DE4438732A1 - Bürstenteil für eine elektrische Zahnbürste - Google Patents

Bürstenteil für eine elektrische Zahnbürste

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DE4438732A1
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Description

Die Erfindung betrifft ganz allgemein eine elektrische Zahnbürste und insbesondere ein Bürstenteil für eine elektrische Zahnbürste nach den Merkmalen des Oberbe­ griffs des Patentanspruchs 1.
Ein derartiges Bürstenteil ist aus der deutschen Offen­ legungsschrift DE 39 37 850 A1 bekannt, die hiermit durch ausdrückliche Bezugnahme in den Offenbarungsgehalt der vorliegenden Patentanmeldung aufgenommen wird. Dort ist eine elektrische Zahnbürste beschrieben, die ein Griff­ teil aufweist, aus dem eine Antriebswelle herausragt. In dem Griffteil sind elektrische Antriebsmittel unterge­ bracht, mit deren Hilfe die Antriebswelle in eine oszil­ lierende Drehbewegung um ihre Längsachse versetzt werden kann. Auf das Griffteil und die Antriebswelle kann ein in Richtung der Längsachse sich erstreckendes Bürstenteil aufgesteckt werden, das ein Trägerrohr aufweist, an des­ sen Ende ein Borstenträger angeordnet ist. In dem Träger­ rohr ist eine Welle untergebracht, die im aufgesteckten Zustand mit der Antriebswelle gekoppelt ist. Von dem Borstenträger stehen Borsten ab, die etwa quer zur Längs­ achse des Bürstenteils angeordnet sind. Mit Hilfe eines Kegelradgetriebes wird die von der Antriebswelle auf die Welle des Bürstenteils übertragene oszillierende Drehbe­ wegung um etwa 90 Grad umgelenkt. Dies hat zur Folge, daß der Borstenträger im eingeschalteten Zustand der elek­ trischen Zahnbürste eine oszillierende Drehbewegung um eine etwa quer zur Längsachse des Bürstenteils angeord­ nete Achse ausführt. Die von den freien Enden der Borsten gebildete Reinigungsfläche führt ebenfalls eine oszillie­ rende Drehbewegung auf den Zahnflächen der Zähne des Benutzers aus. Mit dieser oszillierenden Drehbewegung ist bereits eine gute Reinigung der Zahnflächen erreichbar.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Bürstenteil für eine elektrische Zahnbürste zu schaffen, mit dem eine verbes­ serte Zahnreinigung erreichbar ist.
Entsprechend der Erfindung wird diese Aufgabe bei einem Bürstenteil der eingangs genannten Art durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
Durch die Nutationsbewegung des Borstenträgers, das heißt, der Bewegung der Bürstenachse auf einem Kegelman­ tel, führen die freien Enden der Borsten kurze Hub- oder Stoßbewegungen in einer Richtung mehr oder weniger par­ allel zu den Borsten bzw. der Bürstenachse aus. Dies bedeutet, daß die freien Enden der Borsten nicht dauernd auf den zu reinigenden Zahnflächen eines Benutzers mit gleichbleibender Kraft aufgesetzt sind, sondern abwech­ selnd mit einer größeren oder einer kleineren Aufsetz­ kraft auf die Zahnflächen hin- bzw. von diesen wegbewegt werden, also eine Art Stoßbewegung ausüben. Es hat sich herausgestellt, daß mit einer derartigen Bewegung der Bürste eine wesentlich bessere Reinigungswirkung bei der Zahnreinigung erreicht werden kann. Dabei ist es nicht erforderlich, daß der Benutzer das Bürstenteil zu den Zahnflächen oder insbesondere zu den Interdentalflächen ausrichtet. Durch die Nutationsbewegung wird unabhängig von der Ausrichtung eine verbesserte Reinigung der Zahn­ flächen und auch der Interdentalflächen erreicht. Die Hub- oder Stoßbewegungen der freien Enden der Borsten bewirken des weiteren eine sehr gleichmäßige Reinigung der Zahnflächen, was der Anwendung durch den Benutzer und dem Komfort für den Benutzer entgegenkommt. Bevorzugt wird die Bewegung der Bürstenachse auf dem Mantel eines Kreiskegels erfolgen, es liegt jedoch auf der Hand, daß auch andere Kegel formen mit elliptischer oder sonstiger Grundfläche in Betracht kommen. Solche Varianten liegen im Rahmen der Erfindung. Von Bedeutung ist lediglich, daß die Borsten aufgrund der erfindungsgemäßen Bewegung eine Bewegungskomponente in Richtung der Flächennormalen der Zahnflächen besitzen. Unter Umständen kann auf eine zu­ sätzliche, überlagerte Rotation oder Oszillation der Bürste um die Bürstenachse gänzlich verzichtet werden, wenngleich auch eine erzwungene Drehbewegung der Bürste um die Bürstenachse von Vorteil sein kann.
Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung nach dem Patentanspruch 2 wird die erfindungsgemäße Bewegung des Borstenträgers durch den spitzen Winkel zwischen der Querachse und der Borstenachse erreicht. Die Bürstenachse und somit auch der Borstenträger bewegen sich auf einem Kegelmantel eines Kegels, dessen Mittelachse von der Querachse gebildet wird. Die Nutationsbewegung wird somit auf eine einfache Weise erzeugt, die nur einen geringen Aufwand an Bauteilen erfordert.
Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung nach dem Patentanspruch 3 besteht darin, daß der Schei­ telpunkt des Kegelmantels, bei auf den Zahn aufgesetzten Bürstenkopf, innerhalb des Zahns liegt. Dies bewirkt, daß die Hub- und Stoßbewegungen der freien Enden der Borsten die zu reinigenden Zahnflächen von allen Seiten umhüllen. Bei einer alternativen vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung nach dem Patentanspruch 4 kann der Scheitel­ punkt des Kegelmantels auch außerhalb des Zahns, aber in der Nähe der Zahnoberfläche liegen. Besonders zweckmäßig ist es dabei, den Winkel zwischen der Querachse und der Borstenachse aus dem im Patentanspruch 5 angegebenen Wertebereich auszuwählen. Insbesondere hat sich ein Win­ kel von etwa 6 bis 3 Grad für eine Anordnung des Schei­ telpunkts innerhalb des Zahns oder ein Winkel von etwa 10 bis 5 Grad für eine Anordnung des Scheitelpunkts außer­ halb des Zahns als vorteilhaft herausgestellt.
Bei einer Weiterbildung der Erfindung nach dem Patent­ anspruch 6 wird die Drehbewegung der Welle in einfacher Weise mit Hilfe eines Ritzels und eines Kronenrads in eine Drehbewegung um die Querachse umgesetzt. Es versteht sich, daß hier auch andere Umsetzungen möglich sind, beispielsweise mittels eines Kegelradpaares.
Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist nach dem Patentanspruch 7 das Ritzel mit einem Lagerstift verbunden, der im Trägerrohr drehbar gelagert ist. Des weiteren ist gemäß dem Patentanspruch 9 das Kronenrad mit einer Keilscheibe verbunden, in der ein weiterer Lager­ stift gehalten ist. Dieser dient entsprechend dem Patent­ anspruch 10 dazu, den Borstenträger drehbar zu lagern. Dabei ist der erstgenannte Lagerstift in der Querachse und der zweitgenannte Lagerstift in der Bürstenachse angeordnet, so daß die beiden Lagerstifte den in Patent­ anspruch 2 genannten spitzen Winkel einschließen. Diese Ausgestaltung stellt eine einfache und kostengünstige Möglichkeit dar, mit wenig Bauteilen die erfindungsgemäße Taumelbewegung zu erzeugen.
Bei einer alternativen vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist nach dem Patentanspruch 8 eine gekröpfte Welle, die auch als Kurbelwelle ausgebildet sein kann, vorgesehen. Diese ist einerseits in dem Trägerrohr sowie andererseits gemäß dem Patentanspruch 10 in dem Borsten­ träger drehbar gelagert. Dazwischen kann entsprechend dem Patentanspruch 9 eine Keilscheibe angeordnet sein. Die Welle ist dabei derart gebogen, daß ihre beiden Enden den in Patentanspruch 2 genannten spitzen Winkel zueinander einnehmen. Insbesondere die Verwendung der gekröpften Welle hat zur Folge, daß nur wenige Bauteile erforderlich sind, die auf einfache Weise zusammengebaut werden kön­ nen. Die beschriebene Ausgestaltung ist deshalb insbeson­ dere hinsichtlich der Herstellung des Bürstenteils sehr kostengünstig.
Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung nach dem Patentanspruch 11 wird eine Eigenrotation des Bor­ stenträgers verhindert. Dies hat zur Folge, daß nur die erfindungsgemäße Taumelbewegung, also die Hub- oder Stoß­ bewegungen der freien Enden der Borsten die Reinigung der Zahnflächen bewirken.
Nach dem Patentanspruch 12 wird die Eigenrotation des Borstenträgers durch eine in Richtung der Längsachse verlaufende Nut im Trägerrohr verhindert, in die ein Finger des Borstenträgers eingreift. Es sind somit keine weiteren Bauteile erforderlich, sondern die Eigenrotation wird durch eine spezielle Ausgestaltung der vorhandenen Bauteile verhindert.
Nach dem Patentanspruch 13 ist zur Verhinderung der Ei­ genrotation des Borstenträgers eine Haltefeder, ein Ge­ lenkhebel oder dgl. vorgesehen. Diese Bauteile haben den Vorteil, daß keinerlei Behinderung der erfindungsgemäßen Nutationsbewegung des Borstenträgers durch Reibung ent­ stehen kann, und daß auch eine Verschmutzung zum Beispiel mit Zahnpastaresten keinerlei Folgen für die Funktions­ fähigkeit des Bürstenteils hat. Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß die durch die Nutationsbewegung ent­ stehende Relativbewegung des Trägerrohrs und des Borsten­ trägers zueinander in einfacher Weise ausgeglichen wird, also ohne sonstige besondere Vorkehrungen oder sonstigen besonderen Aufwand.
Eine besonders einfache Ausgestaltung der Haltefeder ist in Patentanspruch 14 angegeben. Die dortige Haltefeder verursacht hinsichtlich ihrer Herstellung nur geringe Kosten. Des weiteren ist es besonders zweckmäßig, ent­ sprechend dem Patentanspruch 15 einen Metalldraht als Haltefeder zu verwenden. Dadurch ist es möglich, die Haltefeder durch einfaches Einstecken mit dem Trägerrohr und dem Borstenträger zu verbinden.
Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung nach dem Patentanspruch 16 wird eine Eigenrotation des Bor­ stenträgers hervorgerufen. Dies hat zur Folge, daß nicht nur die erfindungsgemäße Taumelbewegung, also die Hub- oder Stoßbewegungen der freien Enden der Borsten zur Reinigung der Zahnflächen beitragen, sondern zusätzlich auch noch eine Drehbewegung der von den freien Enden der Borsten gebildeten Reinigungsfläche eine Reinigungswir­ kung hervorruft.
Nach dem Patentanspruch 17 wird eine Eigenrotation des Borstenträgers durch einander zugeordnete Kegelradver­ zahnungen am Trägerrohr und am Borstenträger erzeugt. Die Drehgeschwindigkeit dieser Eigenrotation insbesondere im Hinblick auf die Drehgeschwindigkeit der erfindungsgemä­ ßen Taumelbewegung kann dabei in einfacher Weise durch die Wahl des Zähneverhältnisses der Kegelradverzahnungen beeinflußt werden.
Sind weder Mittel zur Verhinderung, noch Mittel zur Er­ zeugung einer Eigenrotation des Borstenträgers vorgese­ hen, so kann der Borstenträger aufgrund seiner drehbaren Lagerung Drehbewegungen, insbesondere eine Rotation oder Oszillation ausführen, die jedoch unkontrolliert sind und von der Art und Weise abhängen, wie der Benutzer die Borsten auf die Zahnflächen aufsetzt.
Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung nach dem Patentanspruch 18, die auch eine eigenständige Erfin­ dung darstellen kann, sind die einander zugeordneten Flächen des Borstenträgers einerseits und die Flächen des Trägerrohrs sowie gegebenenfalls weiterer erforderlicher Flächen andererseits gleichartig gewölbt. Insbesondere ist es nach dem Patentanspruch 19 besonders zweckmäßig, die genannten Flächen kugelförmig auszugestalten, wobei ein gemeinsamer Kugelmittelpunkt vorhanden ist. Durch diese Ausgestaltung entsteht ein konstanter Abstand zwi­ schen den einander zugeordneten Flächen des Trägerrohrs und des Borstenträgers, der auch bei der Bewegung erhal­ ten bleibt. Insbesondere durch eine Anordnung des Kugel­ mittelpunkts im Scheitelpunkt entsprechend dem Patent­ anspruch 20 wird verhindert, daß die einander zugeord­ neten Flächen des Trägerrohrs und des Borstenträgers eine sich öffnende und wieder schließende Bewegung ausführen, die ein Einklemmen von Speiseresten oder gar von Haut­ teilen des Benutzers zur Folge haben könnten.
Aus dem Patentanspruch 21 geht hervor, daß die Erfindung nicht nur in der Form des Bürstenteils als solchem ver­ wirklicht sein kann, sondern auch in der Form einer elek­ trischen Zahnbürste, auf die ein entsprechendes Bürsten­ teil beispielsweise aufgesteckt ist.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die elektrische Zahn­ bürste gemäß dem Patentanspruch 22 einen kontinuierlich rotierenden Antrieb aufweist. Auf diese Weise wird eine gleichförmig umlaufende Taumelbewegung des Borstenträgers erreicht. Grundsätzlich ist es aber auch möglich, daß die elektrische Zahnbürste mit einem oszillierenden Antrieb versehen ist.
Weitere Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Be­ schreibung von Ausführungsbeispielen, die in der Zeich­ nung näher dargestellt sind. Dabei bilden alle beschrie­ benen und/oder dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination den Gegenstand der Erfindung, unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen und deren Rückbeziehung.
Es zeigt:
Fig. 1 eine schematische Darstellung eines Längs­ schnitts durch ein erstes Ausführungsbeispiel eines Bürstenteils für eine elektrische Zahn­ bürste,
Fig. 2 eine schematische Darstellung eines Längs­ schnitts durch ein zweites Ausführungsbeispiel eines Bürstenteils für eine elektrische Zahn­ bürste,
Fig. 3 eine schematische Darstellung eines Längs­ schnitts durch ein drittes Ausführungsbeispiel eines Bürstenteils für eine elektrische Zahn­ bürste entlang der Ebene C-C der Fig. 4,
Fig. 4 eine schematische Darstellung eines Längs­ schnitts durch das Bürstenteil der Fig. 3 ent­ lang der Ebene A-A der Fig. 3,
Fig. 5 eine schematische Darstellung eines Quer­ schnitts durch das Bürstenteil der Fig. 3 ent­ lang der Ebene B-B der Fig. 3,
Fig. 6 eine schematische Darstellung der in dem Bür­ stenteil nach der Fig. 3 verwendeten Haltefeder in drei verschiedenen Darstellungen,
Fig. 7 eine schematische Darstellung eines Längs­ schnitts durch ein viertes Ausführungsbeispiel eines Bürstenteils für eine elektrische Zahn­ bürste, sowie
Fig. 8 eine schematische Darstellung eines Längs­ schnitts durch ein fünftes Ausführungsbeispiel eines Bürstenteils für eine elektrische Zahn­ bürste.
Die anhand der Fig. 1 bis 8 nachfolgend beschriebenen Bürstenteile sind geeignet zum Betrieb mit einer elek­ trischen Zahnbürste, wie sie in der deutschen Offenle­ gungsschrift DE 39 37 850 A1 offenbart ist. Der in der genannten Offenlegungsschrift erläuterte oszillierende Antrieb der elektrischen Zahnbürste kann jedoch erfin­ dungsgemäß vorzugsweise durch einen kontinuierlich rotie­ renden Antrieb ersetzt, wobei beide Rotationsrichtungen möglich sind. Es wird jedoch darauf hingewiesen, daß die Erfindung auf der Grundlage eines oszillierenden Antriebs der elektrischen Zahnbürste ebenfalls realisierbar ist.
