DE102006050973B4 - Auf eine Zahnbürste aufsetzbarer Zahnbürstenkopf - Google Patents

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Abstract

Aufsetzbarer Zahnbürstenkopf (10) für eine von Hand oder elektrisch betreibbare Zahnbürste (11), mit einer Grundplatte (12, 12'), an der eine Vielzahl an Bündeln (14) aus mehreren Borsten (15) gehalten ist und die mit einer lösbaren Verbindungsvorrichtung für einen Zahnbürstenkopfträger (36) versehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils mehrere Borstenbündel (14) über Borstenträger (20) gegenüber der Grundplatte (12, 12') von einer Nichtgebrauchstellung in eine Gebrauchstellung schwenkbar aufrichtbar gehalten sind, wobei die Borstenträger (20) jeweils um eine quer zur Längserstreckung der Grundplatte (12, 12') verlaufende Schwenkachse (16) in dieselbe Richtung schwenkbar sind, und wobei die mehreren Schwenkachsen (16) beziehungsweise Borstenträger (20) in Längsrichtung der Grundplatte (12, 12') hintereinander angeordnet sind.

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen aufsetzbaren Zahnbürstenkopf für eine von Hand oder elektrisch betreibbare Zahnbürste nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und auf eine mit einem derartigen aufsetzbaren Zahnbürstenkopf versehene Zahnbürste nach Anspruch 11 sowie auf eine Verpackung für derartige Zahnbürstenköpfe nach Anspruch 15.
  • Dem Verwenden von an einer Zahnbürste auswechselbaren Zahnbürstenköpfen liegt die Überlegung zugrunde, dass im Hygienebereich der Trend seit Jahren zu Einmalartikeln bzw. Wegwerfartikeln geht. Außerdem ist insbesondere bei Zahnbürsten beziehungsweise deren Zahnbürstenköpfen die Gefahr sehr groß, dass sie schon nach kurzer Zeit voller Bakterien, Pilze, Viren und anderen Keimen ist, was aufgrund mangelnder Hygiene zu Zahnfleischentzündungen und weitergehenden Beschwerden führen kann.
  • Bekannt sind Zahnbürstenköpfe, die eine mit Borstenbündel versehene Trägerplatte besitzen, die in einen Zahnbürstenkopfträger einer Zahnbürste einklipsbar sind. Die jeweiligen für den unmittelbar gebrauchsfertigen Zustand hergestellten Zahnbürstenköpfe sind einzeln verpackt und in dieser Form auch als Set zu erhalten. Dennoch werden derartige Zahnbürstenköpfe nicht als Wegwerfartikel beziehungsweise Einmalartikel betrachtet, sondern werden üblicherweise ebenfalls über zumindest einige Tage oder Wochen hinweg verwendet. Würden die bekannten Zahnbürstenköpfe als Einmalartikel betrachtet, müssten relativ großvolumige Verpackungseinheiten dargeboten werden, die darüber hinaus relativ kostenaufwendig sind.
  • Ein Zahnbürstenkopf der vorbeschriebenen und im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art ist aus der US 5 224 234 A bekannt.
  • Aus der EP 1 738 670 A1 ist eine Zahnbürste bekannt geworden, deren nicht auswechselbarer Zahnbürstenkopf mit einer Vielzahl von Borsten bestückt ist, die in Längsrichtung der Zahnbürste hin und her bewegbar bzw. schwenkbar angeordnet sind. Die Bewegung der Borsten erfolgt über einen hin- und hergehenden Antrieb, der im Handgriff der Zahnbürste angeordnet ist und der mit den Borsten im Zahnbürstenkopf verbunden ist. Die Borsten sind mit dem Zahnbürstenkopf fest verbunden und damit nicht austauschbar.
