DE102007015154A1 - Haltevorrichtung für ein Implantat - Google Patents

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Abstract

Um eine Haltevorrichtung für ein Implantat, mit einer ersten Verbindungseinrichtung zum lösbaren Verbinden der Haltevorrichtung mit dem Implantat, so zu verbessern, dass sich insbesondere sehr kleine Implantate gut handhaben lassen, wird vorgeschlagen, dass die Haltevorrichtung eine zweite Verbindungseinrichtung zum lösbaren Verbinden der Haltevorrichtung mit einer Lagereinheit aufweist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Haltevorrichtung für ein Implantat, mit einer ersten Verbindungseinrichtung zum lösbaren Verbinden der Haltevorrichtung mit dem Implantat.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft auch eine Lagereinheit zum Aufnehmen und/oder Festlegen mindestens einer Haltevorrichtung für ein Implantat, wobei die Haltevorrichtung eine erste Verbindungseinrichtung zum lösbaren Verbinden der Haltevorrichtung mit dem Implantat umfasst.
  • Eine Haltevorrichtung der eingangs beschriebenen Art ist beispielsweise aus der US 6,929,646 B2 bekannt. Diese Haltevorrichtung weist einen länglichen Griffabschnitt auf, mit dessen Hilfe ein mit dem Griffabschnitt verbundenes Implantat in eine gewünschte Implantierposition und -lage relativ zu einem zu operierenden Körperteil gebracht werden kann. Nach Befestigung des Implantats an dem Körperteil kann der Griffabschnitt von dem Implantat abgetrennt werden.
  • Es hat sich herausgestellt, dass die Organisation und Handhabung insbesondere sehr kleiner Implantate problematisch ist. Diese Implantate unterscheiden sich zum Teil nur sehr geringfügig voneinander, müssen jedoch für eine bestimmte Operation in zahlreichen Varianten bereitgestellt werden, so dass ein Chirurg im Verlauf einer Operation entscheiden kann, welches oder welche der insgesamt zur Verfügung stehenden Implantate verwendet werden sollen. In einigen Ländern ist es außerdem erforderlich, genau zu dokumentieren, welche und wie viele Implantate im Verlauf einer Operation verwendet wurden.
  • Hiervon ausgehend ist es Aufgabe der Erfindung, eine Haltevorrichtung und eine Lagereinheit der eingangs beschriebenen Art so zu verbessern, dass sich insbesondere sehr kleine Implantate gut handhaben lassen.
  • Diese Aufgabe wird bei einer Haltevorrichtung der eingangs beschriebenen Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Haltevorrichtung eine zweite Verbindungseinrichtung zum lösbaren Verbinden der Haltevorrichtung mit einer Lagereinheit aufweist. Die Haltevorrichtung ermöglicht es also mithilfe einer ersten Verbindungseinrichtung, ein Implantat oder mehrere Implantate an der Haltevorrichtung lösbar festzulegen. Mithilfe der zweiten Verbindungseinrichtung der Haltevorrichtung kann diese lösbar mit einer Lagereinheit verbunden werden. Die erfindungsgemäße Haltevorrichtung erlaubt es, für jedes Implantat oder für eine Gruppe von Implantaten eine eigene Haltevorrichtung bereitzustellen, so dass jedes Implantat oder jede Gruppe von Implantaten mithilfe der zugeordneten Haltevorrichtung einfacher gehandhabt werden kann. Die Haltevorrichtungen können mit der Lagereinheit verbunden werden, so dass sich die Implantate übersichtlich anordnen lassen und mithilfe der Lagereinheit gemeinsam gehandhabt werden können.
  • Vorzugsweise sind die erste Verbindungseinrichtung und die zweite Verbindungseinrichtung voneinander unabhängig betätigbar. Somit kann ein Implantat mithilfe der ersten Verbindungseinrichtung mit der Haltevorrichtung verbunden werden und von der Haltevorrichtung gelöst werden, indem die erste Verbindungseinrichtung betätigt wird. Diese Betätigung ist unabhängig davon, ob die Haltevorrichtung mithilfe der zweiten Verbindungseinrichtung mit der Lagereinheit verbunden oder von dieser gelöst ist. In entsprechender Weise kann die zweite Verbindungseinrichtung betätigt werden, um die Haltevorrichtung mit der Lagereinheit zu verbinden oder die Haltevorrichtung von der Lagereinheit zu lösen, ohne dass dies einen Einfluss auf die erste Verbindungseinrichtung und somit auf die Verbindung zwischen einem Implantat und der Haltevorrichtung hat.
  • Vorzugsweise ist die erste Verbindungseinrichtung aus einer ersten Verbindungsstellung, in der ein Implantat mit der Haltevorrichtung verbindbar oder verbunden ist, in eine erste Lösestellung, in der die Haltevorrichtung das Implantat freigibt, überführbar. Somit kann das Implantat in der ersten Verbindungsstellung der ersten Verbindungseinrichtung zuverlässig an der Haltevorrichtung fixiert und in der ersten Lösestellung der ersten Verbindungseinrichtung in einfacher Weise von der Haltevorrichtung entfernt werden.
  • Vorzugsweise ist die erste Verbindungseinrichtung derart ausgebildet, dass zur Überführung der ersten Verbindungseinrichtung aus der ersten Verbindungsstellung in die erste Lösestellung eine erste Lösekraft erforderlich ist. Durch die erste Lösekraft ist der Widerstand definiert, der für eine Trennung des Implantats von der Haltevorrichtung überwunden werden muss. Es empfiehlt sich, eine Lösekraft vorzusehen, die so hoch ist, dass sich ein Implantat nicht unabsichtlich von der Haltevorrichtung lösen kann, zum Beispiel wenn die Haltevorrichtung bei einem Transport leichten Erschütterungen ausgesetzt ist. Andererseits soll die erste Lösekraft klein genug sein, um ein Implantat manuell oder mithilfe eines Entnahmewerkzeugs von der Haltevorrichtung lösen zu können.
  • Vorzugsweise umfasst die Haltevorrichtung eine erste Rückstelleinrichtung, die die erste Verbindungseinrichtung aus der ersten Lösestellung in die erste Verbindungsstellung überführt. Mithilfe der ersten Rückstelleinrichtung kann eine Vorzugsstellung der ersten Verbindungseinrichtung definiert werden, die der ersten Verbindungsstellung entspricht. Diese Vorzugsstellung kann unabhängig davon eingenommen werden, ob ein Implantat an der Haltevorrichtung gehalten ist oder nicht.
  • Günstig ist es, wenn die zweite Verbindungseinrichtung aus einer zweiten Verbindungsstellung, in der die Haltevorrichtung mit der Lagereinheit verbindbar oder verbunden ist, in eine zweite Lösestellung, in der die Haltevorrichtung von der Lagereinheit lösbar ist, überführbar ist. Auf diese Weise kann die Haltevorrichtung in der zweiten Verbindungsstellung der zweiten Verbindungseinrichtung zuverlässig an der Lagereinheit festgelegt werden, so dass die Haltevorrichtung nicht selbst gehandhabt werden muss, sondern mithilfe der Lagereinheit gehandhabt werden kann. In der zweiten Lösestellung der zweiten Verbindungseinrichtung kann die Haltevorrichtung von der Lagereinheit gelöst werden, so dass die Haltevorrichtung unabhängig von der Lagereinheit gehandhabt werden kann.
  • Vorzugsweise ist die zweite Verbindungseinrichtung derart ausgebildet, dass zur Überführung der zweiten Verbindungseinrichtung aus der zweiten Verbindungsstellung in die zweite Lösestellung eine zweite Lösekraft erforderlich ist. Diese zweite Lösekraft sollte so hoch sein, dass ein unbeabsichtigtes Lösen der Haltevorrichtung von der Lagereinheit vermieden werden kann. Die zweite Lösekraft sollte andererseits so klein sein, dass sich die Haltevorrichtung vor zugsweise ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen von der Lagereinheit entfernen lässt.
  • Weiterhin ist es bevorzugt, wenn die Haltevorrichtung eine zweite Rückstelleinrichtung umfasst, die die zweite Verbindungseinrichtung aus der zweiten Lösestellung in die zweite Verbindungsstellung überführt. Mithilfe der zweiten Rückstelleinrichtung kann eine Vorzugsstellung der zweiten Verbindungseinrichtung definiert werden, die der zweiten Verbindungsstellung entspricht. Dabei kann eine Überführung in diese Vorzugsstellung unabhängig davon erfolgen, ob die Haltevorrichtung mit der Lagereinheit verbunden ist oder nicht.
  • Besonders bevorzugt ist es, dass sich die erste Lösekraft und die zweite Lösekraft nach Betrag und/oder Richtung voneinander unterscheiden. Hierdurch kann eine unbeabsichtigte gleichzeitige Betätigung der ersten Verbindungseinrichtung und der zweiten Verbindungseinrichtung vermieden werden. Somit ist gewährleistet, dass bei Aufbringen der ersten Lösekraft nur die erste Verbindungseinrichtung aus der ersten Verbindungsstellung in die erste Lösestellung gebracht wird, ohne dass dies einen Einfluss auf den Zustand der zweiten Verbindungseinrichtung hat. In entsprechender Weise bewirkt ein Aufbringen der zweiten Lösekraft eine Überführung der zweiten Verbindungseinrichtung aus der zweiten Verbindungsstellung in die zweite Lösestellung, ohne dass dies den Zustand der ersten Verbindungseinrichtung beeinflusst.
  • Besonders bevorzugt ist es, wenn die erste Lösekraft und die zweite Lösekraft voneinander linear unabhängig sind. Dies ermöglicht es, durch Wahl der entsprechenden Löserichtung zu entscheiden, ob die erste Verbindungseinrichtung aus der ersten Verbindungsstellung in die erste Lösestellung oder ob die zweite Verbindungseinrichtung aus der zweiten Verbindungsstellung in die zweite Lösestellung gebracht werden soll. Durch die linear unabhängigen ersten und zweiten Löserichtungen kann ausgeschlossen werden, dass eine der beiden Verbindungseinrichtungen in unbeabsichtigter Weise aus ihrer Verbindungsstellung in ihre Lösestellung gebracht wird. Dies gilt unabhängig davon, ob die erste Lösekraft kleiner, gleich oder größer ist als die zweite Lösekraft.
  • Bevorzugt ist ferner, dass die erste Lösekraft kleiner ist als die zweite Lösekraft. Dies ermöglicht es, die Lösekräfte so einzustellen, dass selbst dann, wenn die Lösekräfte gleich gerichtet sein sollten, zunächst die erste Verbindungseinrichtung aus der ersten Verbindungsstellung in die erste Lösestellung gebracht wird, und dann erst die zweite Verbindungseinrichtung aus der zweiten Verbindungsstellung in die zweite Lösestellung gebracht wird.
  • Vorzugsweise ist die erste Verbindungseinrichtung derart ausgebildet, dass das Implantat bei einer Bewegung aus einer ersten Halteposition, in der das Implantat mit der Haltevorrichtung verbunden ist, in eine erste Freigabeposition, in der das Implantat von der Haltevorrichtung gelöst ist, in einer ersten Handhabungsrichtung handhabbar ist. Mit der Handhabungsrichtung kann vorgegeben werden, in welcher Richtung ein Chirurg das Implantat handhaben muss, um es von der Haltevorrichtung zu trennen.
  • Ferner ist die zweite Verbindungseinrichtung vorzugsweise derart ausgebildet, dass die Haltevorrichtung bei einer Bewegung aus einer zweiten Halteposition, in der die Haltevorrichtung mit der Lagereinheit verbunden ist, in eine zweite Freigabeposition, in der die Haltevorrichtung von der Lagereinheit gelöst ist, in einer zweiten Handhabungsrichtung handhabbar ist. Mithilfe der zweiten Handhabungsrichtung kann definiert werden, in welcher Richtung die Haltevorrichtung gehandhabt werden muss, um sie von der Lagereinheit zu trennen.
  • Besonders bevorzugt ist es, wenn die erste Handhabungsrichtung und die zweite Handhabungsrichtung voneinander linear unabhängig sind. Wenn ein Chirurg ein Implantat entsprechend der ersten Handhabungsrichtung von der Haltevorrichtung löst, ist durch die lineare Unabhängigkeit der Handhabungsrichtungen ausgeschlossen, dass gleichzeitig die Haltevorrichtung von der Lagereinheit gelöst wird. In entsprechender Weise ist gewährleistet, dass bei Wahl der zweiten Handhabungsrichtung zum Lösen der Haltevorrichtung von der Lagereinheit ein gegebenenfalls mit der Haltevorrichtung verbundenes Implantat nicht von der Haltevorrichtung gelöst wird.
  • Besonders bevorzugt ist es, wenn die erste Handhabungsrichtung und die zweite Handhabungsrichtung zueinander senkrecht oder im Wesentlichen senkrecht sind. Dies ermöglicht eine besonders einfache Handhabung des Implantats, der Haltevorrichtung und der Lagereinheit, bei der ein unbeabsichtigtes Lösen des Implantats von der Haltevorrichtung und ein unbeabsichtigtes Lösen der Haltevorrichtung von der Lagereinheit ausgeschlossen ist.
  • Vorzugsweise definiert die Haltevorrichtung eine Halteachse, die die Position und/oder die Lage des Implantats vorgibt, wenn dieses mit der Haltevorrichtung verbunden ist. Auf diese Weise ist es möglich, eine absolute Raumposition und/oder Raumlage eines Implantats zu definieren, wenn die Haltevorrichtung mit einer Lagereinheit verbunden ist.
  • Besonders bevorzugt ist es, wenn die Halteachse und die erste Handhabungsrichtung zueinander senkrecht oder im Wesentlichen senkrecht sind. Dies ermöglicht eine besonders einfache und schonende Überführung des Implantats aus der ersten Halteposition in die erste Freigabeposition.