Die elektrische Zahnbürste weist ein Griffteil auf, aus dem eine Antriebswelle herausragt. In dem Griffteil sind elektrische Antriebsmittel untergebracht, die die An­ triebswelle im eingeschalteten Zustand in eine Rotation um ihre Längsachse versetzen. Die Antriebswelle und das­ jenige Ende des Griffteils, aus dem die Antriebswelle herausragt, sind mit Außenkonturen zum Aufstecken eines Bürstenteils und zum Übertragen der erzeugten Rotation versehen.
In der Fig. 1 ist ein Bürstenteil 1 dargestellt, das auf das Griffteil und die Antriebswelle der obigen elektri­ schen Zahnbürste aufgesteckt werden kann. Das Bürstenteil 1 weist ein Trägerrohr 2 auf, das sich in Richtung einer Längsachse 3 erstreckt. Das Trägerrohr 2 ist an seinem dem Griffteil zugewandten freien Ende mit einem Profil­ ring 4 versehen, der eine Innenkontur 5 besitzt, die zu der Außenkontur des Griffteils komplementär ist. Auf diese Weise kann das Bürstenteil 1 drehfest auf das Griffteil aufgesteckt werden.
An seinem dem Griffteil abgewandten Ende ist innerhalb des Trägerrohrs 2 eine Bohrung 6 vorgesehen, in der eine Welle 7 drehbar gelagert ist. Die Welle 7 ist in der Längsachse 3 des Trägerrohrs 2 angeordnet und besteht vorzugsweise aus Metall. Die Welle 7 erstreckt sich aus­ gehend von der Bohrung 6 in der dem Griffteil zugewandten Richtung etwa bis zur Mitte des Trägerrohrs 2. In der dem Griffteil zugewandten Richtung ist die Welle 7 mit einer weiteren Welle 8 fest verbunden, die in der Längsachse 3 angeordnet ist und vorzugsweise aus Kunststoff besteht. Die weitere Welle 8 besitzt an ihrem dem Griffteil zu­ gewandten freien Ende eine Innenkontur 9, die zu der Außenkontur der aus dem Griffteil herausragenden An­ triebswelle komplementär ist. Auf diese Weise kann die Antriebswelle drehfest mit der weiteren Welle 8 und damit auch mit der Welle 7 verbunden werden.
Bei den Innen- und Außenkonturen 5, 9 kann es sich - im Querschnitt gesehen - um quadratische, sternförmige oder ähnliche Konturen handeln, die derart aneinander angepaßt sind, daß einerseits ein einfaches Aufstecken und Abzie­ hen des Bürstenteils 1 vom Griffteil durch einen Benutzer möglich ist, daß aber andererseits auch der sichere Sitz des Bürstenteils 1 auf dem Griffteil gewährleistet ist.
An seinem dem Griffteil abgewandten Ende ist an das Trä­ gerrohr 2 eine Schale 10 angebracht. Im Bereich dieser Schale 10 sind des weiteren ein Borstenträger 11 sowie Mittel zur Kopplung des Borstenträgers 11 mit der Welle 7 und dem Trägerrohr 2 angeordnet.
Der Borstenträger 11 weist eine scheibenförmige Platte 12 sowie eine durchgehende Bohrung 13 auf und ist im wesent­ lichen rotationssymmetrisch zu einer Bürstenachse 14 ausgestaltet. Auf ihrer der Welle 7 abgewandten Seite ist die Platte 12 mit einer Vielzahl von Borsten 15 versehen, die in einer zur Bürstenachse 14 etwa parallelen Richtung von der Platte 12 abstehen. Die Borsten 15 können bevor­ zugt etwa gleich lang sein, so daß deren freie Enden eine etwa kreisförmige Reinigungsfläche 16 bilden. Die Bohrung 13 in der Platte 12 ist etwa parallel zur Bürstenachse 14 ausgerichtet und zielt etwa in den Mittelpunkt der Reini­ gungsfläche 16.
Die Bohrung 6 ist in eine Lagerbuchse 17 eingebracht, die des weiteren eine durchgehende Bohrung 18 quer zur Boh­ rung 6 aufweist. Die Bohrung 6 ist somit etwa parallel zur Längsachse 3 ausgerichtet, während die Bohrung 18 etwa parallel zu einer dazu rechtwinkligen Querachse 19 angeordnet ist. Die in der Bohrung 6 gelagerte Welle 7 reicht nicht in den Bereich der Bohrung 18.
In der unmittelbaren Nähe der Bohrung 6 trägt die Welle 7 ein Ritzel 20, das drehfest mit der Welle 7 verbunden ist. Es versteht sich, daß anstelle des Ritzels 20 auch ein Kronenrad, ein Kegelrad oder dergleichen vorgesehen sein kann.