  • Aus der DE 1 233 821 B ist eine Zahnbürste bekannt, die mit zwei beweglichen Borstenbüscheleinheiten versehen ist, wobei jede Borstenbüscheleinheit an einer Zunge einer Zahnbürstenkopf-Grundplatte gehalten sind. Die beiden Zungen sind um parallele Querachsen zueinander entgegengesetzten Richtungen schwenkbar, wobei die Querachsen an den jeweils aneinander abgewandten Enden der Zungen vorgesehen sind. Auch hier sind die Borstenbüscheleinheiten fest, also nicht austauschbar, am Zahnbürstenkopf gehalten.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, es deshalb, einen Zahnbürstenkopf der eingangsgenannten Art zu schaffen, der als Einmalartikel in kompakterer Weise sowohl einzeln als auch in größeren Packungseinheiten mit erheblich geringerem Verpackungsvolumen auskommt und der darüber hinaus in kostengünstigerer Weise herstellbar ist.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe sind bei einem Zahnbürstenkopf der genannten Art die im Anspruch 1 und bei einer Zahnbürste die im Anspruch 11 sowie bei einer Verpackung für Zahnbürstenköpfe die im Anspruch 15 angegebenen Merkmale vorgesehen.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen des Zahnbürstenkopfes, der Zahnbürste und der Verpackung für Zahnbürstenköpfe sind in den jeweils zugehörigen Unteransprüchen angegeben.
  • Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen ist aufgrund der Möglichkeit, die Borstenbündel im Bereitstellungszustand gegen die Grundplatte zu neigen, eine erhebliche Verkleinerung des Verpackungsvolumens des Zahnbürstenkopfes und dabei auch insbesondere einer Vielzahl von Zahnbürstenköpfen erreicht. Die Verpackungsgröße lässt sich dabei auf etwa die Hälfte bis ein Drittel der bisherigen Verpackungsgröße reduzieren.
  • Gemäß den Merkmalen des Anspruchs 2 sind in vorteilhafter Weise und zur weiteren Verpackungsvolumenreduzierung die Borstenbündel spaltenweise und/oder reihenweise, vorzugsweise in zwei Reihen und vier Spalten jeweils für sich schwenkbar.
  • Vorteilhafte konstruktive Ausgestaltungen hierzu ergeben sich aus den Merkmalen eines oder mehrerer der Ansprüche 3 und 4.
  • Mit den Merkmalen nach Anspruch 5 ist eine geringe Bauhöhe von Grundplatte und Schwenkplatte beziehungsweise Borstenträger erreicht. Zweckmäßigerweise sind dabei die Merkmale nach Anspruch 6 vorgesehen.
  • Gemäß den beiden Ausführungsformen nach den Merkmalen des Anspruchs 7 beziehungsweise denen des Anspruchs 8 sind die Borstenbündel an einem oder zwei nur über eine Teilbreite der Grundplatte sich erstreckenden Schwenkplattenabschnitten vorgesehen.
  • Eine weitere konstruktive Vereinfachung und Platzersparnis ergibt sich durch die Ausgestaltung der Schwenkachse nach den Merkmalen des Anspruchs 9.
  • Mit den Merkmalen nach Anspruch 10 ist in einfacher Weise eine eigenständige Halterung der Borstenbündel in aufgerichtetem Zustand dann erreicht, wenn der Zahnbürstenkopf auf einen Zahnbürstenkopfträger einer Zahnbürste aufgebracht wird.
  • Wie erwähnt, bezieht sich die Erfindung gemäß Anspruch 11 auch auf eine von Hand oder elektrisch betreibbare Zahnbürste, die mit einem Zahnbürstenkopf der vorstehenden Art bestückt und verwendet werden kann. Vorteilhafte Ausgestaltungen einer derartigen Zahnbürste beziehungsweise von deren Zahnbürstenkopfträger ergeben sich aus den Merkmalen eines oder mehrerer der Ansprüche 12 bis 14. Hierbei ist insbesondere eine Vereinfachung der Verbindung bzw. Befestigung des Zahnbürstenkopfes an der Zahnbürste, unter gleichzeitiger Aufrichtung der geneigt verschwenkten Borstenbündel erreicht.
