DE60032260T2 - Abgewinkeltes rotierendes gewebeschneidegerät - Google Patents

Abgewinkeltes rotierendes gewebeschneidegerät Download PDF

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DE60032260T2
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    • A61B2017/2905Details of shaft flexible

Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein chirurgische Schneidvorrichtungen, und insbesondere chirurgische Schneidvorrichtungen mit einem röhrenförmigen inneren Element mit einer Schneidespitze an einem distalen Ende, das drehbar innerhalb eines röhrenförmigen äußeren Elementes angeordnet ist und das ein Schneidefenster an einem distalen Ende aufweist, welches mit der Schneidespitze an dem distalen Ende des inneren Elementes zusammenwirkt oder es ihr ermöglicht, Körpergewebe zu schneiden oder abzutragen.
  • Erörterung des verwandten Standes der Technik
  • Chirurgische Schneidinstrumente, in welchen ein längliches inneres Element innerhalb eines länglichen, röhrenförmigen äußeren Elementes gedreht wird, sind bei chirurgischen Vorgängen gut aufgenommen worden, in welchen Zugang zu der chirurgischen Örtlichkeit durch einen engen Eingang oder Durchgang erlangt wird. Typischer Weise beinhaltet das röhrenförmige äußere Element ein distales Ende mit einer Öffnung, welche eine Pforte oder ein Fenster zum Schneiden definiert, und das innere Element beinhaltet ein distales Ende mit einer Schneidespitze, um durch die Öffnung in Körpergewebe einzugreifen. Die proximalen Enden der inneren und äußeren Elemente beinhalten gemeinhin Naben, welche zu einem Handstück mit einem Motor zum Drehen des inneren Elementes in Bezug auf das äußere Element Verbindung herstellen. Das distale Ende des inneren Elementes kann je nach dem durchzuführenden chirurgischen Vorgang unterschiedliche Konfigurationen haben, wobei die Öffnung in dem distalen Ende des äußeren Elementes in geeigneter Weise konfiguriert ist, um mit der besonderen Konfiguration des distalen Endes des inneren Elementes zusammenzuwirken, um Gewebe zu schneiden, zu resezieren oder abzutragen. Häufig ist das innere Element röhrenförmig, so dass das aus einem Schneide-, Resektions- oder Abtragungsvorgang resultierende lose Gewebe durch die hohle innere Weite des inneren Elementes abgesaugt werden kann. Es ist auch allgemein gebräuchlich, dass die Drehrichtung des inneren Elementes während des Betriebes umkehrbar ist. Ein Beispiel einer drehbaren Gewebeschneidvorrichtung der vorstehend erwähnten Art wird in dem US-Patent Nr. 4 203 444 für Bonnell et al. zur Verwendung bei der Durchführung von arthroskopischen chirurgischen Eingriffen am Knie beschrieben.
  • Die in dem Patent für Bonnell et al offenbarten röhrenförmigen inneren und äußeren Elemente sind gerade. Bei vielen chirurgischen Eingriffen ist es jedoch erwünscht, dass die Schneidvorrichtungen gebogen oder gekrümmt sind, um an chirurgische Örtlichkeiten zu gelangen, die mit geraden Schneidvorrichtungen allgemein nicht zugänglich sind. Zum Beispiel ist es bei arthroskopischen Knieoperationen gut bekannt, gekrümmte Schneidvorrichtungen zu verwenden, welche mit unterschiedlichen gewünschten Winkeln in Bezug auf die Oberfläche der Kniescheibe positioniert werden können. Während eine Zeit lang drehbare Gewebeschneidvorrichtungen mit gekrümmten oder verbiegbaren Schäften verwendet wurden, wie durch die US-Patente Nr. 4 466 429 für Loscher et al. und 4 445 509 für Auth beispielhaft veranschaulicht wird, verwenden diese Schäfte typischer Weise einen einzigen, spiralförmig gewundenen Materialstreifen, um Biegbarkeit zu verleihen, während Drehmoment übertragen wird. Unglücklicher Weise neigen spiralförmig gewundene Schäfte und Kupplungen dazu, sich zu entwinden, wenn sie in einer Richtung entgegengesetzt zu derjenigen ihrer Aufwindung gedreht werden, so dass Drehmoment nur in einer Richtung gut funktionierend übertragen werden kann.
  • Dieses Problem wird in dem US-Patent Nr. 177 490 für Fones et al. angesprochen, in welchem ein flexibler Schaft zur Übertragung von Drehmoment in beiden Richtungen offenbart wird, der eine Vielzahl von koaxialen spiralförmig gewundenen Materialstreifen hat, die in Bezug zueinander in alternierenden entgegengesetzten Richtungen gewunden sind. US-Patent Nr. 4 646 738 für Trott beschreibt eine drehbare Gewebeschneidvorrichtung für die Gelenkchirurgie, welche der in dem Patent für Bonnell et al. beschriebenen Vorrichtung gleicht, die aber ein flexibles Übertragungselement der in dem Patent für Fones et al. offenbarten Art aufweist. Das flexible Übertragungselement von Trott besteht aus drei koaxialen spiralförmig gewundenen Materialstreifen, die zwischen getrennten proximalen und distalen Endteilen des inneren Elementes eingeschaltet sind, so dass das innere Element gebogen werden kann. Die proximalen und distalen Endteile des inneren Elementes beinhalten Ansatzteile mit verringertem Durchmesser, welche ausfahrbar innerhalb des innersten spiralförmigen Streifens enthalten sind, um das Verschweißen der Streifen an den anderen Komponenten des inneren Elementes zu erleichtern. Nachteile von dieser Anordnung beinhalten, dass die Ansatzteile dazu neigen, die spiralförmigen Streifen in der Nähe der Schneidespitze zu versteifen, wodurch das innere Element daran gehindert wird, in der Nachbarschaft der Schneidespitze gebogen zu werden und das innere Element einen vergrößerten Durchmesser hat. Überdies ist es für die getrennten Komponenten möglich, während der Verwendung voneinander abgelöst zu werden, so dass Drehmoment nicht mehr gut funktionierend zu der Schneidespitze übertragen werden kann.
  • EP-A-0592249 betrifft eine dünnwandige Manschette aus polymerem oder ähnlichem Material, welche in einer abgewinkelten drehbaren Gewebeschneidvorrichtung des Typs mit einer abgewinkelten steifen Umhüllung und einem Abschneider über einem flexiblen, Drehmoment übertragenden Schaft wärmegeschrumpft oder auf andere Weise in enge Anlage gebracht ist.