In der Bohrung 18 ist ein Lagerstift 21 drehbar gelagert, der an seinem dem Borstenträger 11 abgewandten Ende mit einem Kopf oder einer Scheibe 22 gegen Herausfallen gesi­ chert ist. Mit dem Lagerstift 21 ist auf der dem Borsten­ träger zugewandten Seite der Lagerbuchse 17 ein Kronenrad 23 drehfest verbunden. Dies wird beispielsweise dadurch erreicht, daß das Kronenrad 23 auf den Lagerstift 21 mit einer Preßpassung aufgesteckt ist. Das Ritzel 20 und das Kronenrad 23 kämmen miteinander. Es versteht sich, daß anstelle dieser Getriebebauteile auch andere Bauteile vorgesehen sein können, so zum Beispiel ein Kegelrad oder dergleichen. Des weiteren ist mit dem Lagerstift 21 eine Keilscheibe 24 drehfest verbunden, wobei der Lagerstift 21 etwa im Mittelpunkt der Keilscheibe 24 in diese bei­ spielsweise eingepreßt ist. Das Getriebe kann aus Metall oder Kunststoff bestehen. Im letztgenannten Fall ist es zweckmäßig, die Wellen 7, 8 und das Ritzel 20, sowie Kronenrad 23 und Keilscheibe 24 als einstückiges Spritz­ gußteil zu fertigen.
Exzentrisch zum Lagerstift 21 ist in der Keilscheibe 24 ein weiterer Lagerstift 25 drehfest gehalten, beispiels­ weise eingepreßt. Dieser Lagerstift 25 dient der dreh­ baren Lagerung des Borstenträgers 11, indem er in der Bohrung 13 der Platte 12 aufgenommen ist. Der Lagerstift 25 ist somit in der Bürstenachse 14 angeordnet. An seinem der Keilscheibe 24 abgewandten Ende weist der weitere Lagerstift 25 eine Scheibe 26 bzw. einen Kopf auf, welche ein Herausfallen des Borstenträgers 11 verhindern.
Zur Verminderung der Reibung zwischen der Keilscheibe 24 und der Platte 12 trägt der weitere Lagerstift 25 zwi­ schen den genannten Bauteilen eine Lagerscheibe 27 oder dergleichen. Diese Lagerscheibe 27 kann jedoch auch ent­ fallen.
Der Lagerstift 21 und damit die Querachse 19 sind etwa rechtwinklig zu der ihnen zugewandten Oberfläche der Keilscheibe 24 angeordnet, während der weitere Lagerstift 25 und damit die Bürstenachse 14 etwa rechtwinklig zu der ihnen zugewandten, anderen Oberfläche der Keilscheibe 24 angeordnet sind. Die Keilscheibe 24 ist somit derart ausgestaltet, daß ihre Oberflächen in einem Winkel 28 zueinander angeordnet sind. Dies hat zur Folge, daß auch die beiden Lagerstifte 21, 25 und damit die Querachse 19 und die Bürstenachse 14 den genannten Winkel 28 mitein­ ander einschließen. Der Winkel 28 geht dabei von einem Scheitelpunkt 29 aus, in dem sich die Querachse 19 und die Bürstenachse 14 schneiden.
Auf der dem Borstenträger 11 zugewandten Seite des Trä­ gerrohrs 2 ist eine Nut 30 vorgesehen, die ausgehend von der Querachse 19 in Längsrichtung angeordnet ist. Des weiteren steht von dem Borstenträger 11 ein Finger 31 ab, der in die Nut 30 eingreift und in dieser hin- und her­ gleiten kann.
Im eingeschalteten Zustand der elektrischen Zahnbürste wird die Welle 7 und damit auch das Ritzel 20 des auf das Griffteil aufgesteckten Bürstenteils 1 von der aus dem Griffteil herausragenden Antriebswelle in eine Rotation bzw. gegebenenfalls Oszillation um die Längsachse 3 ver­ setzt. Dies hat zur Folge, daß der Lagerstift 21 und das Kronenrad 23 ebenfalls eine Rotation bzw. Oszillation um die Querachse 19 ausführen. Dadurch wird die drehfest mit dem Kronenrad 23 verbundene Keilscheibe 24 und der in der Bürstenachse 14 angeordnete weitere Lagerstift 25 in eine Rotation bzw. Oszillation um die Querachse 19 versetzt. Der auf dem Lagerstift 25 gelagerte Borstenträger 11 führt diese Bewegung um die Querachse 19 ebenfalls aus. Durch die Anordnung der Querachse 19 und der Borstenachse 14 unter dem Winkel 28 bewegt sich der Lagerstift 25 und damit auch die Bürstenachse 14 auf einem Kegelmantel um die Querachse 19. Der Öffnungswinkel des Kegelmantels hat dabei den doppelten Wert des Winkels 28, die Spitze des Kegelmantels liegt im Scheitelpunkt 29. Insgesamt führt somit der Borstenträger 11 eine Nutationsbewegung um die Querachse 19 aus. Dies bedeutet, daß die die Reinigungs­ fläche 16 des Borstenträgers 11 bildenden freien Enden der Borsten 15 in eine Hub- oder Stoßbewegung versetzt werden, wobei die Richtung dieser Hub- oder Stoßbewegun­ gen im wesentlichen parallel zu den Borsten und damit etwa parallel zu der Bürstenachse 14 ausgerichtet ist. Werden die Borsten 15 von einem Benutzer einem zu reini­ genden Zahn 32 zugeordnet, so wirken die Hub- oder Stoß­ bewegungen in Richtung der Zahnflächen dieses Zahns 32 und sorgen für eine besonders wirksame Reinigung der Zähne von Plaque und dgl.