  • Des Weiteren bezieht sich die vorliegende Erfindung auf eine Verpackung derartiger Zahnbürstenköpfe in geneigtem Zustand der Borstenbündel. Aus der EP 0 864 509 A1 ist eine Verpackung in Form einer Hülle für einen zur einer Spirale aufgewickelten, elektrische Bauelemente aufweisenden Gurt bekannt, bei welchem Gurt es sich um einen endlosen Träger handelt, in welchem in bestimmten Abständen die Bauelemente aufgenommen sind, die dem Gurt nacheinander entnommen werden können. Um einen relativ kleinen beziehungsweise wenig Volumen benötigenden Vorrat an Zahnbürstenköpfen für den Einmalgebrauch zu ermöglichen, der auch auf längeren Reisen mitführbar ist, sind Merkmale nach Anspruch 15 vorgesehen. Bei dieser Verpackung sind die Zahnbürstenköpfe, d. h. das zu verpackende Element selbst in verschwenktem Zustand mit ihren Grundplatten aneinandergehängt, was einen separaten Träger erübrigt.
  • Die Verpackungsbox kann in langgestreckter Weise ausgestaltet sein. Für einen mehrtägigen Bedarf ist es jedoch zweckmäßig, die Verpackungsbox entsprechend den Merkmalen nach Anspruch 16 auszugestalten, wobei es zur vereinfachten Handhabung zweckmäßig ist, die Merkmale nach Anspruch 17 vorzusehen. Auf diese Weise ist eine bequeme Entnahme der einzelnen Zahnbürstenköpfe möglich.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Merkmalen des Anspruchs 18 und/oder 19 und/oder 20.
  • Für einen mehrwöchigen Vorrat an Einmal-Zahnbürstenköpfen ist es zweckmäßig, die Merkmale nach Anspruch 21 vorzusehen, also mehrere an sich flache Verpackungsboxen zu einer stapelbaren Einheit auszugestalten.
  • Weitere Einzelheiten der Erfindung sind der folgenden Beschreibung zu entnehmen, in der die Erfindung anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher beschrieben und erläutert ist. Es zeigen:
  • 1 in schematischer Seitenansicht einen Zahnbürstenkopf im Verpackungszustand mit geneigten Borstenbündeln vor einer Verwendung gemäß Vorliegender Erfindung,
  • 2 eine der 1 entsprechende Seitenansicht, jedoch im Verwendungszustand bei aufgerichteten Borstenbündeln,
  • 3 eine Draufsicht auf den Zahnbürstenkopf gemäß Pfeil III der 2,
  • 4A und 4B eine Draufsicht auf die Grundplatte des Zahnbürstenkopfes in der Ausführungsform nach 3 beziehungsweise gemäß einer weiteren Ausführungsform,
  • 5A und 5B eine Draufsicht beziehungsweise Seitenansicht eines Zahnbürstenkopfes nach 3 beziehungsweise 2 in auf einen Zahnbürstenkopfträger einer Zahnbürste aufgebrachtem Verwendungszustand,
  • 6 in vergrößerter Darstellung einen Schnitt längs der Linie VI-VI der 5A und
  • 7 eine Verpackung zur Aufnahme einer Vielzahl aneinanderhängender Zahnbürstenköpfe im Verpackungszustand.
  • 1 und 2 zeigen einen Zahnbürstenkopf 10 gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung, der als Einmalartikel beziehungsweise Wegwerfartikel vorgesehen ist und der als solcher aus einem volumenkleinen Verpackungszustand (1) in einen volumengroßen Verwendungszustand (2) an einer von Hand oder elektrisch betreibbaren Zahnbürste 11 gebracht wird.