  • US-A-5488761 betrifft eine Schaftkupplung zur Übertragung von Kraft, die eine flexible, hohle kleine Stange beinhaltet, welche sich in einer Längsrichtung erstreckt und daran ausgebildete Paare von wendelförmigen Langlöchern aufweist.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Demgemäß ist es in erster Linie ein Ziel der vorliegenden Erfindung, die vorstehend erwähnten Nachteile des Standes der Technik zu überwinden und abgewinkelte drehbare Gewebeschneidvorrichtungen zu verbessern, die bei chirurgischen Eingriffen an Kopf und Hals und anderen Teilen des Körpers verwendet werden.
  • Es ist ein anderes Ziel der vorliegenden Erfindung, die Anzahl der Bauteile zu verringern, die benötigt werden, um eine abgewinkelte drehbare Gewebeschneidvorrichtung mit röhrenförmigen inneren und äußeren Elementen zu erzeugen, indem ein röhrenförmiger Abschnitt des inneren Elementes als einstückige Einheit ausgebildet wird und in dem röhrenförmigen Abschnitt ein spiralförmiger Ausschnitt in einem Bereich erzeugt wird, der an eine Krümmung in dem äußeren Element angrenzt.
  • Ein noch anderes Ziel der vorliegenden Erfindung ist, den Zugang bei chirurgischen Eingriffen an Kopf und Hals zu verbessern, indem eine abgewinkelte drehbare Gewebeschneidvorrichtung mit einer Krümmung in einem äußeren Element, unmittelbar benachbart einer Schneidespitze an einer Distalen eines innerhalb des äußeren Elementes angeordneten inneren Elementes, bereitgestellt wird.
  • Noch ein anderes Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, das Krümmen einer abgewinkelten drehbaren Gewebeschneidvorrichtung unmittelbar benachbart der Schneidespitze zu erleichtern, indem das innere Element mit einem spiralförmigen Ausschnitt ausgebildet wird, welcher sich von einem proximalen Abschnitt des inneren Elementes zu der Schneidespitze erstreckt.
  • Die vorliegende Erfindung ist allgemein gekennzeichnet durch eine abgewinkelte drehbare Vorrichtung zum Schneiden von Gewebe, umfassend ein äußeres Element, umfassend ein starres Rohr mit proximalen und distalen Abschnitten, die durch eine Krümmung verbunden sind, und ein an einem distalen Ende des Rohres definiertes Schneidefenster, und ein drehbar in dem äußeren Element angeordnetes inneres Element, umfassend ein inneres Rohr von einstückigem Aufbau mit einem wendelförmigen Ausschnitt, welcher darin in einer ersten Richtung ausgebildet ist, um einen flexiblen Bereich angrenzend an die Krümmung zu definieren, eine Schneidespitze, die an einem distalen Ende des inneren Rohres dem Schneidefenster benachbart angeordnet ist, und einen ersten Materialstreifen, der in einer zweiten Richtung entgegengesetzt der ersten Richtung spiralförmig über den wendelförmigen Ausschnitt gewickelt ist. In einer bevorzugten Ausführungsform ist ein zweiter Materialstreifen spiralförmig in der ersten Richtung über den ersten Materialstreifen gewickelt, wobei entgegengesetzte Enden des ersten und zweiten Materialstreifens an entgegengesetzten Seiten des wendelförmigen Ausschnittes an dem inneren Rohr befestigt sind.
  • Ein anderer Aspekt der vorliegenden Erfindung ist allgemein durch ein Verfahren zur Herstellung einer abgewinkelten drehbaren Gewebeschneidvorrichtung, wie in Anspruch 14 definiert, gekennzeichnet. Vorzugsweise sind entgegengesetzte Enden des ersten und zweiten Materialstreifens an entgegengesetzten Seiten des wendelförmigen Ausschnittes an dem inneren Rohr befestigt.
  • Einige der Vorteile der vorliegenden Erfindung gegenüber dem Stand der Technik sind, dass die Anzahl der zum Fertigen einer abgewinkelten drehbaren Gewebeschneidvorrichtung benötigten Bauteile verringert ist, dass die abgewinkelte drehbare Gewebeschneidvorrichtung näher an dem distalen Ende oder der Spitze der Vorrichtung gekrümmt werden kann, um den Zugang bei chirurgischen Eingriffen an Kopf und Hals und anderen Teilen des Körpers zu verbessern, dass die Größe des Durchmessers der Vorrichtung minimal sein kann, um Zugang und Verwendbarkeit zu erhöhen, dass das innere Element eine Konfiguration hat, die mit dem Fließen eines Spülfluids in Einklang ist und dass die Festigkeit des flexiblen inneren Elementes erhöht ist.
  • Andere Ziele und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden aus der nachfolgenden Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen in Verbindung mit den begleitenden Zeichnungen ersichtlich werden, wobei gleiche Teile in jeder der verschiedenen Abbildungen durch die gleichen Bezugsziffern oder durch Bezugsziffern mit den gleichen zwei letzten Stellen identifiziert werden.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 ist eine aufgebrochene Seiten-Explosionszeichnung einer drehbaren Gewebeschneidvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • 2 ist eine vergrößerte bruchstückhafte Perspektivansicht, teilweise abgeschnitten, von dem distalen Ende eines inneren Elementes zur Verwendung mit einer drehbaren Gewebeschneidvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • 36 sind gebrochene Seitenansichten, die ein Verfahren zum Erzeugen eines flexiblen inneren Elementes für eine drehbare Gewebeschneidvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung veranschaulichen.
  • 7 und 8 sind bruchstückhafte Drauf- beziehungsweise Seitenansichten des distalen Endes einer Abwandlung von einem flexiblen inneren Element für eine drehbare Gewebeschneidvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • Eine drehbare Gewebeschneidvorrichtung 10 gemäß der vorliegenden Erfindung, wie in 1 veranschaulicht, beinhaltet ein äußeres Element oder einen äußeren Flügel 12 und ein inneres Element oder einen inneren Flügel 14, die drehbar innerhalb des äußeren Elementes gelagert sind. Das äußere Element 12 beinhaltet eine Nabe 16 und ein äußeres Rohr 18 mit einem proximalen Abschnitt 20 von gerader Konfiguration, der sich distal von der Nabe zu einer Krümmung 22 erstreckt, welche den proximalen Abschnitt mit einem distalen Abschnitt 24 verbindet, der in Bezug auf die Längsachse 26 des proximalen Abschnitts abgewinkelt ausgerichtet ist. Der abgewinkelte Abschnitt 24 des äußeren Rohrs erstreckt sich in 1 gesehen abwärts von der Krümmung 22 zu einem abgerundeten distalen Ende 28 mit einer Öffnung, die nach oben, weg von dem Krümmungsmittelpunkt der Krümmung schaut, um eine Pforte oder ein Fenster zum Schneiden zu definieren. Die Ausrichtung des Schneidefensters wie auch der Krümmungsradius, der Krümmungswinkel und die Örtlichkeit der Krümmung in Bezug auf das distale Ende des abgewinkelten Bereiches sind von dem durchzuführenden Vorgang abhängig. Zum Beispiel kann das äußere Element irgendeine der Konfigurationen haben, die in der am 8. Mai 1998 mit dem Titel „abgewinkelte drehbare Gewebeschneidvorrichtung" eingereichten US-Patentanmeldung der Serien-Nr. 09/074 739, beschrieben wird, deren Offenbarung hierin durch Bezugnahme eingeschlossen wird.