Durch den in die Nut 30 eingreifenden Finger 31 wird eine Eigenrotation des Borstenträgers 11 verhindert. Dabei führt während der Nutationsbewegung des Borstenträgers 11 der Finger 31 in der Nut 30 eine Hin- und Herbewegung aus.
Bei dem Bürstenteil 1 nach der Fig. 1 beträgt der Winkel 28 etwa 6 Grad, bevorzugt 3 Grad. Der Scheitelpunkt 29 ist dabei etwa im Bereich des Zahns 32 angeordnet ist. Auf diese Weise werden die zu reinigenden Zahnflächen allseitig von den beschriebenen Hub- oder Stoßbewegungen der Borsten 15 erfaßt.
Im Unterschied dazu beträgt der Winkel 28 bei dem Bür­ stenteil 33 der Fig. 2 etwa 10 Grad, bevorzugt 5 Grad. Ein Scheitelpunkt 29 liegt in diesem Ausführungsbeispiel außerhalb des Zahns 32, ist aber in dessen Nähe angeord­ net.
Das in den Fig. 3 bis 6 dargestellte Bürstenteil 34 weist unter anderem die folgenden wesentlichen Unter­ schiede zu den anhand der Fig. 1 und 2 beschriebenen Bürstenteilen 1, 33 auf. Zum einen sind die beiden Lager­ stifte 21, 25 durch eine gekröpfte Welle 35 ersetzt, und zum anderen ist anstelle der Nut 30 und des Fingers 31 eine Haltefeder 36 vorgesehen. Natürlich können anstelle der Haltefeder auch andere Bauteile, so z. B. Gelenkhe­ bel, Schnüre oder sonstige Elastomerteile verwendet wer­ den.
Gemäß Fig. 3 weist die Welle 35 einen Bereich 37 auf, der in der Bohrung 18 der Lagerbuchse 17 in der Querachse 19 angeordnet und dort drehbar gelagert ist. Dieser Bereich 37 der Welle 35 trägt das Kronenrad 23, das drehfest mit der Welle 35 verbunden ist. Die Kröpfung der Welle 35 ist im Bereich der Keilscheibe 24 angeordnet, so daß diese ebenfalls drehfest mit der Welle 35 verbunden ist. Des weiteren weist die Welle 35 einen Bereich 38 auf, der in der Bohrung 13 der Platte 12 in der Bürstenachse 14 an­ geordnet und dort drehbar gelagert ist. Die beiden freien Enden der Welle 35 sind mit Scheiben 39, 40 versehen, die jeweils ein Herausfallen verhindern. Die Welle 35 ist vorzugsweise aus einem gebogenen Stück Rundmetall herge­ stellt.
Durch die Kröpfung der Welle 35 schließen die beiden Bereiche 37, 38 den Winkel 28 ein, der dazu führt, daß im eingeschalteten Zustand der Borstenträger 11 eine Art Taumelbewegung bzw. Nutationsbewegung ausführt.
Die Haltefeder 36 besteht aus einem Metalldraht und ver­ bindet den Borstenträger 11 mit dem Trägerrohr 2. Insbe­ sondere aus einer Zusammenschau der Fig. 3 bis 6 kann die Gestalt der Haltefeder 36 entnommen werden. So ist insbesondere aus der Fig. 3 zu entnehmen, daß ein Bereich 41 der Haltefeder 36 in ein Sackloch 42 der Platte 12 des Borstenträgers 11 eingesteckt ist. Danach folgt, wie insbesondere die Fig. 6 zeigt, eine etwa rechtwinklige Biegung 43, nach der die Haltefeder 36 in einen Federbe­ reich 44 übergeht. Dieser besitzt entsprechend den Fig. 4 und 6 eine bogenförmige Gestalt mit sich änderndem Radius. Am anderen Ende des Federbereichs 44 ist eine etwa rechtwinklige Biegung 45 vorgesehen, und zwar der­ art, daß der nachfolgende Bereich 46 in eine dem Bereich 41 entgegengesetzte Richtung weist. Dies ist insbesondere aus den Fig. 5 und 6 ersichtlich. Gemäß der Fig. 5 ist der Bereich 46 in ein Sackloch 47 des Trägerrohrs 2 ein­ gesteckt. Etwa symmetrisch zu dem Sackloch 47 ist in das Trägerrohr 2 ein Zylinderstift 56 eingepreßt.
Im eingeschalteten Zustand wird der Borstenträger 11 in eine Taumel- bzw. Nutationsbewegung versetzt. Bei einer Drehrichtung 58 der Welle 35 legt sich die Haltefeder 36 an den Zylinderstift 56 an. Auf diese Weise wird eine Eigenrotation des Borstenträgers 11 durch die Verbindung des Borstenträgers 11 und des Trägerrohrs 2 über die Haltefeder 36 verhindert. Die Bewegungen des Borstenträ­ gers 11 im Hinblick auf das Trägerrohr 2 werden durch elastische Dreh- und/oder Biegeverformung insbesondere des Federbereichs 44 der Haltefeder 36 ausgeglichen. Selbstverständlich kann der eingepreßte Zylinderstift 56 durch einen an das Trägerrohr 2 angeformten Anschlag oder ähnliche konstruktive Maßnahmen ersetzt werden.