  • Der Zahnbürstenkopf 10 besitzt eine etwa länglich rechteckfömige Grundplatte 12 beziehungsweise 12' aus Kunststoff, die in Längsrichtung mit einer Reihe von hintereinander angeordneten Schwenkplattenpaaren 13 (4A) oder einzelnen Schwenkplatten 13' (4B) versehen ist, an denen Borstenträger 20 mit jeweils einer Matrix an Borstenbündeln 14 schwenkbar gehalten ist. Jedes Borstenbündel 14 besteht aus einer Vielzahl von zum Bündel zusammengefassten Borsten 15. An jedem Borstenträger 20 besteht die Matrix aus in Reihen und Spalten angeordneten Borstenbündeln 14. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel ist jeder Borstenträger 20 mit vier Borstenbündeln 14 in einer Reihe und zwei Borstenbündeln 14 in einer Spalte versehen. Jeder Borstenträger 20 besitzt eine etwa der Breite der Grundplatte 12, 12' entsprechende Längsabmessung und ist an einem Schwenkplattenpaar 13 beziehungsweise an einer mittigen Schwenkplatte 13' durch Verzapfen, Verkleben, Verschweißen oder dergleichen stabil befestigt. Somit ist gemäß 1 in Längsrichtung der länglich rechteckförmigen Grundplatte 12, 12' jedes Schwenkplattenpaars 13 bzw. jede Schwenkplatte 13' einer Einheit 19 aus einem Borstenträger 20 und mehreren Borstenbündeln 14 in einem Winkel von etwa zwischen 45° und 90°, vorzugsweise von beispielsweise 60° angeordnet.
  • Jedes Schwenkplattenpaar 13 beziehungsweise jede Schwenkplatte 13' ist an der Grundplatte 12, 12' um eine Achse 16 schwenkbar gehalten, die in Querrichtung der Grundplatte 12, 12' verläuft und als das Schwenkplattenpaar 13 beziehungsweise die Schwenkplatte 13' und die Grundplatte 12, 12' verbindendes Filmscharnier ausgebildet ist. In aufgerichtetem Zustand der Einheit 19 schwenken die Schwenkplatten 13' beziehungsweise -paare 13 in jeweils eine Ausnehmung 18 (4B) beziehungsweise ein Ausnehmungspaar 17 (4A) der Grundplatte 12 beziehungsweise 12'. In diesem Zustand können die jeweiligen Schwenkplattenpaare 13 bzw. Schwenkplatten 13' im jeweiligen Ausnehmungspaar 17 beziehungsweise Ausnehmung 18 verrastet oder reibschlüssig geklemmt sein.
  • Bei der Ausführungsform nach 3 und 4A ist das Schwenkplattenpaar 13 in zwei Schwenkplattenabschnitte 21 und 22 unterteilt, die in entsprechende Ausnehmungsabschnitte 23 und 24 des Ausnehmungspaares 17 in der Grundplatte 12 in angelenkter Weise eintauchen können. Die Schwenkplattenabschnitte 21 und 22 der Schwenkplatte 13' sind in querverlaufendem Abstand zueinander angeordnet und ergänzen die beiden Längsseiten der Grundplatte 12. Auf den beiden Schwenkplattenabschnitte 21 und 22 des Schwenkplattenpaares 13 ist der Borstenträger 20 mit der Matrixanordnung an Borstenbündeln 14 gehalten. Die beiden Ausnehmungsabschnitte 23 und 24 des Ausnehmungspaares 17 sind längs den Seitenrändern der Grundplatte 12 in entsprechender Weise und im Abstand angeordnet, so dass zwischen den Ausnehmungsabschnitten 23 und 24 unter anderem ein mittiger Längssteg 25 der Grundplatte 12 verbleibt.
  • Die Ausführungsformen nach 4B besitzt eine einzige mittige Schwenkplatte 13', die in angelenkter Weise in eine einzige Ausnehmung 18 tauchen kann. Bei diesem Ausführungsbeispiel verbleiben seitliche Längsstege 28 und 29 der Grundplatte 12'. Auf der Schwenkplatte 13' ist der Borstenträger 20 mit der Matrixanordnung an Borstenbündeln 14 befestigt.