  • Das innere Element 14 beinhaltet eine proximal von der Nabe des äußeren Elementes angeordnete Nabe 32 und eine längliches inneres Rohr 34, das sich distal von der Nabe erstreckt, so dass es koaxial innerhalb des äußeren Rohrs angeordnet ist. Das innere Rohr 34 ist vorzugsweise als eine einstückige Einheit aus einem medizinisch akzeptablen Material wie rostfreiem Stahl erzeugt und beinhaltet einen länglichen, röhrenförmigen Abschnitt 36 von hohler, zylindrischer Konfiguration mit proximalen und distalen Enden und einer an dem distalen Ende des länglichen, röhrenförmigen Abschnitts angeordneten Schneidespitze 38. Der röhrenförmige Abschnitt 36 definiert eine innere Weite entlang der Länge des inneren Rohres 34 und ein spiralförmiger Ausschnitt 40 ist zwischen der Schneidespitze und dem proximalen Ende des inneren Rohres durch den röhrenförmigen Abschnitt hindurch ausgebildet, wie am besten in 2 und 4 zu sehen ist, um in dem äußeren Element einen flexiblen Bereich angrenzend an die Krümmung zu definieren, so dass das innere Element gebogen sein kann, während es sich innerhalb des äußeren Elementes dreht.
  • Der spiralförmige Ausschnitt 40 wird mit einer Rechtsdrehung gezeigt, das heißt, der Ausschnitt erstreckt sich distal gesehen im Uhrzeigersinn um den röhrenförmigen Abschnitt herum und ist in einem Winkel α in Bezug auf die Längsachse des röhrenförmigen Abschnitts ausgerichtet. Der Ausschnitt erstreckt sich fortlaufend ohne Unterbrechung und endet unmittelbar angrenzend an die Schneidespitze, so dass das innere Element sich genau proximal von der Spitze biegen lässt, wodurch die Verwendung der Vorrichtung in schwer zu erreichenden Gebieten erleichtert wird, die manchmal bei chirurgischen Eingriffen an Kopf und Hals und anderen Teilen des Körpers angetroffen werden.
  • Das innere Element 14 beinhaltet ferner ein Paar spiralförmig gewickelte Streifen 42 und 44, die über dem spiralförmig ausgeschnittenen Bereich des inneren Rohres aufgebracht sind. Die Streifen 42 und 44 sind aus einem elastischen Material wie rostfreiem Stahl erzeugt und haben vorzugsweise einen rechtwinkligen Querschnitt, der die Streifen vollständig flach liegen lässt, wenn sie um den spiralförmig ausgeschnittenen Bereich des inneren Rohrs gewickelt sind. Der innerste Streifen 42 ist in einer Richtung entgegengesetzt zu derjenigen des spiralförmigen Ausschnittes 40 gewickelt, so dass er sich distal gesehen in einer Richtung gegen den Uhrzeigersinn um den röhrenförmigen Bereich erstreckt, und der äußerste Streifen 44 ist in einer Richtung entgegengesetzt zu derjenigen des innersten Streifens gewickelt, so dass er sich distal gesehen in einer Richtung im Uhrzeigersinn um den röhrenförmigen Bereich erstreckt. Die innersten und äußersten Streifen sind auch in Bezug aufeinander abgewinkelt (das heißt, mit sich ergänzenden Winkeln in Bezug auf die Längsachse), so dass sie sich überlappen, wodurch es ermöglicht wird, in der durch das innere Element definierten inneren Weite ein teilweises Vakuum aufrecht zu erhalten. Wie gezeigt, ist der innerste Streifen in einem Winkel β ausgerichtet, der die Ergänzung des Winkels α ist (das heißt, 180° minus α) und der äußerste Streifen ist mit dem gleichen Winkel α wie der spiralförmige Ausschnitt ausgerichtet. Entgegengesetzte Enden der Streifen sind an dem inneren Rohr befestigt, indem zum Beispiel die Enden durch einen Laser um 360° um den Umfang des inneren Rohres geschweißt werden, um Drehmoment von einem motorisierten Handstück (nicht gezeigt) auf die Schneidespitze zu übertragen, wobei sich der röhrenförmige Abschnitt des inneren Elementes der abgewinkelten Form des äußeren Elementes anpassen kann.
  • Wie am besten in 2 zu sehen ist, beinhaltet die Schneidespitze 38 einen hohlen, zylindrischen Körper 46, der sich von einem allgemein abgerundeten distalen Ende 48 zu einer stumpfkegeligen Schulter 50 von in proximaler Richtung abnehmendem Durchmesser erstreckt, wobei die Schulter die Spitze mit dem röhrenförmigen Abschnitt des inneren Rohrs 34 verbindet. Ein Durchgang oder eine innere Weite ist in Längsrichtung durch die Schneidespitze ausgebildet, und eine Öffnung 52 ist durch die Seiten- und Endwände des distalen Endes der Schneidespitze ausgebildet, die mit der inneren Weite in Verbindung steht, um eine Ansaugöffnung zu bilden, durch welche loses Gewebe zur Entfernung über die durch den röhrenförmigen Abschnitt des inneren Rohrs definierte innere Weite angesaugt werden kann. Die Längskanten der Öffnung 52 bilden gezahnte Schneidkanten an dem distalen Ende der Schneidespitze, wobei das distale Ende der Schneidespitze angrenzend an das Fenster an dem distalen Ende des äußeren Elementes angeordnet ist, so dass die Schneidkanten über das Fenster in Körpergewebe eingreifen können.