  • Günstig ist es, wenn die Halteachse und die zweite Handhabungsrichtung zueinander parallel oder im Wesentlichen parallel sind. Dies ermöglicht eine platzsparende Anordnung des Implantats an der Haltevorrichtung und der Haltevorrichtung an der Lagereinheit.
  • In bevorzugter Weise umfasst die erste Verbindungseinrichtung mindestens ein Halteelement, das ausgebildet ist, in der ersten Verbindungsstellung der ersten Verbindungseinrichtung das Implantat mit der Haltevorrichtung zu verbinden. Ein solches Halteelement kann eine nur einmalige Überführung der ersten Verbindungseinrichtung aus der ersten Verbindungsstellung in die erste Lösestellung ermöglichen. Ein solches Halteelement kann auch einen mehrmaligen Wechsel zwischen der ersten Verbindungsstellung und der ersten Lösestellung ermöglichen.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass das mindestens eine Halteelement zungenförmig ist. Dies ermöglicht eine federnde Bewegung des Halteelements zwischen der ersten Verbindungsstellung und der ersten Lösestellung.
  • Zusätzlich oder optional kann das mindestens eine Halteelement auch kreissegmentförmig sein. Hierdurch lassen sich Implantate besonders zuverlässig mit der Haltevorrichtung verbinden, die Implantatabschnitte aufweisen, die der Kreissegmentform eines Halteelements entsprechend geformt sind. Ein kreissegmentförmiges Halteelement kann außerdem gegebenenfalls ein Lösen des Implantats von der Haltevorrichtung in einer von der ersten Handhabungsrichtung abweichenden Richtung verhindern.
  • Bevorzugt ist es, wenn das mindestens eine Halteelement innerhalb einer Halteebene beweglich und/oder verformbar ist. Durch die Beweglichkeit und/oder Verformbarkeit des mindestens einen Halteelements innerhalb der Halteebene kann der Betrag der ersten Lösekraft, die für die Überführung der ersten Verbindungseinrichtung aus der ersten Verbindungsstellung in die erste Lösestellung erforderlich ist, besonders genau definiert werden.
  • Vorzugsweise ist die Halteebene zu der Halteachse senkrecht oder im Wesentlichen senkrecht. Dies ermöglicht es insbesondere bei einem im Wesentlichen länglichen Implantat, beispielsweise einer Knochenschraube, dieses in einer ersten Handhabungsrichtung von der Haltevorrichtung zu lösen, die zu der Halteachse senkrecht ist. Hierdurch wird erreicht, dass das Implantat und die Haltevorrichtung bei einer Überführung des Implantats aus der ersten Halteposition in die erste Freigabeposition nur einem minimalen Reibkontakt ausgesetzt sind.
  • Günstig ist es, wenn die erste Verbindungseinrichtung mindestens zwei Halteelemente aufweist. Dies ermöglicht es, die für eine Überführung der ersten Verbindungseinrichtung aus der ersten Verbindungsstellung in die erste Lösestellung erforderliche erste Lösekraft in mindestens zwei Halteelemente, die während der genannten Überführung bewegt und/oder verformt werden, ein zuleiten. Auf diese Weise kann die mechanische Belastung der einzelnen Halteelemente minimiert werden.
  • Vorzugsweise sind die mindestens zwei Halteelemente zum Überführen der ersten Verbindungseinrichtung aus der ersten Verbindungsstellung in die erste Lösestellung in zueinander entgegengesetzten Öffnungsrichtungen bewegbar. Auf diese Weise kann die erste Lösekraft gleichmäßig auf die mindestens zwei Halteelemente verteilt werden.
  • Weiterhin ist es bevorzugt, wenn die mindestens zwei Halteelemente zum Überführen der ersten Verbindungseinrichtung aus der ersten Lösestellung in die erste Verbindungsstellung in zueinander entgegengesetzten Schließrichtungen bewegbar sind. Dies ermöglicht eine schonende und selbstzentrierende Überführung des Implantats aus der ersten Freigabeposition in die erste Halteposition.
  • Besonders bevorzugt ist es, wenn mindestens ein Halteelement zur Ausbildung der ersten Rückstelleinrichtung bei Überführung der ersten Verbindungseinrichtung aus der ersten Verbindungsstellung in die erste Lösestellung eine erste Rückstellkraft aufbaut, mit der die erste Verbindungseinrichtung zurück in die erste Verbindungsstellung überführbar ist. Dies kann beispielsweise durch Wahl eines entsprechenden Materials, beispielsweise Kunststoff, gewährleistet werden, so dass das Halteelement elastisch verformbar ist und bei Auslenkung aus einer Grundstellung, die der ersten Verbindungsstellung entspricht, eine erste Rückstellkraft aufbauen kann. Hierdurch ist ein besonders einfacher Aufbau der ersten Rückstelleinrichtung gewährleistet.
  • Günstig ist es, wenn das mindestens eine Halteelement eine Implantataufnahme zur Aufnahme des Implantats begrenzt. Somit trägt das Halteelement zu einer exakten Positionierung eines Implantats an der Haltevorrichtung bei.
  • Günstig ist es ferner, wenn die Implantataufnahme einen Hinterschnitt aufweist. Dies ermöglicht eine besonders zuverlässige Verbindung des Implantats mit der Haltevorrichtung.
  • Eine Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass die Implantataufnahme umfangsseitig geschlossen ist. Dies ermöglicht eine besonders zuverlässige Fixierung des Implantats an der Haltevorrichtung.
  • Eine Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass die erste Verbindungseinrichtung mindestens ein Anlageelement umfasst, das in der ersten Verbindungsstellung der ersten Verbindungseinrichtung unter Vorspannung an das Implantat anlegbar ist. Mit einem solchen Anlageelement lässt sich auf besonders einfache Art und Weise erreichen, dass ein Implantat spielfrei an der Haltevorrichtung festgelegt werden kann, ohne dass die erste Verbindungseinrichtung der Haltevorrichtung hohen Toleranzanforderungen genügen muss.
  • Nach einer Ausführungsform der Erfindung begrenzt das Anlagesegment die Implantataufnahme. Hierdurch kann eine kompakte Haltevorrichtung geschaffen werden, die eine spielfreie Verbindung der Haltevorrichtung mit einem Implantat ermöglicht.
  • Eine Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass das mindestens eine Anlageelement kreissegmentförmig ist. Ein solches Anlageelement lässt sich be sonders gut unter Herstellung eines großflächigen Kontakts an einen gekrümmten Implantatabschnitt anlegen.
  • Besonders bevorzugt ist es, wenn die Haltevorrichtung eine Anzeigevorrichtung aufweist, die eine zumindest einmalige Überführung der ersten Verbindungseinrichtung aus der ersten Verbindungsstellung in die erste Lösestellung anzeigt. Eine solche Anzeigevorrichtung ermöglicht es, zweifelsfrei festzustellen, dass ein Implantat mit der Haltevorrichtung verbunden war und von der Haltevorrichtung gelöst wurde. Hieraus kann gefolgert werden, dass dieses Implantat im Verlauf einer Operation verwendet wurde. Die Zuordnung dieses Implantats kann mithilfe jener Haltevorrichtung erfolgen, deren Anzeigevorrichtung die Überführung der ersten Verbindungseinrichtung aus der ersten Verbindungsstellung in die erste Lösestellung anzeigt. Es versteht sich, dass die beschriebene Anzeigevorrichtung auch bei Haltevorrichtungen vorgesehen sein kann, die nur eine erste Verbindungseinrichtung zum lösbaren Verbinden der Haltevorrichtung mit einem Implantat aufweisen und keine zweite Verbindungseinrichtung zum lösbaren Verbinden der Haltevorrichtung mit einer Lagereinheit.
  • Vorzugsweise umfasst die Anzeigevorrichtung mindestens ein Anzeigeelement, das bei einer Überführung der ersten Verbindungseinrichtung aus der ersten Verbindungsstellung in die erste Lösestellung zerstörbar und/oder plastisch verformbar ist. Dies ermöglicht eine besonders einfache Ausgestaltung der Anzeigevorrichtung.
  • Bevorzugt ist es, wenn die Anzeigevorrichtung mindestens einen Verbindungsabschnitt zur Verbindung von mindestens zwei Anzeigeelementen und/oder zur Verbindung des mindestens einen Anzeigeelements mit einem weiteren Teil der Haltevorrichtung aufweist, wobei der Verbindungsabschnitt bei einer Überführung der ersten Verbindungseinrichtung aus der ersten Verbindungsstellung in die erste Lösestellung durchtrennbar ist. Dies ermöglicht einen besonders einfachen Aufbau der Anzeigevorrichtung. Der Verbindungsabschnitt kann insbesondere eine Sollbruchstelle umfassen oder durch eine Sollbruchstelle gebildet sein.
  • Günstig ist es, wenn das mindestens eine Anzeigeelement bändchenförmig ist. Dies ermöglicht eine Zerstörung und/oder plastische Verformung des Anzeigeelements mithilfe relativ kleiner Zerstörungs- und/oder Verformungskräfte.
  • Eine Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass das mindestens eine Anzeigeelement relativ zueinander bewegliche Elementabschnitte ausweist, die sich in zueinander winklig stehenden Ebenen erstrecken. Auf diese Weise kann die für ein Auslösen der Anzeigevorrichtung erforderliche Auslösekraft besonders gut eingestellt werden.
  • Nach einer Ausführungsform der Erfindung ist das mindestens eine Anzeigeelement durch ein Halteelement gebildet. Dies ermöglicht einen besonders einfachen Aufbau der Haltevorrichtung. Darüber hinaus ist in besonders zuverlässiger Weise gewährleistet, dass bei Aufbringen der ersten Lösekraft zur Überführung der ersten Verbindungseinrichtung aus der ersten Verbindungsstellung in die erste Lösestellung auch die Anzeigevorrichtung ausgelöst wird.
  • Günstig ist es, wenn die Haltevorrichtung einen plattenförmigen Grundkörper umfasst. Der Grundkörper ermöglicht eine besonders kompakte Ausgestaltung der Haltevorrichtung.
  • Bevorzugt ist es, wenn sich der Grundkörper in der Halteebene erstreckt. Dies ermöglicht eine Raum sparende Anordnung der Halteelemente an dem Grundkörper.
  • Weiterhin ist es bevorzugt, wenn sich der Grundkörper senkrecht oder im Wesentlichen senkrecht zu der Halteachse erstreckt. Dies ermöglicht eine Raum sparende Anordnung eines Implantats an der Haltevorrichtung sowie eine Raum sparende Anordnung der Haltevorrichtung an der Lagereinheit.
  • Günstig ist es, wenn das mindestens eine Halteelement und/oder das mindestens eine Anlageelement und/oder das mindestens eine Anzeigeelement an dem Grundkörper angeordnet ist oder sind. Hierdurch kann eine besonders kompakte Haltevorrichtung geschaffen werden.
  • Vorzugsweise ist oder sind das mindestens eine Halteelement und/oder das mindestens eine Anlageelement und/oder das mindestens eine Anzeigeelement mit dem Grundkörper einstückig ausgebildet. Dies ermöglicht eine besonders kostengünstige Herstellung der Haltevorrichtung.
  • Vorzugsweise umfasst die Haltevorrichtung einen Datenspeicher zur Speicherung von Implantat-Daten. Dies ermöglicht eine eindeutige Zuordnung eines mit der Haltevorrichtung verbindbaren Implantats und der Haltevorrichtung. Die Implantat-Daten können sich beispielsweise auf einen Hersteller, eine Arti kelnummer, eine Chargennummer und/oder auf sonstige Eigenschaften des Implantats beziehen. Durch Auslesen des Datenspeichers ist es möglich, die Implantat-Daten auch dann nachvollziehen zu können, wenn das Implantat bereits von der Haltevorrichtung gelöst wurde. Dies erleichtert es, nachzuvollziehen, welches Implantat im Verlauf einer Operation verwendet wurde.
  • Günstig ist es, wenn der Datenspeicher unlösbar mit der Haltevorrichtung verbunden ist. Dies erleichtert die Zuordnung der Implantat-Daten zu einem mit der Haltevorrichtung verbundenen oder von der Haltevorrichtung gelösten Implantat.
  • Eine Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass der Datenspeicher mehrfach beschreibbar ist. Dies ermöglicht es, die Haltevorrichtung für unterschiedliche Implantate oder für eine Gruppe von unterschiedlichen Implantaten zu verwenden.
  • Besonders bevorzugt ist es, wenn der Datenspeicher zur Anzeige der Implantat-Daten in Form eines optischen Datenspeichers ausgebildet ist. Dies ermöglicht eine optische Identifizierung insbesondere von sehr kleinen Implantaten, die gegebenenfalls keine für eine Anzeige von Implantat-Daten genügend große Flächen aufweisen.
  • Günstig ist es, wenn die Implantat-Daten in alphanumerischer Form, als Barcode und/oder als Matrixcode vorliegen. Somit können die Implantat-Daten ohne Zuhilfenahme weiterer Vorrichtungen direkt abgelesen und/oder beispielsweise mithilfe eines Scanners bequem erfasst werden.
  • Besonders bevorzugt ist es, wenn der Datenspeicher zur Anzeige der Implantat-Daten eine Sichtfläche umfasst. Dies ermöglicht ein einfaches Ablesen oder Scannen der Implantat-Daten.
  • Besonders bevorzugt ist es, wenn die Sichtfläche an dem Grundkörper ausgebildet ist, so dass sich der Aufbau der Haltevorrichtung weiter vereinfacht.
  • Günstig ist es, wenn die Implantat-Daten mit der Haltevorrichtung einstückig ausgebildet sind. Hierdurch muss ein Datenspeicher nicht separat bereitgestellt werden. Wenn die Haltevorrichtung beispielsweise in einem Spritzgussverfahren hergestellt wird, können die Implantat-Daten durch entsprechende Gestaltung der Spritzgussform im selben Herstellungsvorgang mit hergestellt werden.