  • Wie in den 4A und 4B angedeutet und im Zusammenhang mit 7 noch weiter ausgeführt, sind in verpacktem Zustand mehrere Zahnbürstenköpfe 10 aus mehreren (hier fünf) Einheiten 19 hintereinander und/oder nebeneinander angeordnet und über ihre jeweilige Grundplatte 12 beziehungsweise 12' abtrennbar miteinander verbunden. Mit anderen Worten, die Grundplatten 12 beziehungsweise 12' aus Kunststoff sind aneinanderhängend hergestellt und an ihrem jeweiligen Übergangsende zur Grundplatte 12 beziehungsweise 12' des benachbarten verpackter Zahnbürstenkopfes 10 mit einer Perforierung 31 zum Trennen benachbarter Zahnbürstenköpfe 10 versehen. Gemäß der Zeichnung sind die Zahnbürstenköpfe 10 in Längsrichtung hintereinander abtrennbar angeordnet; sie können aber auch in Querrichtung nebeneinander abtrennbar angeordnet sein oder auch sowohl in Längs- als auch in Querrichtung.
  • Die 5A, B und 6 zeigen eine mit einem Zahnbürstenkopf 10 nach den 1 bis 3 komplettierte Zahnbürste 11. Die Zahnbürste 11 ist mit einem Zahnbürstenkopfträger 36 und einen Zahnbürstenstiel 35 versehen, der entweder Teil einer von Hand betätigbaren Zahnbürste oder Teil einer elektrisch betätigbaren Zahnbürste ist. Der Zahnbürstenkopfträger 36 ist mit seitlichen Führungsnuten 37 und 38 versehen, in die der Zahnbürstenkopf 10 einschiebbar ist und auf diese Weise am Zahnbürstenkopfträger 36 auswechselbar gehalten werden kann. Hierbei sind bei beiden Ausführungsformen nach den 4A und 4B die seitlichen Ränder der Grundplatte 12 einschließlich der jeweiligen Schwenkplatte 13' beziehungsweise Schwenkplattenabschnitte 21, 22 und/oder der seitlichen Ränder der Borstenträger 20 gegebenenfalls reibschlüssig oder verrastend gehalten. Zweckmäßigerweise wird der Zahnbürstenkopf 10 in seinem Ausgangszustand mit verschwenkten Borstenträger 20 beziehungsweise Borstenbündeln 14 (1) in eine Richtung entgegen der Neigung der Borstenbündel 14 in die Führungsnuten 37 und 38 eingeschoben, so dass sich beim Einschieben des Zahnbürstenkopfs 10 in den Zahnbürstenkopfträger 36 die Schwenkplattenpaare 13 beziehungsweise die Schwenkplatten 13' mit den Einheiten 19 aus Borstenträger 20 und Borstenbündel 14 in die senkrechte Gebrauchsstellung (2) aufrichten. 6 zeigt die seitliche Führungshalterung des Zahnbürstenkopfes 10 in den Führungsnuten 37, 38 des Zahnbürstenkopfträgers 36.
  • Es versteht sich, dass zum Auswechseln eines Zahnbürstenkopfes 10 der bereits gebrauchte Zahnbürstenkopf 10 entweder in dieselbe Richtung weiter oder entgegen der Einschubrichtung wieder herausgenommen werden kann.
  • 7 zeigt eine Verpackung 40 für eine Vielzahl an ihren Grundplatten 12 beziehungsweise 12' aneinanderhängender Zahnbürstenköpfe 10 in der Verpackungslage nach 1.
  • Beispielsweise besitzt die Verpackung 40 eine flache über einen wesentlichen Umfangsteil zylindrische Verpackungsbox 41, die an einem Umfangsbereich geradlinig verläuft und mit einer öffnen- und schließbaren Klappe 42 versehen ist. Die Verpackungsbox 41 besitzt achsmittig einen innerhalb der Box ortsfesten oder drehbar gelagerten Zapfen 43, um den die über ihre Grundplatten 12 beziehungsweise 12' aneinanderhängenden Zahnbürstenköpfe 10 von innen nach außen gewickelt sind. Somit ergibt sich ein polygonartiger Zug 45 der Vielzahl aneinander hängender Zahnbürstenköpfe 10 von innen nach außen zur mit der Klappe 42 verschließbaren Entnahmeöffnung 44 und zwar in entgegen der Richtung der Neigung der Einheiten 19 an der Grundplatte 12, 12', so dass bereits an der Entnahmeöffnung 44 ein Zahnbürstenkopf 10 auf beziehungsweise in einen Zahnbürstenkopfträger 36 geschoben werden kann.