  • Um die Anzahl der zur Erzeugung des inneren Elementes benötigten Bauteile zu verringern, werden der röhrenförmige Abschnitt 36 und die Schneidespitze 38 des inneren Rohrs 34 vorzugsweise als eine einstückige Einheit aus einem aus rostfreiem Stahl-Rohrmaterial 56 erzeugten Schneiderohling 54 mit einem geschlossenen elliptischen Ende 58, wie in 3 gezeigt, ausgebildet. In einer bevorzugten Ausführungsform ist das Rohrmaterial vom Typ 304L aus rostfreiem Stahl, Härte ¾, mit einem Innendurchmesser von etwa 0,231 Zentimeter (0,091 Zoll) und einem Außendurchmesser von etwa 0,272 cm (0,1330 Zoll). Das geschlossene elliptische Ende hat vorzugsweise einen Außendurchmesser von etwa 0,3378 cm (0,1330 Zoll) mit einer kleineren Achse von etwa 0,1671 cm (0,0658 Zoll) und einer Hauptachse von etwa 0,1829 cm (0,0720 Zoll). Das elliptische Ende ist vorzugsweise an einem proximalen Ende abgestumpft, so dass es eine Gesamtlänge von etwa 0,645 cm (0,254 Zoll) oder mit Einschluss der stumpfkegelförmigen Schulter 50 etwa 0,81 cm (0,32 Zoll) hat. Der spiralförmige Ausschnitt 40 kann unter Verwendung irgendeines geeigneten Verfahrens erzeugt werden, wird aber vorzugsweise durch Laserschneiden des Rohrmaterials erzeugt. In einer bevorzugten, in 4 gezeigten Ausführungsform beginnt der Ausschnitt etwa 0,94 cm (0,37 Zoll) von dem distalen Ende des elliptischen Endes und erstreckt sich proximal etwa 3,83 cm (1,51 Zoll), um etwa 4,78 cm (1,88 Zoll) von dem distalen Ende des elliptischen Endes zu enden. Als ein Ergebnis kann das innere Element unmittelbar angrenzend an die Schneidespitze gekrümmt werden. Der Ausschnitt wird als ein rechtshändig-spiralförmiger Ausschnitt gezeigt, welcher in 4 gesehen in einem Winkel α von etwa 70° in Bezug auf die Längsachse 26 ausgerichtet ist. Die Breite oder der Kerbschnitt des Ausschnittes beträgt vorzugsweise etwa 0,013 cm (0,005 Zoll) mit einem Längsabstand von etwa 0,175 cm (0,062 Zoll) zwischen den durch den spiralförmigen Ausschnitt gebildeten Ringen.
  • Wie in 5 gezeigt, ist der innerste Streifen 42 in einer entgegengesetzten Richtung um den spiralförmig ausgeschnittenen Abschnitt des inneren Rohres 34 gewickelt. In einer bevorzugten Ausführungsform wird der innerste Streifen aus einem Flachstreifen aus rostfreiem Stahl vom Typ 302 voller Härte mit einer Breite von etwa 0,127 cm (0,05 Zoll) und einer Dicke von etwa 0,008 cm (0,003 Zoll) gebildet. In 5 gesehen ist der Streifen in einem Winkel β von etwa 110° in Bezug auf die Längsachse 26 gewickelt. Entgegengesetzte Enden des Streifens sind an dem Rohling befestigt, vorzugsweise indem die Enden mit einem Laser vollständig um den Umfang des Rohlings geschweißt werden.
  • Wie in 6 gezeigt, ist der äußerste Streifen 44 in der gleichen Richtung wie der spiralförmige Ausschnitt 40 um den innersten Streifen 42 gewickelt. Der äußerste Streifen wird vorzugsweise aus dem gleichen Material und mit der gleichen Konfiguration wie der innerste Streifen erzeugt; jedoch ist der äußerste Streifen vorzugsweise mit dem gleichen Winkel α wie der spiralförmige Ausschnitt ausgerichtet. Entgegengesetzte Enden des äußersten Streifens sind ebenfalls vorzugsweise an dem Rohling befestigt, indem die Enden mit einem Laser um den Umfang des Rohlings geschweißt werden.
  • Die Öffnung 52 kann mit irgendeinem geeigneten Verfahren in dem elliptischen Ende 58 ausgebildet werden, um die Schneidespitze 38 zu definieren; jedoch ist es bevorzugt, das Schneidefenster wie in 6 gezeigt mit dem Laser zu schneiden. In einer bevorzugten Ausführungsform werden drei volle Zähne entlang Längskanten des Fensters erzeugt, und eine Seitenfläche 60 wird proximal zu dem Fenster längs dem Äußeren der Schneidespitze erzeugt, so dass sie Spülfluid über die Schneidespitze fließen kann. Die Nabe 32 ist an dem inneren Rohr 34 in einer herkömmlichen Weise unter Verwendung einer erhabenen feinen Kordelung 62 als einem Befestigungspunkt an dem proximalen Ende des inneren Rohres befestigt.
  • Die drehbare Gewebeschneidvorrichtung wird zum Gebrauch zusammengebaut, indem die Schneidespitze 38 des inneren Elementes 14 in das proximale Ende der Nabe 16 des äußeren Elementes 12 eingesteckt wird und das innere Element in Distalrichtung vorgeschoben wird, bis die Schneidespitze angrenzend an das Fenster 52 an dem distalen Ende des äußeren Elementes angeordnet ist. Das äußere Element 12 kann an jeder Stelle oder allen Stellen gebogen werden, die dem spiralförmig ausgeschnittenen Bereich des inneren Elementes 14 entsprechen. Da sich der spiralförmige Ausschnitt bis zu der Schneidespitze erstreckt, kann das äußere Element unmittelbar angrenzend an das Schneidefenster wie in 1 gezeigt gebogen werden, um die Verwendung der Vorrichtung in schwer zu erreichenden Gebieten des Körpers bei chirurgischen Eingriffen an Kopf und Hals und anderen Teilen des Körpers zu erleichtern.
