisglieds 3 mit den Bürstenstapeln 40a aufrecht
zu erhalten.
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Wie
dies in 11A bis 11C, 12A und 12B gezeigt
ist, hat das schwimmende Basisglied 3 zwei Einsetz- bzw.
Pflanzlöcher 30 an
einer oberen Seite bzw. Fläche
davon, an welche die Bürstenstapel 40a eingepflanzt
werden. Beide Seiten der schwimmenden Basisglieder 3 sind
in einer Weise verjüngt,
daß die
Breite L2 an dem oberen Ende kleiner als
die Breite L1 an dem Bodenende ist. Wie
dies in 12A gezeigt ist, ist jeder Bürstenstapel 40a in einer
Weise eingepflanzt, daß der
Bürstenstapel 40a an
dem Zentrum davon gebogen ist und ein Festlegungsglied 36 an
dem Biegepunkt kontaktiert ist bzw. wird. Nachfolgend werden das
Festlegungsglied 36 und der Bürstenstapel 40a unter
Zwang in das Pflanzloch 30 eingebettet.
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Durch
eine derartige Konfiguration kann, selbst wenn die Breite eines
oberen halben Abschnitts des schwimmenden Basisglieds 3 weiter
aufgrund des Pflanzens der Bürstenstapel 4 in
die Pflanzlöcher 30 wird,
die Breite des schwimmenden Basisglieds 3 beschränkt sein
bzw. werden, um kleiner als die Breite des Führungshohlraums 21 zu
sein. Es ist somit möglich,
das Verschleißen
oder eine Reibung aufgrund des Kontakts des schwimmenden Basisglieds 3 an
den Seitenwänden
des Führungshohlraums 21 zu
vermeiden bzw. zu verhindern.
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Industrielle Anwendbarkeit
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Wie
es oben erwähnt
ist, umfaßt
die motorisch angetriebene Zahnbürste
in Übereinstimmung mit
der vorliegenden Erfindung einen Hauptkörper und eine Bürstenbefestigung,
die lösbar
mit dem Hauptkörper
in Eingriff ist. Der Hauptkörper
beinhaltet eine Betätigungseinrichtung,
um eine Antriebskraft zu generieren bzw. zu erzeugen, und eine Antriebswelle,
um die Antriebskraft auf die Bürstenbefestigung
zu übertragen.
Wenigstens zwei Arten einer Bürstenbefestigung
werden vorbereitet bzw. hergestellt, so daß der Benutzer eine Bürstenbefestigung
geeignet für
seinen Geschmack auswählen kann.
Ein Bürstenbasisabschnitt,
welcher sich hin- und
hergehend in einer axialen Richtung des Hauptkörpers bewegen, schwingen oder
um eine Achse senkrecht zur axialen Richtung des Hauptkörpers rollen
kann, ist in der Nachbarschaft eines oberen Endes der Bürstenbefestigung
bzw. -festlegung ausgebildet. Eine Mehrzahl von schwimmenden Basisgliedern
ist schwimmend in dem Bürstenbasisabschnitt zur
Verfügung
gestellt, und wenigstens ein Bürstenstapel
ist in bzw. auf jedes schwimmende Basisglied eingepflanzt. Somit
können
die oberen Enden der Bürstenstapel
bzw. -bündel
die Oberflächen
der Zähne
entlang der konvexen und konkaven Formen der Zähne kontaktieren. Da der Bürstenbasisabschnitt durch
bzw. um einen vorbestimmten Hub, einen vorbestimmten Schwenk- bzw.
Schwingwinkel und eine vorbestimmte Frequenz oder vorbestimmte Rotationsgeschwindigkeit
bzw. Drehzahl angetrieben ist bzw. wird, kann der Schmutz oder die
Plaque, der bzw. die in dem Zwischenzahnbereich der Zähne verblieben
ist, effizient entfernt werden.
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Darüber hinaus
ist es bevorzugt, daß der Bürstenbasisabschnitt
hin- und hergehend mit einem Hub in einem Bereich von 0,5 mm bis
5 mm bewegt wird. Da die Bürstenstapel
hin- und hergehend
mit dem Hub in dem Bereich von 0, 5 mm bis 5 mm in den Zwischenzahnabschnitten
der Zähne
bewegt werden, polieren die Bürstenstapel
kaum den Abschnitt, der von dem Zwischenzahnbereich beabstandet
ist.
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Noch
weiterhin ist es bevorzugt, daß der Bürstenbasisabschnitt
hin- und hergehend mit einer Frequenz in einem Bereich zwischen
20 Hz bis 300 Hz bewegt wird. Da die Frequenz der Vibration oder der
hin- und hergehenden Bewegung größer als
20 Hz ist, werden die Bürstenstapel
viel schneller als die Bewegung durch eine menschliche Hand bewegt. Darüber hinaus
wird, da die Frequenz der Vibration oder der hin- und hergehenden
Bewegung größer als 300
Hz ist, das Gefühl
des Zahnbürstens
bzw. Polierens gut.
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Gemäß der Erfindung
ist eine Mehrzahl von Führungshohlräumen, die
eine kreisförmige
kegelstumpfförmige
Form bzw. Gestalt aufweisen, in dem Bürstenbasisabschnitt ausgebildet.