  • Beim dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Zahnbürstenköpfe 10 über ihre Grundplatten 12 beziehungsweise 12' in offenem, das heißt nicht abgedecktem Zustand der Borstenbündel 14 aneinandergehängt. Es versteht sich, dass es auch möglich ist, den aneinanderhängenden Zug von Zahnbürstenköpfen 10 derart auszugestalten, dass die Einheiten 19 aus Borstenträger 20 und Borstenbündeln 14 jedes Zahnbürstenkopfes 10 von einer Hülle 33, wie sie in 1 strichpunktiert angedeutet ist, überdeckt und mit der jeweiligen Grundplatte 12 abreißbar verbunden ist. Dies kann mittels eines Folienschlauches erfolgen, in den der Zug 45 eingebracht wird und der dann abschnittsweise mit der Grundplatte 12, 12' verschweißt und an deren Enden perforiert wird. Jedenfalls ist es möglich, aus dem Zug 45 aneinanderhängende Zahnbürstenköpfe 10 täglich jeweils einen Zahnbürstenkopf 10 längs der Perforierung 31 vom nachfolgenden abzutrennen und zu verwenden.
  • Die flache Verpackungsbox 41 ist für eine über mehrere Tage ausreichende Anzahl von Zahnbürstenköpfen 10 ausgestattet. Für einen Vorrat über mehrere Wochen, sind in nicht dargestellter Weise zwei oder mehr Verpackungsboxen 41 aufeinander, gegebenenfalls axial mittig miteinander verrastend angeordnet. Die Box kann aus gegossenen Formteilen oder als Blisterverpackung ausgeführt sein.
  • In ebenfalls nicht dargestellter Weise, ist es möglich, die Zahnbürstenköpfe 10 vorzugsweise unter Verwendung der Einzelverpackungen 33 bereits mit einem Zahnputzpulver oder einer Zahnputzcreme zu versehen. Auch können mehrere Zahnbürstenköpfe 10 in eine stangenartige Verpackung gebracht sein.

Claims (21)

  1. Aufsetzbarer Zahnbürstenkopf (10) für eine von Hand oder elektrisch betreibbare Zahnbürste (11), mit einer Grundplatte (12, 12'), an der eine Vielzahl an Bündeln (14) aus mehreren Borsten (15) gehalten ist und die mit einer lösbaren Verbindungsvorrichtung für einen Zahnbürstenkopfträger (36) versehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils mehrere Borstenbündel (14) über Borstenträger (20) gegenüber der Grundplatte (12, 12') von einer Nichtgebrauchstellung in eine Gebrauchstellung schwenkbar aufrichtbar gehalten sind, wobei die Borstenträger (20) jeweils um eine quer zur Längserstreckung der Grundplatte (12, 12') verlaufende Schwenkachse (16) in dieselbe Richtung schwenkbar sind, und wobei die mehreren Schwenkachsen (16) beziehungsweise Borstenträger (20) in Längsrichtung der Grundplatte (12, 12') hintereinander angeordnet sind.
  2. Zahnbürstenkopf nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Borstenbündel (14) spalten- und/oder reihenweise gegenüber der Grundplatte (12, 12') schwenkbar aufrichtbar gehalten sind.
  3. Zahnbürstenkopf nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils mehrere Borstenbündel (14) in einer vorgegebenen Anzahl und Matrix an einem Borstenträger (20) gehalten sind, der an der Grundplatte (12, 12') angelenkt ist
  4. Zahnbürstenkopf nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte (12, 12') mit ausgeklinkten Schwenkplatten (13, 13') versehen ist, an denen jeweils ein Borstenträger (20) mit Borstenbündeln (14) befestigt ist.