  • Bei der Verwendung sind die Naben 16 und 32 mit einem herkömmlichen, motorisierten Handstück (nicht gezeigt) verbunden, wie dem STRAIGHTSHOT®, das von Xomed Surgical Products aus Jacksonville, Florida, vertrieben und in dem US-Patent Nr. 5 916 231 für Bays gezeigt wird, dessen Offenbarung hierin durch Bezugnahme eingebracht wird, und zwar so, dass das äußere Element 12 in Bezug auf das Handstück im Wesentlichen ortsfest gehalten wird, während es dem inneren Element 14 erlaubt, innerhalb des äußeren Elementes zu rotieren. An diesem Punkt ist der röhrenförmige Abschnitt 34 des inneren Elementes konzentrisch innerhalb des äußeren Elementes angeordnet, wobei die Schneidespitze 38 des inneren Elementes angrenzend an das Schneidefenster 30 am distalen Ende des äußeren Elementes angeordnet ist und der spiralförmig ausgeschnittene Abschnitt des inneren Elementes innerhalb des gekrümmten Bereiches 22 des äußeren Elementes abgeordnet ist. Wenn der Motor des Handstücks in Betrieb gesetzt wird, bleibt das äußere Element 12 in Bezug auf das Handstück im Wesentlichen ortsfest, während das innere Element 14 in Rotation versetzt wird. Spezifischer bewirkt das in Betrieb setzen des Handstückmotors 32, dass die Nabe 32 an dem proximalen Ende des inneren Elementes rotiert. Das innere Rohr 34 ist starr mit der Nabe 32 verbunden und wird daher in der gleichen Richtung gedreht wie die Nabe, wobei der spiralförmige Ausschnitt 40 es dem inneren Element gestattet, sich zu verbiegen, wenn es gedreht wird, und die spiralförmigen Streifen 42 und 44 Hineinziehen vermindern, wenn die Rotationsrichtung umgekehrt wird. Spezifischer wird, wenn die Nabe in der gleichen Richtung wie der spiralförmige Ausschnitt gedreht wird, der über das innere Rohr gewickelte innerste spiralförmige Materialstreifen dazu neigen, sich abzuwickeln oder sich radial auszudehnen und durch radiale Kontraktion des äußersten Materialstreifens Widerstand dagegen erfahren, so dass das Drehmoment unmittelbar ohne irgendeine Verzögerung übertragen werden kann. Wenn die Nabe in der entgegengesetzten Richtung wie der spiralförmige Ausschnitt gedreht wird, wird der innerste spiralförmige Materialstreifen dazu neigen, sich aufzuwickeln oder sich radial zusammen zu ziehen und von dem inneren Rohr Widerstand dagegen erfahren, so dass Drehmoment unmittelbar ohne irgendeine Verzögerung übertragen werden kann.
  • Die Nabe 16 des äußeren Elementes wird mit einem wahlweisen Nippel 64 gezeigt, der sich proximal von einer Seite der Nabe mit einem spitzen Winkel in Bezug auf die Längsachse des geraden Abschnitts des äußeren röhrenförmigen Elementes erstreckt. Der Nippel steht mit einem ringförmigen Raum oder Kanal zwischen dem inneren und dem äußeren Element in Verbindung, so dass wenn eine Quelle für Spülfluid mit dem Nippel verbunden wird, das Fluid über die Fläche 60 der Schneidespitze zugeführt wird, um Verstopfen durch abgeschnittenes oder abgetragenes Gewebe zu verhindern, das durch die innere Weite in dem inneren Element 14 angesaugt wird. Spülfluid kann der Schneidespitze auch über ein außerhalb des äußeren röhrenförmigen Elementes angeordnetes Rohr bereitgestellt werden, wie zum Beispiel in dem US-Patent Nr. 5 782 795 offenbart wird, dessen Offenbarung hierin durch Bezugnahme eingebracht wird. Ansaugung oder Aufsaugung kann an der Operationsstelle über die sich durch das innere Element erstreckende innere Weite bereitgestellt werden.
  • Die Gesamtlänge der drehbaren Gewebeschneidvorrichtung 10 wie auch die Örtlichkeit der Krümmung, der Krümmungswinkel, der Krümmungsradius und andere Abmaße hängen von der Art des durchzuführenden chirurgischen Eingriffs ab. Für die Entfernung von weichem Gewebe in den Nebenhöhlen zum Beispiel hat die drehbare Gewebeschneidvorrichtung 10 vorzugsweise eine Gesamtlänge von zwischen etwa 13,97 cm (5,5 Zoll) und etwa 16,51 cm (6,5 Zoll) wenn sie zusammengebaut ist, wobei ein Schneidefenster in dem äußeren Element und eine mit einer Öffnung versehene Schneidespitze in dem inneren Element ausgebildet ist. In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Öffnung oder das Loch in der Schneidespitze etwa 0,318 cm (0,125 Zoll) breit und etwa 0,64 cm (0,25 Zoll) lang, wobei der spiralförmige Ausschnitt etwa 0,94 cm (0,37 Zoll) von dem distalen Ende der Schneidespitze endet, um zu ermöglichen, dass das äußere Element weniger als 1,27 cm (0,5 Zoll) von dem distalen Ende mit einem Krümmungsradius von zwischen etwa 2,223 cm (0,875 Zoll) und etwa 2,54 cm (1,0 Zoll) gekrümmt ist. Das Schneidefenster 30 wird für Vorgänge wie der Entfernung von Polypen als auf einer Seite des äußeren röhrenförmigen Elementes entgegensetzt dem Krümmungsmittelpunkt der Krümmung angeordnet gezeigt, kann sich aber für andere Arten von Vorgängen auf der anderen Seite befinden, wie denen, welche Zugang zum Siebbein von oben bedingen, Eingriffen an der Stirnhöhle, Entfernung von Polypen der Kieferhöhle, Kieferhöhlenfensterung und Uncusentfernung. Der distale Abschnitt 24 des äußeren röhrenförmigen Elementes kann mit irgendeinem Winkeln zwischen etwa 10° und etwa 70° in Bezug auf den proximalen Abschnitt 20 ausgerichtet sein, ist aber für die vorstehenden Vorgänge vorzugsweise mit etwa 40° ausgerichtet.