  • Eine Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass der Datenspeicher in Form eines elektronischen Datenspeichers ausgebildet ist. Ein solcher Datenspeicher ermöglicht es, auch sehr umfangreiche Implantat-Daten speichern zu können.
  • Eine Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass der Datenspeicher mindestens ein RFID-Element umfasst. Ein solches Element lässt sich preisgünstig in die Haltevorrichtung integrieren oder an dieser anordnen, beispielsweise durch Einspritzen in ein Kunststoffmaterial. Zudem kann ein RFID-Element mithilfe eines geeigneten Lesegeräts berührungslos ausgelesen werden, um die Implantat-Daten auszulesen.
  • Günstig ist es, wenn die zweite Verbindungseinrichtung mindestens ein Verbindungselement umfasst, das ausgebildet ist, in der zweiten Verbindungs stellung der zweiten Verbindungseinrichtung die Haltevorrichtung mit der Lagereinheit zu verbinden. Mithilfe des mindestens einen Verbindungselements kann die Haltevorrichtung zuverlässig mit der Lagereinheit verbunden und einfach von der Lagereinheit gelöst werden.
  • Besonders bevorzugt ist es, wenn das mindestens eine Verbindungselement zur Ausbildung einer Rastverbindung mindestens ein Rastelement umfasst oder als Rastelement ausgebildet ist, wobei das Rastelement in der zweiten Verbindungsstellung der zweiten Verbindungseinrichtung mit der Lagereinheit rastend in Eingriff steht oder in Eingriff bringbar ist. Ein solches Rastelement ermöglicht eine besonders zuverlässige Verbindung der Haltevorrichtung mit der Lagereinheit. Darüber hinaus kann die Überführung der zweiten Verbindungseinrichtung aus der zweiten Lösestellung in die zweite Verbindungsstellung mit einem entsprechenden Rastvorgang des Rastelements einhergehen, wodurch einer Bedienperson eine gute akustische und/oder optische Rückmeldung darüber vermittelt wird, dass die zweite Verbindungseinrichtung ihre zweite Verbindungsstellung erreicht hat.
  • Vorzugsweise ist das mindestens eine Verbindungselement innerhalb einer Verbindungsebene beweglich und/oder verformbar. Auf diese Weise lässt sich eine für eine Überführung der zweiten Verbindungseinrichtung aus der zweiten Verbindungsstellung in die zweite Lösestellung gegebenenfalls erforderliche zweite Lösekraft hinsichtlich Betrag und/oder Richtung genau definieren.
  • Vorzugsweise ist die Verbindungsebene zu der Halteachse des Implantats parallel oder im Wesentlichen parallel. Dies ermöglicht einen besonders einfachen Aufbau der zweiten Verbindungseinrichtung.
  • Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn die zweite Verbindungseinrichtung mindestens zwei Verbindungselemente aufweist. Hierdurch kann die für eine Überführung der zweiten Verbindungseinrichtung aus der zweiten Verbindungsstellung in die zweite Lösestellung gegebenenfalls erforderliche zweite Lösekraft in mehrere Verbindungselemente eingeleitet werden, so dass die mechanische Belastung der einzelnen Verbindungselemente minimiert wird.
  • Vorzugsweise sind die mindestens zwei Verbindungselemente zum Überführen der zweiten Verbindungseinrichtung aus der zweiten Verbindungsstellung in die zweite Lösestellung in zueinander entgegengesetzten Öffnungsrichtungen bewegbar. Dies ermöglicht eine komfortable Handhabung der Haltevorrichtung bei der Überführung der zweiten Verbindungseinrichtung aus der zweiten Verbindungsstellung in die zweite Lösestellung.
  • Weiter vorzugsweise sind die mindestens zwei Verbindungselemente zum Überführen der zweiten Verbindungseinrichtung aus der zweiten Lösestellung in die zweite Verbindungsstellung in zueinander entgegengesetzten Schließrichtungen bewegbar. Dies ermöglicht eine komfortable Handhabung der Haltevorrichtung bei der Überführung der zweiten Verbindungseinrichtung aus der zweiten Lösestellung in die zweite Verbindungsstellung.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass das mindestens eine Verbindungselement zur Ausbildung der zweiten Rückstelleinrichtung bei Überführung der zweiten Verbindungseinrichtung aus der zweiten Verbindungsstellung in die zweite Lösestellung eine zweite Rückstellkraft aufbaut, mit der die zweite Verbindungseinrichtung zurück in die zweite Verbindungsstel lung überführbar ist. Dies ermöglicht einen besonders einfachen Aufbau der zweiten Rückstelleinrichtung, die bewirkt, dass die zweite Verbindungsstellung der zweiten Verbindungseinrichtung die Vorzugsstellung der zweiten Verbindungseinrichtung ist.
  • Vorzugsweise begrenzt das mindestens eine Verbindungselement in der zweiten Verbindungsstellung der zweiten Verbindungseinrichtung einen Hinterschnittbereich zur Aufnahme eines Abschnitts der Lagereinheit. Hierdurch ist eine besonders zuverlässige Verbindung zwischen der Haltevorrichtung und der Lagereinheit gewährleistet.
  • Bevorzugt ist es, wenn der Hinterschnittbereich durch eine Anlagefläche des Grundkörpers begrenzt ist. Auf diese Weise kann mithilfe des Grundkörpers eine weitere, der zweiten Verbindungseinrichtung zugeordnete Funktion realisiert werden.
  • Eine Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass die zweite Verbindungseinrichtung mindestens einen im Wesentlichen U-förmigen Materialabschnitt umfasst, der zwei sich parallel oder im Wesentlichen parallel zu der Halteachse erstreckende U-Schenkel aufweist, die über eine U-Basis miteinander verbunden sind. Ein solcher Materialabschnitt ermöglicht eine einfache Anordnung und/oder Realisierung mindestens eines Verbindungselements.
  • Nach einer Ausführungsform der Erfindung ist die Halteachse zwischen zwei U-Schenkeln angeordnet. Auf diese Weise kann das Implantat mithilfe der U-Schenkel vor mechanischen Einflüssen geschützt werden, wenn das Implantat mit der Haltevorrichtung verbunden ist.
  • Eine weitere Ausführungsform sieht vor, dass die Halteachse außerhalb eines zwischen den U-Schenkeln ausgebildeten Raums angeordnet ist. Dies ermöglicht einen besonders kompakten Aufbau der zweiten Verbindungseinrichtung.
  • Vorzugsweise umfasst die zweite Verbindungseinrichtung mindestens ein Betätigungselement zum Überführen der zweiten Verbindungseinrichtung aus der zweiten Verbindungsstellung in die zweite Lösestellung. Hierdurch kann die Haltevorrichtung in besonders einfacher Art und Weise von der Lagereinheit gelöst werden.
  • Vorzugsweise ist das mindestens eine Betätigungselement in Form eines Griffabschnitts ausgebildet. Hierdurch kann die zweite Verbindungseinrichtung manuell betätigt werden.
  • In vorteilhafter Weise ist das mindestens eine Betätigungselement an einem freien Ende eines U-Schenkels angeordnet. Dies ermöglicht eine besonders einfache Überführung der zweiten Verbindungseinrichtung aus der zweiten Verbindungsstellung in die zweite Lösestellung.
  • Weiter vorzugsweise ist das mindestens eine Betätigungselement an dem Grundkörper angeordnet. Hierdurch wird die Handhabung der Haltevorrichtung erleichtert.
  • Besonders bevorzugt ist es, wenn entlang der Halteachse des Implantats gesehen mindestens ein Betätigungselement und mindestens ein Verbindungselement der zweiten Verbindungseinrichtung auf einander gegenüberliegenden Seiten des Grundkörpers angeordnet sind. Hierdurch kann die zweite Verbindungseinrichtung relativ zu der Lagereinheit in einem vergleichsweise schwer zugänglichen, aber gut geschützten Raum der Lagereinheit angeordnet werden, während das Betätigungselement auf einer entgegengesetzten Seite des Grundkörper gut zugänglich angeordnet werden kann.
  • Vorzugsweise umfasst die Haltevorrichtung mindestens eine Sicherungseinrichtung, die ein Implantieren des Implantats verhindert, wenn das Implantat mit der Haltevorrichtung verbunden ist. Dies hat den Vorteil, dass ein Implantat, das mit der Haltevorrichtung verbunden ist, im Verlauf einer Operation nicht unabsichtlich zusammen mit der Haltevorrichtung an einem zu operierenden Körperteil verwendet werden kann.
  • Besonders günstig ist es, wenn die Sicherungseinrichtung mindestens einen zu der Halteachse beabstandeten Sicherungsabschnitt umfasst. Dies ermöglicht es, einen Funktionsbereich des Implantats, beispielsweise einen Gewindeabschnitt, mithilfe des Sicherungsabschnitts abzuschirmen, so dass dieser Funktionsbereich nicht in Eingriff mit einem zu operierenden Körperteil gebracht werden kann.
  • Vorzugsweise ist der Sicherungsabschnitt zu dem Grundkörper winklig, insbesondere senkrecht oder im Wesentlichen senkrecht angeordnet. Dies ermöglicht einen besonders kompakten Aufbau der Haltevorrichtung.
  • Günstig ist es ferner, wenn der Sicherungsabschnitt in einem Querschnitt senkrecht zu der Halteachse im Wesentlichen C-förmig ist. Dies erlaubt es, einen Funktionsbereich eines Implantats besonders großflächig abschirmen zu können. Darüber hinaus erlaubt die Sicherungseinrichtung einen weitgehenden mechanischen Schutz des Implantats.
  • Vorzugsweise ist der Sicherungsabschnitt in Querschnitten senkrecht zu der Halteachse in einem zu dem Grundkörper benachbarten Bereich größer als in einem von dem Grundkörper entfernten Bereich. Dies ermöglicht eine besonders einfache Positionierung der Haltevorrichtung an der Lagereinheit. Hierbei kann die Haltevorrichtung zunächst mit seinem von dem Grundkörper entfernten Bereich an die Lagereinheit herangeführt und dann mit dem zu dem Grundkörper benachbarten Bereich in Anlage mit der Lagereinheit gebracht werden.
  • Nach einer Ausführungsform der Erfindung ist der Sicherungsabschnitt durch den U-förmigen Materialabschnitt der zweiten Verbindungseinrichtung gebildet. Hierdurch ist es möglich, auf einen separaten Sicherungsabschnitt verzichten zu können. Mithilfe der U-Basis dieses Materialabschnitts kann ein mit der Haltevorrichtung verbundenes Implantat auch in einer zu der Halteachse parallelen Richtung vor mechanischen Einflüssen geschützt werden.
  • Günstig ist es, wenn die Haltevorrichtung eine Führungseinrichtung aufweist, mit der die Haltevorrichtung relativ zu der Lagereinheit positionierbar ist. Dies erleichtert die Handhabung der Haltevorrichtung bei der Verbindung der Haltevorrichtung mit der Lagereinheit.
  • Günstig ist es, wenn die Führungseinrichtung mindestens einen Führungsabschnitt aufweist, der zur Anlage an einen Abschnitt der Lagereinheit ausgebildet ist. Der Führungsabschnitt kann durch bereits beschriebene Teile der Hal tevorrichtung gebildet sein, beispielsweise durch Teile der zweiten Verbindungseinrichtung und/oder durch einen Sicherungsabschnitt der Sicherungseinrichtung. Die Führungseinrichtung kann jedoch zusätzlich oder optional auch mindestens einen separaten Führungsabschnitt aufweisen.
  • Wenn die Haltevorrichtung mindestens Implantat umfasst, kann eine Baugruppe bereitgestellt werden, die mit einer Lagereinheit verbunden werden kann. Diese Baugruppe kann für eine Operation bereitgestellt und bei Nichtgebrauch wieder sterilisiert und für die nächste Operation bereitgestellt werden.
  • Die eingangs gestellte Aufgabe wird ferner bei einer Lagereinheit der eingangs beschriebenen Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Haltevorrichtung eine zweite Verbindungseinrichtung zum lösbaren Verbinden der Haltevorrichtung mit der Lagereinheit aufweist. Die Lagereinheit erleichtert die Handhabung mindestens einer Haltevorrichtung und somit auch die Handhabung eines gegebenenfalls mit der Haltevorrichtung verbundenen, insbesondere sehr kleinen Implantats. Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Lagereinheit eine Aufnahme und/oder ein Festlegen mehrerer Haltevorrichtungen erlaubt.
  • Bevorzugt ist es, wenn die Lagereinheit für eine zueinander identische Orientierung von mindestens zwei Haltevorrichtungen ausgebildet ist. Auf diese Weise wird die Auffindbarkeit einer bestimmten Haltevorrichtung und somit eines bestimmten Implantats erleichtert.
  • Ferner ist es bevorzugt, wenn die Lagereinheit für eine regelmäßige Anordnung von mindestens drei Haltevorrichtungen ausgebildet ist. Auch dies er leichtert die Auffindbarkeit bestimmter Haltevorrichtungen und bestimmter Implantate.
  • Eine besonders übersichtliche Anordnung der Haltevorrichtung wird erreicht, wenn die Lagereinheit für eine Anordnung der Haltevorrichtungen in Reihen- oder Spalten ausgebildet ist. Dies ermöglicht außerdem eine Raum sparende Anordnung mehrerer Haltevorrichtungen an der Lagereinheit.
  • Günstig ist es, wenn die Lagereinheit zum Aufnehmen und/oder Festlegen mindestens einer Haltevorrichtung mindestens eine Aufnahme umfasst. Mithilfe der Aufnahme kann die Relativposition und/oder -lage der Haltevorrichtung relativ zu der Lagereinheit definiert werden.
  • Besonders bevorzugt ist es, wenn die mindestens eine Haltevorrichtung zumindest abschnittsweise in die mindestens eine Aufnahme einsetzbar ist. Hierdurch können die Haltevorrichtungen Raum sparend an der Lagereinheit angeordnet und zuverlässig mit dieser verbunden werden.