Ein anderer Unterschied des Bürstenteils 34 nach den Fig. 3 bis 6 zu den Bürstenteilen 1, 33 nach den Fig. 1 und 2 besteht in der Ausgestaltung der einander zuge­ ordneten Flächen des Borstenträgers 11 und des Träger­ rohrs 2. Wie insbesondere aus der Fig. 3 entnommen werden kann, ist eine dem Trägerrohr 2 zugewandte Fläche 48 der Platte 12 des Borstenträgers 11 kugelförmig ausgestaltet, wobei der Kugelmittelpunkt im Scheitelpunkt 29 angeordnet ist. Des weiteren ist eine dem Borstenträger 11 zugewand­ te Fläche 49 des Trägerrohrs 2, wie auch eine dem Bor­ stenträger 11 zugewandte Fläche 50 der Schale 10 kugel­ förmig ausgestaltet, wobei der Kugelmittelpunkt ebenfalls im Scheitelpunkt 29 angeordnet ist. Dadurch ergibt sich zwischen den einander zugewandten Flächen 48, 49, 50 ein konstanter Abstand, der sich auch im eingeschalteten Zustand, also bei einer Nutations- bzw. Taumelbewegung des Borstenträgers 11 nicht verändert.
Es versteht sich, daß die im Zusammenhang mit dem Bür­ stenteil 34 nach der Fig. 3 beschriebene Anpassung der einander zugeordneten Flächen 48, 49, 50 des Borstenträ­ gers 11 und des Trägerrohrs 2 bzw. der Schale 10 auch bei den Bürstenteilen 1, 33 der Fig. 1 und 2 vorgenommen werden kann. Gleiches gilt für die nachfolgend anhand der Fig. 7 und 8 beschriebenen Bürstenteile 51, 52. Des weiteren versteht es sich, daß die genannte Anpassung auch unabhängig von den anderen Merkmalen der Bürsten­ teile 1, 33, 34, 51, 52 eine eigenständige Erfindung darstellen kann.
Das in der Fig. 7 dargestellte Bürstenteil 51 besitzt im Unterschied zu den Bürstenteilen 1, 33, 34 der Fig. 1 bis 6 keine Mittel zur Verhinderung einer Eigenrotation des Borstenträgers 11. Es ist also weder eine Nut 30 mit einem Finger 31, noch eine Haltefeder oder dgl. vorhan­ den. Dies hat zur Folge, daß durch eine im eingeschalte­ ten Zustand entstehende Reibung zwischen der Platte 12 und der Keilscheibe 24 der Borstenträger 11 in eine Dreh­ bewegung um den Bereich 38 der Welle 35 und damit um die Bürstenachse 14 versetzt wird. Wenn der Benutzer die Borsten 15 zur Reinigung auf den Zahn 32 aufsetzt, so wird diese Eigenrotation des Borstenträgers 11 durch die Reibung auf dem Zahn 32 gebremst. Die gegebenenfalls verbleibende Eigenrotation ist dabei von der Kraft ab­ hängig, mit der der Benutzer die Borsten 15 auf den Zahn 32 aufsetzt. Durch Anwendung einer recht hohen Kraft kann der Benutzer die Eigenrotation praktisch vollständig unterbinden. Insgesamt ergibt sich bei dem Bürstenteil 51 nach der Fig. 3 im eingeschalteten Zustand eine Nuta­ tionsbewegung mit überlagerter, freier bzw. unkontrol­ lierter Eigenrotation des Borstenträgers 11, deren Fre­ quenz vom ausgeübten Anpreßdruck des Benutzers abhängig ist.
Das in der Fig. 8 dargestellte Bürstenteil 52 weist an­ stelle der Mittel zur Verhinderung einer Eigenrotation des Borstenträgers 11 Mittel zur Erzeugung einer solchen Eigenrotation auf. Im Unterschied zu den Bürstenteilen der Fig. 1 bis 6, bei denen eine Eigenrotation nicht möglich ist, und zu dem Bürstenteil 51 der Fig. 7, bei dem eine freie bzw. unkontrollierte Eigenrotation möglich ist, ermöglicht das Bürstenteil 52 nach der Fig. 8 eine kontrollierte bzw. zwangsgesteuerte Eigenrotation des Borstenträgers 11.
Hierzu ist auf der dem Trägerrohr 2 zugewandten Seite des Borstenträgers 11 am äußeren Rand der Platte 12 eine auf 360 Grad umlaufende Kegelradverzahnung 53 vorgesehen. Des weiteren ist auf der dem Borstenträger 11 zugewandten Seite des Trägerrohrs 2 und der Schale 10 ebenfalls eine auf 360 Grad umlaufende Kegelradverzahnung 54 angeordnet. Die beiden Kegelradverzahnungen 53, 54 sind einander zugeordnet und kämmen miteinander, wobei der Eingriff der Kegelradverzahnungen 53, 54 umläuft.
Im eingeschalteten Zustand führt der Borstenträger 11 eine Taumelbewegung aus. Gleichzeitig wird durch die beiden Kegelradverzahnungen 53, 54 eine Eigenrotation des Borstenträgers 11 um die Bürstenachse 14 erzeugt. Die Drehgeschwindigkeit dieser Eigenrotation ist dabei ab­ hängig von den Zähneverhältnissen der beiden Kegelradver­ zahnungen 53, 54.