  • Das distale Ende der Schneidespitze kann unterschiedliche Konfigurationen aufweisen, je nach dem durchzuführenden chirurgischen Eingriff, wobei die Öffnung in dem distalen Ende des äußeren Elementes geeignet konfiguriert ist, um mit der jeweiligen Konfiguration des distalen Endes des inneren Elementes zusammen zu wirken. Zum Beispiel kann das distale Ende der Schneidespitze gezahnte oder scharfe Kanten haben, es kann Fräser, Bohrer, Schädelbohrer oder Bürsten beinhalten und es kann zum Durchführen von Seitenschnitt, Meniskusschnitt, Stirnflächenschnitt, Besäumen, Fräsen oder Abtragen oder für die Resektion einer vollen Rundung konfiguriert sein. Zum Beispiel wird in 7 und 8 eine Abwandlung eines inneren Elementes für eine drehbare Gewebeschneidvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung gezeigt, wobei das innere Element 114 der abgewandelten Vorrichtung das gleiche wie vorstehend beschrieben ist, aber mit einer Schneidespitze 138 in der Form eines Fräsers 170. Der Fräser 170 beinhaltet einen kolbenförmigen Körper mit einer Vielzahl von Hohlkehlen, die darin definiert sind, um Schneidflächen zu definieren; jedoch kann irgendeine geeignete Fräserkonfiguration verwendet werden, einschließlich Konfigurationen wo der Fräser allgemein kugelförmig, halbkugelförmig, kegelförmig, birnenförmig oder zylindrisch ist, ohne darauf beschränkt zu sein. Die Schneidespitze 138 beinhaltet auch einen Hals 172, der sich proximal von dem Fräser in das distale Ende des inneren Rohrs 134 hinein erstreckt. Das innere Rohr 34 ist von einstückigem Aufbau mit einem zwischen den festwandigen röhrenförmigen Abschnitten 136 und 174 an den proximalen und distalen Enden des Rohrs darin ausgebildeten spiralförmigen Ausschnitt 140. Der distale Abschnitt 174 hat ein offenes distales Ende, um den Hals der Schneidespitze 138 aufzunehmen, und es kann ein Ansaugeinlass durch eine seitliche Öffnung oder ein seitliches Loch 176 erzeugt sein, das durch eine Seite des distalen Abschnitts in Verbindung mit der inneren Weite stehend erzeugt ist, durch welche Gewebe angesaugt werden kann. Der spiralförmige Ausschnitt 140 endet in der Nähe des Fräsers 170, zum Beispiel etwa 1,5 cm (0,59 Zoll) von dem distalen Ende des Fräsers. Die Schneidespitze kann in irgendeiner geeigneten Weise an dem inneren Rohr befestigt sein, wird aber vorzugsweise in das offene distale Ende des Rohrs eingeführt, vor Ort umfalzt und mit einem Laser geschweißt. Der spiralförmige Ausschnitt ist ähnlich dem vorstehend beschriebenen, wird aber mit einer Linksorientierung gezeigt, wobei der innerste und der äußerste spiralförmige Materialstreifen 142 und 144 in entgegengesetzten Richtungen um den spiralförmig ausgeschnittenen Abschnitt des inneren Rohres gewickelt sind, so dass der innerste Streifen eine Rechtsorientierung und der äußerste Streifen eine Linksorientierung wie der Ausschnitt hat. Es versteht sich jedoch, dass die Ausrichtung des spiralförmigen Ausschnitts oder der spiralförmigen Streifen in allen vorstehenden Ausführungsformen verändert werden kann. Der Ausrichtungswinkel des Ausschnitts oder der Streifen wird als der gleiche wie vorstehend beschrieben veranschaulicht, er kann aber auch davon verschieden sein.
  • Aus dem vorstehenden wird ersichtlich sein, dass die drehbare Gewebeschneidvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung näher an der Schneidespitze als Vorrichtungen des Standes der Technik gebogen werden kann, um den Zugang an schwer zu erreichenden Gebieten des Körpers bei chirurgischen Eingriffen an Kopf und Hals zu verbessern. Die vorliegende Erfindung verringert auch die Anzahl der zur Erzeugung eines flexiblen inneren Elementes für eine abgewinkelte drehbare Gewebeschneidvorrichtung benötigten Bauteile, indem ein wendelförmiger oder spiralförmiger Ausschnitt in einem inneren Rohr erzeugt wird und einer oder mehrere Materialstreifen um den spiralförmigen Ausschnitt des Rohre herum gewickelt werden, um die Drehmoment-Übertragungsfähigkeiten des Rohrs zu verbessern.
  • Die drehbare Gewebeschneidvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung kann überall entlang der Länge des äußeren Elementes gekrümmt werden, so lange das innere Element mit einem spiralförmigen Ausschnitt versehen ist, der sich im Bereich der Krümmung liegend befindet. Wenn gewünscht, können kompliziertere Krümmungen und Konfigurationen gebildet werden, indem das äußere Element an mehr als einer Stelle gekrümmt wird und das innere Element mit einem oder mehreren spiralförmigen Ausschnitten neben den Krümmungen versehen wird.
  • Die Pforte oder das Fenster zum Schneiden an dem distalen Ende des äußeren röhrenförmigen Elementes in der drehbaren Gewebeschneidvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung kann durch eine der Distalrichtung zugewandte Öffnung, eine der Seite zugewandte Öffnung oder eine sowohl in der Seitenwand wie auch der Endwand des röhrenförmigen äußeren Elementes ausgebildete Öffnung definiert werden. Außerdem kann das Fenster so ausgerichtet sein, dass es dem Krümmungsmittelpunkt der Krümmung zugewandt ist, oder aber dem Krümmungsmittelpunkt abgewandt ist. Die Kanten am Umfang des Fensters können jede beliebige Konfiguration haben, die es der Schneidspitze ermöglicht, Gewebe zu schneiden, abzuschälen oder abzutragen, einschließlich Konfigurationen, in denen die Kanten glatt oder gezahnt sind, ohne darauf beschränkt zu sein.
  • Der spiralförmige Ausschnitt kann sich je nach dem durchzuführenden Vorgang irgendwo entlang der Länge des inneren Elementes befinden. Überdies können mehr als ein spiralförmiger Ausschnitt gemacht werden, um kompliziertere Krümmungen zu ermöglichen. Die Gesamtlänge des spiralförmigen Ausschnittes wie auch die Breite oder der Kerbschnitt des Ausschnittes und der Abstand zwischen Windungen kann verändert werden, um die Örtlichkeit, den Krümmungsradius und den Biegungswinkel der Krümmung zu steuern. Wenn gewünscht, kann der spiralförmig ausgeschnittene Abschnitt des inneren Rohres eine dünnere Wanddicke als andere Abschnitte des Rohrs haben, zum Beispiel indem der Außendurchmesser des spiralförmig ausgeschnittenen Abschnitts des Rohres so verringert wird, dass kein oder wenig Hervorstehen der spiralförmigen Materialstreifen über den Nenndurchmesser der Verrohrung hinaus stattfindet. Es versteht sich auch, dass die Anzahl der um das spiralförmig ausgeschnittene innere Rohr herumgewickelten spiralförmigen Streifen weniger oder mehr als die hierin gezeigte Anzahl sein kann und die Streifen jeden geeigneten Querschnitt einschließlich rechtwinkligen und elliptischen Querschnitten haben können, ohne darauf beschränkt zu sein. Die Breite und Dicke der Streifen kann je nach dem gewünschten Krümmungswinkel und dem Ausmaß des zu übertragenden Drehmomentes verändert werden.