  • Vorzugsweise umfasst die Lagereinheit zur Ausbildung oder Anordnung der mindestens einen Aufnahme eine Platte. Dies ermöglicht eine preisgünstige Herstellung der Lagereinheit, die sich außerdem besonders gut reinigen lässt.
  • Vorzugsweise ist die mindestens eine Aufnahme durch einen Abschnitt der Platte begrenzt, der mit der zweiten Verbindungseinrichtung der Haltevorrichtung verbindbar ist. Hierdurch kann eine besonders einfach aufgebaute Lagereinheit geschaffen werden.
  • Günstig ist es, wenn die Aufnahme einen Querschnitt aufweist, der die Drehlage einer Haltevorrichtung um deren Halteachse relativ zu der Lagereinheit vorgibt. Auf diese Weise kann die Drehlage der Haltevorrichtung vorgegeben werden, so dass sich die Auffindbarkeit dieser Haltevorrichtung und somit eines bestimmten Implantats verbessert.
  • Besonders günstig ist es, wenn die mindestens eine Aufnahme einen Querschnitt in Form eines Langlochs aufweist. Hierdurch kann eine Vorzugsorientierung der Haltevorrichtung relativ zu der Lagereinheit in einfacher Weise vorgegeben werden.
  • Eine Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass die Aufnahme mindestens ein von der Platte hervorstehendes Lagerelement zur Verbindung der Lagereinheit mit der zweiten Verbindungseinrichtung einer Haltevorrichtung aufweist. Mithilfe eines solchen Lagerelements lässt sich eine besonders zuverlässige Verbindung zwischen der Haltevorrichtung und der Lagereinheit herstellen.
  • Günstig ist es, wenn die Lagereinheit mindestens eine Abstandseinrichtung aufweist, die die Platte zu einer Aufstellfläche für die Lagereinheit beabstandet. Dies ermöglicht es, einen Abstand zwischen der Platte und der Aufstellfläche zu schaffen, in der sich zumindest Abschnitte der Haltevorrichtungen und/oder der Implantate anordnen lassen, ohne dass diese mit der Aufstellfläche in Berührung kommen.
  • Bevorzugt ist es, dass die Abstandseinrichtung eine sich entlang der Berandung der Platte zumindest abschnittsweise erstreckende Berahmung umfasst.
  • Hierdurch kann die Lagereinheit besonders kippsicher auf der Aufstellfläche aufgestellt werden. Wenn die Berahmung sich entlang der gesamten Berandung der Platte erstreckt, kann ein sich zwischen der Platte der Lagereinheit und der Aufstellfläche erstreckender Raum, in dem Haltevorrichtungen zumindest abschnittsweise angeordnet sein können, besonders gut vor mechanischen Einflüssen geschützt werden.
  • Eine Baugruppe aus einer Lagereinheit mit mindestens einer Haltevorrichtung ermöglicht es, für eine bestimmte Operation benötigte Haltevorrichtungen und/oder Implantate übersichtlich und ohne weitere Vorbereitungsschritte bereitstellen zu können. Diese Baugruppe kann nach einer Operation wieder vervollständigt, sterilisiert und für eine Folgeoperation bereitgestellt werden.
  • Die nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung. Es zeigen:
  • 1: eine perspektivische Ansicht einer Lagereinheit und einer Vielzahl von Haltevorrichtungen, die mit der Lagereinheit verbunden oder von dieser gelöst sind, sowie einer Vielzahl von Implantaten, die mit jeweils einer Haltevorrichtung verbunden sind;
  • 2: eine perspektivische Ansicht einer Haltevorrichtung gemäß einer ersten Ausführungsform;
  • 3: eine Explosionsansicht der Haltevorrichtung gemäß 2, eines Implantats sowie eines Ausschnitts der Lagereinheit gemäß 1;
  • 4: eine perspektivische Ansicht der in 3 dargestellten Teile, wobei das Implantat lösbar mit der Haltevorrichtung verbunden ist, wobei die Haltevorrichtung lösbar mit der Lagereinheit verbunden ist;
  • 5: eine der 4 entsprechende Ansicht, wobei das Implantat mithilfe eines Entnahmewerkzeugs von der Haltevorrichtung gelöst wird;
  • 6: eine perspektivische Ansicht einer Haltevorrichtung gemäß einer zweiten Ausführungsform und eines Ausschnitts der Lagereinheit gemäß 1;
  • 7: eine Ansicht der Haltevorrichtung gemäß 6 aus einer gegenüber 6 um etwa 90° gedrehten Perspektive;
  • 8: eine perspektivische Ansicht einer Haltevorrichtung gemäß einer dritten Ausführungsform;
  • 9: eine Ansicht der Haltevorrichtung gemäß 8 aus einer gegenüber 8 um etwa 90° gedrehten Perspektive;
  • 10: eine perspektivische Ansicht einer Haltevorrichtung gemäß einer vierten Ausführungsform;
  • 11: eine Ansicht der Haltevorrichtung gemäß 10 aus einer gegenüber 10 um etwa 180° gedrehten Perspektive;
  • 12: eine perspektivische Ansicht einer Haltevorrichtung gemäß einer fünften Ausführungsform;
  • 13: eine Ansicht der Haltevorrichtung gemäß 12 aus einer gegenüber 12 um etwa 120° gedrehten Perspektive;
  • 14: eine perspektivische Ansicht einer Haltevorrichtung gemäß einer sechsten Ausführungsform;
  • 15: eine Ansicht der Haltevorrichtung gemäß 14 aus einer gegenüber 14 um etwa 150° gedrehten Perspektive;
  • 16: eine perspektivische Ansicht einer Haltevorrichtung gemäß einer siebten Ausführungsform;
  • 17: eine Ansicht der Haltevorrichtung gemäß 16 aus einer gegenüber 16 um etwa 150° gedrehten Perspektive;
  • 18: eine perspektivische Ansicht einer Haltevorrichtung gemäß einer achten Ausführungsform;
  • 19: eine Ansicht der Haltevorrichtung gemäß 18 aus einer gegenüber 18 um etwa 90° gedrehten Perspektive;
  • 20: eine perspektivische Ansicht einer Haltevorrichtung gemäß einer neunten Ausführungsform; und
  • 21: eine Ansicht der Haltevorrichtung gemäß 20 aus einer gegenüber 20 um etwa 150° gedrehten Perspektive.
  • Gleiche oder funktional äquivalente Elemente sind in allen Figuren mit denselben Bezugszeichen bezeichnet.
  • In 1 ist eine zur Anordnung von Haltevorrichtungen für Implantate ausgebildete Lagereinheit insgesamt mit dem Bezugszeichen 2 bezeichnet. Diese weist eine rechteckförmige Platte 4 auf, deren Plattendicke wenige Millimeter beträgt. Entlang der Berandung 6 der Platte 4 erstreckt sich eine insgesamt mit dem Bezugszeichen 8 bezeichnete Abstandseinrichtung. Diese ist in Form einer Berahmung 10 ausgebildet, die vier jeweils paarweise zueinander senkrecht angeordnete und miteinander verbundene Wände 12 umfasst. Die Wände 12 erstrecken sich senkrecht zu der Platte 4 und beabstanden diese zu einer Aufstellfläche 14, auf der die Lagereinheit 2 aufgestellt ist.
  • Die Platte 4 weist eine Vielzahl von Aufnahmen 16 auf, die jeweils durch in der Platte 4 vorgesehene Aussparungen gebildet sind. Die Aufnahmen 16 sind regelmäßig über die Platte 4 verteilt und in zueinander parallelen Reihen 18 und hierzu senkrechten Spalten 20 angeordnet. Die Aufnahmen 16 sind jeweils in Form eines Langlochs ausgebildet, wobei die längere Querschnittsachse (ohne Bezugszeichen) in Richtung der Reihen 18 und die kürzere Querschnittsachse (ohne Bezugszeichen) in Richtung der Spalten 20 verläuft.
  • Die Platte 4 weist insgesamt 56 in sieben Reihen 18 und acht Spalten 20 angeordnete Aufnahmen 16 auf. Die Querschnitte 22 der Aufnahmen 16 sind gleich groß und zueinander identisch orientiert. Jede Aufnahme 16 ist durch Abschnitte 24 der Platte 4 begrenzt. Auf die Funktion der Abschnitte 24 wird weiter unten noch eingegangen.
  • Eine der in 1 dargestellten Aufnahmen 16 umfasst zwei längliche Lagerelemente 26. Diese stehen von einer Oberseite 28 der Platte 4 hervor und erstrecken sich in Richtung der Reihen 18. Die Lagerelemente 26 umfassen zwei von der Oberseite 28 beabstandete und sich parallel zu der Platte 4 erstreckende Lagerabschnitte 30, die gemeinsam mit der Oberseite 28 der Platte 4 in Richtung der Reihen 18 verlaufende Lagerbereiche 32 begrenzen. Auch auf die Funktion der Lagerbereiche 32 wird weiter unten noch eingegangen.
  • Die Lagereinheit 2 dient zum Aufnehmen und/oder Festlegen einer Vielzahl von Haltevorrichtungen, die mit den Aufnahmen 16 der Platte 4 lösbar verbunden werden können. In 1 sind verschiedene Haltevorrichtungen dargestellt, die mit der Lagereinheit 2 lösbar verbunden sind, nämlich Haltevorrichtungen 34 (vergleiche 4 und 5), Haltevorrichtungen 36 (vergleiche 6 und 7), Haltevorrichtungen 38 (vergleiche 8 und 9) und Haltevorrichtungen 40 (vergleiche 10 und 11). In 1 ist eine der Haltevorrichtungen 38 in einem von der Lagereinheit 2 gelösten Zustand dargestellt.
  • Jede der Haltevorrichtungen 34, 36, 38, 40 dient zur Anordnung eines in Form einer Schraube ausgebildeten Implantats 42. Jedes Implantat 42 kann, wie in 1 dargestellt, lösbar mit einer der Haltevorrichtungen 34, 36, 38, 40 verbunden sein.
  • Die Haltevorrichtung 34 umfasst eine erste Verbindungseinrichtung 44 zum lösbaren Verbinden der Haltevorrichtung 34 mit einem Implantat 42 sowie eine zweite Verbindungseinrichtung 46 zum lösbaren Verbinden der Haltevorrichtung 34 mit der Lagereinheit 2.
  • Die Haltevorrichtung 34 definiert eine Halteachse 48, entlang der ein Implantat 42 angeordnet werden kann, wenn das Implantat 42 mit der Haltevorrichtung 34 verbunden ist und eine Halteposition einnimmt (siehe 4). Diese Position des Implantats 42 wird im Folgenden als erste Halteposition bezeichnet.
  • Senkrecht zu der Halteachse 48 verläuft eine Halteebene 50, in der sich ein in etwa quadratischer, plattenförmiger Grundkörper 52 erstreckt. Dieser weist auf der der zweiten Verbindungseinrichtung 46 gegenüberliegenden Seite eine Sichtfläche 54 auf. Der Grundkörper 52 weist auf seiner der Sichtfläche 54 gegenüberliegenden Seite eine Anlagefläche 56 auf.
  • Die erste Verbindungseinrichtung 44 umfasst eine Implantataufnahme 58, die sich auf Höhe der Halteebene 50 im Bereich der Halteachse 48 erstreckt. Die Implantataufnahme 58 ist durch einen in etwa halbzylindrischen Anlageabschnitt 60 begrenzt, der von dem Grundkörper 52 gebildet ist. An den Anlageabschnitt 60 schließen sich zwei einander gegenüberliegend angeordnete, zungenförmige Halteelemente 62 an. Diese weisen an ihren freien Enden einander zugewandte Rastvorsprünge 64 auf. Die Rastvorsprünge 64 begrenzen die Implantataufnahme 58 derart, dass ein Hinterschnitt entsteht.
  • Der Grundkörper 52 weist auf den jeweils der Implantataufnahme 58 abgewandten Seiten der Halteelemente 62 längliche Freiräume 66 bzw. 68 auf. Die Freiräume 66 und 68 bewirken, dass sich die Halteelemente 62 in der Halteebene 50 federnd bewegen lassen. Die Halteelemente 62 können in einer Öffnungsrichtung 70 jeweils in die Freiräume 66 und 68 hinein bewegt werden. Die Halteelemente 62 können sich auch in einander zugewandten Schließrichtungen 72 jeweils in Richtung auf die Implantataufnahme 58 bewegen.
  • Die Halteelemente 72 sind in 2 in einer ersten Verbindungsstellung der ersten Verbindungseinrichtung 44 dargestellt. Wenn die Halteelemente 72 durch Aufbringen einer ersten Lösekraft aus dieser ersten Verbindungsstellung heraus in die Freiräume 66 und 68 hinein ausgelenkt werden, kann die erste Verbindungseinrichtung 44 in eine erste Lösestellung überführt werden. Bei einer solchen Überführung der ersten Verbindungseinrichtung 44 aus der ersten Verbindungsstellung in die erste Lösestellung werden die Halteelemente 72 unter Auslenkung in die Freiräume 66 und 68 hinein elastisch verformt. Hierdurch bauen die Halteelemente 72 jeweils eine in Richtung auf die Implantataufnahme 58 gerichtete erste Rückstellkraft auf. Die ersten Rückstellkräfte bewirken, dass die Halteelemente nach Auslenkung in die Freiräume 66 und 68 von selbst wieder zurück in die in 2 dargestellte Stellung gelangen. Auf diese Weise bilden die Halteelemente 72 eine erste Rückstelleinrichtung 73.
  • Der Grundkörper 52 umfasst einen insgesamt mit dem Bezugszeichen 74 bezeichneten Datenspeicher. Bei der Haltevorrichtung 34 umfasst der Datenspei cher 74 die Sichtfläche 54 des Grundkörpers 52. Auf der Sichtfläche 52 sind Implantat-Daten 76 angeordnet, die erhaben über die Sichtfläche 52 hervorstehen und zur Kennzeichnung eines Implantats 42 dienen, das über die erste Verbindungseinrichtung 44 mit der Haltevorrichtung 34 verbunden werden kann. Die Implantat-Daten 76 sind alphanumerisch.