Claims (22)

1. Bürstenteil (1, 33, 51, 52) für eine elektrische Zahnbürste, mit einem Trägerrohr (2), in dem eine um eine Längsachse (3) drehbar gelagerte Welle (7) untergebracht ist, und mit einem Borstenträger (11), mit einer Bürstenachse (14), von dem Borsten (15) abstehen, und der um eine Querachse (19) drehbar gelagert und mit der Welle (7) gekoppelt ist, wobei eine Drehbewegung der Welle (7) um die Längsachse (3) eine Bewegung des Borstenträgers (11) bezüglich der Querachse (19) bewirkt, dadurch gekennzeichnet, daß die Bewegung der Bürstenachse (14) des Borsten­ trägers (11) im wesentlichen auf einem Kegelmantel erfolgt.
2. Bürstenteil nach Patentanspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Querachse (19) und die Bürsten­ achse (14) einen spitzen Winkel (28) um einen Schei­ telpunkt (29) einschließen.
3. Bürstenteil nach Patentanspruch 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Scheitelpunkt (29) bei auf einen zu reinigenden Zahn (32) aufgesetzten Borsten (15) innerhalb des Zahns (32) liegt.
4. Bürstenteil nach Patentanspruch 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Scheitelpunkt (29) bei auf einen zu reinigenden Zahn (32) aufgesetzten Borsten (15) außerhalb des Zahns (32), jedoch in der Nähe der Zahnoberfläche liegt.
5. Bürstenteil nach einem der Patentansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel (28) einen Wert in einem Bereich von etwa 2 Grad bis etwa 14 Grad aufweist, insbesondere etwa 6 Grad bis etwa 10 Grad, bevorzugt etwa 3 Grad bis etwa 5 Grad.
6. Bürstenteil nach einem der Patentansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Welle (7) ein dreh­ fest verbundenes Zahnrad, insbesondere Ritzel (20) oder dergleichen trägt, das ein um die Querachse (19) drehbar gelagertes Zahnrad, insbesondere Kro­ nenrad (23) oder dergleichen kämmt.
7. Bürstenteil nach Patentanspruch 6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß ein Lagerstift (21) in dem Trägerrohr (2) drehbar gelagert ist, der mit dem Kronenrad (23) oder dgl. drehfest verbunden ist.
8. Bürstenteil nach Patentanspruch 6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß eine insbesonders gekröpfte Welle (35), insbesondere aus gebogenem Rundmetall vorgese­ hen ist, die mit einem Bereich (37) drehfest mit dem Kronenrad (23) oder dgl. verbunden und in dem Trä­ gerrohr (2) drehbar gelagert ist.
9. Bürstenteil nach einem der Patentansprüche 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Borstenträger (11) über eine Keilscheibe (24) mit dem Kronenrad (23) oder dgl. verbunden ist.
10. Bürstenteil nach einem der Patentansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Borstenträger (11) mittels eines weiteren Lagerstifts (25) oder mittels eines anderen Bereichs (38) der Welle (35) drehbar gelagert ist.
11. Bürstenteil nach einem der Patentansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß Mittel (30, 31) vorgese­ hen sind, die eine Drehbewegung des Borstenträgers (11) um die Borstenachse (14) verhindern.
12. Bürstenteil nach Patentanspruch 11, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Trägerrohr (2) eine radial zur Borstenachse (14) verlaufende Nut (30) aufweist, in die ein vom Borstenträger (11) abstehender Finger (31) eingreift.
13. Bürstenteil nach Patentanspruch 11, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Mittel als Haltefeder, Gelenkhe­ bel, Schnüre, sonstige Elastomerteile oder dgl. ausgebildet sind.
14. Bürstenteil nach Patentanspruch 13, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Haltefeder (36) zwei etwa recht­ winklig abgebogene Bereiche (41, 46) sowie einen dazwischenliegenden Federbereich (44) aufweist.
15. Bürstenteil nach Patentanspruch 14, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Haltefeder (36) aus einem Metall­ draht besteht und die beiden Bereiche (41, 46) der Haltefeder (36) in Sacklöcher (42, 47) des Borsten­ trägers (11) und des Trägerrohrs (2) eingesteckt sind.
16. Bürstenteil nach einem der Patentansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß Mittel (53, 54) vorgese­ hen sind, die eine Drehbewegung des Borstenträgers (11) um die Bürstenachse (14) hervorrufen.
17. Bürstenteil nach Patentanspruch 16, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Trägerrohr (2) und der Borsten­ träger (11) jeweils eine Kegelradverzahnung (53, 54) aufweisen, die miteinander kämmen.
18. Bürstenteil insbesondere nach einem der Patentan­ sprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die einander zugeordneten Flächen (48, 49, 50) des Trä­ gerrohrs (2) und des Borstenträgers (11) gleichartig gewölbt sind.
19. Bürstenteil nach Patentanspruch 18, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Fläche (48) des Borstenträgers (11), die Fläche (49) des Trägerrohrs (2) und gege­ benenfalls eine Fläche (50) einer mit dem Trägerrohr (2) verbundenen Schale (10) kugelförmig ausgestaltet sind und einen gemeinsamen Kugelmittelpunkt aufwei­ sen.
20. Bürstenteil nach Patentanspruch 19, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Kugelmittelpunkt im Scheitelpunkt (29) angeordnet ist.
21. Elektrische Zahnbürste mit einem ankuppelbaren, ins­ besondere aufsteckbaren Bürstenteil (1, 51, 52) nach einem der vorhergehenden Patentansprüche.
22. Elektrische Zahnbürste nach Patentanspruch 21, da­ durch gekennzeichnet, daß ein kontinuierlich rotie­ render Antrieb vorgesehen ist.
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