  • Die proximalen und distalen Abschnitte des äußeren röhrenförmigen Elementes werden vorzugsweise als eine einstückige Einheit aus einem verhältnismäßig starren, medizinisch akzeptablen Material, wie aus rostfreiem Stahl des Typs 304 erzeugt, können aber auch aus irgendeinem geeigneten Material und/oder getrennt voneinander erzeugt und miteinander verbunden werden. Die Naben der inneren und äußeren Klingenelemente können von herkömmlicher Konfiguration sein, um mit jedem geeigneten Handstück zusammen zu passen und sie können aus irgendeinem verhältnismäßig starren, medizinisch akzeptablen Material hergestellt sein. Die proximalen Enden der inneren und äußeren Flügelelemente können mit gerändelten Flächen versehen sein, welche sich um den Umfang der Elemente erstrecken, wie in 36 gezeigt, um reibschlüssig in die Naben zu passen.
  • Die drehbare Gewebeschneidvorrichtung kann dazu angepasst werden, Zubehörteile wie zum Beispiel für Elektrokaustik, Faseroptik und Laserfasern aufzunehmen. Solche Zubehörteile können zum Beispiel mit dem äußeren Rohr zusammenhängen, aber den gekrümmten Oberflächen zu der Spitze der Vorrichtung folgen.
  • Wenn mehr als eine Krümmung in dem äußeren röhrenförmigen Element der drehbaren Gewebeschneidvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung erzeugt wird, können die Krümmungen in der gleichen Ebene oder in verschiedenen Ebenen liegen, je nach dem Vorgang, für den die Vorrichtung entworfen ist.
  • Die Merkmale der verschiedenen vorstehend beschriebenen Ausführungsformen können in irgendeiner gewünschten Art, je nach den betrieblichen Erfordernissen des durchzuführenden Vorgangs und der Kompliziertheit der drehbaren Gewebeschneidvorrichtung, kombiniert werden. Es versteht sich auch, dass je nach der verwendeten Schneidespitze die Vorrichtung der vorliegenden Erfindung verwendet werden kann, um weiches und knochenartiges Gewebe bei Menschen und Tieren zu schneiden.
  • Während der spiralförmige Ausschnitt in dem inneren Rohr als unter Verwendung von Laserschneidverfahren erzeugt beschrieben wurde, versteht es sich, dass andere Verfahren verwendet werden können, um den spiralförmigen Ausschnitt zu erzeugen, einschließlich herkömmlicher spanender Formgebung mit harten Trennvorrichtungen, Wasserstrahl-Schneidverfahren und Herstellungsverfahren, in denen das innere Element gleichzeitig mit einem spiralförmigen Ausschnitt erzeugt wird, zum Beispiel durch Gießen.
  • Die vorstehend aufgeführten Abmaße sind lediglich beispielhaft und können je nach den betrieblichen Erfordernissen der Vorrichtung und des durchzuführenden Vorgangs verändert werden.
  • In Anbetracht der Tatsache, dass die vorliegende Erfindung vielen Abarten, Abwandlungen und Veränderungen in Einzelheiten unterworfen ist, wird beabsichtigt, dass der gesamte vorstehend erörterte oder in den begleitenden Zeichnungen gezeigte Patentgegenstand als nur veranschaulichend gedacht und nicht in einem beschränkenden Sinn aufgefasst werden soll.

Claims (22)

  1. Abgewinkelte drehbare Vorrichtung (10) zum Schneiden von Gewebe, umfassend ein äußeres Element (12) umfassend ein starres Rohr (18) mit proximalen (20) und distalen Abschnitten (24), die durch eine Krümmung (22) verbunden sind, und ein an einem distalen Ende (28) des Rohres (18) definiertes Schneidefenster (30); und ein drehbar in dem äußeren Element (12) angeordnetes inneres Element (14) umfassend ein inneres Rohr (34 von einstückigem Aufbau mit einem wendelförmigen Ausschnitt (40), welcher darin in einer ersten Richtung ausgebildet ist, um einen flexiblen Bereich angrenzend an die Krümmung (22) zu definieren, eine Schneidespitze (38), die an einem distalen Ende (38) des inneren Rohres (34) dem Schneidefenster (30) benachbart angeordnet ist, und einen ersten Materialstreifen (42), der in einer zweiten Richtung entgegengesetzt der ersten Richtung spiralförmig über den wendelförmigen Ausschnitt (40) gewickelt ist.
  2. Abgewinkelte drehbare Gewebeschneidvorrichtung gemäß Anspruch 1, wobei entgegengesetzte Enden des ersten Streifens (42) an entgegengesetzten Seiten des wendelförmigen Ausschnittes (40) an dem inneren Rohr (34) befestigt sind.
  3. Abgewinkelte drehbare Gewebeschneidvorrichtung gemäß Anspruch 2 und ferner umfassend einen zweiten Materialstreifen (44), der spiralförmig in der ersten Richtung über den ersten Materialstreifen (42) gewickelt ist und der entgegengesetzte Enden hat, die an entgegengesetzten Seiten des ersten Streifens (42) an dem inneren Rohr (34) befestigt sind.
  4. Abgewinkelte drehbare Gewebeschneidvorrichtung gemäß Anspruch 3, wobei die ersten (42) und zweiten (44) Streifen an dem inneren Rohr (34) befestigt sind, indem jeweils entgegengesetzte Enden der Streifen um 360° über einen Umfang des inneren Rohres (34) geschweißt werden.
  5. Abgewinkelte drehbare Gewebeschneidvorrichtung gemäß Anspruch 3, wobei der wendelförmige Ausschnitt (40) und der zweite Streifen (44) jeweils in einem ersten Winkel in Bezug auf eine Längsachse (26) des inneren Rohres (34) ausgerichtet sind und der erste Materialstreifen (42) in einem zweiten Winkel (β) ausgerichtet ist, welcher die Ergänzung des ersten Winkels (α) ist.
  6. Abgewinkelte drehbare Gewebeschneidvorrichtung gemäß Anspruch 1, wobei das innere Rohr (34) und die Schneidespitze (38) als eine einstückige Einheit ausgebildet sind.
  7. Abgewinkelte drehbare Gewebeschneidvorrichtung gemäß Anspruch 6, wobei die Schneidespitze (38) hohl mit einer darin gebildeten Öffnung (52) ist, welche eine Ansaug-Einlassöffnung definiert.