  • Die zweite Verbindungseinrichtung 46, mit der die Haltevorrichtung 34 mit der Lagereinheit 2 verbunden werden kann, umfasst ein Verbindungselement 78 in Form eines gewölbten Rastelements 80. Das Rastelement 80 begrenzt gemeinsam mit der Anlagefläche 56 des Grundkörpers 52 einen Hinterschnittbereich 82, in dem ein auch in 1, 3 und 4 dargestellter Abschnitt 24 der Platte 4 der Lagereinheit 2 angeordnet werden kann.
  • Das Verbindungselement 78 ist in 2 in einer zweiten Verbindungsstellung der zweiten Verbindungseinrichtung 46 dargestellt. Wenn das Verbindungselement 78 aus dieser zweiten Verbindungsstellung heraus durch Aufbringen einer zweiten Lösekraft in Richtung auf die Halteachse 48 verformt wird, kann die erste Verbindungseinrichtung 44 in eine zweite Lösestellung überführt werden. Bei einer solchen Überführung der zweiten Verbindungseinrichtung 46 aus der zweiten Verbindungsstellung in die zweite Lösestellung wird das Verbindungselement 78 elastisch verformt. Hierdurch baut das Verbindungselement 78 eine von der Halteachse 48 weg gerichtete zweite Rückstellkraft auf. Diese zweite Rückstellkraft bewirkt, dass das Verbindungselement 78 nach seiner Verformung in Richtung auf die Halteachse 78 von selbst wieder zurück in die in 2 dargestellte Stellung gelangt. Auf diese Weise bildet das Verbindungselement 78 eine zweite Rückstelleinrichtung 81.
  • Die Haltevorrichtung 34 umfasst eine Führungseinrichtung 84, die zwei sich parallel zu der Halteachse 48 erstreckende, ebene Führungsabschnitte 86 aufweist. Die Führungsabschnitte 86 dienen zur Positionierung der Haltevorrichtung 34 relativ zu einer Aufnahme 16 der Lagereinheit 2.
  • Die Haltevorrichtung 34 umfasst ferner eine Sicherungseinrichtung 88, die einen Sicherungsabschnitt 90 umfasst, der in Querschnitten senkrecht zu der Halteachse 48 C-förmig ist. Der Sicherungsabschnitt 90 weist zwei in etwa rechteckige, parallel zu der Halteachse 48 verlaufende Schlitze 92 auf. Der Sicherungsabschnitt 90 weist ferner auf seiner dem Grundkörper 52 abgewandten Seite ein freies Ende 94 auf. Von diesem Ende aus in Richtung der Halteachse 48 gesehen vergrößern sich die senkrecht zu der Halteachse anliegenden Querschnitte des Sicherungsabschnitts 90 auf Höhe zweier Stufen 96. Hierdurch ist der Querschnitt der Sicherungseinrichtung 88 in einem zu dem Grundkörper 52 benachbarten Bereich größer als in einem von dem Grundkörper 52 entfernten Bereich.
  • In 3 ist die Haltevorrichtung 34 mit einem Implantat 42 dargestellt. Das Implantat 42 nimmt eine von der Haltevorrichtung 34 gelöste Position ein.
  • Das Implantat 42 erstreckt sich entlang einer Implantatachse 98. Es weist einen ersten Implantatabschnitt 100 in Form eines Schraubenkopfs auf. An diesen schließt sich ein kurzer zylindrischer Implantatabschnitt 102 an. Schließlich weist das Implantat 42 einen Implantatabschnitt 104 auf, der mit einem Außengewinde 106 versehen ist. Mithilfe des Außengewindes 106 kann das Implantat 42 an einem zu operierenden Körperteil befestigt werden.
  • Um das Implantat 42 mit der Haltevorrichtung 34 zu verbinden, kann der Implantatabschnitt 102 des Implantats 42 auf Höhe der Halteebene 50 seitlich zu der Haltevorrichtung 34 positioniert werden. Diese Position des Implantats 42 wird im Folgenden als erste Freigabeposition bezeichnet. Aus dieser Position heraus kann das Implantat 42 in mit 108 bezeichneter Verbindungsrichtung senkrecht zu der Halteachse 48 innerhalb der Halteebene 50 in die Implantataufnahme 58 hinein geschoben werden. Hierbei werden die Halteelemente 62 durch den Implantatabschnitt 102 in in zueinander entgegengesetzten Öffnungsrichtungen 70 auseinander bewegt, bis die Rastvorsprünge 64 den Implantatabschnitt 102 rastend umgreifen (vergleiche 4).
  • Wenn das Implantat 42 seine in 4 dargestellte erste Halteposition an der Haltevorrichtung 34 einnimmt, erstreckt sich der Implantatabschnitt 100 über die Sichtfläche 54 des Grundkörpers 52 hinaus. Der Implantatabschnitt 102 ist in der Implantataufnahme 58 gehalten. Der Implantatabschnitt 104 ist von dem in einem Querschnitt senkrecht zu der Halteachse 48 C-förmigen Sicherungsabschnitt 90 umgeben.
  • Die Haltevorrichtung 34 kann aus einer in 3 dargestellten zweiten Freigabeposition in eine in 4 dargestellte Position gebracht werden, in der die Haltevorrichtung 34 mit der Lagereinheit 2 verbunden ist. Diese Position der Haltevorrichtung 34 wird im Folgenden als zweite Halteposition bezeichnet.
  • Um die Haltevorrichtung 34 ausgehend von der zweiten Freigabeposition in die zweite Halteposition zu bringen, kann das freie Ende 94 des Sicherungsabschnitts 90 der Haltevorrichtung 34 in eine der Aufnahmen 16 der Platte 4 der Lagereinheit 2 eingeführt werden. Hierbei wird die Haltevorrichtung 34 in in
  • 3 mit Bezugszeichen 110 bezeichneter Verbindungsrichtung bewegt, bis das Rastelement 80 den Abschnitt 24 der Platte 4 rastend hintergreift und die Anlagefläche 56 des Grundkörper 52 an der Plattenoberseite 28 der Platte 4 anliegt (vergleiche 4).
  • In 4 nimmt die erste Verbindungseinrichtung 44 die erste Verbindungsstellung ein. Das Implantat 42 ist mit der Haltevorrichtung 34 verbunden und nimmt die erste Halteposition ein.
  • In 4 nimmt die zweite Verbindungseinrichtung 46 die zweite Verbindungsstellung ein. Die Haltevorrichtung 34 ist mit der Lagereinheit 2 verbunden und nimmt die zweite Halteposition ein.
  • Die in 4 dargestellte Anordnung ermöglicht es einem Chirurgen, das Implantat 42 einfach zu handhaben, da dieses mit der Haltevorrichtung 34 verbunden ist und diese wiederum mit der Lagereinheit 2 verbunden ist. Dabei kann das Implantat 42 mithilfe des Datenspeichers 74 eindeutig identifiziert werden.
  • Um das Implantat 42 aus seiner in 4 dargestellten ersten Halteposition in die in 5 dargestellte erste Freigabeposition zu bringen, kann ein Entnahmewerkzeug 112 verwendet werden. Das Entnahmewerkzeug 112 weist einen Werkzeugkopf 114 auf, der zum Umgreifen des Implantatabschnitts 104 ausgebildet ist. Das Entnahmewerkzeug 112 kann durch einen Schraubendreher gebildet sein, der auch für das Einschrauben des Außengewindes 106 des Implantats 42 in ein zu behandelndes Körperteil verwendet werden kann.
  • Um die erste Verbindungseinrichtung 44 aus ihrer in 4 dargestellten ersten Verbindungsstellung in die erste Lösestellung zu bringen, kann das Entnahmewerkzeug 112 so bewegt werden, dass das Implantat 42 in einer in 5 mit 116 bezeichneten ersten Handhabungsrichtung in zu der Halteachse 48 senkrechten Richtung gehandhabt wird, so dass sich der Implantatabschnitt 102 innerhalb der Halteebene 50 aus der Implantataufnahme 58 heraus bewegt. Hierbei muss eine erste Lösekraft aufgebracht werden, die durch den Widerstand der Halteelemente 62 bestimmt ist, die sich innerhalb der Halteebene 50 zur Freigabe des Implantatabschnitts 102 in Öffnungsrichtungen 70 (vergleiche 3) in die angrenzenden Freiräume 66 und 68 hinein bewegen.
  • Sobald das Implantat 42 so weit aus der Implantataufnahme 58 heraus bewegt wurde, dass es die erste Freigabeposition einnimmt, kann das Implantat 42 in zu der Halteachse 48 paralleler Richtung von der Haltevorrichtung 34 entfernt werden. Hierbei verbleibt die Haltevorrichtung 34 an der Platte 4 der Lagereinheit 2. Dies liegt daran, dass die zweite Verbindungseinrichtung 46 von der ersten Verbindungseinrichtung 44 unabhängig betätigbar ist. Durch Aufbringen der ersten Lösekraft wird die erste Verbindungseinrichtung 44 aus der ersten Verbindungsstellung in die erste Lösestellung überführt. Hierbei verbleibt die zweite Verbindungseinrichtung 46 in der in den 4 und 5 dargestellten zweiten Verbindungsstellung, so dass die Haltevorrichtung 34 mit der Lagereinheit 2 verbunden bleibt.
  • Um nun die zweite Verbindungseinrichtung 46 in die zweite Lösestellung zu überführen, um die Haltevorrichtung 34 von der Lagereinheit 2 zu lösen, kann die Haltevorrichtung 34 in zu der Halteachse 48 paralleler Richtung in einer Handhabungsrichtung 118 gehandhabt und aus der Aufnahme 16 der Platte 4 heraus geschoben werden. Hierzu kann beispielsweise von dem freien Ende 94 des Sicherungsabschnitts 90 her in Richtung der zweiten Handhabungsrichtung 118 eine Druckkraft aufgebracht werden. Hierdurch kann eine zweite Lösekraft angebracht werden, die das Verbindungselement 78 unter Anlage an den Abschnitt 24 der Platte 4 in Richtung auf die Halteachse 48 verformt, so dass die zweite Verbindungseinrichtung 46 aus der zweiten Verbindungsstellung in die zweite Lösestellung überführt wird. Hierdurch kann die Haltevorrichtung 34 von der Platte 4 gelöst werden.
  • Die erste Handhabungsrichtung 116 und die zweite Handhabungsrichtung 118 verlaufen senkrecht zueinander. Es versteht sich, dass die Überführung der ersten Verbindungseinrichtung 44 aus der ersten Verbindungsstellung in die erste Lösestellung durch ein Verkippen des Implantats 42 um einen Kippwinkel 120 relativ zu der Halteachse 48 unterstützt werden kann. In diesem Fall können die erste Handhabungsrichtung 116 und die zweite Handhabungsrichtung 118 in einem Winkel zueinander orientiert sein, der einem rechten Winkel zuzüglich des Kippwinkels 120 entspricht.
  • Die in den 6 und 7 dargestellte Haltevorrichtung 36 weist einen zu der Haltevorrichtung 34 ähnlichen Aufbau auf. Im Folgenden wird lediglich auf die Unterschiede zwischen den Haltevorrichtungen 34 und 36 eingegangen. Im Unterschied zu der Haltevorrichtung 34 weist die Haltevorrichtung 36 nicht nur ein Verbindungselement 78 in Form eines gewölbten Rastelements 80 auf, sondern darüber hinaus zwei einander gegenüberliegend angeordnete Verbindungselemente 122 und 124. Diese erstrecken sich parallel zu der Halteachse 48 und sind an dem freien Ende 94 der Haltevorrichtung 36 mit dem Sicherungsabschnitt 90 verbunden.
  • Die Verbindungselemente 122 und 124 weisen an ihrem dem Grundkörper 52 der Haltevorrichtung 36 zugewandten Ende jeweils ein Rastelement 126 beziehungsweise 128 auf. Diese Rastelemente sind entlang der Halteachse 48 gesehen auf gleicher Höhe wie das Rastelement 80 angeordnet. Die Verbindungselemente 122 und 124 sind jeweils für sich und auch relativ zueinander innerhalb einer Verbindungsebene 130 beweglich und verformbar, so dass die Rastelemente 126 und 128 in zu einander entgegensetzten Öffnungsrichtungen 132 innerhalb der Verbindungsebene 130 aufeinander zu bewegt werden können. Hierdurch kann die zweite Verbindungseinrichtung 46 der Haltevorrichtung 36 aus ihrer in 6 dargestellten zweiten Verbindungsstellung in die zweite Lösestellung überführt werden. Wenn die Verbindungselemente 122 und 124 im Bereich der Rastelemente 126 und 128 so nah zueinander beabstandet sind, dass die Rastelemente 126 und 128 mit den Abschnitten 24 der Platte 4 außer Eingriff gebracht werden können, kann die Haltevorrichtung 36 in zu der Halteachse 48 paralleler zweiter Handhabungsrichtung 118 aus der zweiten Halteposition in die zweite Freigabeposition (vergleiche 7) gebracht werden.
  • Nachdem die Verbindungselemente 122 und 124 und die Rastelemente 126 und 128 außer Eingriff mit der Aufnahme 16 der Platte 4 gebracht wurden, bewegen sich die Verbindungselemente 122 und 124 innerhalb der Verbindungsebene 130 von selbst wieder zurück in zueinander entgegengesetzten Schließrichtungen 134, so dass in der zweiten Freigabeposition der Haltevorrichtung 36 die zweite Verbindungseinrichtung 46 wieder in die zweite Verbindungsstellung überführt wird. Um die Haltevorrichtung 36 dann wieder mit der Lagereinheit 2 verbinden zu können, kann das freie Ende 94 des Sicherungs abschnitts 90 in die Aufnahme 16 eingeführt werden, bis von den Rastelementen 126 und 128 ausgebildete Anlaufschrägen 136 und 138 mit den Abschnitten 24 der Platte 4 in Eingriff gelangen. Hierdurch werden die Verbindungselemente 122 und 124 in Öffnungsrichtungen 132 aufeinander zu bewegt, so dass die zweite Verbindungseinrichtung 46 in die zweite Lösestellung überführt wird. Die Anlaufschrägen 136 und 138 werden so weit in die Aufnahme 16 eingeführt, dass die Rastelemente 126 und 128 den Abschnitt 24 der Platte 4 rastend hintergreifen und somit die zweite Verbindungseinrichtung 46 wieder die zweite Verbindungsstellung einnimmt.