  5. Zahnbürstenkopf nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkplatte (13, 13') in aufgerichtetem Zustand der Borstenbündel (14) in eine Ausnehmung (17, 18) in der Grundplatte (12, 12') greift.
  6. Zahnbürstenkopf nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkplatte (13, 13') in die Ausnehmung (17, 18) der Grundplatte (12) rastbar oder klemmbar ist.
  7. Zahnbürstenkopf nach mindestens einem der Ansprüche 4 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkplatte (13') quermittig angeordnet ist und in eine quermittige Ausnehmung (18) der Grundplatte (12') greift.
  8. Zahnbürstenkopf nach mindestens einem der Ansprüche 4 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils zwei in Querrichtung angeordnete seitliche Schwenkplattenabschnitte (21, 22) vorgesehen sind und in jeweils zwei in Querrichtung angeordnete Ausnehmugsabschnitte (23, 24) der Grundplatte (12) greifen.
  9. Zahnbürstenkopf nach mindestens einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkachse (16) zwischen Schwenkplatte (13, 13') und Grundplatte (12, 12') durch ein Filmscharnier gebildet ist.
  10. Zahnbürstenkopf nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die matrixartig zusammengehaltenen Borstenbündel (14) eine Randeinfassung aufweisen, die Teil der Verbindungsvorrichtung bildet.
  11. Von Hand oder elektrisch betreibbare Zahnbürste (11) mit einem aufsetzbaren Zahnbürstenkopf (10) nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 10.
  12. Zahnbürste nach Anspruch 11, gekennzeichnet durch einen Zahnbürstenkopfträger (36), auf den der Zahnbürstenkopf (10) lösbar aufsetzbar, vorzugsweise einschiebbar ist.
  13. Zahnbürste nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Zahnbürstenkopfträger (36) seitliche Führungsnuten (37, 38) aufweist, in die die Grundplatte (12, 12') unter Aufrichtung der Borstenbündel (14) von einem Ende her einschiebbar ist.
  14. Zahnbürste nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass in die Führungsnuten (37, 38) des Zahnbürstenkopfträgers (36) die Grundplatte (12) sowie die sich aufrichtenden Schwenkplatten (13) und/oder Borstenträger (20) mit ihren Längsrändern eingreifen.
  15. Verpackung (40) für Zahnbürstenköpfe (10) nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahnbürstenköpfe (10) in verschwenktem Zustand der Borstenbündel (14) endseitig abtrennbar aneinander hängen und in aneinanderhängendem Zustand in einer Verpackungsbox (41) herausziehbar und einzeln abtrennbar aufgenommen sind.
  16. Verpackung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Verpackungsbox (41) über einen wesentlichen Teil ihres Umfanges zylindrisch ausgebildet ist.
  17. Verpackung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die im wesentlichen zylindrische Verpackungsbox (41) achsmittig einen ortsfesten oder drehbar gelagerten Zapfen (43) aufweist.
  18. Verpackung nach mindestens einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Verpackungsbox (41) an ihrer einen ebenen Schmalseite eine Entnahmeklappe (42) aufweist.
  19. Verpackung nach mindestens einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Zahnbürstenkopf (10) eine Einzelverpackung besitzt, vorzugsweise derart, dass der die Borstenbündel (14) überdeckende Verpackungsteil (33) mit der Grundplatte (12, 12') verbunden ist.
  20. Verpackung nach mindestens einem der Ansprüche 15 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Verpackungsbox (41) als Blisterverpackung und die Einzelverpackungen (33) als Folienschlauch ausgebildet ist beziehungsweise sind.
  21. Verpackung nach mindestens einem der Ansprüche 15 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Verpackungsboxen (41) aufeinandersetzbar und gegebenenfalls verrastbar sind.
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