  8. Abgewinkelte drehbare Gewebeschneidvorrichtung gemäß Anspruch 7, wobei der wendelförmig Ausschnitt (40) distal an der Schneidespitze (38) endet, so dass das äußere Element (12) unmittelbar angrenzend an die Schneidespitze (38) gekrümmt sein kann.
  9. Abgewinkelte drehbare Gewebeschneidvorrichtung gemäß Anspruch 8, wobei die Krümmung (22) sich weniger als etwa 1,27 cm (0,5 Zoll) von einem distalen Ende der Schneidespitze (38) entfernt befindet.
  10. Abgewinkelte drehbare Gewebeschneidvorrichtung gemäß Anspruch 1, wobei die Schneidespitze (138, 38) einen Fräser (170) beinhaltet.
  11. Abgewinkelte drehbare Gewebeschneidvorrichtung gemäß Anspruch 10, wobei das innere Rohr (34, 134) ein offenes distales Ende aufweist und die Schneidespitze (138, 38) einen Hals (172) beinhaltet, der sich proximal von dem Fräser (170) erstreckt, um ausfahrbar in dem offenen distalen Ende des inneren Rohres (34, 134) angeordnet zu sein.
  12. Abgewinkelte drehbare Gewebeschneidvorrichtung gemäß Anspruch 11, wobei angrenzend an die Schneidespitze in dem inneren Rohr (34, 134) eine zur Seite gerichtete Öffnung ausgebildet ist, um eine Ansaug-Einlassöffnung zu definieren.
  13. Abgewinkelte drehbare Gewebeschneidvorrichtung gemäß Anspruch 1, wobei zwischen dem inneren Element (14, 114) und dem äußeren Element (12) ein ringförmiger Raum ausgebildet ist, um einen Kanal für die Zufuhr von Spülflüssigkeit zu der Schneidespitze (38) definieren.
  14. Verfahren zur Herstellung einer abgewinkelten drehbaren Gewebeschneidvorrichtung (10), umfassend die Schritte des (a) Erzeugens eines inneren Elementes (14, 114) durch: (i) Bilden eines wendelförmigen Einschnitts (40) in einer ersten Richtung in einem inneren Rohr (34, 134), (ii) Bilden einer Schneidespitze (38, 138) an einem distalen Ende des inneren Rohres (34, 134); und (iii) spiralförmiges Umwickeln eines ersten Materialstreifens (42) über den wendelförmigen Einschnitt (40) in einer zweiten Richtung entgegengesetzt der ersten Richtung; b) Erzeugens eines äußeren Elementes (12) mit einem starren Rohr (18) mit einem Schneidefenster (30) an einem distalen Ende (24); (c) Einsetzens des inneren Elementes (14, 114) in das äußere Element (12) derart, dass die Schneidespitze (38, 138) benachbart dem Schneidefenster (30) angeordnet ist; und (d) Krümmen des äußeren Elementes (12) in der Nachbarschaft des wendelförmigen Einschnittes (40).
  15. Verfahren zur Herstellung einer abgewinkelten drehbaren Gewebeschneidvorrichtung gemäß Anspruch 14, wobei der Schritt des Bildens eines wendelförmigen Ausschnitts (40) in dem inneren Rohr (34, 134) beinhaltet, den wendelförmigen Ausschnitt (40) so zu erzeugen, dass sich der Ausschnitt zu der Schneidespitze (38, 138) erstreckt, und wobei der Schritt des Krümmens des äußeren Elementes (12) beinhaltet, das äußere Element unmittelbar angrenzend an die Schneidespitze (38, 138) zu krümmen.
  16. Verfahren zur Herstellung einer abgewinkelten drehbaren Gewebeschneidvorrichtung gemäß Anspruch 15, wobei der Schritt des Krümmens des äußeren Elementes (12) beinhaltet, das äußere Element weniger als etwa 0,5 Zoll von einem distalen Ende des äußeren Elementes entfernt zu krümmen.
  17. Verfahren zur Herstellung einer abgewinkelten drehbaren Gewebeschneidvorrichtung gemäß Anspruch 14, wobei der Schritt des Erzeugens des inneren Elementes (34, 134) ferner den Schritt beinhaltet des (iv) Herumwickelns von einem zweiten Materialstreifen (44) spiralförmig über den wendelförmigen Ausschnitt (40) in der ersten Richtung.
  18. Verfahren zur Herstellung einer abgewinkelten drehbaren Gewebeschneidvorrichtung gemäß Anspruch 17, wobei der Schritt des Erzeugens des inneren Elementes ferner den Schritt beinhaltet des (v) Befestigens von entgegengesetzten Enden des ersten Materialstreifens (42) an dem inneren Rohr (34, 134) an entgegengesetzten Seiten des wendelförmigen Ausschnittes (40); und (vi) des Befestigens von entgegengesetzten Enden des zweiten Materialstreifens (44) an dem inneren Rohr (34, 134) an entgegengesetzten Seiten des ersten Materialstreifens (42).
  19. Verfahren zur Herstellung einer abgewinkelten drehbaren Gewebeschneidvorrichtung gemäß Anspruch 18, wobei die Schritte des Befestigens von entgegengesetzten Enden der ersten und zweiten Materialstreifen beinhalten, die Streifenenden um 360° über einen Umfang des inneren Rohres (34, 134) zu schweißen.
  20. Verfahren zur Herstellung einer abgewinkelten drehbaren Gewebeschneidvorrichtung gemäß Anspruch 14, wobei der Schritt des Bildens eines wendelförmigen Ausschnitts (40) durchgeführt wird, indem ein inneres Rohr (34, 134) von einstückigem Aufbau verwendet wird.
  21. Verfahren zur Herstellung einer abgewinkelten drehbaren Gewebeschneidvorrichtung gemäß Anspruch 20, wobei das innere Rohr (34, 134) ein hohles distales Ende beinhaltet und der Schritt des Bildens einer Schneidespitze (38, 138) beinhaltet, eine Öffnung mit schneidenden Kanten in dem hohlen distalen Ende des inneren Rohres zu erzeugen.
  22. Verfahren zur Herstellung einer abgewinkelten drehbaren Gewebeschneidvorrichtung gemäß Anspruch 20, wobei das innere Rohr (34, 134) ein hohles distales Ende beinhaltet und der Schritt des Bildens einer Schneidespitze (38, 138) beinhaltet, einen Hals (172) an dem proximalen Ende eines Fräsers (170) in das offene distale Ende des inneren Rohrs (34, 134) einzusetzen und angrenzend an die Schneidespitze eine seitliche Öffnung in dem inneren Rohr zu erzeugen.
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