  • Die in den 8 und 9 dargestellte Haltevorrichtung 38 weist einen zu der Haltevorrichtung 36 ähnlichen Aufbau auf. Im Folgenden wird daher nur auf die Unterschiede zwischen den Haltevorrichtungen 36 und 38 eingegangen. Die sich parallel zu der Halteachse 48 erstreckenden Verbindungselemente 122 und 124 der Haltevorrichtung 38 sind nicht an dem freien Ende 94 des Sicherungsabschnitts 90 mit diesem verbunden, sondern über Anbindungen 140 und 142, die benachbart zu dem Verbindungselement 78 vorgesehen sind. Die Rastelemente 126 und 128 sind nicht wie bei der Haltevorrichtung 36 gemäß 6 und 7 in Form von Vorsprüngen gebildet, sondern werden durch in Richtung auf die Anlagefläche 56 des Grundkörpers 52 weisende Randflächen der Verbindungselemente 122 und 124 gebildet. Die Verbindungselemente 122 und 124 weisen ferner zwei relativ zu der Halteachse 48 in ihrem Verlauf leicht geneigte Randabschnitte 144 und 146 auf, die das Einführen des freien Endes 94 in eine Aufnahme 16 der Platte 4 erleichtern.
  • Um die Haltevorrichtung 38 relativ zu einer Aufnahme 16 der Platte 4 der Lagereinheit 2 genau positionieren zu können, weist die Haltevorrichtung 38 ausgehend von der Anlagefläche 56 sich parallel zu der Halteachse 48 erstreckende Führungsabschnitte 148 und 150 auf, die in der zweiten Halteposition der Haltevorrichtung 38 jeweils an einem Abschnitt 24 der Platte 4 anliegen.
  • Die in den 10 und 11 dargestellte Haltevorrichtung 40 unterscheidet sich von den bisher beschriebenen Haltevorrichtungen 34, 36 und 38 unter anderem dadurch, dass sie eine Halteachse 48 definiert, die nicht im Wesentlichen mittig durch den Grundkörper 52 hindurch verläuft, sondern hierzu seitlich versetzt. Dies hat den Vorteil, dass eine besonders große Sichtfläche 54 entsteht, auf der zueinander eng benachbart bei guter Ablesbarkeit relativ viele Implantat-Daten 76 angezeigt werden können.
  • Die Implantataufnahme 58 der Haltevorrichtung 40, die von zwei einander gegenüberliegenden Halteelementen 62 sowie dem Anlageabschnitt 60 des Grundkörpers 52 begrenzt ist, ist so weit aus der Mitte des Grundkörpers 52 versetzt, dass der bei den Haltevorrichtungen 34, 36 und 38 vorhandene Freiraum 68 entfällt beziehungsweise durch die Umgebung der Haltevorrichtung 40 gebildet ist.
  • Die zweite Verbindungseinrichtung 46 der Haltevorrichtung 40 umfasst ähnlich wie bei den Haltevorrichtungen 36 und 38 zwei im Wesentlichen parallel zu der Halteachse 48 verlaufende Verbindungselemente 122 und 124. Im Unterschied zu den Haltevorrichtungen 36 und 38 sind die Verbindungselemente 122 und 124 der Haltevorrichtung 40 von dem Sicherungsabschnitt 90 der Sicherungseinrichtung separat vorgesehen. So ist ein erstes Verbindungselement 122 als U-Schenkel 152 ausgebildet, der sich von der Anlagefläche 56 des Grundkörpers 52 ausgehend parallel zu der Halteachse 48 bis hin zu dem freien Ende 94 des Sicherungsabschnitts 90 erstreckt. Dort geht der U-Schenkel 152 in eine sich parallel zu dem Grundkörper 52 und somit zu der Halteebene 50 erstreckende U-Basis 154 über. Die U-Basis 154 mündet an ihrem dem U-Schenkel 152 gegenüberliegenden Ende an einem U-Schenkel 156, der das Verbindungselement 124 bildet. Die U-Schenkel 152 und 156 und die U-Basis bilden gemeinsam einen U-förmigen Materialabschnitt 158. Der U-Schenkel 156 erstreckt sich von der U-Basis 154 ausgehend in etwa parallel zu der Halteachse 48 in Richtung auf den Grundkörper 52 und – im Bereich eines freien Endes 160, das nicht mit dem Grundkörper 52 verbunden ist – bis hin zu einem Betätigungselement 162. Das Betätigungselement 162 ist in Form eines Griffabschnitts ausgebildet. Dieser Griffabschnitt und die Verbindungselemente 122 und 124 sind entlang der Halteachse 48 gesehen auf einander entgegengesetzten Seiten des Grundkörpers 52 angeordnet.
  • Um die in den 10 und 11 dargestellte Haltevorrichtung 40 mit der in 1 dargestellten Lagereinheit 2 zu verbinden, kann das freie Ende 94 der Haltevorrichtung 40 in eine der Aufnahmen 16 der Platte 4 eingesetzt werden. Die zweite Verbindungseinrichtung 46 der Haltevorrichtung 40 wird dabei unter Verformung des Verbindungselements 124 in Richtung auf die Halteachse 48 entsprechend einer Öffnungsrichtung 132 aus der zweiten Verbindungsstellung in die zweite Lösestellung überführt. Wenn die Haltevorrichtung 40 so weit in eine der Aufnahmen 16 eingeführt ist, dass die Rastelemente 126 und 128 zugeordnete Abschnitte 24 der Aufnahme 16 rastend hintergreifen können, federt das Verbindungselement 124 entsprechend einer Schließrichtung 134 zurück in die in 10 dargestellte Stellung, so dass die zweite Verbindungseinrichtung 46 in die zweite Verbindungsstellung überführt wird.
  • Um die zweite Verbindungseinrichtung 46 aus der zweiten Verbindungsstellung in die zweite Lösestellung zu überführen, kann das Betätigungselement 162 entsprechend der Öffnungsrichtung 132, die senkrecht zu der Halteachse 48 verläuft, betätigt werden. Hierbei wird das Verbindungselement 124 beziehungsweise der U-Schenkel 156 innerhalb einer Verbindungsebene 130 verformt, so dass das Rastelement 128 außer Eingriff mit dem zugeordneten Abschnitt 24 der Platte 4 gebracht werden kann, wodurch die zweite Verbindungseinrichtung 46 in die zweite Lösestellung überführt wird. Auf diese Weise kann die Haltevorrichtung 40 bei ihrer Bewegung entsprechend einer zweiten Handhabungsrichtung 118, die parallel zu der Halteachse 48 verläuft, von der Lagereinheit 2 gelöst werden.
  • Die U-Schenkel 152 und 156 der Haltevorrichtung 40 sind relativ zu der Halteachse 48 auf einander gegenüberliegenden Seiten angeordnet. Dies hat den Vorteil, dass ein über die erste Verbindungseinrichtung 44 mit der Haltevorrichtung 40 verbundenes Implantat 42 nicht nur durch den Sicherungsabschnitt 90, sondern auch mithilfe des U-förmigen Materialabschnitts 158 vor mechanischen Einflüssen geschützt ist. Dabei schirmt die U-Basis 154 das Implantat 42 gegenüber der in 1 dargestellten Aufstellfläche 14 ab, wenn die Haltevorrichtung 40 mit der Lagereinheit 2 verbunden ist.
  • In den 12 und 13 ist eine weitere Haltevorrichtung 164 dargestellt. Diese umfasst ebenfalls einen U-förmigen Materialabschnitt 158. Im Unterschied zu der Haltevorrichtung 40 gemäß 10 und 11 verläuft die Halteachse 48 der Haltevorrichtung 164 in etwa mittig durch den Grundkörper 52 hindurch. Darüber hinaus sind die Halteelemente 62 der ersten Verbindungseinrichtung 44 derart orientiert, dass ihre Öffnungs- und Schließrichtungen 70 und 72 nicht wie bei der Haltevorrichtung 40 parallel zu den Öffnungsrichtungen 132 und Schließrichtungen 134 der Verbindungselemente 122 und 124 der zweiten Verbindungseinrichtung 46 verlaufen, sondern zueinander senkrecht.
  • Die Haltevorrichtung 164 weist ferner ein Betätigungselement 166 auf, das fest mit dem Grundkörper 52 verbunden ist, von der Sichtfläche 54 abragt und sich in etwa parallel zu der Halteachse 48 erstreckt. Die Betätigungselemente 162 und 166 sind auf einander gegenüberliegenden Seiten der Halteachse 48 angeordnet und können relativ zueinander in den genannten Öffnungsrichtungen 132 beziehungsweise Schließrichtungen 134 bewegt werden, um die zweite Verbindungseinrichtung 46 aus der zweiten Verbindungsstellung in die zweite Lösestellung zu überführen.
  • Der Grundkörper 52 weist in einem mittleren Abschnitt 168 eine reduzierte Materialstärke auf. Der mittlere Abschnitt 168 weist eine sich parallel zu der Sichtfläche 54 des Grundkörpers 52 erstreckende Fläche 170 auf, die geringer zu der Anlagefläche 56 des Grundkörpers 52 beabstandet ist als die Sichtfläche 54. Hierdurch ist die Fläche 170 gegenüber der Sichtfläche 54 zurückversetzt. Wenn die Haltevorrichtung 164 mithilfe ihrer ersten Verbindungseinrichtung 44 mit einem Implantat 42 verbunden ist, erstreckt sich ein Implantatabschnitt 100 (vgl. 3) nicht oder nur geringfügig über die Sichtfläche 54 hinaus. Dies hat zur Folge, dass die Haltevorrichtung 164 und ein Implantat 42 gemeinsam einer Beschriftungseinrichtung zugeführt werden kann, mit der Implantat-Daten 76 auf die Sichtfläche 54 der Haltevorrichtung 164 aufgebracht werden können, beispielsweise durch Aufdrucken.
  • Die in den 12 und 13 dargestellte Haltevorrichtung 164 unterscheidet sich ferner von der in den 10 und 11 dargestellten Haltevorrichtung 40 dadurch, dass ihr U-förmiger Materialabschnitt 158 Einführhilfen 172 und 174 aufweist. Die Einführhilfe 172 umfasst eine leicht winklig zu der Halteachse 48 verlaufende Einführfläche 176. Die Einführhilfe 174 ist durch einen teilzylindrischen Übergangsabschnitt zwischen der U-Basis 154 und dem U-Schenkel 156 gebildet. Die Einführhilfen 172 und 174 erleichtern das Einführen der Haltevorrichtung 164 in eine Aufnahme 16 der Lagereinheit 2.
  • In den 14 und 15 ist eine weitere Haltevorrichtung 180 dargestellt. Diese unterscheidet sich von den Haltevorrichtungen 40 und 164 dadurch, dass ihr U-förmiger Materialabschnitt 158 derart ausgebildet ist, dass die U-Schenkel 152 und 156 zueinander direkt benachbart sind. Die Halteachse 48 der Haltevorrichtung 180 verläuft außerhalb eines zwischen den U-Schenkeln 152 und 156 ausgebildeten Raums 181.
  • Der Grundkörper 52 der Haltevorrichtung 180 weist eine sich innerhalb der Halteebene 50 erstreckende Vertiefung 182 auf. Diese schafft einen Bewegungsraum für den U-Schenkel 156, der mithilfe des Betätigungselements 162 in Öffnungsrichtung 132 oder in Schließrichtung 134 bewegt werden kann.
  • Die Implantataufnahme 58 der ersten Verbindungseinrichtung 44 der Haltevorrichtung 180 unterscheidet sich von den bisher beschriebenen Implantataufnahmen 58 der Haltevorrichtungen 34, 36, 38, 40, 164 dadurch, dass die einander gegenüberliegenden Halteelemente 62 vergleichsweise kurz sind. Anstelle eines starren Anlageabschnitts 60 (vgl. 2) weist die Implantataufnahme 58 der Haltevorrichtung 180 kreissegmentförmige Anlageelemente 184 auf. Diese sind lappenförmig ausgebildet und auf Höhe der Sichtfläche 54 des Grundkörpers 52 mit diesem verbunden. Die Anlageelemente 184 erstrecken sich ausgehend von der Sichtfläche 54 winklig in Richtung auf die Halteachse 48.
  • Wenn ein Implantat 42 mithilfe der ersten Verbindungseinrichtung 44 mit der Haltevorrichtung 180 verbunden ist, liegen die Anlageelemente 184 unter Vorspannung an dem Implantatabschnitt 102 (vgl. 3) an. Hierdurch ist das Implantat 42 spielfrei mit der Haltevorrichtung 180 verbunden.
  • Die Haltevorrichtung 180 umfasst eine Anzeigevorrichtung 186, mit der angezeigt werden kann, ob die erste Verbindungseinrichtung 44 der Haltevorrichtung 180 zumindest einmalig aus der ersten Verbindungsstellung in die erste Lösestellung überführt wurde. Die Anzeigevorrichtung 186 umfasst zwei bändchenförmige Anzeigeelemente 188, die sich innerhalb der Halteebene 50 benachbart zu der Implantataufnahme 58 erstrecken. Die Anzeigeelemente 188 sind über einen Verbindungsabschnitt 190 miteinander verbunden, der eine Sollbruchstelle bildet.