Ein Durchgangsloch, das einen Durchmesser kleiner als jenen der Führungshohlräume aufweist,
ist an jeder oberen Wand ausgebildet, die den kleinsten Durchmesser des
Führungshohlraums
aufweist. Die schwimmenden Basisglieder, die im wesentlichen in
derselben Form als ein Teil des kreisförmigen kegelstumpfförmigen Konus
der Führungshohlräume ausgebildet
sind, sind frei in den Führungshohlräumen in
einer Weise derart bewegbar, daß die
Bürstenstapel
von den Durchgangslöchern
vorragen. Eine Feder ist zwischen dem schwimmenden Basisglied und
der Bodenwand des Führungshohlraums
derart vorgesehen, daß das
schwimmende Basisglied zu der oberen Wand des Führungshohlraums gezwungen bzw. beaufschlagt
wird. Somit kann das schwimmende Basisglied nicht in dem Führungshohlraum
verdrillt werden, selbst wenn eine Last auf das obere Ende des Bürstenstapels
in einer Richtung senkrecht zu der ursprünglichen Einpflanzrichtung
des Bürstenstapels
aufgebracht wird, während
die Zähne
poliert werden.
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Darüber hinaus
ist es bevorzugt, daß die oberen
Enden der Bürstenstapel
schräg
bzw. auf Neigung geschnitten werden, um die Spitzen auszubilden.
Somit können
die oberen Enden der Bürstenstapel
leicht und bestimmt die Oberflächen
der Zwischenzahn- bzw. Interdentalabschnitte der Zähne kontaktieren.
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Darüber hinaus
ist es bevorzugt, daß eine Befestigungseinrichtung
zum Verhindern, daß der Bürstenstapel
gelöst
wird, an jedem Bürstenstapel mit
Ausnahme eines Abschnitts in der Nachbarschaft des oberen Endes
des Bürstenstapels
vorgesehen ist. Somit ist es möglich
zu verhindern, daß sich
der Bürstenstapel
löst, während die
motorisch angetriebene Zahnbürste
zum Polieren der Zähne
für eine lange
Zeit verwendet wird.
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Darüber hinaus
ist es bevorzugt, daß Bürstenstapel
direkt auf dem Bürstenbasisabschnitt
gepflanzt sind, der die Bürstenstapel
umgibt, die in bzw. auf dem schwimmenden Basisglied gepflanzt sind. Somit
kann ein Bereich des Bürstenbasisabschnitts, in
welchem die Bürstenstapel
eingepflanzt sind, kleiner gemacht werden. Darüber hinaus können die Kanten
bzw. Ränder
des Bürstenbasisabschnitts rund
ge macht werden, die einen Radius von größer als 1 mm aufweisen, so
daß der
Benutzer die Kante des Bürstenbasisabschnitts
nicht so unangenehm empfindet, und das Bürsten der motorisch angetriebenen
Zahnbürste 1 wird
sicher.
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Darüber hinaus
ist es bevorzugt, daß wenigstens
zwei Bürstenstapel
auf ein schwimmendes Basisglied eingepflanzt sind und jedes schwimmende
Basisglied schwimmend durch eine Feder in dem Bürstenbasisabschnitt abgestützt ist.
Somit kann die Bearbeitbarkeit zum Zusammenbauen der Feder und des
schwimmenden Basisglieds mit den Bürstenstapeln in dem Bürstenbasisabschnitt
erhöht
werden und die Herstellungskosten der Bürstenbefestigung können reduziert
werden.
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Darüber hinaus
ist es bevorzugt, daß das schwimmende
Basisglied wenigstens zwei Einsetz- bzw. Pflanzlöcher aufweist, in welche die
Bürstenstapel
an einer oberen Seite davon eingepflanzt sind, und beide Seiten
des schwimmenden Basisglieds in einer Weise verjüngt bzw. geneigt sind, daß die Breite
an dem oberen Ende kleiner als die Breite an dem Bodenende ist.
Somit kann, selbst wenn die Breite des oberen halben Abschnitts
des schwimmenden Basisglieds breiter aufgrund des Einpflanzens der Bürstenstapel
in die Einpflanzlöcher
wird, die Breite des schwimmenden Basisglieds auf kleiner als die Breite
des Führungshohlraums
beschränkt
werden. Es ist möglich,
den Verschleiß oder
eine Reibung aufgrund des Kontakts des schwimmenden Basisglieds auf
der Seitenfläche
des Führungshohlraums
zu vermeiden.
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Darüber hinaus
ist es bevorzugt, daß ein
versetzter Abschnitt, an welchem ein Abdeckglied angepaßt bzw.
festgelegt ist, an einer rückwärtigen Fläche eines
Hauptabschnitts des Bürstenbasisabschnitts ausgebildet
ist. Eine Erhebung bzw. ein Vorsprung, mit welcher(m) das obere
Ende der Feder in Eingriff ist, ist an einer Bodenfläche des
schwimmenden Basisglieds ausgebildet. Eine Punktfläche, an
welcher ein Bodenende der Feder eingesetzt ist, ist an einer Fläche des
Abdeckglieds ausgebildet, das zu dem Führungshohlraum schaut. Somit
sind die Federn zwischen den Erhebungen an den Bodenoberflächen der
führenden
Basisglieder festgelegt und die Punktflächen auf dem Abdeckglied, wenn
das Abdeckglied zu dem versetzten Abschnitt eingepaßt ist.
Die Federn sind bzw. werden immer an vorbestimmten festgelegten
Positionen derart gehalten, daß die
Federn kaum die Position davon durch die Aufprall- bzw. Schlagkraft
verlagern, selbst wenn die motorisch angetriebene Zahnbürste fallen
gelassen wird. Es ist möglich,
das Schwimmen des schwimmenden Basisglieds mit den Bürstenstapeln
bzw. -bündeln
aufrecht zu erhalten.