  • Wenn ein mit der Haltevorrichtung 180 verbundenes Implantat 42 entsprechend einer ersten Handhabungsrichtung 116 in zu der Halteachse 48 senkrechter Richtung aus einer ersten Halteposition in eine erste Freigabeposition überführt wird, bewirkt dies eine Zerstörung der Verbindung zwischen den Anzeigeelementen 188. Hierdurch ist eindeutig feststellbar, dass von der Haltevorrichtung 180 bereits ein Implantat 42 entfernt wurde. Hierdurch kann auch eine unbeabsichtigte Wiederverwendung der Haltevorrichtung 180 ausgeschlossen werden.
  • In den 16 und 17 ist eine weitere Haltevorrichtung 192 dargestellt, die sich von der Haltevorrichtung 180 gemäß 14 und 15 lediglich in ihrer Ausgestaltung der Anzeigevorrichtung 186 unterscheidet. Die Anzeigevorrichtung 186 der Haltevorrichtung 192 umfasst zwei zueinander in einem stumpfen Winkel angeordnete Elementabschnitte 194 und 196. Der Elementabschnitt 194 ist an einem geschlossenen Rand 198 des Grundkörpers 52 angelenkt und erstreckt sich in einem spitzen Winkel relativ zu der Sichtfläche 54 des Grundkörpers 52 in Richtung auf die Halteachse 48. Der Elementabschnitt 196 erstreckt sich ausgehend von dem der Halteachse 48 zugewandten Ende des Elementabschnitts 194 in Richtung auf die Halteachse 48 bis hin benachbart zu der Implantataufnahme 58.
  • Wenn ein an der Haltevorrichtung 192 gehaltenes Implantat 42 in einer ersten Handhabungsrichtung 116 aus einer ersten Halteposition in eine erste Freigabeposition überführt wird, verformen sich die Elementabschnitte 194 und 196 dauerhaft, so dass angezeigt werden kann, dass die erste Verbindungseinrichtung 44 der Haltevorrichtung 192 aus der ersten Verbindungsstellung in die erste Lösestellung überführt wurde.
  • Die in den 18 und 19 dargestellte Haltevorrichtung 200 unterscheidet sich von den Haltevorrichtungen 180 und 192 in seiner Ausgestaltung der ersten Verbindungseinrichtung 44. Diese umfasst ebenfalls kreissegmentförmige Anlageelemente 184, jedoch keine im Wesentlichen zungenförmigen Halteelemente 62, sondern kreissegmentförmige Halteelemente 202, die gemeinsam mit den Anlageelementen 184 eine insgesamt umfangsseitig geschlossene Implantataufnahme 58 begrenzen, die sich innerhalb einer Halteebene 50 er streckt. Die Halteelemente 202 sind über einen Verbindungsabschnitt 190 miteinander verbunden, der eine Sollbruchstelle bildet.
  • Ein Implantat 42 kann in die Haltevorrichtung 200 eingesetzt werden, indem es mit seinem Implantatabschnitt 104 (vgl. 3) voran in Richtung der Halteachse 48 in die Implantataufnahme 58 eingesetzt wird. Hierbei werden die Anlageelemente 184 und die Halteelemente 202 durch das Außengewinde 106 nach radial außen verformt, so dass der Implantatabschnitt 104 vollständig in die Implantataufnahme eingeführt werden kann, bis der Implantatabschnitt 102 auf Höhe der Anlageelemente 184 und der Halteelemente 202 angeordnet ist und die Anlageelemente 184 und die Halteelemente 202 sich wieder nach radial innen zurückstellen können. Dann nimmt die Verbindungseinrichtung 44 die erste Verbindungsstellung ein.
  • Um das Implantat 42 von der Haltevorrichtung 200 zu lösen, kann die erste Verbindungseinrichtung 44 aus der ersten Verbindungsstellung in die erste Lösestellung gebracht werden, indem das Implantat 42 in mit 116 bezeichneter erster Handhabungsrichtung aus der Implantataufnahme 58 heraus bewegt wird. Hierbei wird der Verbindungsabschnitt 190 zwischen den Halteelementen 202 zerstört. Hierdurch kann angezeigt werden, dass an der Haltevorrichtung 200 bereits ein Implantat 42 gehalten war, so dass eine unbeabsichtigte Wiederverwendung der Haltevorrichtung 200 ausgeschlossen werden kann. Die Haltevorrichtung 200 umfasst also ebenfalls eine Anzeigevorrichtung 186. Bei dieser Anzeigevorrichtung sind die Anzeigeelemente durch die Halteelemente 202 gebildet.
  • In den 20 und 21 ist eine weitere Haltevorrichtung 204 dargestellt. Deren erste Verbindungseinrichtung 44 weist einen Aufbau auf, der beispielsweise dem Aufbau der ersten Verbindungseinrichtung 44 der Haltevorrichtung 34 gemäß 2 entspricht. Die Haltevorrichtung 204 weist ebenfalls einen Sicherungsabschnitt 90 auf, der in seinem Aufbau dem Sicherungsabschnitt 90 der Haltevorrichtung 40 gemäß 10 und 11 entspricht.
  • Hingegen unterscheidet sich die zweite Verbindungseinrichtung 46 der Haltevorrichtung 204 von den zweiten Verbindungseinrichtungen 46 der Haltevorrichtungen 34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200 dadurch, dass die Rastelemente 126 und 128 auf der der Halteachse 48 zugewandten Seite der Verbindungselemente 122 und 124 angeordnet sind. Dies bewirkt eine Umkehr der entsprechenden Öffnungsrichtungen 132 und der Schließrichtungen 134. Außerdem ist ein zwischen den Rastelementen 126 und 128 und der Anlagefläche 56 des Grundkörpers 52 ausgebildeter Hinterschnittbereich 82 zwischen den Verbindungselementen 122 und 124 ausgebildet und nicht auf einander entgegengesetzten Seiten.
  • Die Haltevorrichtung 204 kann mit der in 1 dargestellten Lagereinheit 2 verbunden werden, indem der Sicherungsabschnitt 90 der Haltevorrichtung 204 in eine Aufnahme 16 der Platte 4 eingetaucht wird, bis die Rastelemente 126 und 128 in die Lagerbereiche 32 der Lagerelemente 26 eingreifen. Die zweite Verbindungseinrichtung 46 der Haltevorrichtung 204 nimmt dann die zweite Verbindungsstellung ein.
  • Um die zweite Verbindungseinrichtung 46 der Haltevorrichtung 204 in die zweite Lösestellung zu überführen, können die Betätigungselemente 162 der Verbindungselemente 122 und 124 in zueinander entgegensetzten Betätigungsrichtungen 206 aufeinander zu bewegt werden, so dass die Rastelemente 126 und 128 in Öffnungsrichtung 132 voneinander weg bewegt werden und außer Eingriff mit den Lagerbereichen 32 der Lagerelemente 26 gebracht werden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - US 6929646 B2 [0003]

Claims (95)

  1. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) für ein Implantat (42), mit einer ersten Verbindungseinrichtung (44) zum lösbaren Verbinden der Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) mit dem Implantat (42), dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) eine zweite Verbindungseinrichtung (46) zum lösbaren Verbinden der Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) mit einer Lagereinheit (2) aufweist.
  2. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Verbindungseinrichtung (44) und die zweite Verbindungseinrichtung (46) voneinander unabhängig betätigbar sind.
  3. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Verbindungseinrichtung (44) aus einer ersten Verbindungsstellung, in der ein Implantat (42) mit der Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) verbindbar oder verbunden ist, in eine erste Lösestellung, in der die Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) das Implantat (42) freigibt, überführbar ist.
  4. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Verbindungseinrichtung (44) derart ausgebildet ist, dass zur Überführung der ersten Verbindungseinrichtung (44) aus der ersten Verbindungsstellung in die erste Lösestellung eine erste Lösekraft erforderlich ist.
  5. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine erste Rückstelleinrichtung (73) umfasst, die die erste Verbindungseinrichtung (44) aus der ersten Lösestellung in die erste Verbindungsstellung überführt.
  6. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Verbindungseinrichtung (46) aus einer zweiten Verbindungsstellung, in der die Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) mit der Lagereinheit (2) verbindbar oder verbunden ist, in eine zweite Lösestellung, in der die Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) von der Lagereinheit (2) lösbar ist, überführbar ist.
  7. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Verbindungseinrichtung (46) derart ausgebildet ist, dass zur Überführung der zweiten Verbindungseinrichtung (46) aus der zweiten Verbindungsstellung in die zweite Lösestellung eine zweite Lösekraft erforderlich ist.
  8. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine zweite Rückstell einrichtung (81) umfasst, die die zweite Verbindungseinrichtung (44) aus der zweiten Lösestellung in die zweite Verbindungsstellung überführt.
  9. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass sich die erste Lösekraft und die zweite Lösekraft nach Betrag und/oder Richtung voneinander unterscheiden.
  10. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Lösekraft und die zweite Lösekraft voneinander linear unabhängig sind.
  11. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Lösekraft kleiner ist als die zweite Lösekraft.
  12. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Verbindungseinrichtung (44) derart ausgebildet ist, dass das Implantat (42) bei einer Bewegung aus einer ersten Halteposition, in der das Implantat (42) mit der Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) verbunden ist, in eine erste Freigabeposition, in der das Implantat (42) von der Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) gelöst ist, in einer ersten Handhabungsrichtung (116) handhabbar ist.
  13. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Verbindungseinrichtung (46) derart ausgebildet ist, dass die Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) bei einer Bewegung aus einer zweiten Halteposition, in der die Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) mit der Lagereinheit (2) verbunden ist, in eine zweite Freigabeposition, in der die Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) von der Lagereinheit (2) gelöst ist, in einer zweiten Handhabungsrichtung (116) handhabbar ist.
  14. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Handhabungsrichtung (116) und die zweite Handhabungsrichtung (118) voneinander linear unabhängig sind.
  15. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Handhabungsrichtung (116) und die zweite Handhabungsrichtung (118) zueinander senkrecht oder im Wesentlichen senkrecht sind.
  16. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) nach einem der Ansprüche 3 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) eine Halteachse (48) definiert, die die Position und/oder die Lage des Implantats (42) vorgibt, wenn dieses mit der Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) verbunden ist.
  17. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteachse (48) und die erste Handhabungsrichtung (116) zueinander senkrecht oder im Wesentlichen senkrecht sind.
  18. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteachse (48) und die zweite Handhabungsrichtung (118) zueinander parallel oder im Wesentlichen parallel sind.
  19. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) nach einem der Ansprüche 3 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Verbindungseinrichtung (44) mindestens ein Halteelement (62, 202) umfasst, das ausgebildet ist, in der ersten Verbindungsstellung der ersten Verbindungseinrichtung (44) das Implantat (42) mit der Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) zu verbinden.
  20. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Halteelement (62) zungenförmig ist.
  21. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Halteelement (202) kreissegmentförmig ist.
  22. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) nach einem der Ansprüche 19 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Halteelement (62, 202) innerhalb einer Halteebene (50) beweglich und/oder verformbar ist.
  23. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteebene (50) zu der Halteachse (48) senkrecht oder im Wesentlichen senkrecht ist.
  24. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) nach einem der Ansprüche 19 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Verbindungseinrichtung (44) mindestens zwei Halteelemente (62, 202) aufweist.
  25. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens zwei Halteelemente (62, 202) zum Überführen der ersten Verbindungseinrichtung (44) aus der ersten Verbindungsstellung in die erste Lösestellung in zueinander entgegengesetzten Öffnungsrichtungen (70) bewegbar sind.
  26. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens zwei Halteelemente (62, 202) zum Überführen der ersten Verbindungseinrichtung (44) aus der ersten Lösestellung in die erste Verbindungsstellung in zueinander entgegengesetzten Schließrichtungen (72) bewegbar sind.
  27. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) nach einem der Ansprüche 19 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Halteelement (62, 202) zur Ausbildung der ersten Rückstelleinrichtung (73) bei Überführung der ersten Verbindungseinrichtung (44) aus der ersten Verbindungsstellung in die erste Lösestellung eine erste Rückstellkraft aufbaut, mit der die erste Verbindungseinrichtung (44) zurück in die erste Verbindungsstellung überführbar ist.
  28. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) nach einem der Ansprüche 19 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Halteelement (62, 202) eine Implantataufnahme (58) zur Aufnahme des Implantats (42) begrenzt.
  29. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 204) nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Implantataufnahme (58) einen Hinterschnitt aufweist.
  30. Haltevorrichtung (200) nach Anspruch 28 oder 29, dadurch gekennzeichnet, dass die Implantataufnahme (58) umfangsseitig geschlossen ist.
  31. Haltevorrichtung (180, 192, 200) nach einem der Ansprüche 3 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Verbindungseinrichtung (44) mindestens ein Anlageelement (184) umfasst, das in der ersten Verbindungsstellung der ersten Verbindungseinrichtung (44) unter Vorspannung an das Implantat (42) anlegbar ist.
  32. Haltevorrichtung (180, 192, 200) nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Anlageelement (184) die Implantataufnahme (58) begrenzt.
  33. Haltevorrichtung (180, 192, 200) nach Anspruch 31 oder 32, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Anlageelement (184) kreissegmentförmig ist.
  34. Haltevorrichtung (180, 192, 200) nach einem der Ansprüche 3 bis 33 oder nach einem der Ansprüche 3 bis 33 in Verbindung mit dem Oberbegriff des Anspruchs 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Anzeigevorrichtung (186) aufweist, die eine zumindest einmalige Überführung der ersten Verbindungseinrichtung (44) aus der ersten Verbindungsstellung in die erste Lösestellung anzeigt.
  35. Haltevorrichtung (180, 192, 200) nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigevorrichtung (186) mindestens ein Anzeigeelement (188) umfasst, das bei einer Überführung der ersten Verbindungseinrichtung (44) aus der ersten Verbindungsstellung in die erste Lösestellung zerstörbar und/oder plastisch verformbar ist.
  36. Haltevorrichtung (180, 192, 200) nach Anspruch 34 oder 35, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigevorrichtung (186) mindestens einen Verbindungsabschnitt (190) zur Verbindung von mindestens zwei Anzeigeelementen (188) und/oder zur Verbindung des mindestens einen Anzeigeelements (188) mit einem weiteren Teil der Haltevorrichtung (180, 192, 200) aufweist, wobei der Verbindungsabschnitt (190) bei einer Überführung der ersten Verbindungseinrichtung (44) aus der ersten Verbindungsstellung in die erste Lösestellung durchtrennbar ist.
  37. Haltevorrichtung (180, 192, 200) nach einem der Ansprüche 34 bis 36, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Anzeigeelement (188) bändchenförmig ist.
  38. Haltevorrichtung (180, 192, 200) nach einem der Ansprüche 34 bis 37, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Anzeigeelement (188) relativ zueinander bewegliche Elementabschnitte (194, 196) aufweist, die sich in zueinander winklig stehenden Ebenen erstrecken.
  39. Haltevorrichtung (200) nach einem der Ansprüche 34 bis 38, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Anzeigeelement (188) durch ein Halteelement (202) gebildet ist.
  40. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen plattenförmigen Grundkörper (52) umfasst.
  41. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) nach Anspruch 40, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Grundkörper (52) in der Halteebene (50) erstreckt.
  42. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) nach Anspruch 40 oder 41, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Grundkörper (52) senkrecht oder im Wesentlichen senkrecht zu der Halteachse (48) erstreckt.
  43. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) nach einem der Ansprüche 40 bis 42, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Halteelement (62, 202) und/oder das mindestens eine Anlageelement (184) und/oder das mindestens eine Anzeigeelement (188) an dem Grundkörper (52) angeordnet ist oder sind.
  44. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) nach einem der Ansprüche 40 bis 43, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Halteelement (62, 202) und/oder das mindestens eine Anlageelement (184) und/oder das mindestens eine Anzeigeelement (188) mit dem Grundkörper (52) einstückig ausgebildet ist oder sind.
  45. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen Datenspeicher (74) zur Speicherung von Implantat-Daten (76) umfasst.
  46. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) nach Anspruch 45, dadurch gekennzeichnet, dass der Datenspeicher (74) unlösbar mit der Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) verbunden ist.
  47. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) nach Anspruch 45 oder 46, dadurch gekennzeichnet, dass der Datenspeicher (74) mehrfach beschreibbar ist.
  48. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) nach einem der Ansprüche 45 bis 47, dadurch gekennzeichnet, dass der Datenspei cher (74) zur Anzeige der Implantat-Daten (76) in Form eines optischen Datenspeichers ausgebildet ist.
  49. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) nach einem der Ansprüche 45 bis 48, dadurch gekennzeichnet, dass die Implantat-Daten (76) in alphanumerischer Form, als Barcode und/oder als Matrixcode vorliegen.
  50. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) nach einem der Ansprüche 45 bis 49, dadurch gekennzeichnet, dass der Datenspeicher (74) zur Anzeige der Implantat-Daten (76) eine Sichtfläche (54) umfasst.
  51. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) nach Anspruch 50, dadurch gekennzeichnet, dass die Sichtfläche (54) an dem Grundkörper (52) ausgebildet ist.
  52. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) nach einem der Ansprüche 45 bis 51, dadurch gekennzeichnet, dass die Implantat-Daten (76) mit der Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) einstückig ausgebildet sind.
  53. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) nach einem der Ansprüche 45 bis 52, dadurch gekennzeichnet, dass der Datenspeicher (74) in Form eines elektronischen Datenspeichers ausgebildet ist.
  54. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) nach einem der Ansprüche 45 bis 53, dadurch gekennzeichnet, dass der Datenspeicher (74) mindestens ein RFID-Element umfasst.
  55. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Verbindungseinrichtung (46) mindestens ein Verbindungselement (78, 122, 124) umfasst, das ausgebildet ist, in der zweiten Verbindungsstellung der zweiten Verbindungseinrichtung (46) die Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) mit der Lagereinheit (2) zu verbinden.
  56. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) nach Anspruch 55, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Verbindungselement (78, 122, 124) zur Ausbildung einer Rastverbindung mindestens ein Rastelement (80, 126, 128) umfasst oder als Rastelement (80, 126, 128) ausgebildet ist, wobei das Rastelement (80, 126, 128) in der zweiten Verbindungsstellung der zweiten Verbindungseinrichtung (46) mit der Lagereinheit (2) rastend in Eingriff steht oder in Eingriff bringbar ist.
  57. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) nach Anspruch 55 oder 56, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Verbindungselement (78, 122, 124) innerhalb einer Verbindungsebene (130) beweglich und/oder verformbar ist.
  58. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) nach Anspruch 57, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsebene (130) zu der Halteachse (48) des Implantats (42) parallel oder im Wesentlichen parallel ist.
  59. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) nach einem der Ansprüche 55 bis 58, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Verbindungseinrichtung (46) mindestens zwei Verbindungselemente (122, 124) aufweist.
  60. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) nach Anspruch 59, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens zwei Verbindungselemente (122, 124) zum Überführen der zweiten Verbindungseinrichtung (46) aus der zweiten Verbindungsstellung in die zweite Lösestellung in zueinander entgegengesetzten Öffnungsrichtungen (132) bewegbar sind.
  61. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) nach Anspruch 59 oder 60, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens zwei Verbindungselemente (122, 124) zum Überführen der zweiten Verbindungseinrichtung (46) aus der zweiten Lösestellung in die zweite Verbindungsstellung in zueinander entgegengesetzten Schließrichtungen (134) bewegbar sind.
  62. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) nach einem der Ansprüche 55 bis 61, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Verbindungselement (78, 122, 124) zur Ausbildung der zweiten Rückstelleinrichtung (81) bei Überführung der zweiten Verbindungseinrichtung (46) aus der zweiten Verbindungsstellung in die zweite Lösestellung eine zweite Rückstellkraft aufbaut, mit der die zweite Verbindungseinrichtung (46) zurück in die zweite Verbindungsstellung überführbar ist.
  63. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) nach einem der Ansprüche 55 bis 62, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Verbindungselement (78, 122, 124) in der zweiten Verbindungsstellung der zweiten Verbindungseinrichtung (46) einen Hinterschnittbereich (82) zur Aufnahme eines Abschnitts (24, 30) der Lagereinheit (2) begrenzt.
  64. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) nach Anspruch 63, dadurch gekennzeichnet, dass der Hinterschnittbereich (82) durch eine Anlagefläche (56) des Grundkörpers (52) begrenzt ist.
  65. Haltevorrichtung (40, 164, 180, 192, 200) nach einem der Ansprüche 55 bis 64, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Verbindungseinrichtung (46) mindestens einen im Wesentlichen U-förmigen Materialabschnitt (158) umfasst, der zwei sich parallel oder im Wesentlichen parallel zu der Halteachse (48) erstreckende U-Schenkel (152, 156) aufweist, die über eine U-Basis (154) miteinander verbunden sind.
  66. Haltevorrichtung (40, 164) nach Anspruch 65, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteachse (48) zwischen zwei U-Schenkeln (152, 156) angeordnet ist.
  67. Haltevorrichtung (180, 192, 200) nach Anspruch 65 oder 66, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteachse (48) außerhalb eines zwischen den U-Schenkeln (152, 156) ausgebildeten Raums (181) angeordnet ist.
  68. Haltevorrichtung (40, 164, 180, 192, 200, 204) nach einem der Ansprüche 6 bis 67, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Verbindungseinrichtung (46) mindestens ein Betätigungselement (162, 166) zum Überführen der zweiten Verbindungseinrichtung (46) aus der zweiten Verbindungsstellung in die zweite Lösestellung aufweist.
  69. Haltevorrichtung (40, 164, 180, 192, 200, 204) nach Anspruch 68, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Betätigungselement (162, 166) in Form eines Griffabschnitts ausgebildet ist.
  70. Haltevorrichtung (40, 164, 180, 192, 200) nach Anspruch 68 oder 69, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Betätigungselement (162) an einem freien Ende (160) eines U-Schenkels (156) angeordnet ist.
  71. Haltevorrichtung (164, 204) nach einem der Ansprüche 68 bis 70, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Betätigungselement (162, 166) an dem Grundkörper (52) angeordnet ist.
  72. Haltevorrichtung (40, 164, 180, 192, 200, 204) nach einem der Ansprüche 68 bis 71, dadurch gekennzeichnet, dass entlang der Halteachse (48) des Implantats (42) gesehen mindestens ein Betätigungselement (162, 166) und mindestens ein Verbindungselement (122, 124) der zweiten Verbindungseinrichtung (46) auf einander gegenüberliegenden Seiten des Grundkörpers (52) angeordnet sind.
  73. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie mindestens eine Sicherungseinrichtung (88) umfasst, die ein Implantieren des Implantats (42) verhindert, wenn das Implantat (42) mit der Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) verbunden ist.
  74. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) nach Anspruch 73, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherungseinrichtung (88) mindestens einen zu der Halteachse (48) beabstandeten Sicherungsabschnitt (90) umfasst.
  75. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) nach Anspruch 74, dadurch gekennzeichnet, dass der Sicherungsabschnitt (90) zu dem Grundkörper (52) winklig, insbesondere senkrecht oder im Wesentlichen senkrecht angeordnet ist.
  76. Haltevorrichtung (34, 36) nach Anspruch 74 oder 75, dadurch gekennzeichnet, dass der Sicherungsabschnitt (90) in einem Querschnitt senkrecht zu der Halteachse (48) im Wesentlichen C-förmig ist.
  77. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) nach einem der Ansprüche 74 bis 76, dadurch gekennzeichnet, dass der Sicherungsabschnitt (90) in Querschnitten senkrecht zu der Halteachse (48) in ei fern zu dem Grundkörper (52) benachbarten Bereich größer ist als in einem von dem Grundkörper (52) entfernten Bereich.
  78. Haltevorrichtung (40, 164, 180, 192, 200) nach einem der Ansprüche 74 bis 77, dadurch gekennzeichnet, dass der Sicherungsabschnitt (90) durch den U-förmigen Materialabschnitt (158) der zweiten Verbindungseinrichtung (46) gebildet ist.
  79. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Führungseinrichtung (84) aufweist, mit der die Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) relativ zu der Lagereinheit (2) positionierbar ist.
  80. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) nach Anspruch 79, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungseinrichtung (84) mindestens einen Führungsabschnitt (86) aufweist, der zur Anlage an einen Abschnitt (24, 30) der Lagereinheit (2) ausgebildet ist.
  81. Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) nach einem der voranstehenden Ansprüche mit mindestens einem Implantat (42).
  82. Lagereinheit (2) zum Aufnehmen und/oder Festlegen mindestens einer Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) für ein Implantat (42), wobei die Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) eine erste Verbindungseinrichtung (44) zum lösbaren Verbinden der Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) mit dem Implantat (42) umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) eine zweite Verbindungseinrichtung (46) zum lösbaren Verbinden der Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) mit der Lagereinheit (2) aufweist.
  83. Lagereinheit (2) nach Anspruch 82, dadurch gekennzeichnet, dass sie für eine zueinander identische Orientierung von mindestens zwei Haltevorrichtungen (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) ausgebildet ist.
  84. Lagereinheit (2) nach Anspruch 82 oder 83, dadurch gekennzeichnet, dass sie für eine regelmäßige Anordnung von mindestens drei Haltevorrichtungen (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) ausgebildet ist.
  85. Lagereinheit (2) nach einem der Ansprüche 82 bis 84, dadurch gekennzeichnet, dass sie für eine Anordnung der Haltevorrichtungen (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) in Reihen (18) und/oder Spalten (20) ausgebildet ist.
  86. Lagereinheit (2) nach einem der Ansprüche 82 bis 85, dadurch gekennzeichnet, dass sie zum Aufnehmen und/oder Festlegen mindestens einer Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) mindestens eine Aufnahme (16) umfasst.
  87. Lagereinheit (2) nach Anspruch 86, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) zumindest abschnittsweise in die mindestens eine Aufnahme (16) einsetzbar ist.
  88. Lagereinheit (2) nach einem der Ansprüche 82 bis 87, dadurch gekennzeichnet, dass sie zur Ausbildung oder Anordnung der mindestens einen Aufnahme (16) eine Platte (4) umfasst.
  89. Lagereinheit (2) nach Anspruch 88, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Aufnahme (16) durch einen Abschnitt (24) der Platte (4) begrenzt ist, der mit der zweiten Verbindungseinrichtung (46) der Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) verbindbar ist.
  90. Lagereinheit (2) nach einem der Ansprüche 86 bis 89, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme (16) einen Querschnitt (22) aufweist, der die Drehlage einer Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) um deren Halteachse (48) relativ zu der Lagereinheit (2) vorgibt.
  91. Lagereinheit (2) nach einem der Ansprüche 86 bis 90, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Aufnahme (16) einen Querschnitt (22) in Form eines Langlochs aufweist.
  92. Lagereinheit (2) nach einem der Ansprüche 86 bis 91, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme (16) mindestens ein von der Platte (4) hervorstehendes Lagerelement (26) zur Verbindung der Lagereinheit (2) mit der zweiten Verbindungseinrichtung (46) einer Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) aufweist.
  93. Lagereinheit (2) nach einem der Ansprüche 82 bis 92, dadurch gekennzeichnet, dass sie mindestens eine Abstandseinrichtung (8) aufweist, die die Platte (4) zu einer Aufstellfläche (14) für die Lagereinheit (2) beabstandet.
  94. Lagereinheit (2) nach Anspruch 93, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstandseinrichtung (8) eine sich entlang der Berandung (6) der Platte (4) zumindest abschnittsweise erstreckende Berahmung (10) umfasst.
  95. Lagereinheit (2) nach einem der Ansprüche 82 bis 94, mit mindestens einer Haltevorrichtung (34, 36, 38, 40, 164, 180, 192, 200, 204) nach einem der Ansprüche 1 bis 81.
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